Wo sehe ich ob ich whatsapp zugestimmt habe

Die neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen haben schon für viel Unmut gesorgt. Ihr Rollout wurde unter anderem deshalb in den Mai verschoben. Nun stellt der Konzern klar: Nach dem Update bleiben einige Funktionen vorerst verfügbar. Doch wie lange?

Wer WhatsApp wie gewohnt nutzen möchte, muss bis zum 15. Mai 2021 den neuen Nutzungsbedingungen der beliebten Messenger-App zustimmen.

Eigentlich wollte WhatsApp die neuen Nutzungsbedingungen schon bedeutend früher einführen – nämlich bereits am 8. Februar. Mitte Januar musste die Facebook-Tochter dann zurückrudern und den Start auf den 15. Mai verschieben.


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Gegenwind für die neuen WhatsApp-Nutzungsbedingungen

Offiziell hieß es aus dem Unternehmen als Begründung für diesen Schritt, es würden sich „eine Menge Fehlinformationen im Umlauf befinden, die Bedenken verursachen“.

Ein weiterer Grund könnte aber auch die massive Abwanderung von Nutzerinnen und Nutzern zu Konkurrenten wie Telegram, Signal und Co. sein, mit der WhatsApp nach der Ankündigung zu kämpfen hatte.

Du kommst nicht mehr rein

Grund hierfür war die Ankündigung, dass WhatsApp alle Konten sperrt, die den neuen Standards nicht zustimmen. Mitte Januar ließ der Messenger-Dienst gegenüber dem Spiegel verlauten:

Alle Nutzer müssen die neuen Nutzungsbedingungen akzeptieren, wenn sie WhatsApp weiterhin verwenden wollen. Wer vor dem 15. Mai nicht zugestimmt hat, muss es dann tun, um WhatsApp weiterhin nutzen zu können. Die Konten werden zu diesem Zweck sowie für Updates weiter aktiviert bleiben.

Ein klares Signal von der Facebook-Tochter: Wer nicht zustimmt, darf die App nicht mehr nutzen – es sei denn, er möchte doch noch zustimmen. Denn das wäre die einzig noch erreichbare Funktion der App.

Doch auch mit dieser Idee kann WhatsApp nicht einfach durchmarschieren. Wie Techcrunch berichtet, lenkt der Messenger-Dienst erneut ein.

WhatsApp lockt mit Benachrichtigungen und Anrufen

Wer also nicht bis 15. Mai 2021 zustimmt, muss die folgenden Einschränkungen hinnehmen: „Du wirst zwar für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können.“

Mit „kurze Zeit“ meint WhatsApp laut Techcrunch „einige Wochen“. Bisher löscht WhatsApp Nutzerkonten, wenn sie 120 Tage inaktiv waren.

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WhatsApp will mit dieser Neuerung die Abwanderungsbewegung aufhalten. Das Kalkül ist ein Spiel mit der Neugier. Der Dienst hofft, dass Nutzerinnen und Nutzer im Messenger bleiben, wenn sie weiterhin über die App telefonieren können.

Aber besonders die Benachrichtigungen sollen die Nutzerinnen und Nutzer wohl in der App halten. Wenn diese sehen, dass sie eine Nachricht empfangen haben, den Inhalt aber nur nach Zustimmung einsehen können, bleiben sie an Bord – so die große Hoffnung der Facebook-Tochter.

Noch einen Monat haben WhatsApp-Nutzer Zeit, neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen – ansonsten lassen sich Kurznachrichten nicht mehr wie gewohnt verschicken.

München - Am 15. Mai ist Schluss: Wer bis dahin den neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp nicht zugestimmt hat, für den ist der Dienst nur noch eingeschränkt nutzbar. „WhatsApp aktualisiert seine Nutzungsbedingungen und seine Datenschutzrichtlinie“, informierte die Facebook-Tochter ihre Kunden. Wir erklären, welche Folgen das hat, welche Alternativen es gibt und warum das Vorhaben kurzfristig doch noch vor Gericht scheitern könnte.

Was ist das Besondere an den Nutzungsbedingungen von WhatsApp?

Im Jahr 2014 hat sich der US-Konzern Facebook den Kurznachrichten-Dienst Whats-App gekauft. 2016 hatte das auch Auswirkungen auf die Nutzer: Seitdem heißt es in den Nutzungsbedingungen, dass Nutzerdaten von Whats-App mit allen anderen Diensten von Facebook ausgetauscht werden dürfen. „Facebook erhält so zum Beispiel Account-Informationen“, erklären die Verbraucherzentralen. Unter anderem etwa Profilname, Profilbild, Handynummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse. Die Daten stammen demnach von den Whats-App-Nutzern selbst, hinzu kommen Telefonnummern aus den Adressbüchern der Nutzer. Damit komme Facebook an Daten von Personen, die gar keine Facebook-Angebote nutzen, so die Verbraucherschützer. Immerhin: „Nach eigener Aussage nutzt der US-Konzern die WhatsApp-Account-Infos derzeit in Deutschland nicht zu Werbezwecken.“

Was ändert sich mit den neuen Nutzungsbedingungen?

Am 4. Januar hat WhatsApp nicht nur seine Nutzungsbedingungen, sondern auch seine Datenschutzrichtlinie geändert und bittet Nutzer seitdem um Zustimmung. „Im Kern geht es um den Datenaustausch und die Verwendung von Nutzerdaten innerhalb des Facebook-Konzerns und für Unternehmen, die WhatsApp nutzen“, erklären die Verbraucherzentralen das Vorgehen. Die Ankündigung sorgte allerdings für einen Aufschrei unter vielen Nutzern. Daraufhin sah sich WhatsApp zu einer Reaktion gezwungen: Sollten Nutzer den Änderungen ursprünglich bis zum 8. Februar zustimmen, wird ihnen inzwischen eine längere Frist eingeräumt. Jetzt ist der 15. Mai der neue Stichtag.

Was passiert, wenn man bis zum 15. Mai den neuen Nutzungsbedingungen nicht zugestimmt hat?

Dann ist WhatsApp nur noch eingeschränkt nutzbar. Zwar könne man für kurze Zeit noch Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, heißt es auf den Internetseiten des Unternehmens, aber in der App ließen sich „weder Nachrichten lesen noch welche senden“, warnt WhatsApp. Mit einer anderen Auswirkung werden Nutzer seit 16. Mai konfrontiert - es geht um Backups bei Chatverläufen.

Sind meine alten Chatverläufe dann für immer verloren?

Nein. WhatsApp verspricht, dass dies zunächst nicht passieren wird. Das heißt: Nutzer können auch in der Zeit nach dem 15. Mai den neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Dann ist der Kurznachrichten-Dienst wieder uneingeschränkt nutzbar.

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Und wenn ich den neuen Nutzungsbedingungen gar nicht zustimmen will?

Dann bleibt nur der Abschied von WhatsApp. Die gute Nachricht: Kurznachrichten, Fotos und Videos lassen sich auch über alternative Chat-Programme verschicken (siehe Kasten). Die Apps sind in wenigen Sekunden auf dem Smartphone installiert. Eine große Hürde bleibt aber beim Wechsel: Die beste App bringt nichts, wenn Freunde, Verwandte und Kollegen weiterhin WhatsApp die Treue halten. Nur wenn die Freunde auch zur Installation einer WhatsApp-Alternative bereit sind, kann weiterhin wie gewohnt gechattet werden. Wer sich unsicher ist, ob ein Wechsel Sinn macht, kann die alternativen Apps bis 15. Mai probeweise parallel auf dem Smartphone installieren und dann immer noch entscheiden, ob ein endgültiger Abschied von WhatsApp sinnvoll ist. Erleichtert wird ein Wechsel aktuell von einem Effekt, den das Unternehmen so bestimmt nicht beabsichtigt hat: Nachdem WhatsApp im Winter die Pläne zur Änderung der Nutzungsbedingungen bekannt gab, setzte bei vielen Nutzern eine regelrechte Fluchtbewegung ein – in den App-Stores stürmten Signal und Threema die Download-Charts. Die Rede war von einer „digitalen Völkerwanderung“.

Wie gehe ich vor, wenn ich mein WhatsApp-Konto löschen möchte?

Wer alte Chatverläufe, Foto- und Videodateien behalten möchte, sollte die Daten exportieren und sichern. Dann ist es wichtig, nicht einfach nur die App zu deinstallieren. „Sie müssen auch Ihren Account löschen, bevor Sie die App deinstallieren“, raten die Verbraucherschützer. Eine Anleitung findet sich auf den Internet-Seiten der Verbraucherzentralen (www.bit.ly/whatsapp-tipp).

Kann es passieren, dass Gerichte die geplanten WhatsApp-Neuerungen in letzter Minute stoppen?

Das ist möglich. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg, Johannes Caspar, hat diese Woche angekündigt, gegen die geplante Regeländerung von WhatsApp vorzugehen. Caspar eröffnete ein entsprechendes Verfahren. „Die WhatsApp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen“, begründete Caspar sein Vorgehen. Auch Facebooks Datenschutzrichtlinie sehe eine unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor. Er befürchte, dass mit den neuen Bestimmungen zusätzliche Möglichkeiten zum Datenaustausch für Marketingzwecke und Direktwerbung geschaffen würden. Facebook hat seinen EU-Sitz in Irland, die deutsche Niederlassung sitzt in Hamburg. Daher sind die Behörden der Stadt für Facebook zuständig.

Was passiert wenn man WhatsApp nicht zustimmt?

Laut WhatsApp wird der Account jedoch nicht gelöscht, wenn man die Änderungen nicht akzeptiert. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn die allgemeine Richtlinie für inaktive Benutzer gilt auch weiterhin. Und in dieser heißt es, dass inaktive Konten nach 120 Tagen gelöscht werden.

Wie kann ich WhatsApp nachträglich zustimmen?

Mit der Ankündigung, die Nutzungsbedingungen ändern zu wollen, hat Whatsapp für Aufsehen gesorgt. Whatsapp aktualisiert seine Datenschutzrichtlinie. Eine Möglichkeit, dieser zu widersprechen und die App trotzdem weiter zu nutzen, gibt es nicht.

Bis wann muss man bei WhatsApp zustimmen?

WhatsApp versucht erneut, seine umstrittenen Nutzungsbedingungen durchzudrücken, geht dabei aber einen gewaltigen Kompromiss ein. Künftig müssen nur noch ausgewählte Nutzer den AGB zustimmen! Die finale Zustimmungsfrist für die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Messengers WhatsApp endete am 15. Mai 2021.

Soll ich den neuen WhatsApp AGBs zustimmen?

Dem Messenger zufolge ändert sich durch die neuen Nutzungsbedingungen für Nutzer, die WhatsApp ausschließlich zur privaten Kommunikation nutzen, nichts. Die Zustimmung zu den neuen AGBs ist laut WhatsApp aber erforderlich, da Nutzer WhatsApp künftig auch nutzen können, um Unternehmen zu kontaktieren.