Wie oft kann ich ein privatrezept benutzen?

Wie oft kann ich ein privatrezept benutzen?

Darf ein Privatrezept über Cialis mit Vermerk „ad rep“ mehrfach beliefert werden?

In unserer Apotheke wurde heute ein Privatrezept mit dem Vermerk „ad rep“ vorgelegt. Verordnet ist „Cialis 20 mg 12 Tabletten“.

Wie oft dürfen wir dieses Rezept beliefern?

Wiederholungsrezepte sind in Deutschland rechtlich nicht erlaubt. Der Arzt kann auf dem Privatrezept zwar eine größere Menge verordnen, das Rezept darf aber von der Apotheke nur einmal beliefert werden.

Die zugrundeliegenden Regelungen finden sich im Arzneimittelgesetz (AMG) und in der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV).

„Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates […]
5. zu bestimmen, dass ein Arzneimittel auf eine Verschreibung nicht wiederholt abgegeben werden darf. […]“

„Die wiederholte Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels auf dieselbe Verschreibung über die verschriebene Menge hinaus ist unzulässig.“

Der Apotheker würde sich bei wiederholter Belieferung eines Cialis-Rezeptes sogar strafbar machen, da die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne gültige ärztliche Verschreibung verboten ist. Ebenso könnte der Patient Ansprüche an den Apotheker stellen, wenn er aufgrund der Einnahme des Arzneimittels zu Schaden kommt.

Es empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Arzt. Auf die vorliegende Verordnung dürfen Sie nur einmal Cialis 20 mg 12 Tabletten abgeben.

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Ein wesentliches Merkmal eines Arzneimittels ist seine Rezeptpflicht, also die Bestimmung, ob es von einer Ärztin oder einem Arzt verschrieben werden muss, oder ob es ohne ärztliche Verschreibung (Rezept) in der Apotheke gekauft werden kann.

Die Rezeptpflicht in Österreich wird bei der Zulassung einer Arzneispezialität vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen sowie gesetzlicher Bestimmungen festgelegt.

Rezeptfrei ist nicht Rezeptfrei: Erwachsene vs Kinder

Zu beachten ist: manche Arzneispezialitäten können zwar für Erwachsene rezeptfrei sein, dürfen bei jedoch Kindern nur auf ärztliche Anordnung angewendet werden. Die genaue Information hinsichtlich der Altersgrenzen liefert die Gebrauchsinformation („Beipackzettel“).

Kassenrezept und Privatrezept: Mindestanforderungen müssen erfüllt sein

In der Regel wird für die Verschreibung ein Vordruck („Kassenrezept“) verwendet, selten auch ein so genanntes „Privatrezept“, die beide gesetzlich geforderten Mindestangaben (§ 3 Rezeptpflichtgesetz) enthalten müssen (Name und Berufssitz des Verschreibenden - Name der Person für die das Arzneimittel  bestimmt ist - Bezeichnung des verordneten Arzneimittels - Darreichungsform, Menge und Stärke des verordneten Arzneimittels - für Kinder das Geburtsjahr - Ausstellungsdatum und Unterschrift des Verschreibenden).

Gültigkeit
Grundsätzlich bleibt ein Rezept zwölf Monate gültig, sofern die erste Abgabe innerhalb des ersten Monates nach Ausstellung erfolgt ist und am Rezept kein kürzerer Gültigkeitszeitraum vermerkt ist. Weiters darf der Bezug fünfmal wiederholt werden (insgesamt also sechsmal bezogen werden), wenn nichts anderes vermerkt ist. Einige Wirkstoffe (zB. Antibiotika oder Diazepam)  sind allerdings mit einem Wiederholungsverbot belegt, so dass man Arzneispezialitäten die diese enthalten, nur einmal beziehen darf.
Kassenrezepte müssen binnen eines Monats nach Ausstellung eingelöst werden, wenn die Kosten für ein Arzneimittel vom Sozialversicherungsträger getragen werden sollen. Dafür ist eine Rezeptgebühr pro Packungseinheit selbst zu entrichten, außer ein Arzneimittel kostet weniger als die Rezeptgebühr, dann ist der niedrigere tatsächliche „Apothekenverkaufspreis“ zu entrichten. Von der Rezeptgebühr gibt es unter bestimmten Umständen auch Befreiungen. Sonst ist ein Kassenrezept so zu behandeln wie ein Privatrezept.

Für rezeptpflichtige Arzneimittel ist keine Laienwerbung erlaubt!

Eine weitere Regelung steht in Verbindung mit der Rezeptpflicht. Gemäß den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes darf für rezeptpflichtige Arzneispezialitäten keine Laienwerbung (z.B. Fernsehwerbung) betrieben werden. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf gleichnamige Produktpaletten, wenn eine Arzneispezialität daraus der Verschreibungspflicht unterliegt.

Wie oft ist ein Privatrezept gültig?

Ein Rezept verliert normalerweise zwölf Monate nach seinem Ausstellungsdatum seine Gültigkeit – außer die verschreibende Ärztin/der verschreibende Arzt hat einen kürzeren Gültigkeitszeitraum auf dem Rezept vermerkt.

Wie oft kann man ein blaues Rezept einlösen?

Blaues Rezept: Drei Monate Ein blaues Rezept muss innerhalb von drei Monaten eingelöst werden, es sei denn, der Arzt macht andere Angaben.

Wie viele Medikamente dürfen auf ein Privatrezept?

Wie beim Kassenrezept gilt auch beim Privatrezept: Es dürfen darauf maximal drei Medikamente verordnet werden. Das Rezept kann bis zu drei Monate nach Ausstellungsdatum in der Apotheke eingelöst werden.

Wie lange ist ein Privatrezept gültig?

Die Gültigkeitsdauer ergibt sich aus den jeweiligen Arzneilieferungsverträgen zwischen den einzelnen Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). In der Regel beträgt sie einen Monat ab Ausstellungsdatum (28 bis 31 Tage je nach Monatslänge, Bundesland und Krankenkasse).