Wie lange muss inzidenz unter 50 sein

Die Pandemie in Deutschland

Wie lange muss inzidenz unter 50 sein
Grafik: Center for Disease Control and Prevention, public domain

Das Coronavirus breitete sich im Frühjahr 2020 schnell in Deutschland aus. Im Herbst und Winter 2020/21 nahm die Zahl der Infizierten exponentiell zu. Im Frühjahr 2021 sank die Zahl der Neuinfektionen. Im Herbst 2021 ging die Zahl der Neuinfektionen wieder steil nach oben. Anfang Januar 2022 überrollte die Omikron-Welle das Land. Deutschland hat die Omikron-Wellen bis jetzt vergleichsweise gut bewältigt, das Gesundheitssystem wurde nicht überlastet, der Gipfel der fünften Welle ist aktuell klar überschritten. Trotz steigender Infektionszahlen hatten Bund und Länder Öffnungsschritte ab dem 20. März 2022 beschlossen. Die Übergangsfrist der Corona-Regeln endete am 2. April 2022. Seither sind so gut wie alle Maßnahmen weggefallen.

Am 23. September 2022 läuft das aktuell gültige Infektionsschutzgesetz aus. Am 24. August 2022 einigte sich das Kabinett auf neue Coronaregeln für den Herbst. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente.

Wie betroffen sind Deutschland und Baden-Württemberg von der Pandemie? Wie reagierte die Politik? 
Das Dossier bietet einen Überblick über aktuelle Regelungen sowie Rückblicke, wie die Pandemie bisher verlief und bekämpft wurde.

Übertragung
Das Virus wird von Mensch zu Mensch übertragen. Ärzte gehen davon aus, dass es vor allem über Tröpfchen übertragen wird, die erkrankte Menschen beim Niesen, Husten, Ausatmen oder Sprechen hinterlassen. Auch feinste Schwebeteilchen in der Luft - sogenannte Aerosole - tragen erheblich zu Infektionen mit Sars-CoV-2 bei. Aerosole können sich in geschlossenen Räumen bis zu 14 Minuten in der Luft halten. Dass sich das Virus über Oberflächen, eine sogenannte Schmierinfektion, weiterverbreitet, ist nur innerhalb eines kurzen Zeitraums möglich. Der Erreger ist deutlich infektiöser als anfangs angenommen.

Symptome
Die Symptome ähneln denen einer Erkältung, typische Zeichen einer Infektion sind Fieber, Husten und Atembeschwerden, aber auch Geschmacks- und Geruchsstörungen kommen häufig vor. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer Infizierter aus, wobei der Infekt bei den meisten so milde verläuft, dass keine Lebensgefahr besteht.

Der erste Fall des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 wurde in Deutschland am 28. Januar 2020 in Bayern registriert. Die ersten beiden Todesfälle in Zusammenhang mit dem Virus wurden am 9. März 2020 festgestellt.

Deutschland war aufgrund der rechtzeitig ergriffenen Einschränkungen international betrachtet im Frühjahr und Sommer 2020 gut durch die erste Welle der Corona-Krise gekommen. Damit gehörte Deutschland zu den Staaten, welche die Krise am wirksamsten bekämpften. Dazu beigetragen hatte, dass sich die Bevölkerung mehrheitlich an die Kontakteinschränkungen gehalten hat. Eine Überlastung des Gesundheitssystems wurde dadurch vermieden. Daher konnten die Corona-Beschränkungen bei sinkenden Infektionszahlen nach und nach gelockert werden.

Erneuter Anstieg der Infektionszahlen – 2. und 3. Welle
Nun waren im Herbst und Winter 2020/21 die Infektionszahlen erneut exponentiell angestiegen, in der Fläche und in bestimmten Regionen. Einzelne Hotspots sorgten immer wieder für einen regionalen Anstieg der Coronainfizierten. Deshalb hatten Bund und Länder am 13. Dezember einen harten Lockdown beschlossen. Seit Anfang Dezember war trotz des Lockdowns ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu beobachten: Deutschland war in der zweiten Welle. Das Robert Koch-Institut meldete am 8. Januar 2021 binnen 24 Stunden über 31.000 neue Infektionsfälle und am 14. Januar 1.244 neue Todesfälle – Höchstwerte seit Beginn der Pandemie.

RKI-Chef Lothar Wieler warnte schon am 8. Oktober 2020 vor der unkontrollierten Verbreitung des Coronavirus im Winter. So wurden Anfang November doppelt so viele Fälle gezählt wie Anfang Oktober. Die Neuinfektionszahlen waren zwar Ende Januar merkbar gesunken, dann aber wieder sprunghaft angestiegen. Wegen der einschränkenden Maßnahmen war zwar eine Entspannung der Corona-Lage in Deutschland in Sicht, im Februar stiegen die Infektionszahlen auch aufgrund der ansteckenderen Virusvariante Alpha (B.1.1.7.) wieder exponentiell an. Deutschland befand sich im April 2021 in der dritten Welle. Deshalb hatten Bund und Länder die Schutzmaßnahmen am 14. Oktober, am 28. Oktober, am 25. November, am 13. Dezember 2020, am 5. Januar 2021, am 19. Januar, am 10. Februar, am 3. März und am 22. März 2021 verschärft (weiter zu den Regelungen).

Bundestag und Bundesrat hatten am 21. April 2021 die gesetzlichen Grundlagen für bundesweit einheitliche Maßnahmen (Bundes-Notbremse) auf den Weg gebracht. Da noch Impfstoffe fehlten und vielerorts auch ausreichend Schnelltests, sollte mit den verschärften Maßnahmen versucht werden, Zeit zu gewinnen und die Zahlen im Kampf gegen die damals vorherrschende ansteckendere und laut Studien auch tödlichere Alpha-Mutante zu senken. 

Hoffnung machten die Ende Dezember 2020 begonnen Impfungen und die verfügbaren Schnelltests. Viele Menschen, für die das Risiko schwer zu erkranken besonders hoch ist, sind bereits vollständig geimpft. Sie erkranken, falls sie sich anstecken, weniger schwer und werden auch weniger häufig hospitalisiert. Das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs mit Krankenhauseinweisung ist bei den älteren Altersgruppen trotz vollständiger Impfung weiterhin am höchsten.

Zahl der Neuinfektionen sinkt nur vorübergehend – 4. Welle
Nach einem vorrübergehenden Rückgang der Fallzahlen über Ostern 2021 hatte sich der starke Anstieg der Fallzahlen zunächst fortgesetzt, seit Mitte April hatte sich die Zunahme dann etwas abgeschwächt. Ende April sank die Anzahl der Neuinfektionen in Deutschland stark. Die Menschen hatten sich größtenteils an die Kontaktbeschränkungen der Notbremse gehalten, die zunehmenden Impfungen wirkten, die Schnelltests brachten zusätzliche Sicherheit, die dritte Welle wurde gebrochen.

Große Sorgen bereitete die hochansteckende Delta-Variante (B.1.617.2) des Coronavirus, die erstmals in Indien aufgetreten ist und die für steigende Infektionen in vielen Ländern sorgte. Die Virenlast bei Delta ist bei den Infizierten deutlich höher als bei der Alpha-Variante. Das Robert Koch-Institut warnte vor einem Wiederanstieg der Inzidenzen hierzulande wegen der Delta-Variante, insbesondere bei der ungeimpften Bevölkerung.


Auch bei vollständig Geimpften kommt es zu Impfdurchbrüchen. Die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung ist bei Geimpften allerdings immer noch etwas geringer, solange die Impfung wirkt, als bei Ungeimpften. Insgesamt über 1,5 Millionen Impfdurchbrüche sind dem RKI seit 1. Februar 2021 bekannt (Stand 13.03.2022). Der Anstieg lässt sich der Ständigen Impfkommission (STIKO) zufolge unter anderem durch den mit der Zeit nachlassenden Impfschutz besonders bei älteren Menschen erklären. Deshalb empfiehlt die STIKO allen Menschen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung (Booster) mit einem mRNA-Impfstoff. Auf den Intensivstationen beträgt der Anteil der über 60-Jährigen mit Impfdurchbrüchen 44,5 Prozent, bei den 18- bis 59-Jährigen 15,7 Prozent. Das RKI hat ermittelt, dass die Impfung für Personen unter 60 Jahren einen etwa 96-prozentigen und für über 60-Jährige einen 95-prozentigen Schutz vor einer Erkrankung bietet, die auf einer Intensivstation behandelt werden muss (Delta-Variante). In der geimpften Bevölkerung lag insbesondere die Inzidenz der hospitalisierten Fälle deutlich unter der Inzidenz der ungeimpften Bevölkerung. Dabei lassen sich für die Bevölkerung mit Auffrischungsimpfung noch niedrigere Inzidenzen als für die grundimmunisierte Bevölkerung beobachten (Quelle: RKI).


Anfang Juli 2021 stiegen die Neuinfektionen, zunächst auf niedrigem, dann wieder auf exponentiellem Niveau. Der Anteil von Delta lag bei 99 Prozent (Quelle: RKI). Deutschland befand sich in der vierten Welle. Nun breitete sich seit Dezember auch noch die erstmals in Südafrika entdeckte Corona-Variante Omikron ( B.1.1.529) aus, die noch deutlich ansteckender als die Delta-Variante ist.

Seit knapp fünf Monaten dominiert mit gegenwärtig über 99 Prozent die Omikron-Variante. Der Anteil der Omikron-Sublinie BA.2 lag in KW 22 nur noch bei 50 Prozent, Tendenz abnehmend. Das aktuell stärkste Wachstum zeigt der Anteil der Sublinie BA.5 auf knapp 92 Prozent.

Aktuelle Lage in Deutschland – 5. Welle und Sommerwelle
Durch die neuen hochansteckenden Omikron-Varianten BA.2 und BA.5, deren Anteil am Infektionsgeschehen aktuell bei knapp 99 Prozent liegt, hatte sich die Pandemiesituation im Sommer 2022 verschlechtert. Bundesweit gibt es mittlerweile wieder eine große Anzahl kleinerer Ausbruchsgeschehen, die beispielsweise mit Treffen im Familien- und Freundeskreis, mit Urlaubsrückkehrern, aber auch mit Infizierungen im beruflichen Umfeld, in Altenheimen, in Krankenhäusern, in Kitas und in Schulen in Verbindung stehen. Der Anteil an positiven Tests stieg im Winter 2020/2021 auf mehr als 15 Prozent, war dann aber im Februar 2021 wieder gefallen. Der Anteil der positiv getesteten Proben stieg dann wieder an. Anfang August 2022 liegen die positiven Tests bei rund 44 Prozent bei über 615.000 Labortestungen innerhalb einer Woche (Quelle: RKI). Die Corona-Dunkelziffer dürfte weitaus höher sein, da viele - teils symptomlose - Menschen sich nicht mehr mit einem PCR-Test testen lassen.

Deutschland steckte bis August mitten in der Sommerwelle. Inzwischen hat die aktuelle Sommerwelle des Coronavirus ihren Höhepunkt überschritten. Die bundesweite Sieben-Tage-Inzidenz sinkt seit ein paar Wochen und ist in allen Bundesländern und Altersgruppen rückläufig.

Die Gesundheitsämter meldeten dem RKI am 24.03.2022 den neuen Höchststand von über 318.000 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden. In der 5. Welle kam es trotz vergleichsweise milder Erkrankungsverläufe aufgrund der hohen Infektionszahlen wieder zu einem Anstieg der Todesfälle mit einem aktuellen Maximum von 1.422 Fällen in MW 07/2022. Seit der MW 07 sank die Anzahl der Todesfälle wieder leicht. Weiterhin sind die Gesundheitsämter mit der Nachverfolgung von Corona-Kontakten überfordert, da zu viele Neuinfektionen gleichzeitig vorliegen. Auch die PCR-Testkapazitäten der Labore kamen zeitweise an ihre Grenzen.

Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insbesondere aufgrund der Verbreitung der hochansteckenden SARS-CoV-2 Variante Omikron sowie der noch nicht ausreichend hohen Impfquote insgesamt als hoch ein. Für vollständig Geimpfte - erst 76 Prozent der Bevölkerung sind vollständig geimpft, 61 Prozent haben eine Auffrischungsimpfung erhalten - wird die Gefährdung ebenfalls als hoch eingeschätzt. Insbesondere für die derzeit vorherrschende Omikronvariante – und noch einmal verstärkt für die Sublinien BA.2 und BA.5, die sich inzwischen in Deutschland durchgesetzt haben, ist  SARS-CoV-2 sehr leicht von Mensch zu Mensch übertragbar.

Mitte April 2022 war der Scheitelpunkt der Omikron-Welle überschritten, die Corona-Zahlen gingen deutlich zurück. Mitte Juni steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen wieder deutlich an. Der bisher beobachtete Sommereffekt in der Pandemie verpufft diesmal. Grund dafür ist unter anderem, dass die aktuell zirkulierende Virusvariante BA.5, noch ansteckungsfähiger als alle Varianten zuvor ist. Zudem sind so gut wie alle Corona Maßnahmen weggefallen.

Die 7-Tages-Inzidenzen sind derzeit in allen Altersgruppen immer noch zu hoch, insbesondere in der Gruppe der Ungeimpften. Die Fallzahlen sind deutlich höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Auch die Zahl schwerer Erkrankungen an COVID-19, die im Krankenhaus aufgenommen und ggf. auch intensivmedizinisch behandelt werden müssen, befindet sich weiter auf einem hohen Niveau. Ebenfalls nimmt die Zahl der Todesfälle wieder zu.

In Deutschland haben sich seit Pandemiebeginn mehr als 32,8 Millionen Menschen nachweislich infiziert (Fälle kumulativ). Nur positive PCR-Tests zählen in der Statistik. Über 149.000 Menschen kamen in Verbindung mit der Lungenerkrankung Covid-19 ums Leben. (Quelle: Johns Hopkins University, 22.09.2022). Aufgrund der Omikron-Welle verzeichnete das RKI mehr als 870.000 Neuinfektionen in den letzten 28 Tagen.
In Deutschland gelten alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes mit dem Coronavirus infiziert sind, als Corona-Tote. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind, als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit Sars-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war, werden erfasst, so das Robert-Koch-Institut. Von allen übermittelten Todesfällen seit KW10/2020 waren 125.200 (85 Prozent) Personen 70 Jahre und älter, der Altersmedian liegt bei 81 Jahren. Im Unterschied dazu beträgt der Anteil der über 70-Jährigen an der Gesamtzahl der übermittelten COVID-19-Fälle etwa 7 Prozent.

Hospitalisierungsrate
Mitte Oktober 2020 stieg die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle stark an. Waren es am 15.10.2020 noch 655 Patienten, so stiegen die Corona-Patienten in intensivmedizinischer Behandlung Anfang 2021 auf 5.700. Dann waren sie wieder stark gefallen.

Nach einem erneuten Anstieg der Anzahl der hospitalisierten und intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten in der 4. Welle mit der Delta-Variante waren die Neuaufnahmen wieder zurückgegangen. Die Lage in den deutschen Kliniken spitzte sich in der 4. Welle wegen der stark steigenden Zahl von Corona-Patienten deutlich zu. Die Intensivstationen der Krankenhäuser kamen an ihre Belastungsgrenze. Eine hohe Zahl von Covidpatientinnen und -patienten traf auf ausgebranntes Personal in den Kliniken. Planbare und medizinisch nicht zwingend notwendige Operationen müssen verschoben werden, um die Intensiv-Kapazitäten nicht noch mehr zu belasten.

Die Zahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle stieg in der 5. Welle zunächst leicht an, sank dann kurzfristig und legte in der Sommerwelle wieder zu. Auf den Normalstationen war die Zahl der Covid-Erkrankten ebenfalls weiter angestiegen. Aktuell sinken die Fälle auf den Intensivstationen und liegen bei 705 am 21.09.2022 (Quelle: RKI). Durch die Verbreitung der deutlich ansteckenderen Omikron-Varianten und der hohen Zahl der Ungeimpften besteht ein erhöhtes Risiko einer weiteren Zunahme der Fallzahlen insbesondere im nächsten Herbst.

In der aktuellen COVID-19-Sommerwelle zeigte sich ein allgemeiner Anstieg der hospitalisierten Fälle in allen Altersgruppen, am deutlichsten bei den über 60-Jährigen. Rund 4 Prozent der hospitalisierten Patientinnen und Patienten sind momentan zwischen 0 und 4 Jahre alt, 1 Prozent zwischen 5 und 14 Jahre alt, 9 Prozent zwischen 15 und 34 Jahre, 15 Prozent zwischen 35 und 59, 33 Prozent zwischen 60 und 79 Jahre und 38 Prozent über 80 Jahre alt. Trotz der niedrigen absoluten Fallzahl der hospitalisierten über 80-Jährigen hat diese Altersgruppe nach wie vor das höchste Risiko, bei einer Infektion hospitalisiert zu werden (Quelle RKI, KW 31).

Die Schutzmaßnahmen in der Pandemie orientieren sich vor allem an der Zahl der Menschen, die wegen ihrer Infektion ins Krankenhaus kommen. Die 7-Tage-Hospitalisierungsrate sinkt weiter leicht und liegt laut RKI bei 4,0 Fällen je 100.000 Einwohnern (22.09.2022) je Woche, bei den über 60-Jährigen sogar bei 9,9. Der bisherige Höchstwert für alle Altersgruppen lag um die Weihnachtszeit 2020 bei mehr als 15.
Personen in der Altersgruppe der über 80-Jährigen haben nach wie vor das höchste Risiko, nach einer Infektion einen schweren Krankheitsverlauf zu entwickeln, der dann auch zu einer Krankenhauseinweisung führen kann. Hier lag der Wert in den vergangenen Wochen bei > 15 hospitalisierten Fällen/100.000 Einwohner. Der Altersmedian hospitalisierter Fälle liegt aktuell bei 73 Jahren.

Reproduktionszahl und Inzidenz
Die Inzidenz (Zahl der gemeldeten Neuinfektionen der letzten 7 Tage) ist deutschlandweit mit 281 Fällen pro 100.000 Einwohner (22.09.2022) nach dem Tiefststand von 189 Fällen am 30.05.2022 in der Sommerwelle angestiegen, liegt damit aber aktuell immer noch weit unter dem bisherigen Höchstwert von 1.756 Fällen am 25. März 2022. Regional kommt es bei der 7-Tage-Inzidenz zu erheblichen Schwankungen. Hohe 7-Tage-Inzidenzen (>100 pro 100.000 Einwohner) wurden in allen Altersgruppen beobachtet. In der Altersgruppe der 5- bis 14-Jährigen liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 200/100.000, bei den 15- bis 49-Jährigen liegt sie bei 290/100.000, bei den 50- bis 69-Jährigen bei 245/100.000 und bei den über 70-Jährigen bei 155/100.000. Der Altersmedian aller Fälle liegt unverändert zur Vorwoche bei 43 Jahren.

Die 7-Tage-Reproduktionszahl (wie viele Menschen steckt ein Erkrankter an?) liegt nach Schätzungen des RKI bei 1,12 (22.09.2022). Das bedeutet, dass 100 infizierte Personen durchschnittlich 112 weitere Personen anstecken. Es gibt aber große regionale Unterschiede. Steigt der Wert über 1 wird die Infektionskurve wieder exponentiell. Die regional erhöhten Werte hängen hauptsächlich mit Infektionen im betrieblichen Bereich, in Schulen, in Kitas, in Alten- und Pflegeheimen und auch mit privaten Treffen zusammen. Bei weiter steigenden Inzidenzen ist die einzige Antwort darauf dann eine erneute (regionale) Verschärfung der Maßnahmen, z.B. das Tragen einer Maske in Innenräumen. R wird durch eine Mittelung der Neuinfektionszahlen über sieben Tage errechnet. Statistisch gesehen hatte im März  2020 jede mit Corona infizierte Person noch zwei bis drei andere Menschen angesteckt. Zunehmend machen sich die hoch ansteckenden Omikron-Varianten in den Zahlen bemerkbar.

Fehler im Kampf gegen Corona
Natürlich wurden im Krisenmanagement der Pandemie auch Fehler gemacht. Es ist eine Situation, wie sie die Bundesrepublik noch nie erlebt hat und auf die sie nicht vorbereitet war.

  • Zu Beginn der Pandemie fehlten Schutzmasken und -kleidung.
  • Die vulnerablen Personengruppen insbesondere in den Alters- und Pflegeheimen wurden nicht ausreichend geschützt. Ende 2020 waren 88 Prozent der Corona-Toten über 70 Jahre alt.
  • Die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern kam nur langsam voran. Daten, wo sich wer wie ansteckt, wurden nicht erhoben. Der Anteil der an Covid-19 erkrankten Menschen, bei denen der Impfstatus unbekannt ist, ist noch immer beträchtlich.
  • Die Corona-Warn-App wurde nie der erhoffte Game-Changer.
  • Erst Anfang August 2020 gab es eine Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Als im Herbst 2020 die Infektionszahlen wieder exponentiell stiegen, reagierte die Politik mit einem Lockdown Light. Erst im Dezember konnten sich Bund und Länder auf einen harten Lockdown einigen. In den Bundesländern wurden die Beschlüsse unterschiedlich umgesetzt.
  • Obwohl Schnelltests schon im Herbst 2020 auf dem Markt waren, wurden sie erst im April 2021 flächendeckend eingesetzt.
  • Wegen Fehlern bei der Beschaffung von Impfstoffen durch die EU waren die Dosen anfangs knapp. Man hätte dem Mangel vorbeugen können, indem man frühzeitig Staatsgeld in den Aufbau von Produktionskapazitäten steckt. 
  • Bund und Länder haben es im Sommer 2021 versäumt, die Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfung) zu organisieren. Die meisten Impfzentren wurden geschlossen und die Hausärzte sind überfordert, Millionen Menschen ein drittes Mal zu impfen.
  • Mitten in der 4. Welle wurden die bisher kostenlosen Antigen-Schnelltests kostenpflichtig, was zu einer Verringerung der Nachfrage führte.
  • Die Politik hatte sich getäuscht, als sie noch im Herbst 2021 versprach, mit den zwei Impfungen könne wieder ein freies Leben geführt werden.
  • Der Genesenenstatus wurde Mitte Januar 2022 aufgrund der Omikron-Variante von heute auf morgen von sechs auf drei Monate halbiert. Auch Menschen, die mit Johnson und Johnson geimpft wurden, gelten nun nicht mehr als "vollständig geimpft", da sie nur eine Impfung erhalten haben.
  • Die Schulen waren auf eine Pandemie schlecht vorbereitet. Beim Thema digitale Schule und Fernunterricht hinkt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch um Jahre hinterher.
  • Die Politik versprach großzügige Hilfen. Doch häufig kamen die Hilfen zu spät oder gar nicht an. 

Akzeptanz der Corona-Maßnahmen
Die Akzeptanz der Corona-Maßnahmen - erst Lockerungen, dann wieder Lockdown, dann wieder Lockerungen - schwindet, Pandemiemüdigkeit macht sich breit. Das Jo-Jo der Maßnahmen schlägt deutlich auf die Stimmung der Menschen. Angesichts immer neuer Corona-Mutanten macht die fehlende Perspektive in der Pandemie zusätzlich mürbe. Die Ungewissheit, dass niemand genau weiß, wie sich die Coronapandemie weiter entwickeln wird, macht den Menschen Angst. Wegen der sinkenden Infektionszahlen sinkt auch laut ZDF-Politbarometer vom 12.08.2022 die Zahl der Befragten, die ihre Gesundheit durch das Coronavirus gefährdet sehen: Mitte August fürchten nur noch 34 Prozent (Juli 40 Prozent, Juni: 34 Prozent, Mai: 30 Prozent) eine persönliche Gefährdung (keine: 55 Prozent, Juli 50 Prozent; Juni: 59 Prozent, Mai: 63 Prozent, ). Die aktuelle Corona-Lage wird von 6 Prozent als sehr problematisch und von 43 Prozent als problematisch angesehen, 42 Prozent sagen "nicht so problematisch" und 8 Prozent "unproblematisch". Dass die Bundesregierung Schulschließungen ausschließt, finden 73 Prozent gut, dass es keine Lockdowns geben soll, finden 68 Prozent richtig.

In Deutschland hatten Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und die Einführung einer Impfpflicht weiter Zulauf. Tausende gingen auf die Straße. Ein kleiner, aber wachsender Teil aus dem rechtsextremistischen Bereich, aus Querdenkern, aus Reichsbürgern und Antisemiten versucht, diese heterogene Mischung aus Menschen, die sich in ihren Rechten beeinträchtigt fühlen, die Zukunftsängste haben, die Impfgegner oder Corona-Leugner sind, zu vereinnahmen. Angesichts gewalttätiger Zwischenfälle warnen Politiker vor einer weiteren Radikalisierung.

Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard
Die Karte zeigt, wie viele Menschen sich derzeit mit dem Corona-Virus in Deutschland infiziert haben.
Die Angaben basieren auf Zahlen des Robert-Koch-Instituts, wissenschaftlich begleitet wird das Projekt vom Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit (IHPH) der Universität Bonn
Coronavirus-Deutschland-Karte

Wie lange muss inzidenz unter 50 sein
Grafik: Bundesregierung

Die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus war im November und Dezember 2020 trotz des Lockdowns in nahezu allen Regionen Deutschlands gestiegen. Dies hatte dazu geführt, dass in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden konnte, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beitrug. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes waren die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt in mehr als 75 Prozent der Fälle unklar. Deshalb war es erforderlich, durch eine erhebliche Reduzierung der Kontakte in der Bevölkerung insgesamt das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Ohne solche Beschränkungen würde das weitere exponentielle Wachstum der Infiziertenzahlen in wenigen Wochen zu einer Überforderung des Gesundheitssystems führen und dadurch würde die Zahl der schweren Verläufe und der Todesfälle erheblich ansteigen. Ein Engpass auf den Intensivstationen der Krankenhäuser musste vermieden werden.

Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar 2021 zeigte die weitere Entwicklung wegen der hohen Verbreitung der Covid-19-Variante B.1.1.7 (Alpha) wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik. Mitte April sanken die Neuinfektionen wieder, die Menschen waren vorsichtig und hatten sich größtenteils an die Kontaktbeschränkungen gehalten. Im Sommer 2021 sorgt die hochansteckende Delta-Variante wieder für steigende Zahlen. Im Winter 2022 überrollte die Omikron-Welle Deutschland, die Zahl der Neuinfektionen erreichte Rekordwerte.

Um den Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland im Herbst 2021 zu vermeiden, wurde durch die Bundesländer die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen eingeführt. Dies galt ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind. Ungeimpfte wurden zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, verpflichtet.

Für die weitere Corona-Politik soll jetzt die Zahl der Covidpatienten in den Kliniken die wichtigste Messlatte sein. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Bundestag am 7. September 2021 beschlossen hat. Die Länder sollen damit bewerten und festlegen können, ab wann strengere Auflagen erforderlich sind. Zudem hatten Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass Arbeitgeber von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen während der Epidemie Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Der Bundesrat hatte am 10. September zugestimmt.

Der Bundestag hatte am 18. November 2021 mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Nach dem Bundestag hatte auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz am 19.11.2021 zugestimmt. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November auslief, wurde nicht verlängert. Zu den Neuerungen zählte die 3G-Regel auch am Arbeitsplatz. Wer bei der Arbeit mit Menschen in Berührung kommt, musste geimpft oder genesen sein oder sich täglich testen lassen. Wo es möglich war, sollte von zu Hause aus gearbeitet werden. In Pflege- und Altenheimen sowie in Behinderten- und Gesundheits­einrichtungen gilt eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie das Personal. Die 3G-Regel galt auch im Nah- und Fernverkehr sowie im innerdeutschen Flugverkehr. Die Bundesländer sollten künftig entscheiden, welche Regeln sie für die Teilnahme am öffentlichen Leben erlassen. Sie konnten weiterhin Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und im privaten Raum anordnen, Veranstaltungen absagen und Freizeiteinrichtungen schließen.  Ein flächendeckender Lockdown wurde dagegen ausgeschlossen.

Neue Coronaregeln ab 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023

Am 23. September 2022 läuft das aktuell gültige Infektionsschutzgesetz aus. Bundesgesundheits- und Bundesjustizministerium haben am 3. August 2022 den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz veröffentlicht. Am 24. August 2022 einigte sich das Kabinett auf neue Coronaregeln für den Herbst. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente. Der Entwurf sieht vor, dass die Länder zum Schutz vor einer Herbst-Coronawelle ab Oktober z.B wieder Maskenpflichten in Bus, Bahn und Flieger sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen verhängen dürfen. Die Länder sollen selbst entscheiden, welche Maßnahmen sie treffen. Zur Beurteilung der Pandemie sollen künftig auch flächendeckende Abwasseranalysen auf das Virus durchgeführt werden

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
Das Kabinett soll am 24. August eine sogenannte Formulierungshilfe beschließen. Nach einer Anhörung im Parlament soll der Bundestag die Neuregelung in der ersten Septemberwoche beschließen, eine Woche später dann der Bundesrat.

Die Bundesländer sehen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf beim Entwurf des Infektionsschutzgesetzes. Wichtig für die Länder sind darüber hinaus vom Bund festgelegte bundeseinheitliche Vorgaben für Schwellenwerte und Indikato­ren, um ein einheitliches Vor­gehen im Hinblick auf weitergehende Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen ab Oktober 2022

  • Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
  • Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
  • Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder ab Oktober 2022

Die Länder können weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese möglichen Maßnahmen in Länderverantwortung sind:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen oder genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
  • Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
  • Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.

Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht.
  • Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
  • Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
  • Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

BMG: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19

Erneut haben Bund und Länder die Coronaregeln am 2. Dezember 2021 aufgrund der steigenden Inzidenzen weiter verschärft. Die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Maßnahmen sehen vor allem für Ungeimpfte deutliche Verschärfungen auch im privaten Bereich vor .

Begrenzte Impfpflicht
Der Bundestag hat am 10. Dezember 2021 mit Änderungen am Infektionsschutzgesetz eine Impfpflicht für das Pflegepersonal beschlossen. Für das Gesetz votierten im Bundestag in namentlicher Abstimmung 571 der 689 teilnehmenden Abgeordneten. Dagegen stimmten 80 Parlamentarier, es gab 38 Enthaltungen. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat im Eilverfahren zugestimmt. Über eine allgemeine Impfpflicht soll im nächsten Jahr im Bundestag beraten und entschieden werden.  
Ziel dieser neuen Regelung ist es, ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Bis zum 15. März 2022 müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen.
Weitere Beschlüsse betreffen die Erweiterung des Kreises der Impfberechtigten. Ab sofort dürfen auch Ärzte und Ärztinnen in Zahnarzt- und Tierpraxen sowie Apothekerinnen und Apotheker eine Impfung durchführen.

Weitere Kontaktbeschränkungen ab 28. Dezember 2021
Angesichts der drohenden fünften Welle durch die Omikron Mutante haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten und -präsidentinnen der Bundesländer am 21. Dezember 2021 auf einem Bund-Länder-Gipfel neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Sie gelten als einheitliche Mindeststandards. Die besonders betroffenen Bundesländer können darüberhinausgehende Regelungen treffen.
Für Geimpfte und Genesene gelten ab dem 28. Dezember neue Kontaktbeschränkungen. Es dürfen sich nur noch maximal 10 Personen treffen. Für Ungeimpfte gelten strengere Regeln. Sie dürfen sich nur noch mit Menschen im eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen treffen.

Bund- Länderbeschlüsse vom 7. Januar 2022
Wegen steigender Neuinfektionszahlen durch die Omikron-Variante haben Bund und und Länder am 7. Januar2022  Ergänzungen der geltenden Corona-Regeln vereinbart. Neu ist die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie. Die Quarantäne- und Isolationszeit wird beschränkt.

Bund und Länder beschließen Öffnungsschritte bis zum 20. März 2022

Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 neue Corona-Vereinbarungen getroffen. Die Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern.  Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren einen Dreischritt der Öffnungen bis zum 19. März 2022. Der Termin ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz, welches die derzeitigen Schutzmaßnahmen nur befristet bis zum 19. März 2022 erlaubt.

  • Basisschutz-Maßnahmen
    Auch über den 19. März 2022 hinaus sind aus Sicht von Bund und Ländern niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen weiterhin nötig. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben.
     
  • Private Zusammenkünfte
    Für Geimpfte und Genesene sollen private Zusammenkünfte wieder ohne Begrenzung möglich sein. Für Ungeimpfte gilt, dass Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt ist.
    Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Kontrollen möglich sein.
     
  • Gastronomie, Hotelübernachtungen und Veranstaltungen
    Ab dem 4. März soll der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Dies soll auch für Übernachtungsangebote gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei Großveranstaltungen können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) beziehungsweise Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) teilnehmen. In Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Zahl von 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent zulässig, wobei die Zahl von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf.
     
  • Ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen entfallen.

Bundesregierung: Bund- Länderbeschluss vom 16. Februar 2022


Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Am 18.03.2022 hat der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Mit 388 Ja-Stimmen wurde eine Neuregelung der Corona-Regeln verabschiedet. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die Corona-Neuregelung. Das Gesetz sieht vor, dass künftig generell ein Basisschutz angeordnet werden kann, zu dem die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeheimen und dem öffentlichen Nahverkehr gehört. Weitergehende Einschränkungen sind nur dann möglich, wenn das jeweilige Landesparlament die jeweilige Region als Hotspot ausweist. Die Neuregelung soll bis zum 23. September gelten.

Angesichts der steigenden Neuinfektionen können die Bundesländer übergangsweise bis zum 2. April 2022 die bisherigen Regeln weiter gelten lassen.

Bundestag: Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Angesichts steigender Infektionszahlen im Oktober 2020 wurde das öffentliche Leben langsam heruntergefahren, um die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken. Nachdem der "Lockdown light" nicht wirkte, wurden die Maßnahmen im Dezember weiter verschärft.

Um die dritte Welle zu brechen, wurde das Infektionsschutzgesetz verschärft. Die vom Bundestag am 21. April 2021 im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes beschlossene Notbremse legte bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen fest. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land- oder Stadtkreis über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen, musste die Notbremse verpflichtend angewandt werden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich am 10. August 2021 auf einen weiteren Fahrplan im Kampf gegen die Corona-Pandemie verständigt.

Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden, Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schülerinnen und Schüler. Geimpfte und Genesene werden "von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen", heißt es im Beschluss.

Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Zum 1. Juni 2022 endete die Nachweispflicht – geimpft, genesen oder negativ getestet – bei der Einreise nach Deutschland. Ausgenommen sind Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Derzeit ist aber kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.

Da auch schon 2020 vermehrt Urlaubsrückkehrer zur Erhöhung der Infektionszahlen beigetragen hatten, galt seit dem 8. August 2020 deutschlandweit eine Pflicht, sich auf Covid-19 testen zu lassen - und zwar für alle, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland zurückgekehrt waren. Seit dem 1. November müssen Rückkehrer aus Risikogebieten über eine digitale Einreiseanmeldung auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage angeben und sich 10 Tage lang in häusliche Quarantäne begeben. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen (Risikogebiete in denen besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind), müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten. Der Anteil der Fälle mit einer bekannten wahrscheinlichen Exposition im Ausland liegt im August 2021 bei knapp einem Viertel aller gemeldeten Fälle.

Wie lange muss inzidenz unter 50 sein
Grafik: Mathieu Persan

Wir können das Virus eindämmen. Aber das gelingt nur, wenn wir uns an die AHA +L +C-Regeln halten. AHA +L+C steht für: Abstand, Hygiene, Atemschutz + Lüften + Corona-Warn-App nutzen. Jeder Einzelne, ob geimpft oder ungeimpft, ist gefragt, sein Verhalten anzupassen. Der weitere Verlauf der Pandemie hängt wesentlich davon ab, ob sich größere Teile der Bevölkerung auch bei Reduktion staatlich angeordneter Maßnahmen weiterhin umsichtig und rücksichtsvoll verhalten und die Empfehlungen zur Infektionsvermeidung umsetzen. Nur wenn Menschen sich vorsichtig verhalten, lässt sich das Coronavirus aufhalten. Wer sich vor dem Coronavirus  schützen möchte, kann sich an die gleichen Regeln halten, die  Gesundheitsexperten jedes Jahr zur saisonalen Grippewelle empfehlen. Jeder Einzelne kann sich vor allem durch Hygienemaßnahmen und durch weniger Kontakte schützen:

  • Mindestens 1,5 Meter Abstand zu Menschen halten, insbesondere zu Menschen, die niesen oder husten.
  • Hände gründlich waschen,
  • selbst in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge niesen,
  • Händeschütteln und Umarmungen sollten vermieden werden,
  • Vermeidung, wenn möglich, von Massenansammlungen oder Besuchen in Gemeinschaftseinrichtungen,
  • wo immer möglich auf Sozialkontakte verzichten.

Weiter wird bei Krankheitssymptomen empfohlen, zunächst einmal Zuhause zu bleiben und telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt aufzunehmen. Dieser weiß, wie in einer solchen Situation zu verfahren ist. Betroffene sollten zudem unnötige Kontakte vermeiden. Ärzte sollten ihren Arbeitsalltag jetzt so organisieren, dass sie Menschen mit Grippesymptomen in den Randzeiten einbestellen. Diejenigen, die in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet waren, sollten sich selbst auf Symptome beobachten und etwa regelmäßig Fieber messen. Die Bundesärztekammer appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger mit leichten Erkrankungen, Arztbesuchen zu vermeiden – um Kapazitäten für mögliche Corona-Patienten freizuhalten.

Hotline: Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22

Nach Aussage von Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Institut fürs Virologie an der Berliner Charité, werden in Deutschland derzeit pro Woche über eine Million Corona-Tests durchgeführt. Diese Ressourcen sollen allerdings nur für solche Fälle genutzt werden, in denen es einen begründeten Verdacht gibt. Denn für alle, die sich "nur" krank fühlen, reichen die Testkapazitäten nicht aus. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, dass Personen getestet werden sollen, auf die folgende Kriterien zutreffen:

  • Personen, die Symptome haben, die zum Coronavirus passen (beispielsweise Fieber, trockener Husten, Kurzatmigkeit, Halsschmerzen) und innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten Coronavirus-Fall hatten
  • Personen, die Symptome haben und innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI festgelegten Risikogebiet waren.

Ist eine Person definitiv infiziert, gibt es ein vorgeschriebenes Prozedere: Das Gesundheitsamt ermittelt alle direkten Kontaktpersonen und wird eine häusliche Quarantäne erlassen, die bis zum Ablauf des 14. Tages nach dem letzten Kontakt mit dem Patienten andauern wird. Am Virus erkrankte Personen werden so schnell wie möglich in einem Krankenhaus isoliert.

Maskenpflicht

In zahlreichen asiatischen Ländern ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken in der Öffentlichkeit schon fast zur Normalität geworden. Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine Atemschutzmaske gesunde Menschen vor einer Sars-CoV-2-Infektion schützt. So ein chirurgischer Mund-Nasenschutz ist dafür konzipiert, die Umwelt vor einem infizierten Träger zu schützen, nicht anders herum. Wenn es also darum geht, andere vor einer Ansteckung zu schützen, dann ist ein Mundschutz sinnvoll. Nur sogenannte FFP-Modelle (Face Filtering Piece) mit eingebautem Filter für die Stufen FFP2 und FFP3 weisen einen Schutz gegen Krankheitserreger aus. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes kann laut RKI sinnvoll sein, wenn Menschen mit akuten Erkältungs- und Atemwegserkrankungen im öffentlichen Raum unterwegs sind. Wichtig ist, dass ein Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt, d.h. eng anliegend getragen wird. Allerdings müssen die Masken ausgetauscht werden, wenn sie vom Atem feucht werden und damit durchlässig für Keime und nicht mehr vor Erregern schützen können. Masken verhindern zudem, dass Trägerin oder Träger mit möglicherweise kontaminierten Händen Nase und Mund berühren. Sei dem 27. April 2020 gilt die Maskenpflicht in allen Bundesländern beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr.

Wir hatten in der Hochphase der Pandemie die gravierendsten Freiheitsbeschränkungen seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt. Betroffen waren zeitlich streng begrenzt unter anderem die Bewegungsfreiheit und das Recht auf Freizügigkeit, die Versammlungs- und Religionsfreiheit sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, die Berufsfreiheit und das Grundrecht auf Eigentum. Die meisten Klagen gegen Corona-Regeln sind vor Verwaltungsgerichten gescheitert.

Deutschland hat seit 2005 einen nationalen Pandemieplan, ergänzt durch die Pläne der Bundesländer, der Gemeinden und Unternehmen. Die Bundesregierung und die Länder haben jetzt die schärfsten Maßnahmen in Kraft gesetzt, die dem Staat zur Verfügung stehen. Alles, was nicht lebensnotwendig für die Versorgung der Bevölkerung ist wie der Lebensmittelhandel, Supermärkte oder Apotheken musste schließen. Um Corona zu bekämpfen, wurden Kontaktverbote erlassen. Gesetzlich ist das im Infektionsschutzgesetz geregelt. Im Infektionsschutzgesetz sind die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Kommunen festgelegt. Das Infektionsschutzgesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, um ein Infektionsgeschehen zu begrenzen. Zwischen der Absage von Großveranstaltungen, der Schließung von Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder Universitäten bis hin zum Abriegeln ganzer Städte sind viele Maßnahmen möglich. Drakonische Maßnahmen wie in China waren bisher in Deutschland kaum vorstellbar, werden jetzt aber Tag für Tag Realität.

Der Bund kann in der Regel nicht direkt auf die Ebene der Kommunen durchregieren. Das ist in der Verfassung so garantiert - es gibt eine sogenannte Gewaltenteilung. Dadurch genießen die einzelnen Landkreise, Städte und Kommunen eine große Unabhängigkeit. Dort entscheiden eigene Behörden, was vor Ort passiert. Das bundesweit gültige Infektionsschutzgesetz überträgt den Landesregierungen die Aufgabe, festzulegen, wer Entscheidungen über konkrete Maßnahmen trifft. Auf Landesebene können die Gesundheitsministerien sogenannte "Allgemeinverfügungen" verhängen. Vor Ort entscheiden Kommunen und Gesundheitsämter über lokale Maßnahmen. Die Bewertungen des Robert Koch Instituts sind die Grundlage für Entscheidungen auf kommunaler und Landesebene.

Um die Ausbreitung der Lungenkrankheit zu verlangsamen, hatten sich Bund und Länder am 22. März 2020 auf drastische Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus geeinigt. Eine Ausgangssperre gibt es zwar nicht, dafür aber unter anderem ein weitreichendes Kontaktverbot.

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind mögliche Einschränkungen der persönlichen Freiheit festgelegt: Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__32.html

Die Schutzmaßnahmen des IFGS laufen zum 23. September 2022 aus, können bis dahin aber der Lage erneut angepasst und dann verlängert werden. Am 24. August 2022 einigte sich das Kabinett auf neue Coronaregeln für den Herbst. Sie sind die Rechtsgrundlage für Maßnahmen der Länder und nennen mögliche Instrumente.

Ein erster Eilantrag gegen Corona-Auflagen, der die formale Hürden genommen hatte, wurde am 7. April 2020 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Maßnahmen beschränkten die Grundrechte zwar erheblich, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Aber: "Gegenüber den Gefahren für Leib und Leben wiegen die Einschränkungen der persönlichen Freiheit weniger schwer." Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die Regelungen befristet sind, bezüglich der Ausgangsbeschränkungen viele Ausnahmen vorsehen und bei der Ahndung von Verstößen im Einzelfall im Rahmen des Ermessens individuellen Belangen von besonderem Gewicht Rechnung zu tragen ist.
Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 23/2020 vom 8. April 2020

Pauschales Verbot von Versammlungen ist verfassungswidrig
Die Corona-Verordnungen der Länder verbieten große Demonstrationen. Nach zwei Eilentscheidungen zur Versammlungsfreiheit durften zunächst verbotene Versammlungen in Stuttgart und Gießen doch stattfinden. In beiden Entscheidungen hatte das Gericht betont: Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht und für eine funktionierende Demokratie unerlässlich. Ein pauschales Verbot von Versammlungen ist verfassungswidrig - bei Einhaltung der Corona-Abstandsregeln. Nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts haben die Behörden trotz der Corona-Kontaktsperre weiterhin einen Spielraum, Versammlungen unter bestimmten Bedingungen zu gestatten. Das Gericht beschloss, dass die Kommunen in jedem Einzelfall prüfen müssten, ob die Versammlungen unter Auflagen stattfinden können oder nicht.
Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung Nr. 25/2020 vom 16. April 2020

Die Schutzmaßnahmen rund um COVID 19 werden die die Gerichte noch länger beschäftigen. In der Zwischenzeit sind, so der Deutsche Richterbund, deutlich über 1.000 Eilanträge bei deutschen Verfassungs- und Verwaltungsgerichten eingegangen, die im Zusammenhang mit den Einschränkungen in der Corona-Pandemie stehen. In fast allen Fällen haben die Gerichte die freiheitsbeschränkenden Eingriffe und die erlassenen Ordnungsmaßnahmen als rechtmäßig beurteilt.

Drittes Gesetz „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“
Am 19. November 2020 haben Bundestag und Bundesrat Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Die Änderung soll den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung eine solidere gesetzliche Grundlage geben.  413 Abgeordnete stimmten für die Vorlage von Union und SPD, 235 dagegen, acht enthielten sich. Der Bundesrat stimmte ihm anschließend zu. Im neuen Paragraph 28a werden nun „Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankeit-2019 (COVID-19)“ aufgelistet, die „notwendige Schutzmaßnahmen“ im Sinne des Paragraphen 28 sein können. Von Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen, vom Abstandsgebot über die Maskenpflicht bis zur Untersagung von Kultur- und Sportveranstaltungen oder Übernachtungsangeboten finden sich hier in 17 Punkten die bereits geltenden Eindämmungsmaßnahmen. Absatz 3 beschreibt die bekannten Sieben-Tage-Inzidenzwerte von 35 und 50 als Schwellenwerte für einschränkende Maßnahmen. Nach Absatz 6 des Paragraphen 28a sind nun auch „soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit einzubeziehen und zu berücksichtigen“. Die Verordnungen sind zu befristen und mit einer allgemeinen Begründung zu versehen. Angeordnet werden die Schutzmaßnahmen weiterhin durch Verordnungen der Länder sowie bei Zuständigkeit auch des Bundes.

Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat am 21. April 2021 Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Am 22. April hat es der Bundesrat gebilligt. Die zentrale Neuerung: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen.

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung 

Weitere Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wurden am 21. April 2021 vom Bundestag und am 22. April vom Bundesrat bestätigt. Am 23. April 2021 trat die Bundes-Notbremse in Kraft. Diese Regelungen waren bis zum 30. Juni 2021 befristet

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 28b Bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei besonderem Infektionsgeschehen, Verordnungsermächtigung

Angesichts der weltweiten Ausbreitung des Virus und immer neuen Virusmutanten erscheint es fraglich, ob die Pandemie jemals gestoppt werden kann. Große Hoffnungen werden auf die ersten sicheren und wirksamen Impfstoffe gegen SARS-CoV-2, die vor COVID-19 schützen, gesetzt. Am 27. Dezember 2020 ist mit dem freiwilligen Impfen in den Bundesländern begonnen worden. Bis Anfang Februar 2022 wurden über 166 Millionen Impfdosen (https://impfdashboard.de/) verabreicht. Damit sind nun 74 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft, 45 Millionen Personen haben zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Die Lieferungen wurden zunächst nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfahl ein stufenweises Vorgehen. Aufgrund der zunächst begrenzten Impfstoffverfügbarkeit konnte die Impfung nur den Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung haben. Der Schwerpunkt lag daher zuerst in den Alten- und Pflegeeinrichtungen, dazu kamen dann Personen aus dem Gesundheits- und Bildungswesen oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Inzwischen sind genügend Impfdosen vorhanden, die Impfpriorisierung wurde zum 7. Juni 2021 aufgehoben

Aktuell gibt es nur wenige Medikamente gegen das Coronavirus. Die britischen und US-Gesundheitsbehörden hatten im November und Dezember 2021 ein Medikament des Herstellers Merck gegen Corona-Infektionen zugelassen. Das Mittel Molnupiravir wurde für Menschen über 18 Jahren freigegeben, die mit Covid-19 infiziert sind und das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in sich tragen. Eine Therapie, die momentan zur Verfügung steht, ist eine Basistherapie mit zwei zugelassenen Substanzen: Remdesivir für die Frühphase der Infektion und Dexamethason für die späten Verläufe. Die Arzneimittelbehörde EMA hat ebenfalls im November die Zulassung der Antikörper-Therapien der Unternehmen Regeneron und Roche (Ronapreve) sowie der südkoreanischen Firma Celltrion Healthcare (Regkirona) empfohlen. Beide Arzneien sollen in frühen Stadien der Infektion eingesetzt werden. Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat Paxlovid am 22. Dezember 2021 eine Notfallzulassung erteilt, die europäische Arzneimittelbehörde EMA erteilte der Tablette am 27. Januar 2022 eine Zulassung.

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hatte am 8. April 2020 die Genehmigung einer ersten klinischen Prüfung mit COVID-19-Rekonvaleszentenplasma (CAPSID) in Deutschland erteilt. Das Ziel der klinischen Prüfung ist es, Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Sicherheit von COVID-19-Rekonvaleszentenplasma bei der Behandlung schwerer COVID-19-Erkrankungen zu gewinnen. Dabei handelt es sich um Blutplasma von Personen, die eine Infektionskrankheit wie die SARS-CoV-2-Infektion erfolgreich überstanden haben und eine Immunität gegen den entsprechenden Erreger entwickelt haben. In ihrem Blutplasma befinden sich Antikörper, die den Erreger gezielt bekämpfen können. Schwer erkrankten Personen werden die Antikörper einer anderen Person verabreicht um so das Immunsystem zu unterstützen.

Mitte Februar 2020 einigten sich 400 Experten auf einer Konferenz in Genf, die Suche nach einem Impfstoff zu beschleunigen, wie der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, mitteilte. Weltweit wird an der Entwicklung weiterer Impfstoff-Typen gearbeitet. Derzeit gibt es mehr als 200 Impfstoffprojekte weltweit, davon befinden sich 48 Impfstoffkandidaten in klinischen Prüfungen. In Großbritannien, Kanada, den USA und in Europa wurde mit den ersten Impfungen begonnen.

Russland hatte im August 2020 als erstes Land einen Corona-Impfstoff zugelassen. Entwickelt wurde der Impfstoff vom staatlichen Gamaleya-Institut für Epidemiologie und Mikrobiologie in Moskau. Doch die Kritik am russischen Impfstoff "Sputnik V" ist groß. Bei dem beschleunigten Zulassungsverfahren hat Russland auf entscheidende Sicherheitsüberprüfungen verzichtet. Daher bezweifeln Forscher:innen aus aller Welt dessen Wirksamkeit.

Als erste westliche Hersteller hatten die Mainzer Firma BioNTech und das US-Unternehmen Pfizer am 9. November 2020 Ergebnisse einer für die Zulassung ihres Corona-Impfstoffs entscheidenden Studie veröffentlicht. Demnach bietet ihr Impfstoff "BNT162 b2" einen mehr als 90-prozentigen Schutz vor der Krankheit Covid-19. Schwere Nebenwirkungen seien bislang nicht registriert worden. Pfizer und BioNTech wollen eine Notfallgenehmigung bei der amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA beantragen. Mitte November hatte das US-Biotechnologieunternehmen Moderna gemeldet, dass sich sein Corona-Impfstoff in einer aktuell laufenden Studie als sehr wirksam erwiesen habe. An der Phase-III-Studie nehmen insgesamt mehr als 30.000 Probanden teil. Der Pharmakonzern Astrazeneca und die Universität Oxford meldeten am 23. November einen Durchbruch bei der gemeinsamen Entwicklung eines Corona-Impfstoffs. Nach Angaben des Unternehmens zeigt der Impfstoff im Durchschnitt eine 70-prozentige Wirksamkeit gegen das Virus.

Moderna hatte die Zulassung seines Vakzins in den USA und bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur Ema beantragt. Nach Moderna beantragten auch BioNTech und Pfizer eine Zulassung für ihren Corona-Impfstoff in der EU.

In den ersten Monaten gab es allerdings nicht genug Impfdosen, um die breite Bevölkerung zu impfen. Die EU-Kommission hatte am 10. November 2020 einen Vertrag mit BioNTech und Pfizer abgeschlossen. Nach Vorgesprächen hatte die Behörde schon im September erklärt, sie wolle bis zu 300 Millionen Impfstoffdosen der Hersteller beziehen. Nach der Zulassung des Impfstoffs sollten zunächst Ältere, Menschen mit Vorerkrankungen sowie Pflegepersonal bevorzugt geimpft werden. Geimpft werden sollte deutschlandweit in 60 Impfzentren.

Die EMA hatte am 21. Dezember 2020 die Zulassung des Corona-Impfstoffs von BioNTech und Pfizer empfohlen. Danach hatte die EU-Kommission den Impfstoff in der gesamten EU formell zugelassen. Die nationalen Impfkampagnen wurden am 27. Dezember 2020 gestartet. Insgesamt wird Deutschland 85 Millionen Impfdosen des Mainzer Herstellers BioNTech und seines US-Partners Pfizer sowie 50 Millionen Impfdosen vom US-Pharmakonzern Moderna erhalten. Mit den zusammen 135 Millionen Impfdosen könnten bei den erforderlichen zwei Impfungen pro Person mehr als 68 Millionen Menschen in Deutschland geimpft werden. Am 6. Januar hat die EMA grünes Licht für eine bedingte Zulassung des Coronaimpfstoffs des US-Pharma-Unternehmens Moderna gegeben. Der Impfstoff wurde für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Deutschland erhält zusätzlich 50 Millionen Dosen des Moderna-Impfstoffs. Am 29. Januar erteilte die EMA auch die Zulassung für den Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von AstraZeneca. Am 11. März empfahl die EMA nun auch den Covid-19-Impfstoff Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson. Der Vorteil des Impfstoffs ist, dass er nur einmal gespritzt werden muss. Die EU-Kommission hatte bisher im Auftrag der Mitgliedstaaten bis zu 2,6 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff bei sechs Herstellern geordert. Bei den Impfstoffen Curevac und Sanofi-GSK steht eine Zulassung noch aus. Für weitere 900 Millionen Dosen gibt es Optionen. Damit sollen Impfungen von Erwachsenen aufgefrischt und die 70 bis 80 Millionen Kinder in der EU gegen das Coronavirus immunisiert werden. Die EU verlängert den Liefervertrag mit AstraZeneca vorerst wegen einem Rechtsstreit wegen Lieferverzögerungen nicht mehr.

Nach mehreren Ländern stoppte auch Deutschland am 15. März die Corona-Impfungen mit dem Impfstoff von Astrazeneca. Es gibt den Verdacht auf schwere Nebenwirkungen. Dazu zählen Blutgerinnsel und Blutungen. Astrazeneca hatte am 12. März  Bedenken gegenüber dem Corona-Impfstoff zurückgewiesen: Eine Analyse der Sicherheitsdaten von mehr als zehn Millionen Daten hätten „keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für Lungenembolien oder tiefe Venenthrombosen gezeigt“. Jetzt sollen nur noch über 60-jährige den Impfstoff von AstraZeneca bekommen. Die EU verlängert den Liefervertrag mit AstraZeneca vorerst wegen einem Rechtsstreit wegen Lieferverzögerungen nicht mehr.

Bund und Länder haben die Impf-Priorisierung zum 7. Juni 2021 aufgehoben. Alle Menschen ab 12 Jahren können in Deutschland eine Impfung zum Schutz vor dem Coronavirus bekommen. Die bisher festgelegte Reihenfolge entfällt dann bundesweit in allen Arztpraxen und regionalen Impfzentren sowie bei Betriebsärzten, doch ein Großteil der Risikogruppen hatte zunächst noch immer keinen vollen Schutz. Inzwischen gibt es ausreichend Impfstoff, Impftermine sind leicht zu bekommen, das Impftempo war zunächst hoch, sank dann aber rapide. Jetzt müssen auch jene Menschen erreicht werden, die sich nicht aktiv um eine Impfung bemühen. Mit kreativen Lösungen wollen die Länder auch Unentschlossene von der Impfung überzeugen.

Nach Angaben des RKI lag die geschätzte Impfeffektivität gegen COVID-19 im Oktober/November 2021 trotz der hochansteckenden Delta-Variante des Virus

  • beim Schutz vor Hospitalisierung: ca. 89% (Alter 18-59 J.) bzw. ca. 85% (Alter >60 J.),
  • beim Schutz vor Behandlung auf Intensivstation: ca. 94% (Alter 18-59 J.) bzw. ca. 90% (Altersgruppe >60 J.)
  • beim Schutz vor Tod: ca. 92% (Alter 18-59 J.) bzw. ca. 86% (Alter >60 J.)

Andererseits haben sich seit Februar 2020 rund 30.000 Menschen (0,05 Prozent der Geimpften) laut einer Untersuchung des RKI trotz eines vollen Impfschutzes nachweislich mit Sars-CoV-2 infiziert. Auf einer Intensivstation behandelt werden mussten im gesamten Untersuchungszeitraum 27 voll geimpfte Personen im Alter zwischen 18 und 59 sowie 145 Menschen ab 60. In der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen starb ein Mensch mit einem Impfdurchbruch. Bei Patienten ab 60 meldete das RKI insgesamt 448 Todesfälle bei vollständig geimpften Menschen – ein Anteil von 2,2 Prozent an der Gesamtzahl der Todesfälle (Stand: Dezember 2021).

Inzwischen hat die europäische Arzneimittel Agentur EMA die beiden mRNA-Vakzine von BioNtech/Pfizer und von Moderna für Kinder zwischen zwölf und sechzehn Jahren und für Kinder zwischen fünf bis 11 Jahren den Impfstoff von BioNtech/Pfizer in der EU zugelassen. Die Konferenz der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder sprach sich am 02. August 2021 für die flächendeckende Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren gegen Covid-19 aus. Die Stiko bleibt hingegen zunächst zurückhaltend. Darüber hinaus wurde auch beschlossen, dass eine Auffrischungsimpfung für Risikopatienten insbesondere in Alten- und Pflegeheimen ab September angeboten werden soll. Am 17. August hat sich auch die Stiko für Corona-Impfungen für alle Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren ausgesprochen. Wie das Gremium mitteilte, komme man nach sorgfältiger Bewertung neuer wissenschaftlicher Beobachtungen und Daten zu der Einschätzung, "dass nach gegenwärtigem Wissensstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen." Am 10. September 2021 hat die Stiko Corona-Impfungen auch für Schwangere und Stillende empfohlen.

Der US-Pharmakonzern Novavax hat am 17. November 2021 für sein Covid-19-Vakzin Nuvaxovid eine Marktzulassung in der Europäischen Union beantragt. Es handelt sich dabei um einen sogenannten Totimpfstoff, der für die Immunisierung also abgetötete Bestandteile des neuartigen Coronavirus enthält. Am 20. Dezember 2021 hat die EMA den Weg für Nuvaxovid frei gemacht. Die STIKO sprach sich am 03.02.2022 dafür aus, den Novavax-Impfstoff an Volljährige zu verimpfen. Am 18.08.2022  hat die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid nun auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren empfohlen. Der Wirkstoff solle neben den bisherigen Covid-19-Impfstoffen zur Grundimmunisierung mit zwei Dosen im Abstand von mindestens drei Wochen bei eingesetzt werden. Seit Anfang März 2022 ist Novavax verfügbar.

Booster-Impfung
Mit der Zeit lässt der Impfschutz vor einer Infektion allerdings nach. Wie stark, hängt unter anderem von Alter, Geschlecht und Impfstoff ab. Daten aus Großbritannien und Israel zeigen, dass der Impfschutz insbesondere bei Älteren stärker nachlässt. Nach israelischen Studien bietet eine Auffrischungsimpfung Menschen einen deutlich höheren Schutz vor einer Ansteckung und schweren Erkrankung. Gerade für Ältere sowie für Menschen aus anderen Risikogruppen ist eine Dritt-Impfung daher medizinisch sinnvoll.
Die STIKO hat die Auffrischungsimpfung inzwischen generell für Menschen ab 18 Jahren und drei Monate nach der Zweitimpfung empfohlen. Bewohner:innen in Pflege- und Altenheimen sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegepersonal und Personen mit Immunschwäche sollten bevorzugt das Angebot zum Booster erhalten.

Am 03.02.2022 hatte sich die STIKO für eine zweite Boosterimpfung ausgesprochen, um den Impfschutz für gefährdete Gruppen und Menschen, die mit ihnen Kontakt haben, weiter hoch zu halten. Sie gilt generell für über 70-Jährige, für Bewohnerinnen und Bewohnern von Altenheimen und Menschen mit Immunschwäche-Krankheiten ab fünf Jahren. Ebenso greift sie für die Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen insbesondere mit direktem Patientenkontakt.

Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt nun auch gesunden Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zunächst eine mRNA-Impfstoffdosis (ein Drittel der normalen Dosis) gegen COVID-19. Für Kinder mit Vorerkrankungen empfiehlt die STIKO weiterhin eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung.

Die STIKO empfiehlt nun offiziell eine zweite Corona-Auffrisch-Impfung für alle ab 60 Jahren sowie Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung. Menschen in dieser Altersgruppe sollten einen weiteren Booster erhalten, hieß es in einer Mitteilung des Gremiums am 18.08 2022 zur Aktualisierung der Impfempfehlung. Angeraten sei der weitere Booster, vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff, also dem von Biontech oder Moderna.
Pressemitteilung der STIKO

Nach der US-Gesundheitsbehörde FDA hat die EMA am 1. September 2022 den Weg für die auf die  Omikron-Subvariante BA.1 angepassten Vakzinen von Biontech/Pfizer und Moderna frei gemacht. Dabei geht es um sogenannte bivalente Corona-Impfstoffe, die also sowohl gegen die ursprüngliche Form des Coronavirus wirken als auch gegen BA.1. Die Zulassung eines auf die Subtypen BA.4 und BA.5 zugeschnittenen Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer und Moderna soll laut EMA voraussichtlich im Herbst erfolgen. In den USA hat dieser Impfstoff schon die Notfallzulassung erhalten.

Die EU-Kommission hat die Zulassung für ein weiteres bivalentes Vakzin von BioNTech/Pfizer am 12. September 2022 erteilt. Zuvor hatte die EMA die Zulassung des Impfstoffs empfohlen.Es soll gegen die vorherrschenden Subvarianten BA.4 und BA.5 schützen.

Die STIKO will eine Auffrischungsimpfung gegen das Coronavirus vorzugsweise mit neuen, an Omikron angepassten Präparaten empfehlen. Die Experten raten weiterhin nur Menschen über 60, Immungeschwächten und Personen mit einem hohen Kontaktrisiko zur zweiten Auffrischungsimpfung, diese sollte dann aber mit einem angepassten Vakzin erfolgen. Die STIKO nimmt in ihrem Beschluss keine Unterscheidung zwischen den BA.1-Impfstoffen und dem neueren BA.4/BA.5-Präparat vor. Zudem können auch die bestehenden Impfstoffe weiter verwendet werden.

Impfreaktionen
Nach inwischen weltweit über 11 Milliarden verabreichten Impfdosen sind die meisten Nebenwirkungen bekannt. Die STIKO unterscheidet zwischen den üblichen Impfreaktionen und sehr seltenen Impfkomplikationen. Impfreaktionen sind normal. Meist treten sie bereits kurz nach der Schutzimpfung auf und halten nur wenige Tage an, wie der „Impfarm“, Fieber, Müdigkeit oder Kopfschmerzen. Impfkomplikationen gehen über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus. Impfkomplikationen sind unerwünschte, schwere Nebenwirkungen, die meldepflichtig sind und vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentiert werden. Bis Ende Juni 2022 wurden dem Paul-Ehrlich-Institut für 0,18 Prozent aller durchgeführten Corona-Schutzimpfungen (182 Millionen) Nebenwirkungen gemeldet, 0,03  Prozent aller gemeldeten Nebenwirkungen waren schwerwiegend. Langzeit-Nebenwirkungen, die erst nach Jahren auftreten, sind bei Impfstoffen bisher generell nicht bekannt (PEI-Pressesprecherin Susanne Stöcker). Die Bestandteile der mit der neuen Technologie entwickelten Impfstoffe bauen sich im Körper nach der Impfung schnell ab. Im Falle der mRNA-Impfstoffe wurden Fälle von Herzmuskel - und Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) beobachtet, die allerdings gut behandelbar sind.

Paul-Ehrlich-Institut: Sicherheitsbericht der Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen (Stand 07.09.2022)


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Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur COVID-19-Impfung 

Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Informationen zum Impfen

Letzte Aktualisierung: Internetredaktion der LpB BW, September 2022