Ehemann aus der Türkei nach Deutschland bringen

Nachzug zu ausländischen Familienangehörigen , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Migration und Aufenthalt

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Ehemann aus der Türkei nach Deutschland bringen
Link zur Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland im Bild Quelle: © Make it in Germany

Ehepartner und minderjährige Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige nach Deutschland zu begleiten oder ihnen nachzuziehen. Hierzu sind ausreichender Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt nötig. Derjenige, der bereits in Deutschland ist und den Partner nachholen möchte, muss bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben.

Ehepartner

Für den Ehegattennachzug gelten zudem folgende Voraussetzungen:

  • Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • In der Regel müssen Sie sich als nachziehende Ehepartnerin oder nachziehender Ehepartner auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können. In Ausnahmefällen können Sie die Sprache auch in Deutschland erlernen.
  • Es muss genügend Wohnraum vorhanden sein.
  • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Das bedeutet, dass die Person, die sich bereits in Deutschland aufhält, über genügend Einkommen verfügen muss, sodass für das Ehepaar keine Sozialleistungen beantragt werden können, wenn die nachziehende Person noch keinen Arbeitsplatz hat.

Auch Sie als nachziehende Person sind zur Ausübung einer Arbeit berechtigt.

Der Ehegattennachzug gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Minderjährige Kinder

Grundsätzlich können Sie als minderjähriges lediges Kind zu Ihren Eltern (oder dem sorgeberechtigten Elternteil) nach Deutschland nachkommen. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.

Hinweis

Bei der Geburt eines Kindes in Deutschland wird dem Kind in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt.

Ab dem 16. Lebensjahr können Sie nach Deutschland kommen, wenn

  • der Nachzug innerhalb von drei Monaten (in Ausnahmefällen, etwa zur Beendigung eines Schuljahres, auch später) nach Zuzug der Eltern erfolgt, oder
  • wenn Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen können, oder
  • wenn von einer einfachen Integration in die deutschen Lebensverhältnisse ausgegangen werden kann. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie zumindest zeitweise eine deutsche Schule im Ausland besucht haben, oder Sie im EU-Ausland oder in einem deutschsprachigen Haushalt aufgewachsen sind.

Eltern oder sonstige Familienangehörige

Sonstige Familienangehörige können nur in außergewöhnlichen Härtefällen zuziehen.

Angehörige von langfristig Aufenthaltsberechtigten

Als Ehepartnerin oder Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner von in anderen EU-Mitgliedstaaten langfristig Aufenthaltsberechtigten können Sie auch ohne einfache Deutschkenntnisse nach Deutschland zuziehen. Voraussetzung ist, dass die Ehe bzw. Lebensgemeinschaft bereits im ersten Mitgliedstaat bestanden hat.

Erleichterungen für Angehörige von anerkannten Flüchtlingen

Gut zu wissen!

Ob diese Regelungen für Sie gelten, können Sie anhand des Punkts "Rechtsgrundlagen" auf Ihrem eAT, dem elektronischen Aufenthaltstitel, erkennen.

Als Ehepartnerin oder Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder als minderjähriges lediges Kind von anerkannten Flüchtlingen, Asylberechtigten oder Resettlement-Flüchtlingen können Sie nach Deutschland zuziehen, auch wenn weder der Lebensunterhalt gesichert ist, noch ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Voraussetzung ist lediglich, dass der Antrag auf Familiennachzug spätestens drei Monate nach Abschluss des Asylverfahrens erfolgt. Erfolgt die Anerkennung durch ein Gerichtsurteil (etwa bei einer Klage gegen eine Ablehnung des Asylantrags) beginnt diese Frist erst nach dem neuen, positiven Bescheid des Bundesamts.

Ein Familiennachzug ist auch nach Ablauf der Dreimonatsfrist möglich. Dann muss sich der bereits in Deutschland lebende, anerkannte Flüchtling jedoch nachweislich um Arbeit und um eine eigene Wohnung bemühen.

Einschränkungen beim Familiennachzug

Wenn Ihr Angehöriger einen der folgenden Aufenthaltstitel hat, dürfen Sie nur in Ausnahmefällen nach Deutschland zuziehen:

  • Subsidiär Schutzberechtigte (§ 25 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative AufenthG),
  • Personen mit einem festgestellten Abschiebungsverbot (§ 25 Abs. 3 AufenthG),
  • Personen, die einen Aufenthaltstitel als Opfer von Menschenhandel erhalten haben (§ 25 Abs. 4a AufenthG),
  • Geduldete Jugendliche, die aufgrund ihrer guten Integration nachträglich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (§ 25a Abs. 1 AufenthG),
  • Geduldete, die aufgrund ihrer nachhaltigen Integration einen Aufenthaltstitel erhalten haben (§ 25b Abs. 1 AufenthG),
  • Personen, die aus dem Ausland aufgenommen wurden (§ 22 AufenthG),
  • Personen, die ihren Aufenthaltstitel aufgrund einer Anordnung oberster Landes- oder Bundesbehörde erhalten haben (§ 23 Abs. 1 und Abs. 2 AufenthG).

Grundsätzlich ausgeschlossen ist der Familiennachzug zu Personen mit einem der folgenden Aufenthaltstitel:

  • Geduldete, die eine Aufenthaltserlaubnis für vorübergehende Aufenthalte erhalten haben (§ 25 Abs. 4 AufenthG),
  • Personen mit einem Aufenthaltstitel für Opfer einer Straftat im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (§ 25 Abs. 4b AufenthG),
  • Geduldete, die aufgrund unverschuldeter Ausreisehindernissen Deutschland nicht verlassen können (§ 25 Abs. 5 AufenthG),
  • Personen, die als Eltern gut integrierter, geduldeter Jugendlicher eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (§ 25a Abs. 2 AufenthG),
  • Personen, die als Angehörige gut integrierter Geduldeter eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben (§ 25b Abs. 4 AufenthG),
  • Personen, die aufgrund einer Altfallregelung Aufenthaltserlaubnisse nach §§ 104a Abs. 1 Satz 1 oder 105b AufenthG erhalten haben.

Ehemann aus der Türkei nach Deutschland bringen

Rechtliche Grundlagen

  • § 2 Abs. 3 AufenthG
  • § 27 AufenthG
  • § 29 AufenthG
  • § 30 AufenthG
  • § 31 AufenthG
  • § 32 AufenthG
  • § 33 AufenthG
  • § 34 AufenthG
  • § 35 AufenthG
  • § 36 AufenthG
  • § 38a AufenthG

Wie kann ich mein Ehemann nach Deutschland bringen?

bei der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland. Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Familiennachzugs müssen in der Regel der Reisepass sowie die Nachweise der Eheschließung oder der Verpartnerung erbracht werden. Fragen Sie die deutsche Botschaft vor Ort, welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen.

Wie lange dauert eine Familienzusammenführung aus der Türkei?

Visum Familiennachzug: Wie lange ist die Bearbeitungsdauer? Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung kann bis zu drei Monate dauern.

Habe in der Türkei geheiratet Was nun?

Eheschließung in der Türkei Haben Sie in der Türkei Ihre Ehe vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen, so wird diese in der Regel in Deutschland ohne weiteres Verfahren anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Was braucht ein Türke um in Deutschland zu heiraten?

Für eine Eheschließung in der Türkei bzw. in Deutschland benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Hier Informationen dazu: Das internationale Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland.