Wie kann man das Sorgerecht übertragen?

Das Sorgerecht ist ein heiß diskutiertes Gebiet im Familienrecht. Nicht zuletzt aufgrund hoher Scheidungsraten beschäftigt es viele Eltern. Wer bekommt das Sorgerecht? Wann kann es entzogen werden? Was ist eine Sorgeerklärung? Die wichtigsten Details zur elterlichen Sorge lesen Sie hier.

Was bedeutet Sorgerecht?


‌Die gesetzlichen Regelungen zur Sorge und Fürsorge für ein minderjähriges Kind sind im Sorgerecht (auch „elterliche Sorge“) festgelegt (§§ 1626 – 1698b BGB). Das Gesetz besagt, dass die Eltern das Recht und die Pflicht haben, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen.

‌Die Sorge umfasst...

1‌) die persönliche Sorge für das Kind = Personensorge

‌2) die Sorge für das Vermögen des Kindes = Vermögenssorge

Personensorge


‌Die Personensorge beinhaltet das Recht auf sowie die Pflicht für Erziehung, Beaufsichtigung, Pflege und Aufenthaltsbestimmung des Kindes. Die Sorge um die Person des Kindes muss immer dem Kindeswohl entsprechen. Zudem haben die mit der Personensorge betrauten Personen ein Recht auf Bestimmung des Vornamens des Kindes, auf Umgangsbestimmung des Kindes, auf Schul- und Ausbildungswahl für das Kind etc.

Vermögenssorge


‌Die Vermögenssorge umfasst die Verpflichtung der Eltern, das Kindesvermögen zu verwalten, zu erhalten und auf wirtschaftliche Weise zu vermehren. Ist das Vermögen des Kindes in Gefahr, ist dies als eine Form von Kindeswohlgefährdung anzusehen.

‌In so einem Fall kann das Familiengericht in die Vermögensverwaltung der Vermögenssorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) eingreifen.

Gesetzgeber geht von Einvernehmen aus


‌Auf Fragen, die das Kind betreffen, sollten Eltern – wenn möglich –, einvernehmliche Antworten finden. Können die Eltern kein Einvernehmen erzielen, hat das erst einmal keine Konsequenzen. Führt der Streit zu einer Pattsituation, muss entweder einer der Eltern nachgeben, oder die Sache wird vor Gericht geregelt.

Umgangsrecht


‌Von der elterlichen Sorge ist das Umgangsrecht zu unterscheiden: Angenommen, die Mutter ist allein sorgeberechtigt und trennt sich vom Vater des gemeinsamen Kindes. Trotzdem haben Kind und Vater ein Recht auf Umgang miteinander. Nur wenn eine Kindeswohlgefährdung durch den Vater gegeben wäre, könnte ihm das Sorgerecht bzw. auch Umgangsrecht entzogen werden.

‌Der Kontakt zur leiblichen Mutter und zum leiblichen Vater tut der Kindesentwicklung gut; davon wird grundsätzlich immer ausgegangen. Aber auch der Umgang zu nicht leiblichen Elternteilen, zum Beispiel zu Stiefeltern oder anderen Personen, mit denen das Kind eine enge Beziehung hat, soll stets gefördert werden.

Hinweis:

Umgangsrecht gibt es auch ohne Sorgerecht! Das Umgangsrecht steht einem Elternteil immer zu, egal ob er sorgeberechtigt ist.

Wer ist sorgeberechtigt?


‌In erster Linie ist immer die Mutter des Kindes sorgeberechtigt. Ob der Vater des Kindes ebenfalls ein Sorgerecht hat, hängt unter anderem davon ab, ob die Elternteile miteinander verheiratet sind.

‌Der Vater ist jedenfalls sorgeberechtigt, wenn...

  • die Eltern des Kindes zum Zeitpunkt der Kindesgeburt in einer Ehe leben

  • die Eltern nach der Kindesgeburt heiraten

  • ihm das Familiengericht ein Sorgerecht einräumt

  • Hinweis:

    Wenn Eltern nicht heiraten wollen, können trotzdem beide das Sorgerecht bekommen. Soll auch der Vater ins Sorgerecht eingebunden werden, reicht eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt oder beim Notar.

    Was ist eine Sorgeerklärung?


    ‌Die Sorgeerklärung (auch „Sorgerechtserklärung“ genannt) ist eine Urkunde, in der die Eltern das gemeinsame Sorgerecht über das Kind erklären. Diese Erklärung ist dann erforderlich, wenn bisher für einen Elternteil noch kein Sorgerecht bestanden hat.

    ‌Angenommen, zwei Personen leben unverheiratet zusammen und zeugen ein Kind. Laut Gesetz ist in diesem Fall die Mutter allein sorgeberechtigt. Damit nun beide das Sorgerecht bekommen, geben sie die Sorgeerklärung beim Notar oder Jugendamt ab. Dort wird sie anschließend beurkundet. Wenn ein Elternteil minderjährig ist, muss er vorher die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Vormund) einholen.

    ‌Für den Abschluss der Sorgeerklärung ist es übrigens egal, ob die Eltern im selben Haushalt leben. Sie müssen nicht einmal in einer Beziehung leben. Abändern kann man eine abgeschlossene Sorgeerklärung nur, indem man einen Antrag beim Familiengericht einbringt.

    Checkliste: Was zum Notar/Jugendamt mitnehmen?

  • Geburtsurkunde beider Elternteile 

  • Personalausweis oder Pass beider Elternteile 

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Mutterpass 

  • Vaterschaftsnachweis oder Vaterschaftsanerkennung

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    Wer bekommt das Sorgerecht bei Scheidung?


    ‌Grundsätzlich gilt: Bestand während der Ehe das Sorgerecht für beide Elternteile, ändert sich mit der Scheidung nichts daran – beide Elternteile behalten das Sorgerecht. Schwieriger ist oft die Frage, bei wem das Kind im Trennungsjahr bzw. nach der Scheidung lebt.

    ‌Die Eltern finden hierfür am besten eine einvernehmliche Lösung. In einem Ehevertrag bzw. einer Scheidungsfolgenvereinbarung können sie das festschreiben. Gibt es Schwierigkeiten bei der Einigung, kann das Jugendamt, ein Mediator oder Anwalt für Familienrecht unterstützen.

    ‌Im äußersten Fall regelt das Familiengericht, wo das (minderjährige) Kind leben muss. Ein Anwalt für Familienrecht kann beim Antrag und bei einem Verfahren rechtlichen Rückhalt bieten. Auch sollten die Elternteile überlegen, wie sie das Umgangsrecht in der Praxis umsetzen wollen: Wie oft, wie lange und wo treffen sich Kind und Elternteil, der das Kind nicht die meiste Zeit betreut? ‌

    Was tun, wenn der andere Elternteil das Sorgerecht verweigert?


    ‌Weigert sich ein Elternteil dagegen, kann der andere trotzdem das Sorgerecht erlangen. Dafür muss er beim Familiengericht einen Antrag daraufstellen. Hat der sorgeberechtigte Elternteil keinen schwerwiegenden Grund für die Verweigerung, spricht auch nichts dagegen.

    ‌Ein Hinderungsgrund wäre aber z.B., wenn der nicht-sorgeberechtigte Elternteil wiederholt seiner Verpflichtung zum Kindesunterhalt nicht nachkommt oder ihm eine Vernachlässigung des Kindes nachgewiesen werden kann.

    ‌Einfacher geht es natürlich, wenn sich beide Eltern in der Sorgerechtsfrage einigen. Dann reicht ein gemeinsames Dokument: die sogenannte Sorgeerklärung. Wenn die Fronten zwischen den Elternteilen sehr verhärtet sind, sollten sie über eine Mediation nachdenken.

    Hinweis:

    Vor 2013 war eine Verweigerung des Sorgerechts durch einen Elternteil noch möglich. Seither stuft der Gesetzgeber aber die Verweigerung als Diskriminierung ein.

    Kann man das Sorgerecht entziehen?


    ‌Das Familiengericht kann das Sorgerecht entziehen. Wann? Wenn das körperliche, psychische und seelische Kindeswohl und/oder dessen Vermögen gefährdet sind. Es gibt verschiedene Maßnahmen, die das Gericht zum Schutz des Kindeswohls ergreifen kann. Zum Beispiel:

  • Verbot, sich in der Nähe des Kindes aufzuhalten 

  • Verbot, mit dem Kind Kontakt (Umgang) zu haben 

  • Kompletter Entzug des Sorgerechts 


  • ‌Der Sorgerechtsentzug kommt aber nur zur Anwendung, wenn alle Versuche zur Verbesserung der Situation gescheitert sind. Bevor beiden Elternteilen das Sorgerecht entzogen wird, versucht der Staat zuerst, die Gefahr mithilfe des Jugendamts abzuwenden (Inobhutnahme). Das Kind kann dann erst wieder zu den Eltern zurückkehren, wenn sich die Situation in der Familie merkbar verbessert hat.

    Wann bekommt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht?


    ‌Verliert nur ein Elternteil sein Recht auf elterliche Sorge, erhält der andere das Alleinsorgerecht. Wie beim Sorgerechtsentzug müssen auch hier wichtige Gründe dafür vorliegen. Lässt sich ein Elternteil gegen das Kind etwas Schwerwiegendes zu Schulden kommen, kann es zu einem Entzug kommen.

    ‌Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Elternteil einfach keinen Kindesunterhalt zahlen will, er das Kind in Gefahr bringt oder nachweislich wiederholt häusliche Gewalt ausübt.

    ‌Kein ausreichender Grund ist zum Beispiel, wenn sich die Eltern im Erziehungsstil nicht einig sind. Oder, wenn sich ein Elternteil eine Weile nicht beim Kind gemeldet hat.

    ‌Leben die Eltern getrennt voneinander, ändert sich erst einmal gar nichts daran, wer das Sorgerecht hat. Gibt es ein gemeinsames, behalten es beide Eltern weiterhin. Aber: Haben die Eltern oft Konflikte, weil sie sich in verschiedenen Fragen im Bezug auf das Kind nicht einigen können, kann es sinnvoll sein, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

    ‌Das Gericht kann dann u.U. einem Elternteil das Sorgerecht zusprechen. Mit dem Ziel, diesem mehr Handlungsfähigkeit zu geben und Konflikte zwischen den Eltern künftig zu verringern.

    Was versteht man unter Aufenthaltsbestimmungsrecht?


    ‌Unter Aufenthaltsbestimmungsrecht versteht man das Recht, den kurz- und langfristigen Aufenthalt des Kindes zu bestimmen (Wohnsitz, Schule, Klassenfahrten, Freizeitaktivitäten etc.). Es ist ein Teilgebiet der Personensorge. Wer die elterliche Sorge hat, hat auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

    ‌Allerdings kann das Gericht dieses Recht von der Personensorge „abtrennen“. Das heißt, das Gericht kann einem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht nehmen, ihm gleichzeitig aber den Rest des Sorgerechts lassen.

    Was umfasst die Aufsichtspflicht?


    ‌Ein personensorgeberechtigter Elternteil hat immer das Recht (und die Pflicht), das Kind zu beaufsichtigen. Sie soll zum einen das Kind, zum anderen Dritte und deren Besitz schützen. Diese Pflicht ist vom Grundsatz geleitet: Kinder unter 3 Jahren brauchen eine ununterbrochene Aufsicht. Mit zunehmendem Alter sinkt dann die „Intensität“ der Aufsichtspflicht.

    ‌Kommt es zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht und entsteht ein Schaden, kann der betreffende Elternteil schadenersatzpflichtig werden.

    Wie wichtig ist der Kindeswille?


    ‌Der Wille des Kindes fällt ins Gewicht, wenn es darum geht, wer das Sorgerecht bekommt. Das Familiengericht beobachtet aber, ob das Kind seinen Willen eigenständig bilden konnte, oder ob es von einem Elternteil manipuliert wurde. Es kommt nicht selten vor, dass ein Elternteil das Kind auf seine Seite zieht, indem es den anderen Elternteil in ein schlechtes Licht rückt.

    ‌Ein wichtiger Begriff in diesem Zusammenhang ist die „Bindungstoleranz“. Hat ein Elternteil wenig Bindungstoleranz, kann dies ein Problem darstellen: Eine Person mit niedriger Bindungstoleranz hat Schwierigkeiten, den Kontakt (Umgang) zwischen Kind und anderen, möglicherweise auch dem anderen Elternteil, zuzulassen.

    ‌Ist ein Elternteil unfähig oder unwillig, den regelmäßigen Kontakt zwischen Kind und anderen Elternteil zuzulassen, handelt es sich um eine Verletzung der Wohlverhaltenspflicht. Hier kann eine Umgangspflegschaft angeordnet werden. In Extremfällen kann das auch dazu führen, dass dieser Elternteil das Sorgerecht verliert.

    Was ist eine Sorgerechtsverfügung?


    ‌Eine Sorgerechtsverfügung regelt, wer im Todesfall eines Elternteils oder beider Elternteile das Sorgerecht über das minderjährige Kind erlangt. Dazu setzen die Eltern ein ähnliches Dokument wie ein Testament auf, in dem sie eine Vormundschaft (Vormund) für das Kind bestimmen.

    ‌Vor allem Alleinerziehende setzen sich mit dieser Frage auseinander. Aber auch beide Eltern, wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen. Es ist nämlich so, dass es im Todesfall keine festen Regeln dafür gibt, zu wem das Kind kommt.

    ‌Die Entscheidungsgewalt liegt alleine beim Familiengericht und beim Jugendamt. Diese Behörden bestimmen den Vormund. Allerdings kann das Kind darüber mitentscheiden, sofern es schon 14 Jahre alt ist.

    Was ist ein „kleines Sorgerecht“?


    ‌Das kleine Sorgerecht bezeichnet das Recht einer Stiefmutter/eines Stiefvaters in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens des Stiefkindes Entscheidungsbefugnis und rechtliche Vertretungsbefugnis zu haben. In welchen Fragen darf sich der Stiefelternteil einmischen bzw. entscheiden?

  • Alltägliche Entscheidungen 

  • ‌Was der Stiefelternteil nicht darf:

  • Entscheidungen mit langfristiger Auswirkung treffen. Zum Beispiel: Welche Schule das Kind besucht. 

  • Hinweis:

    Gibt es zwei sorgeberechtigte Elternteile, die nicht mehr miteinander verheiratet sind, muss der Stiefelternteil des Kindes eine eigene Vollmacht erhalten. Mit dieser Vollmacht darf er dann bestimmte Dinge des täglichen Lebens für das Stiefkind regeln und bestimmen.

    Wie kann ich das Sorgerecht übertragen?

    Der Antrag muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden und wird unter den folgenden Voraussetzungen genehmigt: Der andere Elternteil erteilt der Übertragung des Sorgerechts seine Zustimmung, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung (vgl.

    Kann man einfach das Sorgerecht abgeben?

    Sorgerecht übertragen: Ohne Gericht geht es nicht, selbst wenn beide Eltern sich einig sind. Möchten Sie Ihr Sorgerecht abgeben, können Sie selber nicht aktiv werden. Stattdessen muss der andere Elternteil beim Gericht einen Antrag auf Übernahme des alleinigen Sorgerechts stellen.

    Wie kann man das Sorgerecht freiwillig abgeben?

    Was ist eigentlich, wenn die Eltern sich einig sind, dass sie sich nicht einigen können und sich auch einig sind, wer von beiden das Sorgerecht alleine ausüben soll. Kann man dann das Sorgerecht abgeben? Die Antwort ist: Ja, das geht und ist in § 1671 Abs.

    Wann Übertragung Alleiniges Sorgerecht?

    Das alleinige Sorgerecht muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Voraussetzungen: Ob die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf eines der Elternteile verhältnismäßig ist, wägen die Gerichte insbesondere am Kindeswohl und anhand folgender Kriterien ab: Kontinuität, Förderung und soziale Bindung.

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