Show Wir verwenden Cookies auf unserer Website, um Ihnen das relevanteste Erlebnis zu bieten, indem wir Ihre Präferenzen und wiederholte Besuche speichern. Indem Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, stimmen Sie der Verwendung ALLER Cookies zu. Sie können jedoch die "Cookie-Einstellungen" besuchen, um eine kontrollierte Zustimmung zu erteilen. Cookie EinstellungenAlle akzeptieren! Die Wiederholungsprüfungen finden – soweit nicht anderes angeordnet wird – an den ersten beiden Unterrichtstagen der ersten Woche des folgenden Schuljahres statt. In der letzten Stufe von Schulen mit abschließender Prüfung findet die Wiederholungsprüfung in höchstens einem Pflichtgegenstand auf Antrag des Schülers zwischen der Beurteilungskonferenz (§ 20 Abs. 6) und dem Beginn der Klausurprüfung statt; eine einmalige Wiederholung dieser Prüfungen ist auf Antrag des Schülers zum Prüfungstermin gemäß dem ersten Satz und Abs. 1c zulässig. Wenn der Beginn des Unterrichts an den ersten beiden Tagen des Schuljahres durch die Abhaltung der Wiederholungsprüfungen beeinträchtigt wäre oder es aus anderen organisatorischen Gründen, wie insbesondere der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schülerorientierten Durchführung der Wiederholungsprüfungen, zweckmäßig ist, kann das Schulforum beziehungsweise der Schulgemeinschaftsausschuss beschließen, dass die Wiederholungsprüfungen abweichend auch oder nur am Donnerstag und beziehungsweise oder Freitag der letzten Woche des Schuljahres durchzuführen sind. Ein solcher Beschluss unterliegt den Beschlusserfordernissen des § 63a Abs. 12 beziehungsweise des § 64 Abs. 11, jeweils vierter Satz Geprüft wird der gesamte während des Unterrichtsjahres behandelte Lehrstoff des betreffenden Gegenstandes. Im Falle eines Schulwechsels kann die Wiederholungsprüfung an der neuen Schule abgelegt werden, wenn mit dem
Schulwechsel ein Wechsel der Schulart (etwa von der AHS in eine BHS) oder des Schulortes verbunden ist. Wiederholungsprüfungen können - abhängig vom jeweiligen Unterrichtsfach - aus schriftlichen, mündlichen oder praktischen Teilprüfungen oder aus der Kombination
einer schriftlichen und mündlichen (der häufigste Fall!) Teilprüfung beziehungsweise einer praktischen und mündlichen Teilprüfung bestehen. Die Dauer einer schriftlichen Teilprüfung beträgt in der Regel 50 Minuten, nur in Gegenständen, in denen mindestens eine zwei- oder mehrstündige Schularbeit vorgesehen ist, 100 Minuten. Die Uhrzeit des Beginnes jeder Teilprüfung ist den Schülern spätestens zwei Tage vor dem Tag der Wiederholungsprüfung nachweislich bekanntzugeben. Schüler/innen, die gerechtfertigterweise (zum Beispiel infolge einer Krankheit) nicht zur Wiederholungsprüfung antreten können, ist nach Wegfall des Hinderungsgrundes
unverzüglich ein neuer Prüfungstermin bekannt zu geben (der nicht nach dem 30. November liegen darf!). Pro Tag darf nur in einem Unterrichtsgegenstand (an Berufsschulen in zwei Gegenständen) eine Wiederholungsprüfung abgelegt werden. Die Beurteilung der Leistungen bei der Wiederholungsprüfung erfolgt durch den/die Lehrer/in des betreffenden Gegenstandes (Prüfer/in) gemeinsam mit einem/r zweiten von der Schulleitung bestellten Lehrer/in (Beisitzer/in). Kommt keine Einigung über die Beurteilung zustande, so hat die Schulleitung zu entscheiden. Die Wiederholung einer Wiederholungsprüfung ist (ausgenommen in der letzten Stufe von allgemeinbildenden höheren Schulen bei einem Nicht genügend in höchstens einem Pflichtgegenstand gemäß § 23 Abs. 1a, letzter Satz SchuG) nicht zulässig!!! Widerspruch nach der WiederholungsprüfungAuch nach der Wiederholungsprüfung kann gegen den Beschluss, dass der/die Schüler/in nicht zum Aufsteigen in die nächste Schulstufe berechtigt ist, berufen werden (vergleiche dazu Widerspruch, es gelten bezüglich Fristen und so weiter analog dieselben Bestimmungen). Aber Achtung (!!!): Ein nach der Wiederholungsprüfung eingebrachter Widerspruch kann sich nur auf eine nicht ordnungsgemäße Durchführung beziehungsweise ungerechte Leistungsbeurteilung bei der Wiederholungsprüfung beziehen und nicht auf einen anderen Sachverhalt aus dem abgelaufenen Schuljahr (ein darauf bezogener Widerspruch hätte bereits nach der Klassenkonferenz im Juni eingebracht werden müssen). Lernen ist Strategiesache (PDF) Auskünfte über weitere Lernhilfen der Schulpsychologie-Bildungsberatung erteilen die schulpsychologischen Beratungsstellen in ganz Österreich und die Abteilung Schulpsychologie und Bildungsberatung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Tipps und praktische Merksätze zur Steigerung der Lernfähigkeit
Mit Ruhe, Methode und Einsatzkraft wird jede Aufgabe leichter geschafftZwanzig Fragen und Antworten zum besseren Lernen
Stichwort "Ruhe" = Arbeitsförderliches Aktivierungsniveau Wie entspanne ich mich richtig? Wie kann ich für den Erholungsausgleich sorgen? Wie kann man
Überlastungen vermeiden? Wie viel Schlaf ist notwendig? Welche Ernährung ist am günstigsten für das Lernen? Wie kann man Angst bekämpfen? Wie bleibt man bei der Prüfung ruhig? Was ist, wenn die Prüfung
schief geht? Stichwort "Methode" = Lernstrategien Wie wiederholt man am besten? Wann lernt man am besten? Wo lernt man am besten? Wie lernt man am besten? Wie kann man sich selbst abprüfen? Wie plant man weitere Schritte? Wie viel lernt man am besten? Stichwort "Einsatzkraft" = Förderung aufgabenbezogener Motivation Wie kann man sich am besten für das Lernen motivieren? Wie kann man "mit Hirn" lernen? Wie kann man "mit Hand" lernen? Wie kann man "mit Herz" lernen? Wie kann man Hemmungen gegen das Lernen abbauen? Weitere Informationen über die Broschüre "Schule, ja bitte!" und andere Broschüren der Schulpsychologie-Bildungsberatung unter www.schulpsychologie.at bzw. über den Publikationen-Shop des Bundesministeriums. Keine Angst vor schlechten Noten!Impulse zur Prüfungsvorbereitung und Bewältigung von Prüfungsangst Angst nicht einreden, aber auch nicht ausreden! Mögliche Folgen überlegen! Zuneigung zusichern! Anstrengungen belohnen, nicht Erfolg! Ausreichend Energie tanken! Aufwärmen statt aufregen!
Ein Ventil für Angst und Erregung finden! Nicht künstlich dämpfen! Mut machen! Miteinander statt Gegeneinander! Positive Einstimmung! Wissen und Wert unterscheiden! Links
Letzte Aktualisierung: 8. April 2019 |