Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?

Die neuen EU Drohnengesetze

Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder und darüber hinaus voraussichtlich später auch für die Schweiz, Norwegen und Island. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU (so auch innerhalb Deutschlands), die zusätzlich erfüllt werden müssen.

Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen dafür neue Modelle zertifizieren lassen und erhalten in diesem Zuge eine Zuweisung der Drohne in eine der im Folgenden beschriebenen Drohnen-Klassen. Diese Drohnen werden ab Werk vom Hersteller gekennzeichnet, sodaß für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Drohnenklasse die Drohne eingeordnet wurde. Es gibt die folgenden Drohnen-Klassen und Zertifizierungen:
C0, C1, C2, C3 und C4 (Erklärung dazu weiter unten).
Aktuell wurden zum Beispiel die folgenden Modelle bereits klassifiziert: DJI Mavic 3, DJI Mavic 3 Classic
Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und  Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln und zusätzlich eine befristete Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) produziert werden und keine Klassifizierung oder Drohnen Zertifizierung nach EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.
Beispiele: DJI Mavic MINI 3 Pro, DJI MINI 2 DJI Mini, DJI Mavic Air 2, DJI AIR 2S und DJI Mavic Air 2, DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic 2 Pro / Zoom, Parrot Anafi, Yuneec Typhoon, etc).
Details zur Sonderregelung und Übergangsregelung für Bestandsdrohnen: Siehe unten „Drohnen ohne Klassifizierung“.

Außerdem sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor, die unterschiedliche weitere Auflagen erhalten haben. Die drei Haupt-Szenarien lauten:
Open (Offen), Specific (Spezifisch) und Certified (Zertifiziert)

Im Folgenden erklären wir zuerst das Anwendungsszenario OPEN und die Drohnenkategorien / -klassen, da dies die meisten Hobby-Drohnen-Piloten und kommerzielle Kamera-Drohnen betreffen dürfte. Die Szenarien „Specific“ und „Certified“ betreffen eher Spezialanwendungen von Drohnen und werden daher weiter unten nur kurz erklärt.

Anwendungsszenario OPEN (Offen)

Gedacht ist das Szenario „Offen“ für Drohnen und Flüge mit geringerem Risiko und für typische / alltägliche Anwendungsszenarien. Für dieses Szenariogelten die folgenden allgemeinen Regeln und Vorgaben:

  • maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight).
    Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus mit einer maximalen Entfernung von 50 Metern zum Piloten oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
  • Versicherungspflicht: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Eine Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro pro Jahr:
    TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

  • Es gilt das neue Mindestalter von 16 Jahren.
    Kein Mindestalter gilt nur, wenn das Fluggerät in der Drohnen-Klasse C0 klassifiziert ist und es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt. Oder wenn es sich um eine Eigenbau-Drohne mit einer Startmasse von weniger als 250 Gramm handelt (weitere Details).
  • Registrierungspflicht für alle Piloten: Jeder Drohnen-Pilot muß sich online beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) registrieren und erhält eine Registrierungsnummer (e-ID).
    Details dazu hier: Registrierung Drohnen-Piloten
    Diese elektronische ID muß auf der Drohne sichtbar angebracht werden. In einigen Drohnen-Klassen muß diese ID außerdem zusätzlich noch in die Software der Drohne eingetragen werden, sodaß die Drohne diese ID permanent sendet. Die Anbringung an der Drohne kann zum Beispiel mittels EU-Drohnenkennzeichen (Plakette / Kennzeichen) mit gravierter Registrierungsnummer des Piloten erfolgen (Drohnen-Plakette kaufen).
    Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera (und ohne Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten) oder Drohnen unter 250 Gramm, die nach EU Richtlinien (2009/48/EC) als reines Spielzeug zertifiziert sind.
  • Die Frage „Wo darf man fliegen“ ist im Detail (bis auf wenige unten noch beschriebenen Punkte) nicht innerhalt der EU-Drohnenverordnung geregelt. Diese Vorgaben sollen individuell in den einzelnen EU-Ländern geregelt werden.
    Hierzu soll in jedem EU-Land ein eigenes (oder einheitliches) System und Gesetze mit Flugzonen / Flugverbotszonen geschafften werden (unter der Bezeichnung Drohnen GEO Zonen). Diese nationalen Vorgaben und Gesetze sollen regeln, wo genau geflogen werden darf und wo nicht. Diese Daten sollen dann auch online den Piloten zur Verfügung stehen (zum Beispiel über eine App – wie in Deutschland über die DRONIQ App der DFS). Die Daten können außerdem von den Drohnen selbst auch direkt genutzt und ausgewertet werden (zum Beispiel über die DJI Fly App und DJI Flysafe).
    Die Erstellung und Einführung dieses Systems bzw. der nationalen Drohnengesetze wurde in Deutschland im Juli 2021 abgeschlossen. Die alte Drohnenverordnung 2017 (deutschen Luftverkehrs-Ordnung LuftVO §21b) wurde dadurch abgelöst und durch die neue LuftVO §21h (und weitere) ersetzt. Einige alte Regeln wurden übernommen – einige aber auch ergänzt und geändert.
    Alle Details: Infos zu den nationalen GEO-Zonen für Drohnen und Luftverkehrsordnung $21h in Deutschland
    Beispiele:
    • 1,5 km Abstand zu Flugplätzen – bei Flughäfen jetzt 1km Abstand zur seitlichen Begrenzung – in Verlängerung der Start- und Landebahn 5km
    • 100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc. – aber Ausnahmen – 1:1 Regel bis auf 10 Meter
    • kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
      Details: Drohne fliegen in Wohngebieten
  • Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
  • weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne (siehe unten) und auch von den folgenden Unterkategorien der Kategorie Open.

Unterkategorien

Zusätzlich ist diese Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:

  • A1: Flug auch in der Nähe von Menschen möglich. Kein Flug über Menschenansammlungen im Freien und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen. Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muß dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden.
  • A2: Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (Abstand mindestens 30 Meter. In Ausnahmefällen und wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, kann der Abstand auf bis zu 5 Meter reduziert werden)
  • A3: Flug weit weg von Menschen. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten

Die Zuordnung der einzelnen Drohnen-Modelle zu den Unterkategorien A1 bis A3 ergibt sich aus den Drohnen-Klasse (Risikoklasse) der jeweiligen Drohne (siehe unten).

Das Szenario OPEN dürfte daher das sein, welches auf die meisten Drohnen-Flüge (egal ob privat oder gewerblich) zutrifft und unter dessen Einhaltung am unkompliziertesten geflogen wird. Die anderen Szenarien „Specific“ und „Certified“ werden daher erst weiter unten am Ende beschrieben.

Szenario: OPEN – Drohnen ohne Klassifizierung

Für alle Drohnen ohne Klassifizierung – die so genannten Bestandsdrohnen – gibt es zwei Regelungen. Eine dauerhafte und zeitlich unbeschränkte „grobe“ Regelung und Einteilung und zusätzlich noch eine zeitliche befristet Lockerung als Übergangsregelung.

  • für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht (Drohnen-Haftpflichtversicherung). Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.

Dauerhafte Bestandsregelung

Die dauerhafte „grobe“ Regelung teilt alle Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung in 2 Gruppen mit unterschiedlichen Auflagen:

  • für Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm maximal zulässiger Startmasse gilt: Diese Drohnen dürfen in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 betrieben werden – also auch nahe an Menschen (siehe oben).
    Die Gebrauchsanweisung muß beachtet werden. Es ist kein EU Drohnenführerschein (weder der kleine noch der große EU Drohnenführerschein) erforderlich.
    Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2 und DJI MINI 3 Pro
  • alle Drohnen oberhalb 250 Gramm und bis zu 25kg Startmasse gilt:
    Diese Drohnen dürfen ausschließlich in der Kategorie A3 (also weit weg von Menschen) geflogen werden (Ausnahmen siehe unten in der Übergangsregelung).
    Außerdem ist für diese Drohnen der klein EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).
    Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI AIR 2S, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle)

Diese Regelung ist zeitlich unbeschränkt und somit dauerhaft gültig.

Befristete optionale Übergangsregelung

Zusätzlich dazu gibt es einige Ausnahmen, die zeitlich beschränkt sind. Diese Regelungen sind nur optional (also freiwillig). Wenn diese „Lockerungen“ nicht benötig werden, so kann jeder auch einfach nach den groben Regeln oben fliegen.
Diese Übergangsregelung betrifft alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung / Kennzeichnung besitzen und vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht wurden. Außerdem ist diese Regel zeitlich beschränkt und gilt nur bis zum 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023):

  • für Drohnen über 250 Gramm aber noch unter 500 Gramm gilt: Diese Drohnen dürfen mit dem  kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 nahe an Menschen betrieben werden (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).
    Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle: DJI Mavic Air 1
  • für Drohnen über 500 Gramm aber unter 2 kg gilt: wird zusätzlich der große EU-Drohnenführerschein (siehe: EU-Fernpiloten-Zeugnis) gemacht, so kann diese Drohne auch näher an Menschen (Kategorie OPEN – Unterkategorie A2 – siehe oben) betrieben werden. Allerdings gibt dann nicht der in A2 festgelegte Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen, sondern ein Mindestabstand von 50 Metern zu Menschen. Außerdem gilt auch nicht die in A2 beschriebene Ausnahme von 5 Metern Abstand im Langsam-Modus.
    Wird diese Lockerung aber nicht benötigt, so können Drohnen dieser Gewichtsklasse wie beschrieben aber auch einfach nach der groben dauerhaften Regel oben betrieben werden in A3 (weit weg von Menschen – siehe oben). Dort ist dann der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ausreichend.
    Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen in der Kategorie A2 wurde in 2022 eine befristete zusätzliche Ausnahmegenehmigung (Lockerung) erlassen: Nationale Ausnahmegenehmigung A2 in 2022
    Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI AIR 2S, DJI Mavic 3, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle)
  • für Drohnen über 2kg und unter 25kg gilt: diese Drohnen dürfen in der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) betrieben werden. Es ist der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich.

Alle Gewichtsangaben einer Drohne beziehen sich immer auf die maximal erlaubte Startmasse MTOM (= Maximum TakeOff Mass).

Drohnenmodelle, die nach dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht werden, müssen vom Hersteller für eine Drohnen-Klasse (siehe unten) zertifiziert und auch gekennzeichnet werden. Alternativ fallen sie automatisch in die „grobe“ dauerhafte Regelung.

Für einige Modelle haben wir die Vorgaben und EU-Richtlinien nochmals gesondert zusammengefasst:

  • EU-Drohnenverordnung für DJI MINI 3 Pro
  • EU-Drohnenverordnung für DJI MINI 2
  • EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
  • EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic 3
  • EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic AIR 2
  • EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic AIR 2S
  • EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic AIR
  • EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom

Szenario: OPEN – die Drohnen-Klassen

Wie oben bereits erwähnt, sollen zukünftig alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen in eine der 5 Risikoklassen (C=Class=Klasse) eingeteilt werden (C0 bis C4). Die Risikoklassen unterteilen die Drohnen basierend auf ihrem Risiko (z.B. Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen) und beinhalten je Kategorie unterschiedliche Auflagen (Registrierungspflicht des Steuerers, elektronische ID der Drohne, Führerscheine,..).

Mit dieser komplexen Einteilung der Drohnen in die Drohnen-Klassen muss sich aber nicht der Anwender / Pilot / Käufer mit dieser Kategorisierung beschäftigen. Die Hersteller müssen ihre Drohnen für eine der folgenden Kategorie zertifizieren lassen und mit einem entsprechenden Kennzeichen deutlich markieren:

Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?

Ab August 2022 wurden die weltweit die ersten Drohnen klassifiziert:

  • DJI Mavic 3 erhält Drohnenklasse C1 (nachträglich klassifiziert)
  • DJI Mavic 3 Classic

Drohnen-Klasse C0

Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?
C0 ohne Kamera
Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?
C0 mit Kamera

Beinhaltet:

  • Drohnen unter 250g Startgewicht
  • Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen / Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
    (alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)

Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):

  • Gebrauchsanweisung
  • muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot / Steuerer muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat (oder einen anderen Sensor zum erfassen personenbezogener Daten). Die Registrierung des Drohnen-Piloten online beim LBA ist erforderlich: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
    Somit ist auch die Anbringung der elektronischen Registrier-ID (e-ID) mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne erforderlich.
    (Ausnahme: es handelt sich bei der Drohne um ein reines Spielzeug, welches den Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) entspricht)
  • Es darf in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN geflogen werden (A1, A2 und A3 – siehe oben). Das bedeutet, es darf auch der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (siehe Unterkategorie A1 oben)
  • Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
  • Für diese Drohnen ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich (weder der EU-Kompetenznachweis noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis). Details zum EU-Drohnenführerschein siehe hier.

Drohnen-Klasse C1

Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?
Klasse C1

Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):

  • Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht

Auflagen für Hersteller / Drohne:

  • Gebrauchsanweisung
  • Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt
  • Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein): Infos zum EU-Kompetenznachweis
    Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich
  • Pilot muss sich registrieren und seine elektronische Registriernummer (e-ID) mittels Plakette auf der Drohne anbringen mittels EU-Drohnenkennzeichen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
    Außerdem muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet.
  • Es darf in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)
  • Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.

Aktuelle Drohnen mit Zertifikat der Drohnenklasse C1:

  • DJI Mavic 3 (nachträglich klassifiziert C1)
  • DJI Mavic 3 Classic

Drohnen-Klasse C2

Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?
C2 ohne Lansam-Modus
Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?
C2 mit Langsam-Modus

Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):

  • Drohnen unter 4kg Abfluggewicht

Auflagen für Hersteller / Drohne:

  • Gebrauchsanweisung
  • Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein): Infos zum EU-Kompetenznachweis
  • Will der Pilot nicht nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OFFEN fliegen (also weit weg von Menschen – siehe oben) sondern auch in der Unterkategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen – siehe oben), so muß er zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis besitzen (großer Drohnen-Führerschein – mit Schulung und Theorie-Prüfung): Details zum EU-Fernpiloten-Zeugnis
    Dann darf der Pilot sich unbeteiligten Personen auf bis auf 30 Meter nähern. In Ausnahmefällen und wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, auch bis zu 5 Metern Abstand
  • Der Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels EU-DrohnenPlakette auf der Drohne anbringen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
    Außerdem muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet.
  • Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.

Drohnen-Klasse C3 und C4

Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?
Klasse C4
Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?
Klasse C3

Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):

  • Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
  • alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
    (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):

  • Gebrauchsanweisung
  • Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):

  • (In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle)
  • Gebrauchsanweisung
  • kein automatischer / autonomer Flug erlaubt
  • Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.

Freigaben / Vorgaben / Verbote:

  • Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
  • Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein): Infos zum EU-Kompetenznachweis
    Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich
  • Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels EU Drohnen Plakette auf der Drohne anbringen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
    In der Kategorie C3 muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet.
  • Drohnen der Klasse C3 und C4 dürfen ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Es darf folglich nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können
  • Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.

Szenario: SPECIFIC (Spezifisch)

  • gedacht für die Drohnen-Einsätze, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie OPEN überschreiten müssen (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtweite,..)
  • hierfür sind spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich
  • es wird definierte Standard-Szenarien geben die man auch ohne Ausnahmegenehmigung durchführen kann, wenn man eine gesonderte „kleine“ UAS Operator Lizenz / Zertifizierung hat. Diese Lizenz nennt sich: Light UAS operator certificate (LUC)
    Standardszenarien werden voraussichtlich auch das Thema FPV-Racing, FPV Racer und FPV-Flug umfassen
  • spezielle Auflagen

Szenario: CERTIFIED (Zertifiziert)

  • gedacht für Spezialanwendungen (z.B. in der Industrie, Transportwesen, etc.)
  • spezielle Zertifizierungsprozesse und Lizenzen erforderlich (sowohl für die Drohne als auch den Operator und die Crew)
  • spezielle Auflagen

Quellen:

Die offizielle Vorlage und weitere Dokumente der EASA finden sie hier.

Bitte beachten, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen.

(alle Angaben ohne Gewähr)

Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:

  • Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
  • Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Air 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Air 2S
  • EU-Drohnenverordnung für DJI MINI 3 Pro
  • EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic 3
  • EU-Drohnenverordnung für DJI MINI SE
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom

Benötige ich einen Drohnenführerschein laut EU-Drohnenverordnung?

Ob ein Drohnenführerschein (groß / klein), eine Onlineschulung und Prüfung oder ein Kenntnisnachweis / Kompetenznachweis erforderlich ist, hängt von Deiner Drohne und deren Risikoklasse ab.
Alle Details dazu hier im Artikel.

Benötige ich einen Drohnenversicherung laut EU-Drohnenverordnung?

Ja. Eine Drohnenversicherung / Drohnen-Haftpflichtversicherung ist IMMER erforderlich für eine Drohne. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.

Muß ich mich / meine Drohne registrieren laut EU-Drohnenverordnung?

Abhängig von der Risikoklasse Deiner Drohne besteht unter umständen eine Registrierungspflicht für Dich als UAS Piloten. Gleichzeitig mußt Du Deine Registrierungsnummer auch mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne dann anbringen. Die Drohne selbst (außer in sehr speziellen Fällen) muß nicht registriert werden. Alle Details dazu hier im Artikel.

Was bedeutet die EU-Drohnenverordnung für meine DJI MINI 2?

Alle Details. Vorgaben und Gesetze der EU-Drohnenverordnung die die DJI MINI 2 betreffen, haben wir hier in einem gesonderten Artikel zusammengefasst:
EU Drohnenverordnung - Infos zur DJI MINI 2

Was bedeutet die EU-Drohnenverordnung für meine DJI Mavic Air 2?

Alle Details. Vorgaben und Gesetze der EU-Drohnenverordnung die die DJI Mavic Air 2 betreffen, haben wir hier in einem gesonderten Artikel zusammengefasst:
EU Drohnenverordnung - Infos zur DJI Mavic AIR 2

Historie und ursprünglicher Zeitplan:

Ziel der neuen EU-Drohnenverordnung ist eine einheitliche Regelung für Drohnen und Flugmodelle / Modellflugzeuge in der gesamten EU (Europäischen Union). Zum aktuellen Zeitpunkt hat jedes EU-Land noch seine eigenen Drohnen-Gesetze und Vorschriften, die sich in diversen Punkten unterscheiden (siehe hier: aktuelle Drohnen-Gesetze in Deutschland und anderen Ländern).
Die EU-Kommision der EASA (European Aviation Safety Agency) hat ein neues Gesetz erarbeitet, welches die Vorschriften und Regeln für den Drohnenbetrieb in Europa (EU)vereinheitlicht (harmonisiert). Für Drohnen (international bezeichnet als Unmanned Aircraft System – UAS) und Flugmodelle gilt somit ab 2021 die neue EU-weit gültige EU Drohnenverordnung mit neuen EU-Drohnen-Gesetzen und Vorschriften.

Hier der ursprüngliche (bereits veraltete / überschrittene) Zeitplan für die Verabschiedung der EU-Gesetze durch die EU-Kommission der EASA:

Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?

Update: am 28. März 2019 hat das EASA Komitee dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Am 12. März wurde der Vorschlag von der EU-Komission angenommen.
Der europäische Gerichtshof und das EU-Parlament haben dann noch 2 Monate für die finale Prüfung. Anschließend (mittlerweile voraussichtlich frühestens in Q1 2021) erfolgt dann die Veröffentlichung:

Wie nahe darf ein aus der Klasse c3 an unbeteiligte Personen Heranfliegen?

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Wie nah darf ein UAS der Klasse C0 an unbeteiligte Person heran fliegen?

Deswegen dürfen nur UAS der Klassen C0 und C1 in der Nähe von unbeteiligten Personen geflogen werden. UAS der Klasse C0 sind mit einer Funktion ausgerüstet, welche die maximal erreichbare Flughöhe auf 120 m über dem Startpunkt beschränkt.

Welche Unterkategorie erlaubt Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen die bis zu 900 g schwer sind?

UAS der Klasse C1 (< 900 g): UAS der Klasse C0 dürfen keine unbeteiligte Personen überfliegen. Fernpilot:innen müssen ein Online-Training und eine Online-Prüfung beim Luftfahrtbundesamt absolvieren (KN-A1). Alternativ kann übergangsweise der nationale Kenntnisnachweis einer anerkannten Stelle genutzt werden.

Was bezeichnet ausschließlich Flugmodi eines UAS?

Der stabilisierte Flugmodus beinhaltet zwei verschiedene Modi: den Höhenmodus (Altitude- oder Atti-Modus) und den GNSS-Modus. Im Höhenmodus behält das UAS seine aktuelle Höhe bei, sofern der Fernpilot nichts anderes anweist. Aufgrund des Windes driftet es ab, sodass die Position nicht exakt beigehalten werden kann.

Sollten vor jedem Flug sicherstellen dass?

Es sollte demnach sichergestellt werden, dass keine Personen oder Autos den Landeplatz blockieren. Dafür könnte man beispielsweise mehrere Pylone um den Startbereich herum aufstellen oder Flatterband verwenden.