Wie viel Geld darf man vom Ausland nach Deutschland mitnehmen?

Wer Waren für den persönlichen Bedarf aus dem EU-Ausland nach Deutschland einführen will, muss sich im Grunde keine allzu großen Gedanken machen.

Denn innerhalb der EU gibt es kaum noch Waren- und Personenkontrollen an den Grenzen.

Das macht das Schengener-Abkommen möglich.

Für Genussmittel wie Tabak und Alkohol, oder das Mitführen von Bargeld, gibt es allerdings festgelegte Freimengen.

Wer sich nicht an die Zollbestimmungen hält, muss mit hohen Strafen rechnen.

Bei Reisen mit Bargeld oder Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro innerhalb der EU, müssen Sie den Betrag bei einer Zollkontrolle auf Nachfrage mündlich anmelden.

Unter dem Begriff Zahlungsmittel sind Sparbücher, Wertpapiere (Sparbriefe, Schecks, Aktien), aber auch Edelmetalle und Edelsteine gemeint.

Wichtig

Der Betrag von 10.000 Euro ist pro Person anzumelden.

Bei einigen Genussmitteln, zum Beispiel Tabak, Alkohol oder Kaffee, müssen Sie sich an die geltenden Zollfreimengen halten.

Die Zollbestimmungen für Länder innerhalb der EU gelten für Reisende, die älter als 17 Jahre sind.

Folgende Freimengen gelten als persönlicher Bedarf (unter 17-Jährige dürfen weder Alkohol noch Tabak einführen).

  • 800 Zigaretten
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Rauchtabak

  • 10 Liter Spirituosen (Whsky, Rum, Wodka)
  • 20 Liter Zwischenerzeugnisse (Sherry, Portwein)
  • 60 Liter Schaumwein
  • 110 Liter Bier

Kaffee oder kaffeehaltige Waren sind bis 10 Kilogramm zollfrei.

Bei Kraftstoff liegt die Grenze für den persönlichen Bedarf bei einem vollen Tank und zusätzlich maxi­mal 20 Litern im Reservekanister.

Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme eines gefüllten Reservekanisters jedoch nicht in allen EU-Ländern erlaubt.

Überschreiten Sie die vom Zoll vorgegebenen Freimengen, wird vermutet, dass die Waren für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, womit sie abgabepflichtig werden.

Neben einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtanmeldung und einer saftigen Strafzahlung kann in äußerst gravierenden Fällen sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden.

Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Haustier mit auf Reisen nehmen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

So müssen die Tiere über eine Tätowierung oder einen Mikrochip identifiziert werden können und gegen Tollwut geimpft sein.

Außerdem benötigen Sie einen EU-Heimtierausweis für den Grenzübertritt. Dieser kann nur von einem ermächtigten Tierarzt ausgestellt werden.

  1. Bußgeldkatalog Zollanmeldung
  2. Einfuhrabgaben

Bußgeldkatalog Zollanmeldung

VerstoßSanktion
Bargeld nicht angemeldet (ab 10.000 €) Bis zu 1 Mio. €
... bei Fahrlässigkeit (unbeabsichtigt) 12 % des eingeführten Betrages
... bei Vorsatz (absichtlich) 25 % des eingeführten Betrags
Eingeführte Waren nicht angegeben Waren müssen nachverzollt werden
... nachzuzahlende Summe bis 130 € nachzuzahlende Summe + Zollzuschlag in gleicher Höhe
(Bsp.:
nachzuzahlende Summe = 60 €
Zollzuschlag = 60 €
Gesamtnachzahlung = 120 €)
... Warenwert bis 700 € (nach Abzug der Freimengen) Ordnungswidrigkeit
Bußgeld bis 50.000 €
... Warenwert über 700 € (nach Abzug der Freimengen) Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung
Geldstrafe von 5 bis 360 Tagessätzen
oder
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre

Einfuhrabgaben

Warepauschalisierte Einfuhrabgaben*
Zigaretten 19 ct pro Stück
private Urlaubsmitbringsel bis 700 € 17,5 % des Warenwertes
Schaumwein 2,30 € pro Liter
Likörwein, Wertmutwein, anderer aromatisierter Wein 2,10 € pro Liter
Armagnac, Arrak, Branntwein, Calvados, Cognac, Genever, Gin, Grappa, Likör, Ouzo, Rum, Tequila, Whisky, Wodka, andere Spirituosen (Zolltarifnummer 2208 2012 bis 22089078) 6,80 € pro Liter
*gilt für Waren, die max. 700 € wert sind, sich in Ihrem persönlichen Gepäck befinden und für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
Kosten beziehen sich auf Einfuhrwaren, für die keine Präferenzregelung besteht.

Ware beim Zoll anmelden

Wie viel Geld darf man vom Ausland nach Deutschland mitnehmen?
Wann muss eine Zollanmeldung durch eine Privatperson erfolgen?

Nicht selten verführt der Urlaub in einem fernen Land zu einem regelrechten Kaufrausch. Dabei können regionale Produkte genauso Objekt der Begierde werden wie Waren, die in Deutschland viel teurer sind.

Ist der Koffer dann prall gefüllt, stellen sich viele Urlauber die Frage, wie sie sich beim Zoll verhalten müssen. Muss eine Zollanmeldung für die neuen Errungenschaften erfolgen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

Außerdem erfahren Sie, welche Reisefreimengen gelten, wenn Sie Waren nach Deutschland einführen wollen. Zusätzlich erklären wir, welche Sanktionen drohen können, wenn Sie auf eine Zollanmeldung verzichten und dabei erwischt werden.

FAQ: Zollanmeldung

Was ist eine Zollanmeldung?

Führen Sie Waren nach Deutschland ein oder aus dem Land heraus, müssen diese nicht selten beim Zoll angemeldet werden. Kommen Sie beispielsweise aus dem Urlaub zurück und Überschreiten die Freimengen an Tabak, Alkohol und Co. muss eine Zollanmeldung erfolgen.

Für welche Waren muss eine Anmeldung beim Zoll erfolgen?

Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit, Sie müssen den größten Teil der Waren also nicht beim Zoll deklarieren. Davon ausgenommen sind Alkohol und Tabak, Medikamente und Betäubungsmittel sowie Bargeld über 10.000 Euro. Wann eine Zollanmeldung bei Reisen außerhalb der EU erfolgen muss, erfahren Sie hier.

Welche Strafe droht bei einem Verstoß gegen die Einfuhr- oder Ausfuhrverbote?

Ein Verstoß gegen die Einfuhr- oder Ausfuhrverbote stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einer Geldbuße bis zu sanktioniert werden kann. Auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung kommt in besonders schweren Fällen in Betracht, wenn Sie die Waren nicht deklarieren, obwohl Sie von einem Zollbeamten danach gefragt werden.

Wann muss ich Mitbringsel aus dem Urlaub beim Zoll anmelden?

Wie viel Geld darf man vom Ausland nach Deutschland mitnehmen?
Sie müssen beim Zoll die Ware anmelden, wenn diese über der geltenden Reisefreimenge liegt.

Für viele Urlauber rundet eine ausgiebige Shoppingtour die Reise in ein anderes Land ab. Mitbringsel für Freunde, Erinnerungsstücke für die eigene Urlaubssammlung – fast immer werden Waren aus dem Ausland nach Deutschland mitgebracht.

Damit das nicht zum Problem wird, sollten sich Urlauber vorab über die geltenden Reisefreimengen informieren. Diese sind vor allem relevant, wenn Sie Waren aus einem Nicht-EU-Staat beim Zoll anmelden müssen.

Überschreiten Sie nämlich die geltenden Freimengen, werden im Rahmen der Zollanmeldung zusätzliche Abgaben berechnet, welche Sie entrichten müssen, um die Waren nach Deutschland einführen zu dürfen.

Gut zu wissen: Haben Sie Waren anzumelden, welche die Reisefreimengen überschreiten, müssen Sie eine Zollanmeldung vollziehen. Auf vielen Flughäfen wird ein sogenanntes „Kanal-System“ praktiziert. Haben Sie Waren anzumelden, müssen Sie den „roten Kanal“ nutzen.

Zollanmeldung bei Einfuhr aus Europa

Innerhalb der EU gilt grundsätzlich das Recht auf Freizügigkeit, daher ist eine mündliche Zollanmeldung oft nicht notwendig, wenn Sie Waren aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland einführen.

Dies gilt allerdings nur, solange diese auch für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Kaufen Sie 20-mal dasselbe T-Shirt, könnte es trotz Freizügigkeit Probleme mit den Zollbeamten geben. In diesem Fall erscheint nämlich ein rein privater Gebrauch eher zweifelhaft.

Eine weitere Ausnahme besteht bei der Einfuhr sogenannter Genussmittel. Auf diese wird in Deutschland nämlich eine sogenannte Verbrauchsteuer erhoben. Folgende Richtmengen gelten für die Einfuhr von Genussmitteln aus Mitgliedstaaten der EU:

  • Zigaretten: 800 Stück oder
  • Zigarillos: 400 Stück oder
  • Zigarren: 200 Stück oder
  • Rauchtabak: 1 Kilogramm
  • Spirituosen(z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter oder
  • Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter oder
  • Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter oder
  • Schaumwein: 60 Liter oder
  • Bier: 110 Liter
  • Kaffee: 10 Kilogramm oder
  • Kaffeehaltige Waren: 10 Kilogramm

(die Waren können auch anteilig zusammengestellt werden)

Überschreiten Sie diese Richtmengen, muss eine Zollanmeldung erfolgen. Geben Sie das Mitführen der Waren nicht an und werden dabei erwischt, kann ein Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren drohen.

Zollanmeldung bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Staat

Wie viel Geld darf man vom Ausland nach Deutschland mitnehmen?
Eine Zollanmeldung ist erforderlich, wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat Waren mit einem Wert über 430 Euro einführen.

Während aufgrund der Freizügigkeit innerhalb der EU bei der Einreise nur selten eine Zollanmeldung erfolgen muss, kann es schon ganz anders aussehen, wenn der Urlauber aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland zurückkehrt.

Für diese Urlaubsziele gelten nämliche andere Einfuhrbestimmungen. So dürfen Personen über 15 Jahren nur Waren mit einem Gesamtwert von 430 Euro mitbringen. Unter 15 Jahren gilt eine Obergrenze von 150 Euro.

Zudem gibt es auch für Genussmittel stärkere Beschränkungen. Tabakwaren und Alkohol dürfen erst ab einem Alter von 17 Jahren nach Deutschland eingeführt werden. Dabei gelten die nachfolgenden Reisefreimengen:

  • Zigaretten: 200 Stück oder
  • Zigarillos: 100 Stück oder
  • Zigarren: 50 Stück oder
  • Rauchtabak: 250 Gramm
  • Spirituosen(z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 1 Liter oder
  • Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 2 Liter
  • zusätzlich
  • nicht schäumende Weine: 4 Liter oder
  • Bier: 16 Liter

(die Waren können auch anteilig zusammengestellt werden)

Zollanmeldung: Welche Kosten entstehen?

Wie viel Geld darf man vom Ausland nach Deutschland mitnehmen?
Zollanmeldung: Die entstehenden Kosten hängen von den jeweiligen Waren ab.

Doch wie teuer wird es, wenn Sie die Reisefreimengen überschreiten und eine Zollanmeldung vollziehen müssen? Diese Frage lässt sich pauschal gar nicht beantworten, da die Zollgebühren stets im Einzelfall erhoben werden.

So hat der Zoll beispielsweise die Möglichkeit, bei einem Warenwert bis zu 700 Euro eine Pauschale von 17,5 Prozent für den Einfuhrzoll zu erheben. Bei Zigaretten sind es in aller Regel 19 Cent pro Stück.

Es ist übrigens nicht möglich, die Reisefreimengen für zwei Personen zu addieren. Sie gelten immer nur für die Person, welche die Ware bei der Einreise mit sich führt.

Wichtig: Es muss bei einigen Waren auch eine Zollanmeldung bei der Ausfuhr erfolgen, wenn Sie die Waren an ein Ziel außerhalb der EU mitnehmen. Dies ist der Fall, wenn die Ware einen Rechnungswert von 1.000 Euro überschreitet oder das Gewicht 1000 kg oder mehr beträgt.

Welche Strafen drohen, wenn ich keine Zollanmeldung vollziehe?

Erfolgt durch Verbraucher keine Zollanmeldung, obwohl diese erforderlich wäre, kann dies unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen, welche stets im Einzelfall zu prüfen sind. So kann beispielsweise ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Handeln Sie vorsätzlich, lügen einen Zollbeamten also an, wenn dieser Sie fragt, ob Sie Waren beim Zoll anmelden müssen, kommt sogar ein Strafverfahren in Betracht. Mögliche Tatbestände können hierbei Schmuggel oder auch Steuerhinterziehung sein.

Wie viel Geld darf man vom Ausland nach Deutschland mitnehmen?
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Wie viel Geld darf man aus dem Ausland nach Deutschland bringen?

Es besteht Anmeldepflicht für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln, wenn die Grenzüberschreitung in die EU bzw. aus der EU durchgeführt wird. Dies dient der Bekämpfung illegaler Geldbewegung im Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus.

Was passiert wenn man mehr als 10.000 Euro nicht angemeldet?

Wenn Geld in Höhe von 10 000 Euro oder mehr gefunden wird, können die Mitgliedsstaaten ein Strafverfahren gegen die betreffenden Person einleiten. In schweren Fällen, kann das Unterlassen der Anmeldung am Zoll, mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Wann muss ich Geld beim Zoll anmelden?

Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland ein- bzw. aus Deutschland ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden.

Wie viel Geld über die Grenze EU?

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.