Wer ist mein gesetzlicher rentenversicherungsträger

Deutsche Rentenversicherung: Das sollten Sie wissen

Die Deutsche Rentenversicherung besteht eigentlich aus 16 einzelnen Gesellschaften. Zu welcher Rentenversicherung ein Arbeitnehmer gehört, hängt von seinem ersten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz ab. Die wichtigsten Hintergründe zur Deutschen Rentenversicherung.

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  • Deutsche Rentenversicherung ist ein Sammelbegriff für 16 unterschiedliche Träger
  • Mitglieder werden gleichmäßig auf einzelne Träger verteilt
  • Seit 1992 gilt ein Umlageverfahren
  • Seit 2005 gibt es für jeden Bürger zur Geburt eine Rentenversicherungsnummer, sie bleibt bis zum Tod gültig

Die Deutsche Rentenversicherung ist ein Sammelbegriff für alle Rentenversicherungsträger auf Bundes- und Regionalebene, die die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland wahrnehmen. Gemeinsam sind sie Teil der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands, es gibt jedoch keine übergeordnete Behörde dieses Namens.

Auf Bundesebene gehören die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Deutschen Rentenversicherung. Die 14 Regionalträger wiederum sind bereits an ihrem Namen zu erkennen, zum Beispiel „Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd“.

  • Info-Hotline der Deutschen Rentenversicherung
  • Alle Adressen der Deutschen Rentenversicherung
  • Sozialversicherungsausweis online beantragen - zum Download

Besondere Rolle für Deutsche Rentenversicherung Bund

Die 16 Träger firmieren seit Oktober 2005 gemeinsam unter dem „Markennamen“ Deutsche Rentenversicherung. Der Deutschen Rentenversicherung Bund kommt jedoch eine besondere Rolle zu. Sie ist unter anderem zuständig für Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Rentenversicherungsträger, einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit.

So finanziert die Deutsche Rentenversicherung Ihre Rente

Angestellte und Arbeitgeber zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Außerdem fließen Steuerzuschüsse in die Rentenkasse. Seit 1957  basiert die Rentenversicherung auf einem Umlageverfahren: die Beiträge der arbeitenden Bevölkerung, der Unternehmen und die Steuerzuschüsse werden mehr oder weniger umgehend an die Rentner ausgezahlt. Rücklagen werden nur in geringem Umfang gebildet. Nach der Wiedervereinigung wurden seit 1992 auch die angesparten Vermögen der ehemals selbstständigen Rentenversicherungen hierfür verwendet, sie sind aber längst aufgebraucht.

Die wesentlichen Argumente für das Umlagesystem sind, dass sofort Renten gezahlt werden können, dass kein Kapitalvermögen durch Kriege oder Wirtschaftskrisen vernichtet werden kann und ein Ansparen von Kapital im gesamtvolkswirtschaftlichen Maßstab ohnehin nicht möglich sei.

Die jährliche Renteninformation der DRV

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So werden Sie einer Abteilung der Rentenversicherung zugeordnet

  • Seit 2005 erhält jeder Bundesbürger bei Geburt eine zwölfstellige Rentenversicherungsnummer (RVNR). Sie gilt das ganze Leben, ändert sich nie und bescheinigt die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung. Wer vor 2005 geboren wurde, hat seine RVNR in der Regel bei der ersten Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit bekommen.
  • Versicherte, die mindestens einen Beitrag an die Bahnversicherungsanstalt, die Knappschaft oder an die Seekasse gezahlt haben, werden automatisch der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zugeordnet.
  • Alle anderen Arbeitnehmer, die neu in die Rentenversicherung aufgenommen werden, werden gleichmäßig auf die verschiedenen Träger verteilt, wobei langfristig 55 Prozent der Versicherten von den Regionalträgern, 40 Prozent von der Deutschen Rentenversicherung Bund und 5 Prozent von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut werden sollen.
  • Für bereits versicherte Arbeitnehmer bleibt der bisherige Rentenversicherungsträger zuständig. Nur eine kleine Anzahl von Versicherten wird von der DRV Bund zu den Regionalträgern transferiert, um die angestrebte gleichmäßige Verteilung schneller zu erreichen.

Wie sich Ihre Rentenversicherungsnummer zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Den Grundstein der Rentenversicherung legte Bismarck

Die Anfänge der Deutschen Rentenversicherung reichen bis ins Ende des 19. Jahrhunderts zurück: Am 22. Juni 1889 wurde das vom Reichstag in Berlin verabschiedete „Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz“ als Teil eines größeren Gesetzesvorhabens in Kraft gesetzt. „Geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit und geben Sie ihm Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist“, hatte zuvor Reichskanzler Otto von Bismarck gefordert.

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Noch lange Zeit unterschied die gesetzliche Rentenversicherung zwischen Arbeitern und Angestellten. Erst 1992 wurden die unterschiedlichen Rechtsvorschriften vereinheitlicht und zugleich die knappschaftlich Versicherten mit einbezogen.

Im Oktober 2005 wurde die Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter-Rentenversicherung schließlich vollständig aufgehoben, als die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) zur Deutschen Rentenversicherung Bund fusionierten. Gleichzeitig wurde die Anzahl der regionalen Versicherungsanstalten auf 14 reduziert. Die Bundesknappschaft, die Seekasse sowie die Bahnversicherungsanstalt wiederum gingen in der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See auf.

Interessante Fakten zur Deutschen Rentenversicherung

  • 52,97 Millionen Menschen sind in der Deutschen Rentenversicherung registriert (Stand 31.12.2013). Unter den 36.193.892 aktiv Versicherten sind 18.656.097 Männer und 17.537.795 Frauen.
  • Mehr als vier Millionen Versicherte sind Ausländer, die größte Gruppe hier stellen Türken mit knapp einer Million Versicherten.
  • Insgesamt werden 19.607.127 Versichertenrenten sowie 5.725.301 Renten wegen Todes ausgezahlt, also Waisen-, Witwen- und Erziehungsrenten.
  • Es gibt aber nur 20,62 Millionen Rentner (Stand 1.7.2014), davon 8.795.554 Männer und 11.821.489 Frauen. Grund für die Differenz: Viele Menschen bekommen mehr als eine Rente.
  • Die meisten Rentner leben in Nordrhein-Westfalen (1.702.867), die wenigsten in Bremen (63.137). 777.009 Rentner leben im Ausland.
  • Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag beträgt bei Männern 1013 Euro, bei Frauen sind es lediglich 762 Euro.
  • 1957 betrug der monatliche Mindestbeitrag 14 D-Mark. 2015 waren es 84,15 Euro.
  • 2014 gab die Deutsche Rentenversicherung insgesamt 266.193.000.000 Euro aus. Das sind 3.166.000.000 Euro weniger, als sie im selben Jahr eingenommen hatte. Ihre Rücklagen beliefen sich 2015 auf mehr als 35 Milliarden Euro. Das entspricht 1,9 Monatsausgaben.

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pom/solf

Wer ist der gesetzliche Rentenversicherungsträger?

Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind: Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin. Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Bochum.

Wo finde ich meinen Sozialversicherungsträger?

Wo finde ich meine Sozialversicherungsnummer?.
Du kannst bei deiner Krankenkasse nachfragen..
Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen (0800 / 1000 4800; kostenfrei aus dem dt. Festnetz)..
Du kannst bei der Deutschen Rentenversicherung online einen neuen SV-Ausweis anfordern..

Was gibt es für Rentenversicherungsträger?

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. ... .
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd. ... .
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. ... .
Deutsche Rentenversicherung Bund. ... .
Deutsche Rentenversicherung Hessen. ... .
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. ... .
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland..

Wo ist man gesetzlich rentenversichert?

Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus.