Nachzug zu ausländischen Familienangehörigen , Datum: 14.11.2019, Format: Artikel, Bereich: Migration und AufenthaltDiesen Inhalt gibt es auch auf Show
Link zur Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland im Bild Quelle: © Make it in Germany Ehepartner und minderjährige Kinder haben grundsätzlich die Möglichkeit, Drittstaatsangehörige nach Deutschland zu begleiten oder ihnen nachzuziehen. Hierzu sind ausreichender Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt nötig. Derjenige, der bereits in Deutschland ist und den Partner nachholen möchte, muss bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben. EhepartnerFür den Ehegattennachzug gelten zudem folgende Voraussetzungen:
Auch Sie als nachziehende Person sind zur Ausübung einer Arbeit berechtigt. Der Ehegattennachzug gilt selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Minderjährige KinderGrundsätzlich können Sie als minderjähriges lediges Kind zu Ihren Eltern (oder dem sorgeberechtigten Elternteil) nach Deutschland nachkommen. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. HinweisBei der Geburt eines Kindes in Deutschland wird dem Kind in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil einen Aufenthaltstitel besitzt. Ab dem 16. Lebensjahr können Sie nach Deutschland kommen, wenn
Eltern oder sonstige FamilienangehörigeSonstige Familienangehörige können nur in außergewöhnlichen Härtefällen zuziehen. Angehörige von langfristig AufenthaltsberechtigtenAls Ehepartnerin oder Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner von in anderen EU-Mitgliedstaaten langfristig Aufenthaltsberechtigten können Sie auch ohne einfache Deutschkenntnisse nach Deutschland zuziehen. Voraussetzung ist, dass die Ehe bzw. Lebensgemeinschaft bereits im ersten Mitgliedstaat bestanden hat. Erleichterungen für Angehörige von anerkannten FlüchtlingenGut zu wissen!Ob diese Regelungen für Sie gelten, können Sie anhand des Punkts "Rechtsgrundlagen" auf Ihrem eAT, dem elektronischen Aufenthaltstitel, erkennen. Als Ehepartnerin oder Ehepartner bzw. Lebenspartnerin oder Lebenspartner oder als minderjähriges lediges Kind von anerkannten Flüchtlingen, Asylberechtigten oder Resettlement-Flüchtlingen können Sie nach Deutschland zuziehen, auch wenn weder der Lebensunterhalt gesichert ist, noch ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht. Voraussetzung ist lediglich, dass der Antrag auf Familiennachzug spätestens drei Monate nach Abschluss des Asylverfahrens erfolgt. Erfolgt die Anerkennung durch ein Gerichtsurteil (etwa bei einer Klage gegen eine Ablehnung des Asylantrags) beginnt diese Frist erst nach dem neuen, positiven Bescheid des Bundesamts. Ein Familiennachzug ist auch nach Ablauf der Dreimonatsfrist möglich. Dann muss sich der bereits in Deutschland lebende, anerkannte Flüchtling jedoch nachweislich um Arbeit und um eine eigene Wohnung bemühen. Einschränkungen beim FamiliennachzugWenn Ihr Angehöriger einen der folgenden Aufenthaltstitel hat, dürfen Sie nur in Ausnahmefällen nach Deutschland zuziehen:
Grundsätzlich ausgeschlossen ist der Familiennachzug zu Personen mit einem der folgenden Aufenthaltstitel:
Rechtliche Grundlagen
Wie kann ich mein Ehemann nach Deutschland bringen?bei der lokalen Ausländerbehörde in Deutschland. Für die Beantragung eines Visums zum Zweck des Familiennachzugs müssen in der Regel der Reisepass sowie die Nachweise der Eheschließung oder der Verpartnerung erbracht werden. Fragen Sie die deutsche Botschaft vor Ort, welche weiteren Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Wie lange dauert eine Familienzusammenführung aus der Türkei?Visum Familiennachzug: Wie lange ist die Bearbeitungsdauer? Die Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung kann bis zu drei Monate dauern.
Habe in der Türkei geheiratet Was nun?Eheschließung in der Türkei
Haben Sie in der Türkei Ihre Ehe vor einem türkischen Standesbeamten geschlossen, so wird diese in der Regel in Deutschland ohne weiteres Verfahren anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Was braucht ein Türke um in Deutschland zu heiraten?Für eine Eheschließung in der Türkei bzw. in Deutschland benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis. Hier Informationen dazu: Das internationale Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt in Deutschland.
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