Wann die bank informationen wenn der kunde verstorben ist

Nach einem Todesfall die Bank informieren

Ist eine Ihnen nahestehende Person verstorben, die Kundin oder Kunde der Zürcher Kantonalbank war? Wir raten Ihnen, nach einem Todesfall die folgenden Schritte so rasch wie möglich auszuführen:

Todesfall melden

  • Melden Sie uns den Todesfall telefonisch, schriftlich oder an einem Schalter der Zürcher Kantonalbank.
  • Weisen Sie die Todesurkunde vor oder stellen Sie uns diese per Post zu.

Einreichen von Nachlassrechnungen

Sie können bei der Zürcher Kantonalbank dringende Zahlungsaufträge einreichen, beispielsweise für Todesfallkosten oder Spitalrechnungen. Das können Sie tun, solange nicht geklärt ist, wer über das Nachlasskonto verfügen darf. Die Rechnung ist im Original zusammen mit dem Einzahlungsschein abzugeben. Die Zürcher Kantonalbank führt diese nach freiem Ermessen aus.

Erbdokumente

Zur Regelung eines Schweizer Nachlasses benötigen wir grundsätzlich einen Erbschein oder ein Willensvollstreckerzeugnis im Original zur einmaligen Einsicht.

Auflösung der Geschäfte

Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, wird dieser die Geschäfte auflösen. Ist dies nicht der Fall, können die Nachlassgeschäfte durch die Erben aufgelöst werden. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sind:

  • Gültige Erbdokumente sind vorhanden.
  • Es liegt ein schriftlicher Auftrag vor, welcher von allen Erben, vom Erbenbevollmächtigten oder vom Willensvollstrecker unterzeichnet wurde.

Infos und Checklisten

  • Checkliste Todesfall (PDF, 149 KB): Was muss nach einem Todesfall erledigt werden? Unsere Checkliste hilft Ihnen, an alles zu denken.
  • Broschüre Bankgeschäfte (PDF, 607 KB): Was gilt es bei Bankgeschäften nach einem Todesfall zu beachten? Unsere Broschüre gibt Ihnen Antwort auf wichtige Fragen. Sie finden zudem eine Checkliste mit den wichtigsten Schritten.

Wichtige Dokumente

Was muss nach einem Todesfall erledigt werden? Unsere Checkliste (PDF, 149 KB) hilft Ihnen, an alles zu denken.

Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen folgende Dokumente zustellen:

  • Report per Todestag oder einen unterjährigen Steuerreport für die Steuererklärung
  • Kontoauszüge
  • Auftragsformulare zur Einreichung von Nachlassrechnungen
  • Formulare für die Erbteilung
  • Erbenvollmachten
  • Vertragsunterlagen für Erbengemeinschaften

Sind Konto­inhaber gestorben, erfährt die Bank in der Regel durch Angehörige, Bevoll­mächtigte oder Erben vom Tod. Das Nach­lass­gericht oder Einwohnermeldeamt informiert die Banken nicht auto­matisch darüber. Die Bank sperrt das Konto inklusive Bank­karten, führt es als sogenanntes Nach­lass­konto und informiert das Finanz­amt über den Vermögens­stand am Todes­tag.

Eine Konto­voll­macht gilt über den Tod hinaus

Mit einer Bank­voll­macht oder Konto­voll­macht, die über den Tod hinaus gilt, dürfen Bevoll­mächtigte nach dem Tod über das Konto verfügen. Dies gilt bis zu einem eventuellen Widerruf durch einen Erben.

Mit Urkunde vom Notar über Konto verfügen

Bevoll­mächtigte, die eine notariell beur­kundete Vorsorgevoll­macht haben, können nach dem Tod Konto­geschäfte erledigen, wenn die Urkunde über den Tod hinaus gilt. Eine Extra-Bank­voll­macht ist dann nicht nötig. Banken erkennen die notarielle Vorsorgevoll­macht in der Regel an. Tun sie es nicht, machen sie sich schaden­ersatz­pflichtig.

Erbe kann mit Testament oder Erbschein handeln

Hat niemand eine Bank­voll­macht, bleibt das Nach­lass­konto inklusive Verbindlich­keiten bestehen, bis ein Erbe mit einem Testament oder Erbschein seine Konto­berechtigung nach­weist. Vom Antrag auf einen Erbschein bis zur Ausstellung kann es einige Zeit dauern.

Für Banken mit Sitz im Ausland eventuell andere Regeln

Für Konten bei Banken im Ausland können andere Regeln gelten. Konto­inhaber sollten mit der Bank früh­zeitig klären, ob ein Testament, ein Erbschein oder eine notariell beur­kundete Vorsorgevoll­macht als Nach­weis ausreicht, damit ein Berechtigter nach dem Tod auf das Konto zugreifen kann.

Wenn Angehörige nichts vom Konto wissen

Sterben Konto­inhaber, wissen Erben manchmal nichts von einem Konto oder Depot. Seit Jahr­zehnten liegen Vermögens­werte auf Bank­konten und Depots in Deutsch­land, für die Finanz­institute keinen Inhaber ermittelt können. Die Konten bleiben über längere Zeiträume unbe­wegt, es besteht kein Kunden­kontakt, und die Post kommt beispielsweise als unzu­stell­bar zurück. Anfragen beim Einwohnermeldeamt bleiben erfolg­los. Oftmals sind die Eigentümer verstorben, den Erben ist das Vermögen nicht bekannt. Die Kredit­wirt­schaft spricht in solchen Fällen von nach­richtenlosen Konten, andere nennen sie verwaist oder herrenlos.

Konto­voll­macht Alle Testergebnisse für Konto­voll­machten 08/2021

Geschätztes Vermögen auf nach­richtenlosen Konten

Wie viele Konten verwaist sind und um welches Gesamt­volumen es genau geht, ist der Deutschen Kredit­wirt­schaft nicht bekannt. Einer Schät­zung zufolge sollen es rund zwei Milliarden Euro sein, andere sprechen von bis zu neun Milliarden Euro. Die Bundes­regierung verwies im Jahr 2017 darauf, dass es sich bei nach­richtenlosen Konten vorrangig um Spar­konten mit geringem Guthaben handelt. Die Sparkasse Dort­mund etwa führte zum 1. September 2019 knapp eine Viertelmillion solcher Konten. Guthaben: 4,7 Millionen Euro. Der höchste Einzel­bestand lag bei 250 Euro.

Geld verfällt nicht

Das Geld bleibt so lange bei der Bank, bis sich Erben melden und ihre Berechtigung nach­weisen. Es verfällt nicht. Institute müssen auch Jahr­zehnte nach der letzten Konto­bewegung das Guthaben auszahlen. Allerdings wird weiterhin die Konto­führungs­gebühr abge­zogen. Nach 30 Jahren buchen Banken das Geld aus und versteuern es, das verlangen die Finanz­ämter. Erben haben danach trotzdem Zugriff auf ihr Geld.

Ein Konto zu finden ist mühsam

In Deutsch­land kann es mühsam und zeit­aufwendig sein, ein verwaistes Konto aufzuspüren. Die Nach­forschung kann auch mit Kosten verbunden sein. Anspruchs­berechtigte, zum Beispiel Erben, können unter Vorlage von Erbschein, Sterbe­urkunde oder Testament einzelne ­Banken oder ihre Verbände anschreiben. Anders als in einigen europä­ischen Ländern gibt es keine gesetz­liche Regelung und kein zentrales Melde­register für nach­richtenlose Vermögens­werte.

Tipps zur Suche von Konten bei einzelnen Instituten

Je nach Banken­typ bietet die Deutsche Kredit­wirt­schaft folgende Nach­forschungs­dienste an:

Sparkassen. Um Konten bei einer Sparkasse zu finden, können sich Anspruchs­berechtigte per Post an den Deutschen Sparkassen- und Giro­verband (DSGV) wenden: DSGV, Konto­nach­forschung, Charlotten­straße 47, 10117 Berlin oder per E-Mail an: . Nach­forschende sollten immer eine Kopie des Erbscheins oder Testaments mitsenden.

Volks- und Raiff­eisen­banken. Der Bundes­verband der Deutschen Volks­banken und Raiff­eisen­banken (BVR) informiert auf seiner Website über die Vorgehens­weise bei einer Kontonachforschung.

Privatbanken. Banken wie die Commerz­bank oder die Deutsche Bank haben sich im Bundes­verband deutscher Banken (BdB) zusammen­geschlossen. Wer seinen Nach­lass hier vermutet, kann sich an den Banken­verband wenden. Per Post an: Bundes­verband deutscher Banken, Kontennach­forschungs­verfahren, Burg­straße 28, 10178 Berlin oder per E-Mail an: .

Öffent­liche Banken und Bausparkassen. Im Bundes­verband öffent­licher Banken Deutsch­lands (VOEB) sind zum Beispiel die Landes­bausparkassen zusammen­geschlossen. Der Verband bietet kein Nach­forschungs­verfahren zur Konto­suche an. Anspruchs­berechtigte müssen sich an die einzelnen Institute wenden.

Woher weiß die Bank vom Tod eines Kunden?

Sind Kontoinhaber gestorben, erfährt die Bank in der Regel durch Angehörige, Bevollmächtigte oder Erben vom Tod. Das Nachlassgericht oder Einwohnermeldeamt informiert die Banken nicht automatisch darüber.

Wie lange wird das Konto eines Verstorbenen gesperrt?

Konten von Verstorbenen dürfen ewig weiterlaufen §1922 BGB an die Erbenden übertragen. Für diese besteht laut Gesetz jedoch keine Pflicht, das Konto aufzulösen. Das heißt, theoretisch kann das Konto eines Verstorbenen ewig offen bleiben.

Was macht die Bank bei Todesfall?

Konto wird zum Nachlasskonto Sobald eine Bank vom Tod eines ihrer Kunden erfährt, sperrt sie den Online-Banking-Zugang sowie die Bankkarten des Verstorbenen und führt das Konto als Nachlasskonto. Noch zu Lebzeiten erteilte Daueraufträge und Lastschriften werden bis auf Widerruf weiterhin ausgeführt.

Wie lange dauert es bis das Nachlassgericht sich meldet?

Wann bekommt man Nachricht vom Nachlassgericht? Das hängt unter anderem davon ab, wie schnell nach der Testamentseröffnung die richtigen Adressaten gefunden werden. Bei einem amtlichen verwahrten Testament dauert es etwa einen Monat. Manchmal kann ein halbes Jahr vergehen.