Wieviel pause bei 12 stunden arbeit

Wieviel Ruhezeit muss zwischen zwei Arbeitstagen liegen?

Das ist die Grundregel

Zwischen dem Ende einer täglichen Arbeitszeit und dem Beginn einer neuen täglichen Arbeitszeit müssen mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen (§ 5 (1) ArbZG). Außer in Schichtbetrieben bedeutet dies: Zwischen dem Arbeitsende am Abend und dem Arbeitsbeginn am Morgen liegen 11 Stunden Ruhezeit.

Wird die Arbeit während dieser Ruhezeit die Arbeit wieder aufgenommen (beispielsweise durch Telefonate, Mailversand etc.) beginnt die 11-stündige Ruhezeit wieder von vorne.

Der Betriebsrat kann im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mitbestimmen (§87 (1) Ziff. 2 BetrVG).  

Keine Regel ohne Ausnahmen – auch im Arbeitszeitgesetz

Ausnahmen sind aufgrund des Gesetzes für bestimmte Branchen möglich. Sie können durch einen Tarifvertrag, vom Gesetzgeber oder von der Aufsichtsbehörde definiert werden.

Branchenbezogene Ausnahmen

Folgende Branchen dürfen die Ruhezeit um bis zu eine Stunde verkürzen, wenn jede Verkürzung innerhalb von vier Wochen durch eine Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird (§ 5 (2) ArbZG):

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen
  • Verkehrsbetriebe
  • Rundfunk
  • Landwirtschaft und Tierhaltung 

In Krankenhäusern und Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Menschen gilt außerdem für Beschäftigte, die nach Dienstende Rufbereitschaft ableisten: Die Einsatzzeiten während der Rufbereitschaft können zu anderen Zeiten ausgeglichen werden, wenn diese Inanspruchnahme nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit beträgt ((§ 5 (3) ArbZG).

Ausnahmen aufgrund von Tarifverträgen

In einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, die auf einem Tarifvertrag beruht, kann Folgendes vereinbart werden:

  • Anpassung der Ruhezeiten bei Rufbereitschaft, insbesondere die Kürzung der Ruhezeit, wenn dies zu anderen Zeiten ausgeglichen wird (§7 (2) ArbZG)
  • Anpassung der Ruhezeiten in der Landwirtschaft und bei der Behandlung, Betreuung und Pflege von Menschen (§ 7 (2) ArbZG)

Nicht tarifgebundene Betriebe können Regelungen aus denjenigen Tarifverträgen übernehmen, die bei einer Tarifbindung für sie gelten würden. In diesem Fall ist die gesamte tarifvertragliche Regelung zur Arbeitszeit zu übernehmen. Erforderlich ist außerdem eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung mit dem Betriebs- oder Personalrat oder, falls dieser nicht vorhanden ist, eine schriftliche Vereinbarungen mit den Beschäftigten (§7 (3) ArbZG).

Kirchen und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften können die Abweichungen in ihren Regelungen ebenso vorsehen (§7 (4) ArbZG).

Ausnahmen aufgrund einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörden (in Hessen die Regierungspräsidien) können abweichende Regelungen zur Ruhezeit in folgenden Fällen bewilligen:

  • Dauer und Lage der Ruhezeit bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst
  • Falls dadurch ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird. Die Ausnahme ist auf zweimal in drei Wochen begrenzt (§15 ArbZG)

Regelungen für Jugendliche

Die abweichenden Regelungen finden Sie in der Übersicht zum Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die hier dargestellten Informationen zur Gesetzeslage wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Ungeachtet des Bemühens, zutreffend und aktuell zu informieren, kann nicht garantiert werden, dass die gegebenen Informationen immer aktuell und zutreffend sind und bleiben werden. Die Informationen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich durch einen Fachanwalt beraten lassen.

KomNet Dialog 4360

Stand: 23.01.2018

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Pausenregelungen

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Frage:

Der Personalrat und die Geschäftsführung sind unterschiedlicher Meinung, was den Pausenabzug bei unserem Zeiterfassungssystem betrifft. Konkreter Fall: Arbeitet ein Mitarbeiter mehr als neun Stunden, so besteht Einigkeit, dass er eine Ruhepause von (mind.) 45 Minuten nehmen muss. Das Zeiterfassungssystem ist so eingestellt, dass nach einer Gesamtarbeitszeit von mehr als neun Stunden ein automatischer Abzug einer 15-minütigen Ruhepause erfolgt, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine 45-minütige Ruhepause zur Mittagszeit genommen wurde oder nicht. Beispiel: Ein Arbeitnehmer erscheint im Rahmen der möglichen flexiblen Arbeitszeit um 7.30 Uhr zur Arbeit. Er arbeitet vier Stunden und 30 Minuten und nimmt um 12.00 Uhr eine 45-minütige Mittagspause, die bis 12.45 Uhr dauert. Dann arbeitet er weitere fünf Stunden und beendet seinen Arbeitstag um 17.45 Uhr. Insgesamt erreicht der Mitarbeiter damit eine Arbeitszeit von 9,5 Stunden. Eine Ruhepause von 45 Minuten ist eingehalten und der Mitarbeiter hat hintereinander nicht länger als sechs Stunden gearbeitet. Trotzdem werden dem Mitarbeiter nach neun Stunden automatisch weitere 15 Minuten, als Ruhepause abgezogen. Können Sie mir eine Bewertung des oben genannten Beispiels geben und ob das Arbeitszeitgesetz entsprechend eingehalten wird? Die nächste Frage wäre, was ist mit einem Mitarbeiter der eine 40minütige Ruhepause nimmt und ansonsten die gleiche Arbeitszeit hatte, wie oben geschildert. Muss hier nicht nur der automatische Pausenzug auf insgesamt 45 Minuten erfolgen?

Antwort:

§ 4 Ruhepausen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG hat folgenden Wortlaut:

"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."

Ihrer Schilderung der Arbeits- und Ruhezeiten ist zu entnehmen, dass zum Ende des Arbeitstages um 17.45 Uhr insgesamt 45 Minuten Ruhepausen als Mittagspause gewährt wurden.

Damit ist die Forderung des § 4 ArbZG, wonach bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden die Arbeit durch insgesamt 45 Minuten Ruhepausen zu unterbrechen ist, erfüllt.

Ein pauschaler Abzug von weiteren 15 Minuten am Ende des Arbeitstages als Ruhepause lässt sich nicht mit dem Arbeitszeitgesetz begründen, da

a) bereits 45 Minuten Ruhepausen gewährt wurden und

b) sich aus § 4 ArbZG ergibt, dass eine Ruhepause die Arbeitszeit unterbrechen muss. Ruhepausen nach dem ArbZG dürfen nicht am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit liegen!

Würde einem Arbeitnehmer nur 40 Minuten Ruhepause bei der selben Arbeitszeit (7.30 Uhr – 17.45 Uhr) gewährt, läge ein Verstoß gegen das ArbZG vor, da

a) Ruhepausen ein Mindestdauer von 15 Minuten haben müssen um als solche anerkannt zu werden, somit also 5 Minuten an der gesetzlich geforderten Ruhezeit von 45 Minuten fehlen (siehe Satz 2 § 4 AbZG) und

b) Ruhepausen nach dem ArbZG nicht am Anfang oder am Ende der Arbeitszeit liegen dürfen. 

Nach der Kommentierung zum Arbeitszeitgesetz (Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft) können allenfalls die zu Kurzpausen zusammengefassten tariflichen Erholungszeiten an das Ende einer Arbeitsschicht gelegt werden, damit z.B. die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz entsprechend früher verlassen können.

Wie lange hat man Pause bei 12 Stunden Arbeit?

Beispiele: Wer mit seiner Arbeit um 8 Uhr morgens beginnt, muss spätestens um 14 Uhr eine Pause von 30 Minuten einlegen. Diese kann auch in 15-Minuten-Blöcken genommen werden (z.B. von 12:00 – 12:15 Uhr sowie von 13:45 – 14:00 Uhr). Wer länger als neun Stunden arbeitet, muss insgesamt 45 Minuten Pausenzeit nehmen.

Wie lange darf ich an einem Stück arbeiten?

Wie lange darf ich an einem Stück arbeiten? Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten (§ 4 ArbZG). Spätestens nach dieser Zeit müssen Sie eine Pause machen. Arbeitgeber müssen auf die Einhaltung achten und dafür sorgen, dass Mitarbeiter die Pausenregelung einhalten.

Welche Pausen sind gesetzlich vorgeschrieben?

Es legt fest: Wenn du am Tag mehr als 5,5 Stunden arbeitest, musst du eine Pause von 15 Minuten machen. Wenn du am Tag mehr als 7 Stunden arbeitest, musst du eine Pause von 30 Minuten machen. Wenn du am Tag mehr als 9 Stunden arbeitest, musst du eine Pause von 1 Stunde machen.

Wann muss man 1 Stunde Pause machen?

Die Ruhepausen müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden mindestens 30 Minuten betragen, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Sie dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn und müssen spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden.