Wieviel geld darf man ins ausland mitnehmen pro person

Zuletzt überprüft: 24/06/2022

Alkohol, Tabak, Bargeld und Verbrauchsteuern

Auf Ihren Reisen innerhalb der EU können Sie als Privatperson so viel einkaufen und mitnehmen wie Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Steuern (Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer) sind im Kaufpreis der Ware in dem Land, in dem Sie die Ware gekauft haben, inbegriffen. Daher sind keine weiteren Zahlungen in einem anderen EU-Land fällig.

Um jedoch festzustellen, ob die Waren, die Sie gekauft haben, für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, können die Zollbehörden der Europäischen Union verschiedene Elemente prüfen: z. B. ob sie Besitzer eines Handelsunternehmens sind oder für ein solches arbeiten, wie die Waren verpackt sind usw. Ferner überprüfen die Behörden auch die Menge der Waren, die Sie mitführen.

Warnhinweis

Jedes EU-Land kann selbst die Höchstmenge an Tabakwaren und alkoholischen Getränken festlegen, die Sie in das Land mitbringen dürfen. Diese Höchstbeträge müssen mindestens sein:

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm)
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Tabak
  • 10 Liter hochprozentige Spirituosen
  • 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein
  • 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
  • 110 Liter Bier

Mitnahme von Mengen, die die Höchstgrenzen überschreiten

Wenn die Zollbehörden den Verdacht haben, dass Sie Waren mitführen, die nicht für den persönlichen Bedarf oder zum Wiederverkauf bestimmt sind, müssen Sie möglicherweise anhand einer Quittung oder Rechnung nachweisen, dass sie tatsächlich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Wenn Sie dies nicht ausreichend nachweisen können, werden Sie unter Umständen zur Zahlung von Zoll aufgefordert, oder aber Ihre Waren könnten beschlagnahmt werden.

Warnhinweis

Für Reisende unter 17 Jahren gelten strengere Regeln. Diese können von Land zu Land verschieden sein. Erkundigen Sie sich möglichst bevor Sie Ihre Reise antreten.

Mitführen von Bargeld

Wenn Sie beabsichtigen, bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise von dort Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr (oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung) mit sich zu führen, müssen Sie diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden. Versäumen Sie dies, könnte Ihr Bargeld von den Zollbehörden einbehalten oder eine Geldbuße auferlegt werden. Die Zollbehörden können Einzelkontrollen und Kontrollen an Ihrem Auto oder Gepäck vornehmen.

Wenn Sie bei Reisen innerhalb der EU Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung mit sich führen, müssen Sie bei den Zollbehörden aller betreffenden Länder (Ausreise-, Einreise- und Durchgangsländer) erfragen, ob dieser Betrag anzumelden ist.

Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern bei der Einreise in die EU

Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen, können Sie Waren verbrauch- und mehrwertsteuerfrei in den unten aufgeführten Höchstmengen unter der Voraussetzung mitführen, dass sie nicht für den Wiederverkauf bestimmt sind. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, wo die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht anwendbar sind.

Alkoholische Getränke

Sie können Folgendes einführen:

  • 4 Liter nicht schäumender Wein (Stillwein) und
  • 16 Liter Bier

Zusätzlich können Sie mitbringen:

  • insgesamt 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % vol oder 1 Liter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % oder mehr oder 2 Liter mit Alkohol angereicherten Wein oder Schaumwein

Jedes dieser Kontingente entspricht 100 % der letztgenannten Höchtsmenge und kann auch aufgeteilt werden. Zum Beispiel können Sie einen halben Liter Spirituosen und 1 Liter mit Alkohol angereicherten Wein mitbringen – beide entsprechen je der halben Höchstmenge.

Tabakerzeugnisse

Je nach Land, das Sie besuchen, gelten obere oder untere Höchstmengen. Wenn ein EU-Land die unteren Höchstmengen anwendet, können diese entweder nur für Land- und Seereisende (Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei und Ungarn) oder für alle Reisenden (Estland und Rumänien) gelten.

obere Höchstmenge

untere Höchstmenge

200 Zigaretten oder

100 Zigarillos oder

50 Zigarren oder

250 g Tabak

40 Zigaretten oder

20 Zigarillos oder

10 Zigarren oder

50 g Tabak

Sie können diese Tabakerzeugnisse kombinieren, dürfen aber die Höchstmengen nicht überschreiten. z. B. 50 Zigarillos und 25 Zigarren = erlaubte Höchstmenge

Warnhinweis

Wenn Sie jünger als 17 Jahre sind, haben Sie kein Anrecht auf die steuerbefreite Einfuhr von Tabak oder Alkohol.

Sonstige Waren einschließlich Parfum

Sie dürfen sonstige Waren bis zu einem Wert von 300 Euro pro Reisende(n) bzw. 430 Euro für Reisende im Luft- oder Seeverkehr mitführen. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern jedoch ein niedrigerer Höchstwert (150 Euro).

Kraftstoff

Sie können (maximal) 10 Liter Kraftstoff in einem tragbaren Behälter zusätzlich zu dem in Ihrem Kraftstofftank befindlichen Kraftstoff mitführen. Diese Regel gilt für jede Art von motorisiertem Fahrzeug.

Verbrauchsteuern bei der Ausreise aus der EU

Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU (und in bestimmten Gebieten innerhalb der EU wie den Kanarischen Inseln) reisen, können Sie in so genannten Tax-free-Geschäften auf Flughäfen und in Häfen zollfrei einkaufen. Beachten Sie dabei, dass für solche Waren im Einreiseland zoll- und steuerrechtliche Bestimmungen ähnlich denen in einem Zielland außerhalb der EU gelten könnten.

Durchreise in die EU über die Schweiz oder ein anderes Nicht-EU-Land

Warnhinweis

Wenn Sie von einem EU-Land in ein anderes EU-Land und dabei über die Schweiz reisen, gelten die schweizerischen Zollvorschriften en .

Wenn Sie Alkohol und Tabak in Mengen mitführen, die die in der Schweiz zulässigen Höchstgrenzen überschreiten, müssen Sie diese bei Ihrer Einreise in die Schweiz und Ihrer Wiedereinreise in die EU anmelden. In der Schweiz können Sie aufgefordert werden, eine finanzielle Garantie zu leisten, die Sie bei der Ausreise aus dem Land zusammen mit den Waren zurückerhalten.

Wie viel Geld darf ich in Europa mitnehmen?

Mitführen von Bargeld Wenn Sie beabsichtigen, bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise von dort Bargeld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr (oder des entsprechenden Geldwerts in einer anderen Währung) mit sich zu führen, müssen Sie diesen Betrag bei den Zollbehörden anmelden.

Wie viel Geld darf man mitnehmen Flughafen Türkei?

Schriftliche Anmeldepflicht von Barmitteln Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.

Was darf ich ins Ausland mitnehmen?

Grundsätzlich gilt innerhalb der EU eine Obergrenze von € 9.999 € für die zollfreie Bargeldmitnahme. Sobald Sie € 10.000 und mehr mitnehmen wollen, müssen Sie das Geld beim Zoll anmelden. Die erlaubte Einfuhr von Bargeld nach/aus Deutschland pro Person beläuft sich also ebenfalls auf maximal € 9.999 ohne Anmeldung.

Wie viel Geld darf man nach Spanien mitnehmen?

Das bedeutet, dass auch bei einer Einfuhr von Barmitteln in Höhe von 10.000 Euro oder mehr von Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Spanien, das Geld in Spanien angemeldet werden muss.