Wieviel darf man zur rente dazuverdienen

Wir hatten am 26.08.2022 über die „Rentenbombe“ berichtet. Die aktuell im Jahr 2022 bestehende Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ soll im Jahr 2023 dauerhaft entfristet werden soll. Die Hinzuverdienstgrenzen der Renten wegen Erwerbsminderung werden sich auch deutlich erhöhen. Am 31.August 2022 bestätigte die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenenen Altersrenten im § 34 SGB VI ersatzlos wegfallen. Diese Hinzuverdienstgrenze ist nicht mehr Bestandteil des Anspruchs auf eine Altersrente als Vollrente. Ab 2023 können alle Rentnerinnen und Rentner, so sagt es die Bundesregierung in seiner Pressemitteilung am 31.08.2022, unbegrenzt neben der vorgezogenen Altersrente dazuverdienen. Es gibt bei Altersrente ab 2023 keine Anrechnung von Hinzuverdienst mehr!  Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung des 8. SGB IV Änderungsgesetzes ist am 31.08.2022 veröffentlich worden. Der Gesetzesentwurf ist aber noch nicht durch den Bundestag bestätigt worden. Dies dürfte aber bei den Mehrheitsverhältnissen nicht das Problem sein.

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Bundesregierung bestätigt am 31.08.2022: Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft. Der Gesetzesentwurf des 8 SGB-IV Änderungsgesetzes ist durch die Bundesregierung beschlossen und am 31.08.2022 veröffentlicht worden. Damit dürfte nunmehr klar sein, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten am 31.12.2022 um 24.00 Uhr Geschichte sein wird.


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Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft: Bestätigung durch höchste Stelle

Die Bundesregierung und der Bundesminister für Arbeit und Soziales haben am 31.08.2022 in zwei Pressemitteilungen folgendes bestätigt:

Mit dem Gesetzesentwurf des 8. SGB IV Änderungsgesetzes der Bundesregierung vom 31.08.2022, wird das gesamte Hinzuverdienstrecht im Bereich der Alters-und Erwerbsminderungsrenten völlig neu geregelt.

Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten vor der Regelaltersgrenze wird ab 2023 abgeschafft!

Rentner, die im Jahr 2023 eine vorgezogene Altersrente beziehen, können unbegrenzt neben der Altersrente dazuverdienen. Es gibt keine Anrechnung des Verdienstes an die Rente. Was eine vorgezogene Altersrente ist, können Sie hier nachlesen!

Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft: Neuregelung der Hinzuverdienstgrenze bei EM-Renten ab 2023

Ab 2023 gelten neue Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung. Die Hinzuverdienstgrenzen steigen massiv an. Damit auch der anrechnungsfreie Hinzuverdienst. Die Hinzuverdienstgrenzen sind dynamisch! Sie sind ab 2023 an die Entwicklung der monatlichen Bezugsgröße gekoppelt.

Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft: anrechnungsfreier Hinzuverdienst neben einer vollen EM-Rente

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen EM-Rente beträgt = 3/8 der 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße (3.290€ Stand 2022) mindestens ab 2023:

 17.272,50 Euro!

Bei Überschreiten dieser Hinzuverdienstgrenze gilt die übliche 40% Anrechnung.

Es gibt keinen Hinzuverdienstdeckel mehr, also keine 100% Anrechnung! Die gesetzliche Regelung des Hinzuverdienstdeckel im § 96a SGB VI wird ab dem 01.01.2023 ersatzlos getrichen

Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten wird 2023 abgeschafft: Mindest-Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Es gibt eine neue Mindesthinzuverdienstgrenze für alle Versicherten die eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Diese Mindestgrenze berechnet sich nach den Werten 2022 aus: 6/8 des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße (3.290€ Stand 2022),  ab 2023:

34.545 Euro!


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Wenn der Bezieher einer teilweisen EM-Rente vor Rentenbeginn ein höheres Einkommen hatte, gilt weiterhin eine für ihn individuell zu berechnende höhere Hinzuverdienst-Grenze. Diese individuelle Grenze errechnet sich ab 2023 nach § 96a SGb VI  aus dem 9,72 fachen der monatlichen Bezugsgröße vervielfältigt mit den Entgeltpunkten des Kalenderjahres mit den höchsten Entgeltpunkten aus den letzten 15 Kalenderjahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

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Beispiel

Anne bekommt bezieht ab dem 01.02.2023 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Sie darf mindestens anrechnungsfrei an die EM-Rente 34.545€ Brutto-Jahresverdienst dazuverdienen. In den letzten 15 Jahren vor Beginn der Rente hatte Anne gut verdient. Die höchsten Entgeltpunkte aus dem Versicherungskonto betragen 1,7859 EP. Die monatliche Bezugsgröße 2022 = 3.290€.

Kann man Rente beziehen und trotzdem weiterarbeiten?

Rentner, die weiterarbeiten, erhalten neben der Rente ein Gehalt. Wenn sie die Regelaltersgrenze er- reicht haben und weiter Beiträge an die Rentenkasse zahlen, können sie ihre Rente darüber hinaus weiter steigern. Das wurde mit dem seit 1. Januar 2017 gültigen Flexirentengesetz geregelt.

Was passiert wenn ich als Rentner mehr als 450 Euro verdienen?

Wenn Sie die für Sie geltende Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen Sie zu Ihrer gesetzlichen Rente unbegrenzt etwas hinzuverdienen. Ab 520 Euro pro Monat (seit Oktober 2022) müssen Sie Ihren Verdienst aber unter Umständen versteuern.

Was darf man als Rentner steuerfrei dazu verdienen?

Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6 300 Euro ist eingehalten, die Rente wird nicht gekürzt. Der über den Betrag von 6 300 Euro hinaus gehende Verdienst wird durch 12 geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Ist ein 450 Euro Job für Rentner steuerfrei?

Mit Minijob Clevere Ruheständler können ihr Zusatzeinkommen sogar deutlich steigern, ohne den Fiskus zu beteiligen. Eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) bietet Rentnern mehrere Vorteile: Minijobber dürfen bis zu 520 Euro pro Monat steuerfrei kassieren, wie die zuständige Bundesarbeitsagentur hervorhebt.