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Erstellt: 25.04.2022, 13:36 Uhr
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Ab in den Urlaub mit dem Reisepass oder Personalausweis. Die Kosten dafür werden am Bürger in Rechnung gestellt. Ein Faktor: Das Alter.
Wer im Sommer Urlaub im Ausland oder eine Kreuzfahrt plant, benötigt diverse Dokumente. Während in der EU meist ein Personalausweis reicht, muss es außerhalb der EU ein Reisepass sein. Inzwischen ist ein Impfpass fast genauso wichtig. Dies betrifft nicht nur die Corona-Impfungen, sondern auch alle weiteren Impfungen. Dies können für das Reiseziel vorgeschriebene Impfungen wie Tropenimpfung sein. Das Problem ist, dass Reisepass und Co. ablaufen. Dann muss man ein neues Dokument bei der zuständigen Behörde (Bürgerbüro, Bürgeramt) beantragen. Die Gebühren liegen zusammen bei deutlich über 100 Euro.
Kosten für Reisepass, Führerschein oder Personalausweis
Jeder vom 16. Geburtstag an braucht einen Personalausweis – alternativ geht auch ein Reisepass. Dies ist eine lebenslange Pflicht. Da der Gesetzgeber dies vorschreibt, könnte man zu der Erkenntnis gelangen, dass der Personalausweis kostenlos sei. Das Pflichtdokument mit einer Laufzeit von zehn Jahren kostet aber 37 Euro, plus Kosten für das biometrische Bild. Unter 24-Jährige müssen nur 22,80 Euro bezahlen. Dafür ist der Personalausweis auch nur sechs Jahre lang gültig. Die Online-Ausweisfunktion ist seit 2021 gebührenfrei.
Gültigkeit Personalausweis ab 24 Jahre | 10 Jahre |
Unter 24 jahre | 6 Jahre |
Vorläufiger Personalausweis | maximal 3 Monate |
Weitere Gebühren fallen an, wenn man den Personalausweis bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb seines Hauptwohnsitzes beantragt. Laut Bundesministerium kostet es 13 Euro extra. Einen Antrag aus dem Ausland stellen kostet 30 Euro.
Personalausweis 2022: Produktionskosten zahlt der Bürger
Warum für das Pflichtdokument Personalausweis Kosten auf den Bürger umgelegt werden, begründet das Innenministerium auf ihrer Homepage so: „Der Personalausweis verursacht Produktionskosten beim Ausweisproduzent und Verwaltungskosten bei Ihrem Bürgeramt. Der Gesetzgeber hat entschieden, dass von den Bürgerinnen und Bürgern hierfür eine Gebühr zu entrichten ist.“ Weiter heißt es dort: „Die Produktionskosten wurden als Selbstkostenpreis ermittelt, der dem öffentlichen Preisrecht gemäß den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten entspricht. In dieses Preismodell werden also nur Kosten einbezogen, die tatsächlich bei der Produktion anfallen.“
Die tatsächlichen Produktionskosten liegen vermutlich bei 22,80 Euro, denn für unter 24-Jährige werden „lediglich Gebühren in Höhe der Herstellungskosten erhoben“. Die Differenz zu 37 Euro deckt „die Aufwände der Bürgerämter, die durch die Antragsbearbeitung sowie durch die Beratung zu den Funktionen und zum Datenschutz entstehen.“ Die Beratungskosten für unter 24-Jährige bleiben im Haushalt bei dem ausstellenden Bürgeramt hängen.
Führerschein umtauschen: Wie hoch sind die Kosten?
Ein zweites wichtiges Dokument ist der Führerschein. Ohne diese Plastikkarte darf kein Auto oder Motorrad bewegt werden. Für Männer und Frauen, die noch einen grauen oder rosa Führerschein haben, läuft eine Umtauschfrist. Die erste lief im Januar 2022 ab. Die letzten „Lappen“ sind dann im Januar 2033 nicht mehr gültig. Basis für die Kosten ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
Eine Neuausstellung für einen verlorenen Führerschein kostet um die 40 Euro. Wer eine eidesstattliche Versicherung benötigt, ist mit weiteren 30 bis 40 Euro dabei.
Reisepass: Gebühren für Dokument ab 60 Euro
Das dritte wichtige Dokument ist ein entsprechend lange gültiger Reisepass. Gerade für Urlaub im Ausland ist er unverzichtbar. Die Gebühren staffeln sich nach Anzahl der Reisepass-Seiten und dem Alter des Antragstellers. Die kleinste Variante mit 32 Seiten kostet 60 Euro, für unter 24-Jährige 37,50 Euro. Für die große Ausführung mit 48 Seiten wird ein altersunabhängiger Zuschlag von 22 Euro berechnet. Doppelte Gebühren werden fällig, bei Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes, schreibt das Innenministerium.
Egal, ob Personalausweis oder Reisepass: Es dauert mindestens zwei Wochen, bis die Dokumente abholbereit sind. Je nach Aufkommen, können es auch deutlich mehr Wochen sein. Ebenfalls gleich: Das Bürgeramt informiert den Antragsteller, wenn das Dokument abholbereit ist. Einige Kommunen haben spezielle Abholboxen eingerichtet. So können Personalausweis oder Reisepass unabhängig von Öffnungszeiten abgeholt werden.
Bevor man den neuen Pass in seinen Händen hält, muss der Antragsteller einen Termin im Bürgeramt bekommen. Allein dieser Prozess kann mehrere Wochen an Zeit verschlingen. Einige Rathäuser bieten eine Online-Terminvergabe an.