Wer bekommt die grundrente und wie hoch ist sie

Wer die Grundrente bekommt und wie hoch sie ausfällt

Wer bekommt die grundrente und wie hoch ist sie

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Aktualisiert am 28. Juli 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundrente ist ein Zuschlag auf Deine Rente.
  • Mit dem Grundrentenzuschlag soll die lebenslange Arbeit von Menschen honoriert werden, die wenig verdient haben.
  • Die Grundrente wird noch nicht an alle Berechtigten ausgezahlt, weil die Überprüfung der Ansprüche erst bis 2023 abgeschlossen ist.

So gehst Du vor

  • Du musst die Grundrente nicht beantragen.
  • Du kannst die Grundrente aber mit einer freiwilligen Steu­er­er­klä­rung erhöhen.
  • Dafür benutzt Du am besten eine Steuersoftware. Wir empfehlen als Alleskönner Wiso Steuersparbuch 2022, Tax 2022 Professional und Steuersparerklärung Plus 2022, als Einfachmacher Smartsteuer sowie die Apps Steuerbot und Taxfix.

Wenn Du im Alter eine niedrige Rente bekommst, kann das viele Gründe haben: Vielleicht war neben der Kindererziehung keine Zeit für Arbeit, vielleicht musste ein Familienmitglied gepflegt werden oder jahrelange Arbeit im Niedriglohnsektor hat sich nicht ausgezahlt. Altersarmut kommt nicht selten unverschuldet daher.

Die Bundesregierung hat daher 2021 die Grundrente eingeführt. Auch wenn es die Grundrente schon seit mehr als einem Jahr gibt, bekommt sie noch nicht jeder Berechtigte. Denn die Prüfung, wer infrage kommt, ist langwierig. Solltest Du Dich fragen, ob auch Du einen Grundrentenzuschlag bekommst und wie hoch dieser ausfallen wird, findest Du in diesem Ratgeber Antworten. Außerdem erfährst Du, wie Du Deine Grundrente erhöhen kannst, indem Du eine Steu­er­er­klä­rung abgibst.

Neu: Ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sieht vor, den Grundrentenzuschlag steuerfrei zu stellen. Bisher wird er wie Deine gesetzliche Rente besteuert. Außerdem zählt die Grundrente dadurch zu Deinem Einkommen. Dieses wiederum hat Einfluss auf die Höhe Deiner Grundrente. Mehr dazu liest Du in Kapitel Acht. 

Warum wurde die Grundrente eingeführt?

Die Lebensleistung soll anerkannt werden. Es ist unfair, dass jemand, der ein Leben lang gearbeitet hat, am Ende über die Grundsicherung genauso viel Geld bekommt, wie jemand, der nicht gearbeitet hat. Das war die Idee hinter der Einführung der Grundrente.

Auch wenn diese Idee einleuchtend ist: Um ihre Umsetzung wurde in der Großen Koalition und den entsprechenden Verbänden lange gestritten.

Wie verhindert man, dass die Grundrente auch an Menschen fließt, die sie vielleicht gar nicht nötig haben? Die Zahnarztgattin im Eigenheim, die Kinder groß gezogen hat, deswegen aber keineswegs von Altersarmut durch eine zu kleine Rente bedroht ist, wurde gerne bemüht. Die Kritik, dass die Grundrente nicht bei den Richtigen ankommt, hält bis heute an.

Zwischen SPD und CDU sorgte das Thema für ordentlich Zoff. Nach kurzfristig abgesagten Spitzentreffen und Vorwürfen von „parteipolitischer Dummheit“ fanden SPD und CDU kurz vor dem Scheitern der Koalition doch noch eine Lösung. Eine aufwendige Bedürftigkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Grundrente wurde nicht eingeführt. Dennoch werden die Einkommen geprüft – und zwar automatisch.

Wer bekommt die grundrente und wie hoch ist sie

Hermann-Josef Tenhagen

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Wann kommt die Auszahlung der Grundrente?

Für Rentner ist es positiv, dass sie keine Bedürftigkeitsprüfung beantragen und überstehen müssen. Für die Ren­ten­ver­si­che­rung und die Finanzämter bedeutet das allerdings eine Mammutaufgabe. Rund 26 Millionen Rentenkonten müssen insgesamt gesichtet und das Einkommen der Kontoinhaber überprüft werden. Diese Prüfung läuft noch und wird voraussichtlich erst Ende 2022 abgeschlossen sein.

Deswegen kann es sein, dass Du zwar Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag hast, diesen aber noch nicht bekommst. Keine Sorge: Sollte das bei Dir der Fall sein, ist Dein Geld nicht weg. Deine Ansprüche werden, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist, rückwirkend an Dich ausgezahlt. Die Summe deiner zurückliegend Ansprüche fließt laut Ren­ten­ver­si­che­rung als Einmalzahlung auf dein Konto.

Wann die Überprüfung Deines Falles abgeschlossen ist, hängt vom Zeitplan des Finanzamtes und der Ren­ten­ver­si­che­rung ab.

Bis Ende 2021 wurden zunächst diejenigen Rentner und Rentnerinnen geprüft, die bereits Sozialleistungen bezogen. Bei ihnen sollte das zusätzliche Geld am schnellsten ankommen. Dazu kamen noch Renten, die schon vor 1992 begonnen hatten.

Außerdem wurden Renten geprüft, die 2021 neu hinzugekommen waren. Hintergrund ist, dass neue Renten seit Juli dieses Jahres ohnehin automatisch auf den Anspruch auf Grundrente überprüft werden.

Seit 2022 folgen nun die übrig gebliebenen Renten, beginnend mit den Rentnern, deren Renteneintritt am längsten zurückliegt. Die letzten Rentenjahrgänge, die überprüft werden, sind demnach diejenigen, die 2020 in den Ruhestand gegangen sind. Die Auszahlung für sie dürfte erst 2023 beginnen.

Musst Du die Grundrente beantragen?

Da die Überprüfung automatisch geschieht, musst Du Deine Grundrente nicht beantragen. Sollte bei Dir ein Anspruch bestehen, bekommst Du dies von der Ren­ten­ver­si­che­rung in einem Rentenbescheid mitgeteilt. Auch die Auszahlung beginnt dann automatisch.

Wer keinen Anspruch hat, bekommt das nicht gesondert mitgeteilt. Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du einen Antrag auf Überprüfung stellen. Die schlechte Nachricht: Das kannst Du erst 2023 machen. Bis dahin ist dieses Recht in Bezug auf die Grundrente ausgesetzt. Ansonsten könnte die festgelegte Prüf-Reihenfolge bei zu vielen Anträgen durcheinander kommen, so die Befürchtung der Behörden.

Wer bekommt die Grundrente?

Vielleicht kannst Du Dir ja Deinen Überprüfungsantrag 2023 sparen, wenn Du die nächsten Zeilen gelesen hast. Die Grundrente ist keine neue Rente, die Du zusätzlich beziehst, sondern ein Aufschlag auf Deine bisherige Rente. Die Grundrente ist nicht zu verwechseln mit einer Mindestrente. So etwas gibt es im deutschen Rentensystem nicht.

Auf den Grundrentenzuschlag hast Du unabhängig von der Art Deiner Rente Anspruch. Es ist also egal, ob Du eine Altersrente, eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te oder Hinterbliebenenrente beziehst.

Allerdings gibt es zwei wichtige Voraussetzungen in Bezug auf die Höhe Deines Gehalts und Deine Zeit in der Ren­ten­ver­si­che­rung, die Du für die Grundrente erfüllen musst.

Bedingung 1: Die Grundrentenzeit

Bevor Du eine Rente von der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung bekommst, musst Du eine Mindestversicherungszeit erfüllen – das gilt auch für die Grundrente. Gemeint ist ein Mindestmaß an Zeit, in der Du Mitglied der Ren­ten­ver­si­che­rung warst. 

Für die Grundrente nennt sich dieser Mindestzeitraum Grundrentenzeit und liegt bei mindestens 33 Jahren. Vorsicht: Es gibt Phasen in Deinem Leben, in denen Du zwar rentenversichert warst, die aber nicht zur Grundrentenzeit gehören.

Bedingung 2: Wie viel darfst Du für die Grundrente verdienen?

Damit keine Verwirrung aufkommt: Ob Deine Arbeitszeit als Mindestversicherungszeit für den Anspruch auf Grundrente angerechnet wird, ist unabhängig von der Höhe Deines Gehalts. Ob Du wirklich einen Grundrentenzuschlag bekommst und wie hoch dieser ausfällt, hängt aber durchaus von Deinem Lohn ab.

Einfach gesagt, darfst Du brutto für die Grundrente nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig verdienen. Die Untergrenze liegt bei 30 Prozent des Brutto-Durchschnittsgehalts aller gesetzlich Rentenversicherten. Dieses Durch­schnitts­ge­halt wird jährlich angepasst. Für 2022 liegt es vorläufig bei 3.242 Euro im Monat in den alten und bei 3.111 Euro im Monat in den neuen Bundesländern. Verdienst Du dementsprechend weniger als 972 Euro pro Monat in den alten Bundesländern (933,30 Euro in Ostdeutschland), wird dieser Zeitraum bei der Berechnung des Grundrentenzuschlags außer Acht gelassen. Das ist beispielsweise bei Minijobbern der Fall.

Höchstens darfst Du 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdienen. Die Grenze in den alten Bundesländern liegt 2022 demnach bei 2593,60 Euro (2.488,80 Euro in den neuen Ländern). Verdienst Du mehr, zählt diese Phase auch nicht für die Berechnung der Grundrente.

Wie wird die Grundrente berechnet?

Die Berechnung ist der komplizierteste Teil beim Thema Grundrente. Aber keine Sorge, mit unserer Hilfe blickst Du da durch.

Zunächst einmal musst Du wissen, dass der Grundrentenzuschlag nicht einfach als Prozentsatz auf Deine Rente aufgeschlagen wird. Die Ren­ten­ver­si­che­rung wertet vielmehr das unterdurchschnittliche Gehalt auf, das Du als Betroffener verdient hast. Das geschieht über die Entgeltpunkte (Rentenpunkte). Diese Entgeltpunkte haben einen Wert, aus dem sich Deine spätere Rente berechnet.

Entgeltpunkte sammelst Du entsprechend der Höhe deines Gehalts. Verdienst Du im Jahr so viel wie der Durchschnitt, gibt es genau einen Entgeltpunkt. Verdienst Du weniger, bekommst Du auch prozentual weniger Entgeltpunkte. Bei der Untergrenze für den Grundrentenzuschlag von 30 Prozent wandern beispielsweise nur 0,3 Entgeltpunkte auf Dein Rentenkonto. Die Ren­ten­ver­si­che­rung wertet nun diese Entgeltpunkte auf. Dadurch, dass Du mehr Entgeltpunkte auf Deinem Rentenkonto hast, bekommst Du auch mehr Rente.

Die Rentenversichersicherung schaut sich all Deine Grundrentenzeiten an und wie viel Entgeltpunkte Du in diesen gesammelt hast. Aus den Jahren, in denen Du insgesamt die Gehaltsgrenzen eingehalten hast, wird Dein persönlicher Jahresdurchschnitt gesammelter Entgeltpunkte errechnet.

Ein Beispiel

Bärbel hat 30 Jahre als Friseurin gearbeitet und weil der Rücken irgendwann nicht mehr mitgespielt hat, danach noch einmal fünf Jahre in einem weniger anstrengenden Minijob. Sie war in dieser Zeit immer sozialversicherungspflichtig angestellt und hat deswegen 35 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt. Die erste Bedingung für einen Grundrentenzuschlag ist erfüllt.

In ihrer Zeit als Friseurin hat Bärbel immer ein Gehalt verdient, dass zwischen der Ober- und Untergrenze für die Grundrente lag. Im Schnitt waren es 1.620 Euro brutto im Monat. Das ist ziemlich genau die Hälfte des Durchschnittseinkommens in den alten Bundesländern. Bärbel hat demnach im Schnitt 0,5 Entgeltpunkte im Jahr für ihr Rentenkonto gesammelt.

In den fünf Jahren Minijob hat sie die Gehalts-Untergrenze unterschritten. Dementsprechend werden die gesammelten Entgeltpunkte aus diesem Zeitraum nicht in den Durchschnitt für die Grundrente einberechnet.

Hätte Bärbel in den fünf Jahren statt des Minijobs einen Midijob mit 1.000 Euro Bruttogehalt im Monat gehabt, hätte Bärbel pro Jahr Midijob rund 0,31 Entgeltpunkte gesammelt. Ihr für die Berechnung des Grundrentenzuschlags maßgeblicher Schnitt wäre dann nicht mehr 0,5 gewesen, sondern 0,47 Entgeltpunkte pro Jahr Grundrentenzeit.

Wie hoch ist der Grundrentenzuschlag?

Aus dem Schnitt Deiner Rentenpunkte berechnet die Ren­ten­ver­si­che­rung nun, wie viel Entgeltpunkte mehr und damit auch wie viel Grundrentenzuschlag Dir zustehen.

Wie hoch der Zuschlag ausfällt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie stark Deine Entgeltpunkte aufgewertet werden, hängt nämlich davon ab, wie viel Grundrentenzeit Du gesammelt hast. Danach bemisst sich der sogenannte individuelle Höchstbetrag.

Hast Du die Mindestzeit von 33 Jahren erreicht, wird Dein Entgeltpunkteschnitt auf 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr erhöht. Hast Du 35 Jahre Grundrentenzeiten gesammelt, bekommst Du die maximale Aufwertung auf einen Schnitt von 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr.

Für jeden Monat jenseits der Mindest-Grundrentenzeit von 33 Jahren gibt es gestaffelt einen besseren individuellen Höchstbetrag. In unserer Tabelle kannst Du nachschauen, wie der Aufschlag bei welcher Grundrentenzeit ausfällt.

Individueller Höchstbetrag nach Grundrentenzeiten

1 Zahl der Entgeltpunkte gerundet
Quelle: Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung, eigene Berechnungen (Stand: Juli 2022)

Für jeden Monat mehr Grundrentenzeit verschiebt sich Dein individueller Höchstbetrag um rund 0,01667 Entgeltpunkte nach oben.

Um herauszufinden, wie viel die Aufwertung, also Dein Grundrentenzuschlag wert ist, musst Du auf die Differenz zwischen Deinem individuellen Höchstbetrag und Deinem bisherigen Schnitt an verdienten Entgeltpunkten schauen.

Beispielrechnung für einen Grundrentenzuschlag 

Bärbel aus unserem Beispiel hat durch ihren Job als Friseurin einen Entgeltschnitt von 0,5 erreicht. Mit 35 Jahren Grundrentenzeit wird ihr Schnitt angehoben auf 0,8 Entgeltpunkte. Die Differenz beträgt 0,3 Entgeltpunkte. Davon werden noch 12,5 Prozent abgezogen. Denn aufgewertete Entgeltpunkte sollen aus Sicht des Gesetzgebers nicht so viel wert sein wie „normal“ verdiente.

Bärbel bekommt dementsprechend für jedes ihrer Jahre Grundrentenzeit rund 0,26 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Macht insgesamt 9,1 Entgeltpunkte.

Seit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2022 ist ein Entgeltpunkt 36,02 Euro in den alten und 35,52 Euro in den neuen Bundesländern wert. Nun müssen wir die Entgeltpunkte mit diesem Wert multiplizieren. Bärbels Grundrentenzuschlag beträgt demnach rund 328 Euro im Monat.

Wann der Grundrentenzuschlag bei Null liegt

Es kann auch vorkommen, dass Du alle Anforderungen für einen Grundrentenzuschlag erfüllst, der Zuschlag aber 0 Euro beträgt. Nämlich dann, wenn Du zwar im Schnitt wenig Entgeltpunkte verdient hast, der Schnitt aber trotzdem noch über Deinem individuellen Höchstbetrag liegt.

Das wäre der Fall, wenn Bärbel, unsere Beispiel-Rentnerin, statt 35 Jahren nur 33 Jahre Grundrentenzeit gesammelt hat. Sie hat damit nur Anspruch auf eine Aufwertung auf 0,4 Entgeltpunkte. Da Bärbel aber schon mit ihrem Arbeitslohn 0,5 Entgeltpunkte pro Jahr gesammelt hat, bekommt sie in diesem Fall keinen Grundrentenzuschlag.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für die Grundrente?

Der Fiskus kommt bei der Überprüfung deines Einkommens ins Spiel. Das ist nicht nur für die Frage entscheidend, ob Du überhaupt einen Grundrentenzuschlag bekommst, sondern auch wie viel Du davon behalten darfst.

Denn wenn Du als alleinstehender Rentner abseits des Grundrentenzuschlags ein Einkommen von mehr als 1.317 Euro im Monat (Stand Juli 2022) hast, werden von jedem Euro darüber 60 Prozent von Deinem Grundrentenzuschlag abgezogen. Für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften liegt die gemeinsame Einkommensgrenze bei 2.054 Euro.

Beträgt Dein Einkommen abseits des Grundrentenzuschlags mehr als 1.685 Euro als alleinstehender Rentner, wird jeder Euro darüber zu 100 Prozent abgezogen. Die Einkommensgrenze für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften liegt in diesem Fall bei 2.423 Euro.

Beispiel für die Kürzung der Grundrente

Bärbel bekommt ohne ihren Grundrentenzuschuss eine monatliche Rente von rund 700 Euro. Bärbels Mann hat eine Rente von 1.500 Euro im Monat. Zusammen kommen die beiden auf monatliche Einkünfte von 2.200 Euro und liegen damit 146 Euro über der ersten Einkommensgrenze. Bärbels Grundrentenzuschlag von rund 328 Euro wird um 87,60 Euro gekürzt (60 Prozent von 146 Euro).

Die Einkommensgrenzen sind an den Rentenwert gekoppelt und können sich damit auch jährlich verändern. Das Finanzamt prüft Dein Einkommen ebenfalls jährlich, da sich dieses natürlich ebenfalls verändern kann.

Welches Einkommen wird für die Grundrente geprüft?

Das Einkommen, das für die Grundrente geprüft wird, besteht einmal aus dem zu besteuernden Anteil Deiner gesetzlichen Rente. Weil die Grundrente als Zuschlag auf Deine Rente gezahlt wird, gilt also auch sie als Einkommen. Falls Du noch Geld aus anderen Altersvorsorgeprodukten wie einer Riester-Rente beziehst, werden auch diese dazugezählt.

Außerdem werden Kapitalerträge, Miet- und Pachteinnahmen sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gehalt als Angestellter einberechnet. Eine Ausnahme bilden Einkünfte aus einem Minijob. Die sind nämlich steuerfrei.

Du kannst Dir als Faustregel merken: Einnahmen, die steuerfrei sind, werden nicht auf die Grundrente angerechnet. Dazu zählen eine ganze Menge Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Wohngeld.

Du kannst Dir als Faustregel merken: Einnahmen, die steuerfrei sind, werden nicht auf die Grundrente angerechnet. Dazu zählen eine ganze Menge Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Wohngeld.

Die Ampel-Koalition plant laut einem Gesetzesentwurf auch den Grundrentenzuschlag steuerfrei zu stellen. Sollte der Fall eintreten, würde sich die Grundrente also nicht mehr auf Dein Einkommen auswirken, welches vom Finanzamt überprüft wird.

Auch der Wert einer selbst genutzten Immobilie wird nicht auf die Grundrente angerechnet.

Grundlage der Überprüfung ist übrigens nicht das aktuelle Einkommen oder das aus dem vorangegangenen Jahr. Das Finanzamt überprüft stattdessen dein Einkommen aus dem vorletzten Jahr. Sollte das nicht vorliegen, geht das Finanzamt sogar noch ein Jahr weiter zurück.

Wie erhöhst Du mit der Steu­er­er­klä­rung die Grundrente?

Wenn das Finanzamt Dein Einkommen für die Höhe Deines Grundrentenzuschlags prüft, dann ist Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) gemeint. Das sind Deine Einnahmen abzüglich der Ausgaben, die Du von der Steuer absetzen kannst.

Du kannst Deine Grundrente erhöhen, indem Du in einer freiwilligen Steu­er­er­klä­rung so viele Ausgaben wie möglich geltend machst und es schaffst, Dein zu versteuerndes Einkommen dadurch unter die oben genannten Einkommensgrenzen zu senken. Gibst Du hingegen keine Steu­er­er­klä­rung ab, verwendet das Finanzamt ausschließlich die ihm bekannten Einnahmen und zieht davon festgelegte Pauschalen ab. Deren Wert übertriffst Du aber häufig schon mit wenigen Posten, die Du als Kosten absetzt. Von diesen Posten gibt es als Rentner oder Rentnerin mehr als Du vielleicht denkst. Zum Beispiel:

  • Kosten für ein Pflegeheim,
  • hohe Krankheitskosten,
  • Kosten für eine Brille oder einen Rollator,
  • als Sonderausgaben abzugsfähige Ver­si­che­rungsbeiträge wie die Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung,
  • Kirchensteuer und vieles mehr.

Wenn Du genauer wissen willst, wie Du im Ruhestand mit der Steu­er­er­klä­rung richtig viel Geld sparen kannst, dann schau doch mal in unserem Ratgeber zu Steuertipps für Rentner vorbei.

Besonders lohnend ist die freiwillige Steu­er­er­klä­rung in der Regel für Ehepaare oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, bei denen ein Partner größere Einnahmen hat. Ebenfalls praktisch: Eine freiwillige Steu­er­er­klä­rung kannst Du auch vier Jahre rückwirkend einreichen. Das ist zudem wichtig zu wissen, weil das Finanzamt die Höhe Deiner Grundrente anhand Deines Einkommens aus dem vorletzten Kalenderjahr und nicht aus dem vergangenen überprüft. Mit der freiwilligen Steu­er­er­klä­rung hast Du daher die Möglichkeit, Dein zu versteuerndes Einkommen nachträglich zu senken.

Für Deine Steu­er­er­klä­rung kannst Du eine Software benutzen. Dazu steht Dir zum Beispiel das kostenlose Elster-Programm zur Verfügung. Daneben gibt es aber auch kostenpflichtige Alternativen. Eine breite Auswahl davon haben wir für Dich getestet. Die Ergebnisse findest Du in unserem Ratgeber zu Steuersoftware.

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Wer hat Anspruch auf Grundrente 2022?

Der Grundrentenzuschlag wird nur in voller Höhe ausgezahlt, wenn das zu versteuernde Einkommen (ab Juli 2022) einer alleinstehenden Person unter 1.317 Euro liegt – das entspricht dem 36,56-fachen des aktuellen Rentenwerts. Bei einem Ehepaar muss das gemeinsame Einkommen unter 2.055 Euro liegen.

Wie viel Rente darf man haben um die Grundrente zu bekommen?

Das bedeutet, dass den Grundrentenzuschlag in voller Höhe nur die Rentnerinnen und Rentner bekommen, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von bis zu 1.250 Euro oder als Ehepaar von bis zu 1.950 Euro zur Verfügung haben. Liegt das Einkommen darüber, wird es zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.

Wie hoch ist die Grundrente ab 2022?

Der Zahlbetrag der Grundrente wird im Jahr 2022 bei 35 Beitragsjahren in allen Fällen zwischen 613,- € und 865,- € liegen und damit vielfach unter der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung inklusive Unterkunfts- und Heizkosten von aktuell 852,- € für Alleinstehende.

Wer bekommt 418 Euro Grundrente?

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? Den vollen Aufschlag von 418 Euro pro Monat erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.