Wohnungskündigung:Lange Mietdauer, lange Fristen22. März 2018, 19:03 Uhr Show
Lesezeit: 1 min Will der Vermieter die Wohnung kündigen, braucht er gute Gründe. Mieter können leichter aus dem Vertrag. (Foto: Christin Klose/dpa)Mieter können einen Vertrag mit einer Frist von drei Monaten beenden. Für Vermieter gelten andere Regeln. Wollen Mieter oder Vermieter das unbefristete Mietverhältnis beenden und kündigen, gelten unterschiedliche Regelungen. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin aufmerksam. Mieter können ohne Angabe von Gründen kündigen. Vermieter dagegen müssen sich auf einen Kündigungsgrund berufen können. Nach dem Gesetz kommt eine Kündigung durch den Vermieter nur in Betracht bei Vertragsverletzungen des Mieters, Eigenbedarf oder wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seiner Immobilie gehindert ist. Auch bei den Kündigungsfristen gelten für Mieter und Vermieter unterschiedliche Regelungen. Mieter können einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es dabei nicht an. Für Vermieter dagegen gelten gestaffelte Kündigungsfristen. Bis zu einer Mietdauer von fünf Jahren können auch Vermieter, wenn sie einen Kündigungsgrund haben, mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Dauert das Mietverhältnis länger als fünf Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist sechs Monate, und wohnt der Mieter schon länger als acht Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von neun Monaten. In alten, bis Herbst 2001 abgeschlossenen Mietverträgen steht oft, dass nach zehn Jahren Mietzeit eine zwölfmonatige Kündigungsfrist durch den Vermieter einzuhalten ist. Diese Regelung ist auch heute noch wirksam. Der Vermieter muss sich an diese vertragliche Regelung halten, er kann dann nur mit einer Frist von zwölf Monaten kündigen. Mieter dagegen können auch bei derartigen Alt-Mietverträgen immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Allerdings kann der Mietvertrag für Mieter günstigere Kündigungsfristen enthalten, als im Gesetz vorgegeben wird. Ist im Vertrag für den Mieter eine einmonatige oder sogar vierzehntägige Kündigungsfrist vereinbart, kann der Mieter mit dieser kurzen Frist kündigen. Umgekehrt gilt das aber nicht. Der Vermieter muss die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten, sie können per Mietvertrag nicht zu seinen Gunsten verkürzt werden. Kündigungsfristen Mietwohnung: Darauf musst du achtenWer aus der Mietwohnung ausziehen will, muss vorher den Mietvertrag kündigen – und zwar rechtzeitig. Ansonsten musst du am Ende länger für eine Wohnung zahlen als du überhaupt in ihr Wohnen bleiben willst. Diese Kündigungsfristen gelten für Mieter und Vermieter. Download und Rechner Mietvertrag kündigen: Musterkündigungsschreiben und KündigungsfristenDu willst deine Wohnung kündigen? Hier findest du ein Musterkündigungsschreiben für eine Wohnungskündigung an deinen Vermieter. Jetzt herunterladen Kündigungsfristenrechner: Jetzt Kündigungsfrist berechnenWer seinen Mietvertrag auflösen will, muss ihn kündigen – so weit, so gut. Entscheidend ist aber, dass die Kündigung zum richtigen Zeitpunkt beim Vermieter ankommt. Denn wer zu spät kündigt, zahlt im schlimmsten Fall doppelt Miete: für die neue und für die alte Wohnung. Auch Vermieter können den Mietvertrag kündigen – sie brauchen aber immer einen speziellen Grund und auch ihre Fristen sind länger. Wie lange die Fristen sind, zeigt dir der Kündigungsfristenrechner: Kündigungsfristen für Mieter im Überblick:
nach oben Welche allgemeine Kündigungsfrist gilt für Mieter?Für gewöhnlich gilt bei den meisten Mietverträgen für den Mieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten – das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats dem Vermieter zugestellt sein, dann ist der Vertrag zum Ablauf des übernächsten Monates beendet. Als Werktage zählen hier alle Kalendertage außer Sonn- und Feiertage. Beispiel: Kündigt ein Mieter bis zum 3. April, endet das Mietverhältnis am 30. Juni. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt – nicht der Poststempel. Wurde die Frist von drei Monaten verpasst, ist sie erst einen Monat später, also am 31. Juli wirksam. Eine neue Kündigung muss nicht geschrieben werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – sie muss also unterschrieben sein, eine einfache Mail reicht nicht (§ 568 BGB). nach oben Wann hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht?Es gibt Situationen, in denen die Kündigungsfrist von drei Monaten für den Mieter außer Kraft gesetzt wird. Das sind die wichtigsten Fälle:
nach oben Wann hat der Mieter Recht auf fristlose Kündigung?Der Gesetzgeber hat für Mieter festgelegt, wann eine fristlose Kündigung der Wohnung erwirkt werden kann.
nach oben Können Mieter die Kündigungsfrist umgehen?Gibt es keine Situation, die ein Sonderkündigungsrecht oder fristlose Kündigung erwirkt, gilt für Mieter immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Allerdings können Mieter und Vermieter immer gemeinsam Absprachen treffen, in denen die Kündigungsfrist außer Kraft gesetzt wird. Ein Beispiel kann sein, dass der Mieter einen Nachmieter findet, der vor Ablauf der Kündigungsfrist die Wohnung beziehen möchte. Aber das Gerücht, dass das Suchen von drei Nachmietern automatisch die Kündigungsfrist verkürzt, gilt als ein großer Mietrechtsirrtum. Der Vermieter muss dem immer erst zustimmen. nach oben Kündigungsfristen für Vermieter im Überblick:Für Vermieter ist es sehr schwierig, einem Mieter zu kündigen. Sie brauchen immer einen besonderen Grund – zum Beispiel aufgrund von Eigenbedarf des Vermieters oder weil das Haus totalsaniert wird. Grundsätzlich sollte der Vermieter aber immer die Mietdauer des Mieters beachten, denn oft richtet sich danach die Kündigungsfrist.
*auch bei Eigenbedarf und Totalsanierung nach oben Dann kann der Vermieter dem Mieter kündigenKündigung wegen EigenbedarfWill der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen, muss er sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter halten. In der Kündigung muss der Vermieter zudem den Eigenbedarf einerseits stichhaltig begründen. VertragsverletzungEine ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter ist gültig, wenn der Mieter sich nicht an den Mietvertrag hält. Das kann folgende Gründe haben.
Unabhängig vom Grund gilt hier immer die gesetzliche Kündigungsfrist. Kündigung nach Kauf und Umwandlung in EigentumswohnungenWird ein Mehrfamilienhaus verkauft, und will der Eigentümer die Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umwandeln, gilt eine gesetzliche Kündigungssperrfrist von mindestens drei Jahren. Es sind nur fristlose Kündigungen aufgrund von Vertragsverletzungen durch den Mieter möglich. VerwertungskündigungEin Vermieter kann seinem Mieter nicht nur wegen Eigenbedarf kündigen, sondern auch dann, wenn er ein wirtschaftliches Interesse daran hat. Dann kommt die Verwertungskündigung zu tragen. Sie wird dann ausgesprochen, wenn beispielsweise eine grundlegende Modernisierung oder gar der Abriss zwecks Neubau geplant wird. Aber auch der Verkauf aus finanziellen Gründen rechtfertigt unter bestimmten Umständen eine Verwertungskündigung. In diesem Fall gilt für die Mieter eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten, ab 5 Jahren Mietdauer 6 und ab 8 Jahren Mietdauer 9 Monate. nach oben Können Vermieter auch mit kürzeren Fristen kündigen?Unabhängig von dem, was im Mietvertrag steht, muss sich der Vermieter immer an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Es sei denn, der Mieter lässt sich etwas Schwerwiegendes zu Schulden kommen. Dann kann der Vermieter ihm unter Umständen fristlos kündigen. Fristlose KündigungDie Gründe für eine fristlose Kündigung können sich mit denen für eine ordentliche Kündigung decken. Der Vermieter kann wählen, ob er ordentlich oder fristlos kündigen will. Beispiele für fristlose Kündigung:
Weitere Details zu den Gründen, wann der Vermieter Mietern fristlos kündigen kann gibt es hier. Achtung: Eine ordentliche Kündigung ist – einmal ausgesprochen – unumgänglich. Eine fristlose Kündigung kann, beispielweise bei Zahlung des Mietrückstands, rückgängig gemacht werden. Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter kann zudem sehr zeitraubend und vor allem teuer werden. Oft endet eine fristlose Kündigung in Gerichtsverfahren und Räumungsklagen. Spezialfall: Mieter und Vermieter wohnen im selben HausWohnen Mieter und Vermieter im selben Haus, gilt laut Paragraph 573 BGB ein Sonderkündigungsrecht für den Vermieter. Das bedeutet, der Vermieter kann das Mietverhältnis im Prinzip ohne Grund kündigen. Er kann sogar dann kündigen, wenn der Mieter keine vertraglichen Pflichten verletzt hat oder kein Eigenbedarf angemeldet wird. Wenn der Vermieter das Sonderkündigungsrecht nutzt, verlängert sich dadurch aber die Kündigungsfrist um drei Monate zur gesetzlichen Kündigungsfrist. Das bedeutet bei einer Mietdauer bis zu fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist dann sechs statt drei Monate, wohnt der Mieter länger als fünf Jahre in seiner Wohnung neun statt sechs Monate, und wohnt der Mieter länger als acht Jahre in der Wohnung, gelten zwölf statt neun Monate Kündigungsfrist. nach oben Was passiert, wenn der Mieter früher auszieht?Ist der Mietvertrag gekündigt, kommt es oft vor, dass die Mieter noch vor Ablauf des Mietvertrags die Wohnung verlassen. In diesem Fall müssen Mieter wie Vermieter aber darauf achten, nicht gegen das Mietrecht zu verstoßen: Was hat der Mieter bei vorzeitigem Auszug zu beachten?
nach oben Worauf muss der Vermieter bei vorzeitigem Auszug achten?Hat der Mieter die Wohnung vorzeitig verlassen, darf der Vermieter sie trotzdem ohne Erlaubnis noch nicht betreten. Erst nach Ablauf des Mietvertrages, wenn sichergestellt ist, dass der Mieter wirklich nicht mehr darin wohnt, kann der Vermieter sie betreten. Etwaige Sanierungen können also nicht schon zuvor begonnen werden. Wurde aufgrund des vorzeitigen Auszugs kein Übergabeprotokoll geführt, kann der Vermieter im Beisein eines Zeugen die Wohnung besichtigen und Kosten für festgestellte Mängel daraufhin geltend machen. nach oben Wann können Mieter einer Kündigung widersprechen?Mieter können der Kündigung eines Vermieters widersprechen. Die Kündigung muss aber eine sogenannte Härte darstellen, „die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist (§ 574, BGB).“ Dieser Fall tritt ein, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Oder wenn gesundheitliche einen Umzug unmöglich machen. Beispiele dafür können sein:
Wichtig ist, dass der Widerspruch der Kündigung fristgerecht eingereicht werden muss. Dafür haben Mieter laut Mietrecht maximal zwei Monate Zeit. Im Widerspruch sollte der vorliegende Härtefall dargestellt werden. nach oben Beidseitiger KündigungsverzichtIm Mietvertrag kann ein beidseitiger Kündigungsverzicht vereinbart werden. Bei Formularmietverträgen darf dieser bis zu vier Jahre lang dauern. In der Praxis bedeutet das, dass ab Unterzeichnung des Mietvertrags für einen Zeitraum von vier Jahren weder der Mieter noch der Vermieter kündigen kann. Individuell kann ein noch längerer Kündigungsverzicht vereinbart werden. In einem Urteil erachtete der Bundesgerichtshof auch eine fünfjährige Frist für unbedenklich (Az.: VIII ZR 81/03). Besonders üblich ist die Vereinbarung bei Staffelmietverträgen. In diesen Fällen gelten die gleichen Regelungen wie bei anderen Mietverträgen auch. Qualifizierter ZeitmietvertragEine andere Möglichkeit, eine Kündigung in einem bestimmten Zeitraum auszuschließen, sind qualifizierte Zeitmietverträge mit Kündigungsverzicht. Dabei vereinbaren Mieter und Vermieter, das Mietverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Zeit nicht weiterzuführen. Für die Zeit, in der das Mietverhältnis läuft, kann ein Kündigungsverzicht vereinbart werden. Zeitmietverträge mit Kündigungsverzicht sind allerdings nur in qualifizierter Form zulässig. Das bedeutet, dass der Vermieter schon im Mietvertrag angeben muss, warum das Mietverhältnis nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nicht weitergeführt werden soll. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein späterer Eigenbedarf oder der geplante Abriss oder Umbau der Wohnung sein. Ein fehlender oder vorgeschobener Befristungsgrund bedeutet, dass die Befristung des Mietvertrags unwirksam ist – der Vertrag gilt damit als unbefristet und es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. nach oben Welche Rechte hat ein Mieter nach 30 Jahren?Vertrag über mehr als 30 Jahre. 1Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann jede Vertragspartei nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist nach 30 Jahren?Kündigungsfristen nach Jahren der Betriebszugehörigkeit. Wie lange ist die Kündigungsfrist für langjährige Mieter?In § 573c Abs. 1 BGB n. F. ist nunmehr bestimmt, dass der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses stets mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann; der Vermieter hat dagegen nach wie vor gestaffelte Kündigungsfristen einzuhalten.
Wie lange Kündigungsfrist nach 23 Jahren Miete?Als Mieter kannst Du mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen – egal wie lange Du schon in der Wohnung wohnst. Du musst bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.
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