Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder und darüber hinaus voraussichtlich später auch für die Schweiz, Norwegen und Island. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU (so auch innerhalb Deutschlands), die
zusätzlich erfüllt werden müssen. Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen dafür neue Modelle zertifizieren lassen und erhalten in diesem Zuge eine Zuweisung der Drohne in eine der im Folgenden beschriebenen Drohnen-Klassen. Diese Drohnen werden ab Werk vom Hersteller gekennzeichnet, sodaß für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Drohnenklasse die Drohne eingeordnet wurde. Es gibt die folgenden Drohnen-Klassen und
Zertifizierungen: Außerdem sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor, die unterschiedliche weitere Auflagen erhalten haben. Die drei Haupt-Szenarien lauten: Im Folgenden erklären wir zuerst das Anwendungsszenario OPEN und die Drohnenkategorien / -klassen, da dies die meisten Hobby-Drohnen-Piloten und
kommerzielle Kamera-Drohnen betreffen dürfte. Die Szenarien „Specific“ und „Certified“ betreffen eher Spezialanwendungen von Drohnen und werden daher weiter unten nur kurz erklärt. Gedacht ist das Szenario „Offen“ für Drohnen und Flüge mit geringerem Risiko und für typische / alltägliche Anwendungsszenarien. Für dieses Szenariogelten die folgenden allgemeinen Regeln und Vorgaben: zum Vergleich
DROHNENVERSICHERUNGEN Zusätzlich
ist diese Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt: Die Zuordnung der einzelnen Drohnen-Modelle zu den Unterkategorien A1 bis A3 ergibt sich aus den Drohnen-Klasse (Risikoklasse)
der jeweiligen Drohne (siehe unten). Das Szenario OPEN dürfte daher das sein, welches auf die meisten Drohnen-Flüge (egal ob privat oder gewerblich) zutrifft und unter dessen Einhaltung am unkompliziertesten geflogen wird. Die anderen Szenarien „Specific“ und „Certified“ werden daher erst weiter unten am Ende beschrieben. Für alle Drohnen ohne Klassifizierung – die so genannten Bestandsdrohnen – gibt es zwei Regelungen. Eine
dauerhafte und zeitlich unbeschränkte „grobe“ Regelung und Einteilung und zusätzlich noch eine zeitliche befristet Lockerung als Übergangsregelung. Die dauerhafte „grobe“ Regelung teilt alle Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung in 2 Gruppen mit unterschiedlichen Auflagen:
Diese Regelung ist zeitlich unbeschränkt und somit dauerhaft gültig. Befristete optionale ÜbergangsregelungZusätzlich dazu gibt es einige Ausnahmen, die zeitlich beschränkt sind. Diese Regelungen sind nur optional (also freiwillig). Wenn diese „Lockerungen“ nicht benötig werden, so kann jeder auch einfach nach den groben Regeln oben fliegen.
Alle Gewichtsangaben einer Drohne beziehen sich immer auf die maximal erlaubte Startmasse MTOM (= Maximum TakeOff Mass). Drohnenmodelle, die nach dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht werden, müssen vom Hersteller für eine Drohnen-Klasse (siehe unten) zertifiziert und auch gekennzeichnet werden. Alternativ fallen sie automatisch in die „grobe“ dauerhafte Regelung. Für einige Modelle haben wir die Vorgaben und EU-Richtlinien nochmals gesondert zusammengefasst:
Szenario: OPEN – die Drohnen-KlassenWie oben bereits erwähnt, sollen zukünftig alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen in eine der 5 Risikoklassen (C=Class=Klasse) eingeteilt werden (C0 bis C4). Die Risikoklassen unterteilen die Drohnen basierend auf ihrem Risiko (z.B. Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen) und beinhalten je Kategorie unterschiedliche Auflagen (Registrierungspflicht des Steuerers, elektronische ID der Drohne, Führerscheine,..). Mit dieser komplexen Einteilung der Drohnen in die Drohnen-Klassen muss sich aber nicht der Anwender / Pilot / Käufer mit dieser Kategorisierung beschäftigen. Die Hersteller müssen ihre Drohnen für eine der folgenden Kategorie zertifizieren lassen und mit einem entsprechenden Kennzeichen deutlich markieren: Ab August 2022 wurden die weltweit die ersten Drohnen klassifiziert:
Drohnen-Klasse C0C0 ohne KameraC0 mit KameraBeinhaltet:
Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Drohnen-Klasse C1Klasse C1Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):
Auflagen für Hersteller / Drohne:
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Aktuelle Drohnen mit Zertifikat der Drohnenklasse C1:
Drohnen-Klasse C2C2 ohne Lansam-ModusC2 mit Langsam-ModusBeinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):
Auflagen für Hersteller / Drohne:
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Drohnen-Klasse C3 und C4Klasse C4Klasse C3Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):
Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):
Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Szenario: SPECIFIC (Spezifisch)
Szenario: CERTIFIED (Zertifiziert)
Quellen: Die offizielle Vorlage und weitere Dokumente der EASA finden sie hier. Bitte beachten, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen. (alle Angaben ohne Gewähr) Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:
Benötige ich einen Drohnenführerschein laut EU-Drohnenverordnung?Ob ein Drohnenführerschein (groß / klein), eine Onlineschulung und Prüfung oder ein Kenntnisnachweis / Kompetenznachweis erforderlich ist, hängt von Deiner Drohne und deren Risikoklasse ab. Benötige ich einen Drohnenversicherung laut EU-Drohnenverordnung?Ja. Eine Drohnenversicherung / Drohnen-Haftpflichtversicherung ist IMMER erforderlich für eine Drohne. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich. Muß ich mich / meine Drohne registrieren laut EU-Drohnenverordnung?Abhängig von der Risikoklasse Deiner Drohne besteht unter umständen eine Registrierungspflicht für Dich als UAS Piloten. Gleichzeitig mußt Du Deine Registrierungsnummer auch mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne dann anbringen. Die Drohne selbst (außer in sehr speziellen Fällen) muß nicht registriert werden. Alle Details dazu hier im Artikel. Was bedeutet die EU-Drohnenverordnung für meine DJI MINI 2?Alle Details. Vorgaben und Gesetze der EU-Drohnenverordnung die die DJI MINI 2 betreffen, haben wir hier in einem gesonderten Artikel zusammengefasst: Was bedeutet die EU-Drohnenverordnung für meine DJI Mavic Air 2?Alle Details. Vorgaben und Gesetze der EU-Drohnenverordnung die die DJI Mavic Air 2 betreffen, haben wir hier in einem gesonderten Artikel zusammengefasst: Historie und ursprünglicher Zeitplan:Ziel der neuen EU-Drohnenverordnung ist eine einheitliche Regelung für Drohnen und Flugmodelle / Modellflugzeuge in der gesamten EU (Europäischen Union). Zum aktuellen Zeitpunkt hat jedes EU-Land noch seine eigenen Drohnen-Gesetze und Vorschriften, die sich in diversen Punkten unterscheiden (siehe hier:
aktuelle Drohnen-Gesetze in Deutschland und anderen Ländern). Hier der ursprüngliche (bereits veraltete / überschrittene) Zeitplan für die Verabschiedung der EU-Gesetze durch die EU-Kommission der EASA: Update: am 28. März 2019 hat das EASA Komitee dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Am
12. März wurde der Vorschlag von der EU-Komission angenommen. Willkommen bei Drohnen.deWir verwenden Cookies. Einige davon sind technisch notwendig, andere helfen uns, unsere Aufgaben zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Ihre personenbezogenen Daten werden von Drittanbietern verarbeitet. Bei dem Klick auf “Bestätigen” lassen sie alle Cookies zu. Unter "Optionen anpassen" können sie Einstellungen vornehmen und die Drittanbieter / Cookies einsehen Wie nah darf ein UAS der Klasse C0 an unbeteiligte Person heran fliegen?Deswegen dürfen nur UAS der Klassen C0 und C1 in der Nähe von unbeteiligten Personen geflogen werden. UAS der Klasse C0 sind mit einer Funktion ausgerüstet, welche die maximal erreichbare Flughöhe auf 120 m über dem Startpunkt beschränkt.
Welche Unterkategorie erlaubt Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen die bis zu 900 g schwer sind?UAS der Klasse C1 (< 900 g): UAS der Klasse C0 dürfen keine unbeteiligte Personen überfliegen. Fernpilot:innen müssen ein Online-Training und eine Online-Prüfung beim Luftfahrtbundesamt absolvieren (KN-A1). Alternativ kann übergangsweise der nationale Kenntnisnachweis einer anerkannten Stelle genutzt werden.
Was bezeichnet ausschließlich Flugmodi eines UAS?Der stabilisierte Flugmodus beinhaltet zwei verschiedene Modi: den Höhenmodus (Altitude- oder Atti-Modus) und den GNSS-Modus. Im Höhenmodus behält das UAS seine aktuelle Höhe bei, sofern der Fernpilot nichts anderes anweist. Aufgrund des Windes driftet es ab, sodass die Position nicht exakt beigehalten werden kann.
Sollten vor jedem Flug sicherstellen dass?Es sollte demnach sichergestellt werden, dass keine Personen oder Autos den Landeplatz blockieren. Dafür könnte man beispielsweise mehrere Pylone um den Startbereich herum aufstellen oder Flatterband verwenden.
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