Die Pandemie in DeutschlandGrafik: Center for Disease Control and Prevention, public domainDas Coronavirus breitete sich im Frühjahr 2020 schnell in Deutschland aus. Im Herbst und Winter 2020/21 nahm die Zahl der Infizierten exponentiell zu. Im Frühjahr 2021 sank die Zahl der Neuinfektionen. Im Herbst 2021 ging die Zahl der Neuinfektionen wieder steil nach oben. Anfang Januar 2022 überrollte die Omikron-Welle das Land. Deutschland hat die Omikron-Wellen bis jetzt vergleichsweise gut bewältigt, das Gesundheitssystem wurde nicht überlastet, der Gipfel der fünften Welle ist aktuell klar überschritten. Trotz steigender Infektionszahlen hatten Bund und Länder Öffnungsschritte ab dem 20. März 2022 beschlossen. Die Übergangsfrist der Corona-Regeln endete am 2. April 2022. Seither sind so gut wie alle Maßnahmen weggefallen. Am 23. September 2022 läuft das aktuell gültige Infektionsschutzgesetz aus. Am 24. August 2022 einigte sich das Kabinett auf neue Coronaregeln für den Herbst. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente. Wie betroffen sind Deutschland und Baden-Württemberg von der Pandemie? Wie
reagierte die Politik? Übertragung Symptome Der erste Fall des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 wurde in Deutschland am 28. Januar 2020 in Bayern registriert. Die ersten beiden Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus wurden am 9. März 2020 festgestellt. Deutschland war aufgrund der rechtzeitig ergriffenen Einschränkungen international betrachtet im Frühjahr und Sommer 2020 gut durch die erste Welle der Corona-Krise gekommen. Damit gehörte Deutschland zu den Staaten, welche die Krise am wirksamsten bekämpften. Dazu beigetragen hatte, dass sich die Bevölkerung mehrheitlich an die Kontakteinschränkungen gehalten hat. Eine Überlastung des Gesundheitssystems wurde dadurch vermieden. Daher konnten die Corona-Beschränkungen bei sinkenden Infektionszahlen nach und nach gelockert werden. Erneuter Anstieg der Infektionszahlen – 2. und 3. Welle RKI-Chef Lothar Wieler warnte schon am 8. Oktober 2020 vor der unkontrollierten Verbreitung des Coronavirus im Winter. So wurden Anfang November doppelt so viele Fälle gezählt wie Anfang Oktober. Die Neuinfektionszahlen waren zwar Ende Januar merkbar gesunken, dann aber wieder sprunghaft angestiegen. Wegen der einschränkenden Maßnahmen war zwar eine Entspannung der Corona-Lage in Deutschland in Sicht, im Februar stiegen die Infektionszahlen auch aufgrund der ansteckenderen Virusvariante Alpha (B.1.1.7.) wieder exponentiell an. Deutschland befand sich im April 2021 in der dritten Welle. Deshalb hatten Bund und Länder die Schutzmaßnahmen am 14. Oktober, am 28. Oktober, am 25. November, am 13. Dezember 2020, am 5. Januar 2021, am 19. Januar, am 10. Februar, am 3. März und am 22. März 2021 verschärft (weiter zu den Regelungen). Bundestag und Bundesrat hatten am 21. April 2021 die gesetzlichen Grundlagen für bundesweit einheitliche Maßnahmen (Bundes-Notbremse) auf den Weg gebracht. Da noch Impfstoffe fehlten und vielerorts auch ausreichend Schnelltests, sollte mit den verschärften Maßnahmen versucht werden, Zeit zu gewinnen und die Zahlen im Kampf gegen die damals vorherrschende ansteckendere und laut Studien auch tödlichere Alpha-Mutante zu senken. Hoffnung machten die Ende Dezember 2020 begonnen Impfungen und die verfügbaren Schnelltests. Viele Menschen, für die das Risiko schwer zu erkranken besonders hoch ist, sind bereits vollständig geimpft. Sie erkranken, falls sie sich anstecken, weniger schwer und werden auch weniger häufig hospitalisiert. Das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs mit Krankenhauseinweisung ist bei den älteren Altersgruppen trotz vollständiger Impfung weiterhin am höchsten. Zahl der Neuinfektionen sinkt nur vorübergehend – 4. Welle Große Sorgen bereitete die hochansteckende Delta-Variante (B.1.617.2) des Coronavirus, die erstmals in Indien aufgetreten ist und die für steigende Infektionen in vielen Ländern sorgte. Die Virenlast bei Delta ist bei den Infizierten deutlich höher als bei der Alpha-Variante. Das Robert Koch-Institut warnte vor einem Wiederanstieg der Inzidenzen hierzulande wegen der Delta-Variante, insbesondere bei der ungeimpften Bevölkerung. Auch bei vollständig Geimpften kommt es zu Impfdurchbrüchen. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist bei Geimpften allerdings immer noch etwas geringer, solange die Impfung wirkt, als bei Ungeimpften. Insgesamt über 1,5 Millionen Impfdurchbrüche sind dem RKI seit 1. Februar 2021 bekannt (Stand 13.03.2022). Der Anstieg lässt sich der Ständigen Impfkommission (STIKO) zufolge unter anderem durch den mit der Zeit nachlassenden Impfschutz besonders bei älteren Menschen erklären. Deshalb empfiehlt die STIKO allen Menschen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung (Booster) mit einem mRNA-Impfstoff. Auf den Intensivstationen beträgt der Anteil der über 60-Jährigen mit Impfdurchbrüchen 44,5 Prozent, bei den 18- bis 59-Jährigen 15,7 Prozent. Das RKI hat ermittelt, dass die Impfung für Personen unter 60 Jahren einen etwa 96-prozentigen und für über 60-Jährige einen 95-prozentigen Schutz vor einer Erkrankung bietet, die auf einer Intensivstation behandelt werden muss (Delta-Variante). In der geimpften Bevölkerung lag insbesondere die Inzidenz der hospitalisierten Fälle deutlich unter der Inzidenz der ungeimpften Bevölkerung. Dabei lassen sich für die Bevölkerung mit Auffrischungsimpfung noch niedrigere Inzidenzen als für die grundimmunisierte Bevölkerung beobachten (Quelle: RKI). Anfang Juli 2021 stiegen die Neuinfektionen, zunächst auf niedrigem, dann wieder auf exponentiellem Niveau. Der Anteil von Delta lag bei 99 Prozent (Quelle: RKI). Deutschland befand sich in der vierten Welle. Nun breitete sich seit Dezember auch noch die erstmals in Südafrika entdeckte Corona-Variante Omikron ( B.1.1.529) aus, die noch deutlich ansteckender als die Delta-Variante ist. Seit knapp fünf Monaten dominiert mit gegenwärtig über 99 Prozent die Omikron-Variante. Der Anteil der Omikron-Sublinie BA.2 lag in KW 22 nur noch bei 50 Prozent, Tendenz abnehmend. Das aktuell stärkste Wachstum zeigt der Anteil der Sublinie BA.5 auf knapp 92 Prozent. Aktuelle Lage in Deutschland – 5. Welle und Sommerwelle Deutschland steckte bis August mitten in der Sommerwelle. Inzwischen hat die aktuelle Sommerwelle des Coronavirus ihren Höhepunkt überschritten. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt seit ein paar Wochen und ist in allen Bundesländern und Altersgruppen rückläufig. Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI am 24.03.2022 den neuen Höchststand von über 318.000 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. In der 5. Welle kam es trotz vergleichsweise milder Erkrankungsverläufe aufgrund der hohen Infektionszahlen wieder zu einem Anstieg der Todesfälle mit einem aktuellen Maximum von 1.422 Fällen in MW 07/2022. Seit der MW 07 sank die Anzahl der Todesfälle wieder leicht. Weiterhin sind die Gesundheitsämter mit der Nachverfolgung von Corona-Kontakten überfordert, da zu viele Neuinfektionen gleichzeitig vorliegen. Auch die PCR-Testkapazitäten der Labore kamen zeitweise an ihre Grenzen. Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insbesondere aufgrund der Verbreitung der hochansteckenden SARS-CoV-2 Variante Omikron sowie der noch nicht ausreichend hohen Impfquote insgesamt als hoch ein. Für vollständig Geimpfte - erst 76 Prozent der Bevölkerung sind vollständig geimpft, 61 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten - wird die Gefährdung ebenfalls als hoch eingeschätzt. Insbesondere für die derzeit vorherrschende Omikronvariante – und noch einmal verstärkt für die Sublinien BA.2 und BA.5, die sich inzwischen in Deutschland durchgesetzt haben, ist SARS-CoV-2 sehr leicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Mitte April 2022 war der Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten, die Corona-Zahlen gingen deutlich zurück. Mitte Juni steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder deutlich an. Der bisher beobachtete Sommereffekt in der Pandemie verpufft diesmal. Grund dafür ist unter anderem, dass die aktuell zirkulierende Virusvariante BA.5, noch ansteckungsfähiger als alle Varianten zuvor ist. Zudem sind so gut wie alle Corona Maßnahmen weggefallen. Die 7-Tages-Inzidenzen sind derzeit in allen Altersgruppen immer noch zu hoch, insbesondere in der Gruppe der Ungeimpften. Die Fallzahlen sind deutlich höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch die Zahl schwerer Erkrankungen an COVID-19, die im Krankenhaus aufgenommen und ggf. auch intensivmedizinisch behandelt werden müssen, befindet sich weiter auf einem hohen Niveau. Ebenfalls nimmt die Zahl der Todesfälle wieder zu. In Deutschland haben sich seit Pandemiebeginn mehr als 32,8 Millionen Menschen nachweislich infiziert (Fälle kumulativ). Nur positive PCR-Tests
zählen in der Statistik. Über 149.000 Menschen kamen in Verbindung mit der Lungenerkrankung Covid-19 ums Leben. (Quelle: Johns Hopkins University, 22.09.2022). Aufgrund der Omikron-Welle verzeichnete das RKI mehr als 870.000 Neuinfektionen in den letzten 28 Tagen. Hospitalisierungsrate Nach einem erneuten Anstieg der Anzahl der hospitalisierten und intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten in der 4. Welle mit der Delta-Variante waren die Neuaufnahmen wieder zurückgegangen. Die Lage in den deutschen Kliniken spitzte sich in der 4. Welle wegen der stark steigenden Zahl von Corona-Patienten deutlich zu. Die Intensivstationen der Krankenhäuser kamen an ihre Belastungsgrenze. Eine hohe Zahl von Covidpatientinnen und -patienten traf auf ausgebranntes Personal in den Kliniken. Planbare und medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen müssen verschoben werden, um die Intensiv-Kapazitäten nicht noch mehr zu belasten. Die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle stieg in der 5. Welle zunächst leicht an, sank dann kurzfristig und legte in der Sommerwelle wieder zu. Auf den Normalstationen war die Zahl der Covid-Erkrankten ebenfalls weiter angestiegen. Aktuell sinken die Fälle auf den Intensivstationen und liegen bei 705 am 21.09.2022 (Quelle: RKI). Durch die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Omikron-Varianten und der hohen Zahl der Ungeimpften besteht ein erhöhtes Risiko einer weiteren Zunahme der Fallzahlen insbesondere im nächsten Herbst. In der aktuellen COVID-19-Sommerwelle zeigte sich ein allgemeiner Anstieg der hospitalisierten Fälle in allen Altersgruppen, am deutlichsten bei den über 60-Jährigen. Rund 4 Prozent der hospitalisierten Patientinnen und Patienten sind momentan zwischen 0 und 4 Jahre alt, 1 Prozent zwischen 5 und 14 Jahre alt, 9 Prozent zwischen 15 und 34 Jahre, 15 Prozent zwischen 35 und 59, 33 Prozent zwischen 60 und 79 Jahre und 38 Prozent über 80 Jahre alt. Trotz der niedrigen absoluten Fallzahl der hospitalisierten über 80-Jährigen hat diese Altersgruppe nach wie vor das höchste Risiko, bei einer Infektion hospitalisiert zu werden (Quelle RKI, KW 31). Die Schutzmaßnahmen in der Pandemie orientieren sich vor allem an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen. Die
7-Tage-Hospitalisierungsrate sinkt weiter leicht und liegt laut RKI bei 4,0 Fällen je 100.000 Einwohnern (22.09.2022) je Woche, bei den über 60-Jährigen sogar bei 9,9. Der bisherige Höchstwert für alle Altersgruppen lag um die Weihnachtszeit 2020 bei mehr als 15. Reproduktionszahl und Inzidenz Die 7-Tage-Reproduktionszahl (wie viele Menschen steckt ein Erkrankter an?) liegt nach Schätzungen des RKI bei 1,12 (22.09.2022). Das bedeutet, dass 100 infizierte Personen durchschnittlich 112 weitere Personen anstecken. Es gibt aber große regionale Unterschiede. Steigt der Wert über 1 wird die Infektionskurve wieder exponentiell. Die regional erhöhten Werte hängen hauptsächlich mit Infektionen im betrieblichen Bereich, in Schulen, in Kitas, in Alten- und Pflegeheimen und auch mit privaten Treffen zusammen. Bei weiter steigenden Inzidenzen ist die einzige Antwort darauf dann eine erneute (regionale) Verschärfung der Maßnahmen, z.B. das Tragen einer Maske in Innenräumen. R wird durch eine Mittelung der Neuinfektionszahlen über sieben Tage errechnet. Statistisch gesehen hatte im März 2020 jede mit Corona infizierte Person noch zwei bis drei andere Menschen angesteckt. Zunehmend machen sich die hoch ansteckenden Omikron-Varianten in den Zahlen bemerkbar. Fehler im Kampf gegen Corona
Akzeptanz der Corona-Maßnahmen In Deutschland hatten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und die Einführung einer Impfpflicht weiter Zulauf. Tausende gingen auf die Straße. Ein kleiner, aber wachsender Teil aus dem rechtsextremistischen Bereich, aus Querdenkern, aus Reichsbürgern und Antisemiten versucht, diese heterogene Mischung aus Menschen, die sich in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, die Zukunftsängste haben, die Impfgegner oder Corona-Leugner sind, zu vereinnahmen. Angesichts gewalttätiger Zwischenfälle warnen Politiker vor einer weiteren Radikalisierung. Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus war im November und Dezember 2020 trotz des Lockdowns in nahezu allen Regionen Deutschlands gestiegen. Dies hatte dazu geführt, dass in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden konnte, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beitrug. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes waren die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75 Prozent der Fälle unklar. Deshalb war es erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen in wenigen Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und dadurch würde die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle erheblich ansteigen. Ein Engpass auf den Intensivstationen der Krankenhäuser musste vermieden werden. Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar 2021 zeigte die weitere Entwicklung wegen der hohen Verbreitung der Covid-19-Variante B.1.1.7 (Alpha) wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik. Mitte April sanken die Neuinfektionen wieder, die Menschen waren vorsichtig und hatten sich größtenteils an die Kontaktbeschränkungen gehalten. Im Sommer 2021 sorgt die hochansteckende Delta-Variante wieder für steigende Zahlen. Im Winter 2022 überrollte die Omikron-Welle Deutschland, die Zahl der Neuinfektionen erreichte Rekordwerte. Um den Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland im Herbst 2021 zu vermeiden, wurde durch die Bundesländer die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen eingeführt. Dies galt ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind. Ungeimpfte wurden zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, verpflichtet. Für die weitere Corona-Politik soll jetzt die Zahl der Covidpatienten in den Kliniken die wichtigste Messlatte sein. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am 7. September 2021 beschlossen hat. Die Länder sollen damit bewerten und festlegen können, ab wann strengere Auflagen erforderlich sind. Zudem hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass Arbeitgeber von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen während der Epidemie Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Der Bundesrat hatte am 10. September zugestimmt. Der Bundestag hatte am 18. November 2021 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach dem Bundestag hatte auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz am 19.11.2021 zugestimmt. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November auslief, wurde nicht verlängert. Zu den Neuerungen zählte die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Wer bei der Arbeit mit Menschen in Berührung kommt, musste geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Wo es möglich war, sollte von zu Hause aus gearbeitet werden. In Pflege- und Altenheimen sowie in Behinderten- und Gesundheitseinrichtungen gilt eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie das Personal. Die 3G-Regel galt auch im Nah- und Fernverkehr sowie im innerdeutschen Flugverkehr. Die Bundesländer sollten künftig entscheiden, welche Regeln sie für die Teilnahme am öffentlichen Leben erlassen. Sie konnten weiterhin Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und im privaten Raum anordnen, Veranstaltungen absagen und Freizeiteinrichtungen schließen. Ein flächendeckender Lockdown wurde dagegen ausgeschlossen. Neue Coronaregeln ab 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 Am 23. September 2022 läuft das aktuell gültige Infektionsschutzgesetz aus. Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium haben am 3. August 2022 den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz veröffentlicht. Am 24. August 2022 einigte sich das Kabinett auf neue Coronaregeln für den Herbst. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle ab Oktober z.B wieder Maskenpflichten in Bus, Bahn und Flieger sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verhängen dürfen. Die Länder sollen selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen. Zur Beurteilung der Pandemie sollen künftig auch flächendeckende Abwasseranalysen auf das Virus durchgeführt werden Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst
kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Die Bundesländer sehen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des Infektionsschutzgesetzes. Wichtig für die Länder sind darüber hinaus vom Bund festgelegte bundeseinheitliche Vorgaben für Schwellenwerte und Indikatoren, um ein einheitliches Vorgehen im Hinblick auf weitergehende Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen ab Oktober 2022
Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder ab Oktober 2022 Die Länder können weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese möglichen Maßnahmen in Länderverantwortung sind:
Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:
BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 Erneut haben Bund und Länder die Coronaregeln am 2. Dezember 2021 aufgrund der steigenden Inzidenzen weiter verschärft. Die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Maßnahmen sehen vor allem für Ungeimpfte deutliche Verschärfungen auch im privaten Bereich vor . Begrenzte Impfpflicht Weitere Kontaktbeschränkungen ab 28. Dezember 2021 Bund- Länderbeschlüsse vom 7. Januar 2022 Bund und Länder beschließen Öffnungsschritte bis zum 20. März 2022 Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 neue Corona-Vereinbarungen getroffen. Die Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren einen Dreischritt der Öffnungen bis zum 19. März 2022. Der Termin ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz, welches die derzeitigen Schutzmaßnahmen nur befristet bis zum 19. März 2022 erlaubt.
Bundesregierung: Bund- Länderbeschluss vom 16. Februar 2022 Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes Am 18.03.2022 hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Mit 388 Ja-Stimmen wurde eine Neuregelung der Corona-Regeln verabschiedet. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die Corona-Neuregelung. Das Gesetz sieht vor, dass künftig generell ein Basisschutz angeordnet werden kann, zu dem die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und dem öffentlichen Nahverkehr gehört. Weitergehende Einschränkungen sind nur dann möglich, wenn das jeweilige Landesparlament die jeweilige Region als Hotspot ausweist. Die Neuregelung soll bis zum 23. September gelten. Angesichts der steigenden Neuinfektionen können die Bundesländer übergangsweise bis zum 2. April 2022 die bisherigen Regeln weiter gelten lassen. Bundestag: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes Angesichts steigender Infektionszahlen im Oktober 2020 wurde das öffentliche Leben langsam heruntergefahren, um die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Nachdem der "Lockdown light" nicht wirkte, wurden die Maßnahmen im Dezember weiter verschärft. Um die dritte Welle zu brechen, wurde das Infektionsschutzgesetz verschärft. Die vom Bundestag am 21. April 2021 im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes beschlossene Notbremse legte bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen fest. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land- oder Stadtkreis über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen, musste die Notbremse verpflichtend angewandt werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich am 10. August 2021 auf einen weiteren Fahrplan im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt. Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schülerinnen und Schüler. Geimpfte und Genesene werden "von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen", heißt es im Beschluss. Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Zum 1. Juni 2022 endete die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft. Da auch schon 2020 vermehrt Urlaubsrückkehrer zur Erhöhung der Infektionszahlen beigetragen hatten, galt seit dem 8. August 2020 deutschlandweit eine Pflicht, sich auf Covid-19 testen zu lassen - und zwar für alle, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückgekehrt waren. Seit dem 1. November müssen Rückkehrer aus Risikogebieten über eine digitale Einreiseanmeldung auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage angeben und sich 10 Tage lang in häusliche Quarantäne begeben. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen (Risikogebiete in denen besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind), müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Der Anteil der Fälle mit einer bekannten wahrscheinlichen Exposition im Ausland liegt im August 2021 bei knapp einem Viertel aller gemeldeten Fälle. Wir können das Virus eindämmen. Aber das gelingt nur, wenn wir uns an die AHA +L +C-Regeln halten. AHA +L+C steht für: Abstand, Hygiene, Atemschutz + Lüften + Corona-Warn-App nutzen. Jeder Einzelne, ob geimpft oder ungeimpft, ist gefragt, sein Verhalten anzupassen. Der weitere Verlauf der Pandemie hängt wesentlich davon ab, ob sich größere Teile der Bevölkerung auch bei Reduktion staatlich angeordneter Maßnahmen weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll verhalten und die Empfehlungen zur Infektionsvermeidung umsetzen. Nur wenn Menschen sich vorsichtig verhalten, lässt sich das Coronavirus aufhalten. Wer sich vor dem Coronavirus schützen möchte, kann sich an die gleichen Regeln halten, die Gesundheitsexperten jedes Jahr zur saisonalen Grippewelle empfehlen. Jeder Einzelne kann sich vor allem durch Hygienemaßnahmen und durch weniger Kontakte schützen:
Weiter wird bei Krankheitssymptomen empfohlen, zunächst einmal Zuhause zu bleiben und telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aufzunehmen. Dieser weiß, wie in einer solchen Situation zu verfahren ist. Betroffene sollten zudem unnötige Kontakte vermeiden. Ärzte sollten ihren Arbeitsalltag jetzt so organisieren, dass sie Menschen mit Grippesymptomen in den Randzeiten einbestellen. Diejenigen, die in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet waren, sollten sich selbst auf Symptome beobachten und etwa regelmäßig Fieber messen. Die Bundesärztekammer appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger mit leichten Erkrankungen, Arztbesuchen zu vermeiden – um Kapazitäten für mögliche Corona-Patienten freizuhalten. Hotline: Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22 Nach Aussage von Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Institut fürs Virologie an der Berliner Charité, werden in Deutschland derzeit pro Woche über eine Million Corona-Tests durchgeführt. Diese Ressourcen sollen allerdings nur für solche Fälle genutzt werden, in denen es einen begründeten Verdacht gibt. Denn für alle, die sich "nur" krank fühlen, reichen die Testkapazitäten nicht aus. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, dass Personen getestet werden sollen, auf die folgende Kriterien zutreffen:
Ist eine Person definitiv infiziert, gibt es ein vorgeschriebenes Prozedere: Das Gesundheitsamt ermittelt alle direkten Kontaktpersonen und wird eine häusliche Quarantäne erlassen, die bis zum Ablauf des 14. Tages nach dem letzten Kontakt mit dem Patienten andauern wird. Am Virus erkrankte Personen werden so schnell wie möglich in einem Krankenhaus isoliert. Maskenpflicht In zahlreichen asiatischen Ländern ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken in der Öffentlichkeit schon fast zur Normalität geworden. Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine Atemschutzmaske gesunde Menschen vor einer Sars-CoV-2-Infektion schützt. So ein chirurgischer Mund-Nasenschutz ist dafür konzipiert, die Umwelt vor einem infizierten Träger zu schützen, nicht anders herum. Wenn es also darum geht, andere vor einer Ansteckung zu schützen, dann ist ein Mundschutz sinnvoll. Nur sogenannte FFP-Modelle (Face Filtering Piece) mit eingebautem Filter für die Stufen FFP2 und FFP3 weisen einen Schutz gegen Krankheitserreger aus. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann laut RKI sinnvoll sein, wenn Menschen mit akuten Erkältungs- und Atemwegserkrankungen im öffentlichen Raum unterwegs sind. Wichtig ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt, d.h. eng anliegend getragen wird. Allerdings müssen die Masken ausgetauscht werden, wenn sie vom Atem feucht werden und damit durchlässig für Keime und nicht mehr vor Erregern schützen können. Masken verhindern zudem, dass Trägerin oder Träger mit möglicherweise kontaminierten Händen Nase und Mund berühren. Sei dem 27. April 2020 gilt die Maskenpflicht in allen Bundesländern beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Wir hatten in der Hochphase der Pandemie die gravierendsten Freiheitsbeschränkungen seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt. Betroffen waren zeitlich streng begrenzt unter anderem die Bewegungsfreiheit und das Recht auf Freizügigkeit, die Versammlungs- und Religionsfreiheit sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, die Berufsfreiheit und das Grundrecht auf Eigentum. Die meisten Klagen gegen Corona-Regeln sind vor Verwaltungsgerichten gescheitert. Deutschland hat seit 2005 einen nationalen Pandemieplan, ergänzt durch die Pläne der Bundesländer, der Gemeinden und Unternehmen. Die Bundesregierung und die Länder haben jetzt die schärfsten Maßnahmen in Kraft gesetzt, die dem Staat zur Verfügung stehen. Alles, was nicht lebensnotwendig für die Versorgung der Bevölkerung ist wie der Lebensmittelhandel, Supermärkte oder Apotheken musste schließen. Um Corona zu bekämpfen, wurden Kontaktverbote erlassen. Gesetzlich ist das im Infektionsschutzgesetz geregelt. Im Infektionsschutzgesetz sind die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen festgelegt. Das Infektionsschutzgesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um ein Infektionsgeschehen zu begrenzen. Zwischen der Absage von Großveranstaltungen, der Schließung von Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Universitäten bis hin zum Abriegeln ganzer Städte sind viele Maßnahmen möglich. Drakonische Maßnahmen wie in China waren bisher in Deutschland kaum vorstellbar, werden jetzt aber Tag für Tag Realität. Der Bund kann in der Regel nicht direkt auf die Ebene der Kommunen durchregieren. Das ist in der Verfassung so garantiert - es gibt eine sogenannte Gewaltenteilung. Dadurch genießen die einzelnen Landkreise, Städte und Kommunen eine große Unabhängigkeit. Dort entscheiden eigene Behörden, was vor Ort passiert. Das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz überträgt den Landesregierungen die Aufgabe, festzulegen, wer Entscheidungen über konkrete Maßnahmen trifft. Auf Landesebene können die Gesundheitsministerien sogenannte "Allgemeinverfügungen" verhängen. Vor Ort entscheiden Kommunen und Gesundheitsämter über lokale Maßnahmen. Die Bewertungen des Robert Koch Instituts sind die Grundlage für Entscheidungen auf kommunaler und Landesebene. Um die Ausbreitung der Lungenkrankheit zu verlangsamen, hatten sich Bund und Länder am 22. März 2020 auf drastische Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Eine Ausgangssperre gibt es zwar nicht, dafür aber unter anderem ein weitreichendes Kontaktverbot. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind mögliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit festgelegt: Die
Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden. Die Schutzmaßnahmen des IFGS laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der Lage erneut angepasst und dann verlängert werden. Am 24. August 2022 einigte sich das Kabinett auf neue Coronaregeln für den Herbst. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente. Ein erster Eilantrag gegen Corona-Auflagen, der die formale Hürden genommen hatte, wurde am 7. April 2020 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Maßnahmen beschränkten die Grundrechte zwar erheblich, teilte das Gericht in
Karlsruhe mit. Aber: "Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer." Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Regelungen befristet sind, bezüglich der Ausgangsbeschränkungen viele Ausnahmen vorsehen und bei der Ahndung von Verstößen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens individuellen Belangen von besonderem Gewicht Rechnung zu tragen ist. Pauschales Verbot von Versammlungen ist verfassungswidrig Die Schutzmaßnahmen rund um COVID 19 werden die die Gerichte noch länger beschäftigen. In der Zwischenzeit sind, so der Deutsche Richterbund, deutlich über 1.000 Eilanträge bei deutschen Verfassungs- und Verwaltungsgerichten eingegangen, die im Zusammenhang mit den Einschränkungen in der Corona-Pandemie stehen. In fast allen Fällen haben die Gerichte die freiheitsbeschränkenden Eingriffe und die erlassenen Ordnungsmaßnahmen als rechtmäßig beurteilt. Drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurden am 21. April 2021 vom Bundestag und am 22. April vom Bundesrat bestätigt. Am 23. April 2021 trat die Bundes-Notbremse in Kraft. Diese Regelungen waren bis zum 30. Juni 2021 befristet Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Angesichts der weltweiten Ausbreitung des Virus und immer neuen Virusmutanten erscheint es fraglich, ob die Pandemie jemals gestoppt werden kann. Große Hoffnungen werden auf die ersten sicheren und wirksamen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, die vor COVID-19 schützen, gesetzt. Am 27. Dezember 2020 ist mit dem freiwilligen Impfen in den Bundesländern begonnen worden. Bis Anfang Februar 2022 wurden über 166 Millionen Impfdosen (https://impfdashboard.de/) verabreicht. Damit sind nun 74 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft, 45 Millionen Personen haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die Lieferungen wurden zunächst nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfahl ein stufenweises Vorgehen. Aufgrund der zunächst begrenzten Impfstoffverfügbarkeit konnte die Impfung nur den Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben. Der Schwerpunkt lag daher zuerst in den Alten- und Pflegeeinrichtungen, dazu kamen dann Personen aus dem Gesundheits- und Bildungswesen oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Inzwischen sind genügend Impfdosen vorhanden, die Impfpriorisierung wurde zum 7. Juni 2021 aufgehoben Aktuell gibt es nur wenige Medikamente gegen das Coronavirus. Die britischen und US-Gesundheitsbehörden hatten im November und Dezember 2021 ein Medikament des Herstellers Merck gegen Corona-Infektionen zugelassen. Das Mittel Molnupiravir wurde für Menschen über 18 Jahren freigegeben, die mit Covid-19 infiziert sind und das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in sich tragen. Eine Therapie, die momentan zur Verfügung steht, ist eine Basistherapie mit zwei zugelassenen Substanzen: Remdesivir für die Frühphase der Infektion und Dexamethason für die späten Verläufe. Die Arzneimittelbehörde EMA hat ebenfalls im November die Zulassung der Antikörper-Therapien der Unternehmen Regeneron und Roche (Ronapreve) sowie der südkoreanischen Firma Celltrion Healthcare (Regkirona) empfohlen. Beide Arzneien sollen in frühen Stadien der Infektion eingesetzt werden. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat Paxlovid am 22. Dezember 2021 eine Notfallzulassung erteilt, die europäische Arzneimittelbehörde EMA erteilte der Tablette am 27. Januar 2022 eine Zulassung. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte am 8. April 2020 die Genehmigung einer ersten klinischen Prüfung mit COVID-19-Rekonvaleszentenplasma (CAPSID) in Deutschland erteilt. Das Ziel der klinischen Prüfung ist es, Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Sicherheit von COVID-19-Rekonvaleszentenplasma bei der Behandlung schwerer COVID-19-Erkrankungen zu gewinnen. Dabei handelt es sich um Blutplasma von Personen, die eine Infektionskrankheit wie die SARS-CoV-2-Infektion erfolgreich überstanden haben und eine Immunität gegen den entsprechenden Erreger entwickelt haben. In ihrem Blutplasma befinden sich Antikörper, die den Erreger gezielt bekämpfen können. Schwer erkrankten Personen werden die Antikörper einer anderen Person verabreicht um so das Immunsystem zu unterstützen. Mitte Februar 2020 einigten sich 400 Experten auf einer Konferenz in Genf, die Suche nach einem Impfstoff zu beschleunigen, wie der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, mitteilte. Weltweit wird an der Entwicklung weiterer Impfstoff-Typen gearbeitet. Derzeit gibt es mehr als 200 Impfstoffprojekte weltweit, davon befinden sich 48 Impfstoffkandidaten in klinischen Prüfungen. In Großbritannien, Kanada, den USA und in Europa wurde mit den ersten Impfungen begonnen. Russland hatte im August 2020 als erstes Land einen Corona-Impfstoff zugelassen. Entwickelt wurde der Impfstoff vom staatlichen Gamaleya-Institut für Epidemiologie und Mikrobiologie in Moskau. Doch die Kritik am russischen Impfstoff "Sputnik V" ist groß. Bei dem beschleunigten Zulassungsverfahren hat Russland auf entscheidende Sicherheitsüberprüfungen verzichtet. Daher bezweifeln Forscher:innen aus aller Welt dessen Wirksamkeit. Als erste westliche Hersteller hatten die Mainzer Firma BioNTech und das US-Unternehmen Pfizer am 9. November 2020 Ergebnisse einer für die Zulassung ihres Corona-Impfstoffs entscheidenden Studie veröffentlicht. Demnach bietet ihr Impfstoff "BNT162 b2" einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor der Krankheit Covid-19. Schwere Nebenwirkungen seien bislang nicht registriert worden. Pfizer und BioNTech wollen eine Notfallgenehmigung bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA beantragen. Mitte November hatte das US-Biotechnologieunternehmen Moderna gemeldet, dass sich sein Corona-Impfstoff in einer aktuell laufenden Studie als sehr wirksam erwiesen habe. An der Phase-III-Studie nehmen insgesamt mehr als 30.000 Probanden teil. Der Pharmakonzern Astrazeneca und die Universität Oxford meldeten am 23. November einen Durchbruch bei der gemeinsamen Entwicklung eines Corona-Impfstoffs. Nach Angaben des Unternehmens zeigt der Impfstoff im Durchschnitt eine 70-prozentige Wirksamkeit gegen das Virus. Moderna hatte die Zulassung seines Vakzins in den USA und bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur Ema beantragt. Nach Moderna beantragten auch BioNTech und Pfizer eine Zulassung für ihren Corona-Impfstoff in der EU. In den ersten Monaten gab es allerdings nicht genug Impfdosen, um die breite Bevölkerung zu impfen. Die EU-Kommission hatte am 10. November 2020 einen Vertrag mit BioNTech und Pfizer abgeschlossen. Nach Vorgesprächen hatte die Behörde schon im September erklärt, sie wolle bis zu 300 Millionen Impfstoffdosen der Hersteller beziehen. Nach der Zulassung des Impfstoffs sollten zunächst Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Pflegepersonal bevorzugt geimpft werden. Geimpft werden sollte deutschlandweit in 60 Impfzentren. Die EMA hatte am 21. Dezember 2020 die Zulassung des Corona-Impfstoffs von BioNTech und Pfizer empfohlen. Danach hatte die EU-Kommission den Impfstoff in der gesamten EU formell zugelassen. Die nationalen Impfkampagnen wurden am 27. Dezember 2020 gestartet. Insgesamt wird Deutschland 85 Millionen Impfdosen des Mainzer Herstellers BioNTech und seines US-Partners Pfizer sowie 50 Millionen Impfdosen vom US-Pharmakonzern Moderna erhalten. Mit den zusammen 135 Millionen Impfdosen könnten bei den erforderlichen zwei Impfungen pro Person mehr als 68 Millionen Menschen in Deutschland geimpft werden. Am 6. Januar hat die EMA grünes Licht für eine bedingte Zulassung des Coronaimpfstoffs des US-Pharma-Unternehmens Moderna gegeben. Der Impfstoff wurde für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Deutschland erhält zusätzlich 50 Millionen Dosen des Moderna-Impfstoffs. Am 29. Januar erteilte die EMA auch die Zulassung für den Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von AstraZeneca. Am 11. März empfahl die EMA nun auch den Covid-19-Impfstoff Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson. Der Vorteil des Impfstoffs ist, dass er nur einmal gespritzt werden muss. Die EU-Kommission hatte bisher im Auftrag der Mitgliedstaaten bis zu 2,6 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff bei sechs Herstellern geordert. Bei den Impfstoffen Curevac und Sanofi-GSK steht eine Zulassung noch aus. Für weitere 900 Millionen Dosen gibt es Optionen. Damit sollen Impfungen von Erwachsenen aufgefrischt und die 70 bis 80 Millionen Kinder in der EU gegen das Coronavirus immunisiert werden. Die EU verlängert den Liefervertrag mit AstraZeneca vorerst wegen einem Rechtsstreit wegen Lieferverzögerungen nicht mehr. Nach mehreren Ländern stoppte auch Deutschland am 15. März die Corona-Impfungen mit dem Impfstoff von Astrazeneca. Es gibt den Verdacht auf schwere Nebenwirkungen. Dazu zählen Blutgerinnsel und Blutungen. Astrazeneca hatte am 12. März Bedenken gegenüber dem Corona-Impfstoff zurückgewiesen: Eine Analyse der Sicherheitsdaten von mehr als zehn Millionen Daten hätten „keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Lungenembolien oder tiefe Venenthrombosen gezeigt“. Jetzt sollen nur noch über 60-jährige den Impfstoff von AstraZeneca bekommen. Die EU verlängert den Liefervertrag mit AstraZeneca vorerst wegen einem Rechtsstreit wegen Lieferverzögerungen nicht mehr. Bund und Länder haben die Impf-Priorisierung zum 7. Juni 2021 aufgehoben. Alle Menschen ab 12 Jahren können in Deutschland eine Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus bekommen. Die bisher festgelegte Reihenfolge entfällt dann bundesweit in allen Arztpraxen und regionalen Impfzentren sowie bei Betriebsärzten, doch ein Großteil der Risikogruppen hatte zunächst noch immer keinen vollen Schutz. Inzwischen gibt es ausreichend Impfstoff, Impftermine sind leicht zu bekommen, das Impftempo war zunächst hoch, sank dann aber rapide. Jetzt müssen auch jene Menschen erreicht werden, die sich nicht aktiv um eine Impfung bemühen. Mit kreativen Lösungen wollen die Länder auch Unentschlossene von der Impfung überzeugen. Nach Angaben des RKI lag die geschätzte Impfeffektivität gegen COVID-19 im Oktober/November 2021 trotz der hochansteckenden Delta-Variante des Virus
Andererseits haben sich seit Februar 2020 rund 30.000 Menschen (0,05 Prozent der Geimpften) laut einer Untersuchung des RKI trotz eines vollen Impfschutzes nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert. Auf einer Intensivstation behandelt werden mussten im gesamten Untersuchungszeitraum 27 voll geimpfte Personen im Alter zwischen 18 und 59 sowie 145 Menschen ab 60. In der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen starb ein Mensch mit einem Impfdurchbruch. Bei Patienten ab 60 meldete das RKI insgesamt 448 Todesfälle bei vollständig geimpften Menschen – ein Anteil von 2,2 Prozent an der Gesamtzahl der Todesfälle (Stand: Dezember 2021). Inzwischen hat die europäische Arzneimittel Agentur EMA die beiden mRNA-Vakzine von BioNtech/Pfizer und von Moderna für Kinder zwischen zwölf und sechzehn Jahren und für Kinder zwischen fünf bis 11 Jahren den Impfstoff von BioNtech/Pfizer in der EU zugelassen. Die Konferenz der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder sprach sich am 02. August 2021 für die flächendeckende Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren gegen Covid-19 aus. Die Stiko bleibt hingegen zunächst zurückhaltend. Darüber hinaus wurde auch beschlossen, dass eine Auffrischungsimpfung für Risikopatienten insbesondere in Alten- und Pflegeheimen ab September angeboten werden soll. Am 17. August hat sich auch die Stiko für Corona-Impfungen für alle Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ausgesprochen. Wie das Gremium mitteilte, komme man nach sorgfältiger Bewertung neuer wissenschaftlicher Beobachtungen und Daten zu der Einschätzung, "dass nach gegenwärtigem Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen." Am 10. September 2021 hat die Stiko Corona-Impfungen auch für Schwangere und Stillende empfohlen. Der US-Pharmakonzern Novavax hat am 17. November 2021 für sein Covid-19-Vakzin Nuvaxovid eine Marktzulassung in der Europäischen Union beantragt. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Totimpfstoff, der für die Immunisierung also abgetötete Bestandteile des neuartigen Coronavirus enthält. Am 20. Dezember 2021 hat die EMA den Weg für Nuvaxovid frei gemacht. Die STIKO sprach sich am 03.02.2022 dafür aus, den Novavax-Impfstoff an Volljährige zu verimpfen. Am 18.08.2022 hat die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid nun auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren empfohlen. Der Wirkstoff solle neben den bisherigen Covid-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung mit zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen bei eingesetzt werden. Seit Anfang März 2022 ist Novavax verfügbar. Booster-Impfung Am 03.02.2022 hatte sich die STIKO für eine zweite Boosterimpfung ausgesprochen, um den Impfschutz für gefährdete Gruppen und Menschen, die mit ihnen Kontakt haben, weiter hoch zu halten. Sie gilt generell für über 70-Jährige, für Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenheimen und Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift sie für die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt. Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt nun auch gesunden Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zunächst eine mRNA-Impfstoffdosis (ein Drittel der normalen Dosis) gegen COVID-19. Für Kinder mit Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO weiterhin eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung. Die STIKO empfiehlt nun offiziell eine zweite Corona-Auffrisch-Impfung für alle ab 60 Jahren sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. Menschen in dieser Altersgruppe sollten einen weiteren Booster erhalten, hieß es in einer Mitteilung des Gremiums am 18.08 2022 zur Aktualisierung der Impfempfehlung. Angeraten sei der weitere Booster, vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff, also
dem von Biontech oder Moderna. Nach der US-Gesundheitsbehörde FDA hat die EMA am 1. September 2022 den Weg für die auf die Omikron-Subvariante BA.1 angepassten Vakzinen von Biontech/Pfizer und Moderna frei gemacht. Dabei geht es um sogenannte bivalente Corona-Impfstoffe, die also sowohl gegen die ursprüngliche Form des Coronavirus wirken als auch gegen BA.1. Die Zulassung eines auf die Subtypen BA.4 und BA.5 zugeschnittenen Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer und Moderna soll laut EMA voraussichtlich im Herbst erfolgen. In den USA hat dieser Impfstoff schon die Notfallzulassung erhalten. Die EU-Kommission hat die Zulassung für ein weiteres bivalentes Vakzin von BioNTech/Pfizer am 12. September 2022 erteilt. Zuvor hatte die EMA die Zulassung des Impfstoffs empfohlen.Es soll gegen die vorherrschenden Subvarianten BA.4 und BA.5 schützen. Die STIKO will eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus vorzugsweise mit neuen, an Omikron angepassten Präparaten empfehlen. Die Experten raten weiterhin nur Menschen über 60, Immungeschwächten und Personen mit einem hohen Kontaktrisiko zur zweiten Auffrischungsimpfung, diese sollte dann aber mit einem angepassten Vakzin erfolgen. Die STIKO nimmt in ihrem Beschluss keine Unterscheidung zwischen den BA.1-Impfstoffen und dem neueren BA.4/BA.5-Präparat vor. Zudem können auch die bestehenden Impfstoffe weiter verwendet werden. Impfreaktionen Paul-Ehrlich-Institut: Sicherheitsbericht der Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen (Stand 07.09.2022) Buchen Sie die Termine für Ihre Corona-Schutzimpfung: Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur COVID-19-Impfung Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informationen zum Impfen Letzte Aktualisierung: Internetredaktion der LpB BW, September 2022 |