Wieviel prozent der corona infizierten sind geimpft

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wird gegen das Coronavirus geimpft. Die Booster-Kampagne läuft. Hier finden Sie die aktuellen Impfzahlen.

Hinweis: Der volle Impfschutz ist erst etwa 14 Tage nach dem Abschluss der Grundimmunisierung zu erwarten. Eine Auffrischungsimpfung mit einer dritten Impfung ist in der Regel drei Monate nach der Grundimmunisierung empfohlen.

  • Wie viele Menschen sind bereits geimpft?
  • Wie hoch ist die Impfquote?
  • Wie hoch ist die Impfquote in den verschiedenen Altersgruppen?
  • Wie schnell klappt das Boostern?
  • Wie entwickelt sich die Anzahl der Erstimpfungen?
  • Wie aussagekräftig sind die Impfquoten?
  • Warum können Impfquoten nur ungenau berechnet werden?
  • Welche Meldungen sind für die Coronavirus-Impfung vorgesehen?
  • Wie werden die Impftermine vergeben?

Wie viele Menschen sind bereits geimpft?

Für einen effektiven Impfschutz gegen das Coronavirus müssen in der Regel zwei bis drei Impfungen erfolgen. Der am häufigsten verwendete Impfstoff Comirnaty von BioNTech wird zunächst zweimal im Abstand von drei bis sechs Wochen verabreicht. Eine Auffrischungsimpfung mit einer dritten Impfung, auch Booster-Impfung genannt, soll in der Regel etwa drei Monate nach der aus zwei Impfstoffdosen bestehenden Grundimmunisierung verabreicht werden. Auch bei Kreuzimpfungen zwischen unterschiedlichen Impfstoffen darf eine Auffrischungsimpfung erfolgen. Laut Coronavirus-Impfverordnung können grundsätzlich alle Impfberechtigten eine Auffrischungsimpfung im Rahmen der Zulassung des Impfstoffs bekommen. Beim Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson wird zunächst nur eine Impfdosis gegeben. Auch hier wird die Auffrischung - bereits vier Wochen nach Erstimpfung - mit einem anderen mRNA-Impfstoff empfohlen.
Hier können Sie die Entwicklung der Geimpften, Grundimmunisierten und Geboosterten mit dritter Impfung für Deutschland sowie für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz (mit Klick auf den Button) verfolgen:

Wie hoch ist die Impfquote?

Die Impfquote besagt, wie groß der Anteil der geimpften Menschen in der Bevölkerung ist. Um die Quote zu berechnen, werden für jede Impfung pseudonymisierte Daten erfasst: Darunter das Datum der Impfungen, der verwendete Impfstoff, Alter, Geschlecht und Postleitzahl des Wohnortes der geimpften Person. Veröffentlicht wird allerdings nur ein Teil dieser Daten.

Um die Pandemie in den Griff zu bekommen, muss ein Großteil der Bevölkerung gegen das Virus immunisiert werden, also durch eine Grundimmunisierung oder eine durchgemachte Infektion und Impfung. Zu Beginn der Pandemie ging das RKI dabei noch von 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung aus. Wegen ansteckenderer Virusvarianten wie der Delta-Variante geht das RKI inzwischen von einer benötigten Quote von über 85 Prozent aus. Darüber hinaus ist nun klar, dass der Impfschutz nachlässt und in der Regel drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Auffrischungsimpfung durch eine dritte Impfung erforderlich ist.

Wie hoch ist die Impfquote in den Altersgruppen?

Wie geht es beim Boostern voran?

Die Grafik zeigt in hellgrüner Farbe die Anzahl der Impfungen an, die die Booster-Impfkampagne (dunkelgrün) erreichen sollte. Liegt die dunkelgrüne Linie unter dem farbigen Bereich besteht eine Booster-Impflücke.

Wie entwickelt sich die Anzahl der Erstimpfungen?

Für die erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie ist die Impfquote laut RKI bislang zu niedrig. Hier dokumentieren wir den täglich berechneten Fortschritt der Geimpften in Deutschland.

STIKO empfiehlt Covid-19 Booster-Impfung für Erwachsene

Wie aussagekräftig sind die Impfquoten?

Die Erfassung der Impfungen erfolgt in Deutschland über unterschiedliche anonyme Erhebungen. Impfzentren, Krankenhäuser und Mobile Impfteams melden jeden Geimpften ohne Namen mit der Postleitzahl des Ortes und dem Geburtsdatum an das „Digitale Impfquotenmonitoring“ (DIM) des Robert Koch-Instituts. Impfungen in Hausarzt- und Facharztpraxen werden gesondert von den Kassenärztlichen Vereinigungen erfasst. Dabei melden die niedergelassenen Ärzte täglich die Anzahl der durchgeführten Impfungen in gewissen Altersgruppen. Eine Meldung jedes einzelnen Geimpften findet nicht statt. Bei Privatärzten, die keine kassenärztlichen Leistungen erbringen, erfolgt die Übermittlung in ähnlicher Form. Die Daten der Arztpraxen werden täglich abgerufen. Auch die Betriebsärzte melden an das RKI.
Aufgrund des Meldesystems kommt es regelmäßig zu Nachmeldungen und Korrekturen. Nur für die bundesweiten Zahlen liegen korrigierte Zeitreihen vor. Die Zeitreihen für die Bundesländer werden durch Fortschreibung der veröffentlichten Werte erstellt. Die Veröffentlichung erfolgt von Montag bis Freitag jeweils mit dem Datenstand vom Vortag. Am Samstag und Sonntag liegen keine aktuellen Impfdaten vor.

Warum können Impfquoten nur ungenau berechnet werden?

Impfquoten werden berechnet, indem die Anzahl der Geimpften ins Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt werden. Daraus ergibt sich ein Anteil an geimpften Personen in Prozent, die sogenannte Impfquote. Für die durchgeführten Impfungen bei Haus- und Fachärzten liegen allerdings keine Daten zum Wohnort der Geimpften vor. Da dies einen Großteil der in Deutschland durchgeführten Impfungen betrifft, werden die Impfdaten auf Kreisebene nach dem Ort der Impfung veröffentlicht. Dies bedeutet z.B., dass ein Geimpfter mit Wohnsitz in Mannheim bei seiner Impfung in einer Arztpraxis in Ludwigshafen nicht für Mannheim und Baden-Württemberg gezählt wird, sondern für Ludwigshafen und Rheinland-Pfalz. Aufgrund der wenig detaillierten Meldedaten der Arztpraxen ist eine Berechnung von Impfquoten für Bundesländer, Landkreise und Gemeinden daher mit den Daten des Digitalen Impfquotenmonitorings nicht möglich.

Welche Meldungen sind für die Coronavirus-Impfung vorgesehen?

Das Bundesgesundheitsministerium hat durch die gültige Impfverordnung die Meldepflichten für Impfungen geregelt. Deutschland hat kein zentrales Impfregister, in dem die Impfdaten der Einwohnerinnen und Einwohner erfasst würden. Daher haben das RKI und die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Impfungen gegen das Coronavirus eigene Meldestrukturen aufgebaut. Da die Datenerhebungen unterschiedlich umfassend sind, lassen sich bestimmte Quoten zum Beispiel nach Alter oder Wohnort damit nicht berechnen.
Für eine nationale Impfsurveillance beim RKI ist gesetzlich zwar vorgesehen, dass die Krankenkassen Daten zu Impfungen aus den Abrechnungsdaten ermitteln und an das RKI übermitteln. Diese Datensätze sind allerdings nicht für die kurzfristige Ermittlung von Impffortschritten geeignet. Denn verwertbare Datensätze aus der Abrechnung stehen in der Regel erst mit einem hohen Zeitverzug zur Verfügung. Die Impfquote mit Stand zum jeweiligen Quartalsende ist laut RKI über diesen Weg frühestens ein halbes Jahr später berechenbar. Verlässliche Impfquoten sind damit erst weit nach Ende der Quartalsabrechnung der Krankenkassen möglich.

Wie werden die Impftermine in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vergeben?

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt es flächendeckend Angebote für eine Impfung mit und ohne Termine.

  • In Baden-Württemberg erhalten Sie Ihren Impftermin bei Ihrer haus- oder fachärztlichen Praxis. Informationen erhalten Sie hier.
  • In Rheinland-Pfalz gibt es neben der Plattform impftermin.rlp.de eine Info-Hotline. Unter der Telefonnummer 0800 5758100 können sich Bürger*innen zu folgenden Zeiten informieren. Auch die Info-Hotline des Bundes (116 117) können Menschen in Rheinland-Pfalz nutzen.