Für die Einhaltung der Schulpflicht von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen sind die Erziehungsberechtigten, Schüler ab dem 14. Lebensjahr aber auch selbst verantwortlich.
Schulpflichtige Kinder müssen die Schule besuchen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Vollzeitschulpflicht tragen die Erziehungsberechtigten. Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, ist auch selbst dafür verantwortlich, die Schule regelmäßig zu besuchen. Auch gegen die Schüler selbst kann dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Überwacht wird die Einhaltung der Schulpflicht von der Schule.
Bei Verletzung der Schulpflicht kann die Schule ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) gegen den Verantwortlichen einleiten. Das zuständige Schulamt kann eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro verhängen. Die Anhörung des Betroffenen erfolgt durch die Schule.
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Immer mehr Schulkinder verpassen vor oder nach den Ferien Unterricht, damit die Familie günstiger in den Urlaub fahren kann. Wenn die Schummelei auffliegt, drohen happige Strafen.
Von Maximilian König
14.07.2017, 17.53 Uhr
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Eine Familie auf dem Weg zum Flughafen-Terminal - bestenfalls während der offiziellen Schulferien
Foto: Matthias Balk/ picture alliance / Matthias BalkAls an diesem Freitag in NRW Zeugnisse vergeben wurden, konnten auffällig viele Schüler ihre Noten nicht persönlich entgegennehmen - Kinder fehlten in der Schule, weil angeblich die Oma runden Geburtstag feiert oder der Bruder heiratet oder irgendeine Krankheit zugeschlagen hat. In vielen Fällen sitzen die Kinder jedoch in Wahrheit schon am Pool oder am Strand - den Eltern war der günstigere Reisepreis außerhalb der Ferienzeit wichtiger als die Schulpflicht.
Das Phänomen ist seit Jahren bekannt, aber inzwischen kann es richtig teuer werden: Wer beim Mogeln erwischt wird, den erwarten empfindliche Strafen. In Köln kostet die unerlaubte Ferienverlängerung 155 Euro pro Fehltag, in Düsseldorf können bis zu 80 Euro fällig werden - pro Elternteil, pro Kind und pro Tag. Die Ersparnis für den selbst gewählten Ferienbeginn schmilzt so schnell dahin. Selbst die Höchststrafe von 1000 Euro wurde bereits verhängt.
Zahl der Bußgeldverfahren steigt
Die Eltern scheint das nicht abzuschrecken: Im vergangenen Jahr erließen die Schulbehörden allein in Nordrhein-Westfalen fast 1200 Bescheide wegen Ferien-Flunkerei, wie eine dpa-Umfrage in allen fünf Regierungsbezirken ergab. Die Zahl steigt seit Jahren an, in den Bezirken Arnsberg und Münster hat sie sich in den vergangenen drei Jahren gar verdoppelt.
Laut Münsters Bezirkssprecherin Ulla Lütkehermölle schaue man nun verstärkt hin: "Inzwischen ist es Usus, dass bei Fehlzeiten am ersten und letzten Schultag grundsätzlich ein Attest vorliegen muss. Wenn die Erklärung fehlt, wird nachgehakt."
Ferien: Ferientermine
Nicht nur einen Termin im Rektorat müssen Eltern fürchten, auch auf Flughäfen könne es mitunter zu polizeilichen Kontrollen kommen, sagt Arnsbergs Sprecher Christoph Söbbeler: "Polizisten sprechen Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter außerhalb der Ferienzeiten durchaus an. Wenn es dann heißt, wir kommen aus Weeze und wollen nach Mallorca fliegen, gibt es ein Problem", so Söbbeler. Unklar ist jedoch, wer diese Kontrollen vornimmt: Auf Nachfrage verweisen Bundes- und Landespolizei jeweils auf die Zuständigkeit des anderen.
Eltern sind uneinsichtig
Bezirkssprecher Söbbeler appelliert zudem an die Verantwortung der Eltern gegenüber ihren Kindern und erinnert an ihre Vorbildfunktion. Auf die Moral der Eltern können die Schulbehörden allerdings kaum zählen: In Internetforen tauschen sich Erziehungsberechtigte über Regelungen und Schlupflöcher aus und äußern Unverständnis. "Am letzten Tag wird doch eh nichts mehr gemacht", heißt es oft lapidar. Oder: "Sind doch nur zwei Stunden Sport."
Diese Sichtweisen verteidigt Regina Schwarzhoff, Landesvorsitzende des nordrhein-westfälischen Elternvereins: "An den letzten Tagen vor den Ferien gibt es oft eine Feierabendstimmung, die nicht mit dem Schulverständnis der Eltern übereinstimmt: Filme schauen, Eis essen gehen, häufig fallen Stunden aus. Um Schule ernst nehmen zu können, braucht es auch ein ernst zu nehmendes Angebot."
Und was ist, wenn nach dem unerlaubt vorgezogenen Kanaren-Urlaub ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert? Schwarzhoff: "Für Eltern lohnt sich die Reiseplanung offenbar finanziell. Sie beschweren sich eher über die Abzockermentalität der Urlaubsanbieter als über die Geldstrafen."