Arbeitsamt fordert nach 10 Jahren Geld zurück

Wer zu viele Leistungen aus dem Regelsatz bekommt, muss diese zurückzahlen. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Jobcenter mit längst vergessenen Forderungen vor der Tür stehen, die eigentlich schon Jahre zurückliegen. Kann das Jobcenter offene Forderungen auch nach zehn oder 15 Jahren noch eintreiben oder verjähren die irgendwann?

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Verjährungsfrist kann bis zu 30 Jahre betragen

Das Sozialgesetzbuch (SGB) kennt zwei verschiedene Verjährungsfristen: eine vier-jährige und eine 30-jährige Verjährungsfrist. Die Frist von vier Jahren ist die „Standardfrist“. Sie ist in §50 Abs. 4 SGB X geregelt und greift grundsätzlich bei jedem Erstattungsbescheid, den das Jobcenter ausstellt. Die Vier-Jahres-Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in dem der Bescheid bestandskräftig geworden ist. 

Kümmert sich das Jobcenter nach Zustellung des Erstattungsbescheides nicht weiter darum, das Geld von der bzw. dem Beziehenden zurückzuerhalten, verjährt die Forderung nach vier Jahren. Heißt: Die Behörde muss am Ball bleiben.

Um die Verjährungsfrist von 30 Jahren auszulösen, muss das Jobcenter einen sogenannten Durchsetzungsverwaltungsakt erlassen. Dahinter verbirgt sich ein zusätzlicher Bescheid, in dem die Behörde noch einmal auf ihre Forderung eingeht. In der Praxis erklärt das Jobcenter in diesem zusätzlichen Bescheid einfach die Aufrechnung der offenstehenden Forderung mit Ihrem derzeitigen Regelsatz.

Hinweis: Wie funktioniert die Aufrechnung bei Hartz IV?

Als Hartz IV-Empfänger:in haben Sie gegenüber dem Jobcenter einen Anspruch auf Auszahlung des Regelsatzes. Erklärt das Jobcenter jetzt die Aufrechnung mit einer alten Forderung, so wird das Geld, das Ihnen eigentlich zusteht, dafür genutzt, alte Schulden zu begleichen. Ihr Anspruch wird also mit der Forderung des Jobcenters verrechnet.

Mahnung alleine reicht nicht aus

In der Regel landen diese Aufrechnungserklärungen immer zusammen mit dem Rückforderungsbescheid in Ihrem Briefkasten. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen das Jobcenter nur einen Rückforderungsbescheid samt Mahnung verschickt.

Im vergangenen Jahr hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine solch beigefügte Mahnung nicht ausreicht, um die lange Verjährungsfrist auszulösen. Findet sich also keine Aufrechnungserklärung in Ihrer Post, bleibt es bei den vier Jahren Verjährung.

Bleibt das Jobcenter trotz Verjährung hartnäckig?

Dann sollten Sie eine Feststellungsklage vor dem zuständigen Sozialgericht in Erwägung ziehen. Das Gericht prüft dann, ob Ansprüche des Jobcenters überhaupt bestehen und wenn ja, ob diese nicht schon verjährt sind. Unsere Partneranwälte und Partneranwältinnen prüfen Ihren Erstattungsbescheid und legen ggf. Widerspruch gegen eine Rückforderung ein.

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Hallo,

meine Freundin hat ein Erstattungs- und Aufforderungsbescheid vom AA bekommen... Darin steht, daß sie in 2003 zu viel Arbeitslosengeld bekommen hat (wahrscheinlich in dem Monat, als sie dann die Arbeit aufnahm) und dieses nun zurück erstatten soll. Sie hat ihre Arbeitsaufnahme damals rechtzeitig gemeldet. Weiß jemand, ob sie das wirklich zahlen muß? Gelten da nicht auch Verjährungsfristen? Grüßchen...

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Arbeitsamt fordert nach 10 Jahren Geld zurück

Begünstigende Verwaltungsakte können zurückgenommen werden, wenn neue Umstände bekannt geworden sind.

Arbeitsamt fordert nach 10 Jahren Geld zurück

Wenn nicht zwischendurch gemahnt wurde und die Forderung tituliert wurde dürfte das verjährt sein.

Arbeitsamt fordert nach 10 Jahren Geld zurück

Topnutzer im Thema Arbeitslosengeld

Sie hat relativ gute Karten... Die Rechtssprechung ist sich über die Dauer der Verjährungsfrist öffentlich-rechtlicher Forderungen uneinig. Während einige von der "normalen" Verjährungsfrist laut BGB von 3 Jahren ausgehen, setzen andere die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren an ( http://www.grehsin.de/blog/oeffentlich-rechtlicher-erstattungsanspruch-verjaehrung-nach-30-jahren )

Hier kommen aber noch die Vorschriften des SGB X ins Spiel. Hier geht es um die Rücknahme eines rechtswidrigen, begünstigenden Verwaltungsaktes. Und dieser kann entweder aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig gemachter falscher Angaben geschehen, oder wenn der Leistungsempfänger nicht darauf vertrauen durfte, daß er das Geld behalten darf. Hier gilt: Je länger die Sache zurück liegt, umso mehr kann der Hilfeempfänger darauf vertrauen. Und nach einem so langen Zeitraum dürfte deshalb ein Rückzahlungsanspruch schon aus diesem Grunde ausgeschlossen sein - vorausgesetzt, aus der Akte des Arbeitsamtes ergibt sicht tatsächlich die Mitteilung über die Arbeitsaufnahme oder diese ist irgendwie anders noch beweisbar.

Arbeitsamt fordert nach 10 Jahren Geld zurück

Meiner Meinung nach LÄNGST verjährt,aber besser,mal einen Rat bei Verbraucherzentrale oder einem Anwalt einholen.

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Kann das Arbeitsamt nach 10 Jahren Geld zurück?

Im Normalfall greift die Standard-Verjährungsfrist nach vier Jahren. So geht es aus §50 SGB „Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen“ hervor.

Wann verjährt eine Forderung von der Agentur für Arbeit?

Nach einem aktuellen Urteil des BSG vom 04.03.2021 verjähren Erstattungsansprüche der BA nach § 50 SGB X, welche mit Erstattungsbescheiden nach § 50 Abs. 3 SGB X festgesetzt wurden, in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verwaltungsakt nach § 50 Abs. 3 SGB X unanfechtbar geworden ist (§ 50 Abs.

Wie lange hat das Jobcenter Zeit Geld zurück zu fordern?

Gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) hat das Jobcenter ein Jahr lang Zeit, um die Rückforderung einzutreiben. Diese Frist ist zwar verhältnismäßig kurz, doch sollten Sie sich nicht zu früh freuen: Die Ein-Jahres-Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Jobcenter die Überzahlung auffällt.