Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2022?

Im Ruhestand haben Sie Anspruch auf eine Grundsicherung, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wie hoch darf die Rente maximal sein?

Für viele Menschen im Ruhestand in Deutschland reicht die Rente nicht aus und sie sind von Altersarmut betroffen. Der Stern nennt Berlin als Beispiel, wo die Zahl der Senioren, die Sozialhilfe beziehen, in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Laut dem Sozialverband VdK Deutschland hätten noch weitaus mehr Rentner Anspruch auf die Grundsicherung. Allerdings würden sie keine Anträge stellen, da sie befürchten, dass ihre Kinde das Geld zurückzahlen müssten – oder weil sie sich dafür schämten. Womöglich glauben auch viele Senioren, dass sie gar keinen Anspruch darauf haben, da sie Rente beziehen. Doch sofern das Einkommen in der Rente eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, sind Sie anspruchsberechtigt.

Grundsicherung im Alter: Wie hoch darf die Rente bzw. das Einkommen höchstens sein?

Folgende Voraussetzungen müssen laut der Deutschen Rentenversicherung für die Berechtigung zur Grundsicherung im Alter erfüllt sein:

  • Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen Ihre regulären Zahlungen für die Altersrente.
  • Ihr gesamtes monatliches Einkommen liegt bei unter 924 Euro. Hierzu zählen neben der Rente unter anderem Miet- und Pachteinnahmen, Krankengeld oder Zinsen. Pflegegeld hingegen wird nicht hinzugezogen.
  • Sie leben in Deutschland. Zudem dürfen Sie sich nach der Bewilligung nicht länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten.
  • Das Einkommen des Lebenspartners spielt ebenfalls eine Rolle. Wenn dieser besonders viel verdient, könnte der Anspruch auf eine Grundsicherung verfallen.
  • Falls Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, haben Sie möglicherweise trotzdem Anspruch auf die Grundsicherung. Lassen Sie sich in dem Fall persönlich beraten.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2022?

Im Ruhestand haben Sie Anspruch auf eine Grundsicherung, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. © Felix Schlikis/Imago

Die Höhe des Betrags der Grundsicherung wird für jeden individuell berechnet. 2020 waren es laut VdK pauschal 432 Euro für Alleinstehende und 389 Euro für Paare. Obendrauf übernimmt das Sozialamt einige der Kosten für die Unterkunft und Heizkosten im angemessenen Rahmen. Dabei wird der örtliche Mietspiegel als Richtwert berücksichtigt.

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Wo kann ich die Grundsicherung beantragen?

Sollten Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, ist es für Sie sinnvoll, dass Sie einen Antrag auf die Grundsicherung stellen. Dafür müssen Sie Ihr örtliches Sozialamt kontaktieren. Alternativ können Sie den Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Dort wird anschließend weitergeleitet.

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Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter 2022?

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Wann und wie lange erhalte ich die Grundsicherung?

Falls Ihnen die Grundsicherung gestattet wird, erfolgt die Zahlung in der Regel für zwölf Monate. Danach müssen Sie nach einem Jahr einen Folgeantrag stellen. Allerdings ist es auch möglich, eine längere Bewilligung zu erhalten, sofern abzusehen ist, dass sich Ihr Einkommen in diesem Zeitraum nicht ändern wird. Die erste Zahlung bekommen Sie ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie den Antrag gestellt haben. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird als Teil der staatlichen Sozialhilfe geleistet, wenn weder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II noch auf Sozialgeld besteht und die Person ihren eigenen notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Dabei handelt es sich bei der Grundsicherung um eine eigene Sozialleistung, die ihre Vorschriften im 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) findet und Vorrang vor der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) hat. Die Höhe der Grundsicherung entspricht der Höhe des Regelbedarfs des Arbeitslosengeldes II, zuzüglich angemessener Wohnkosten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann besteht Anspruch auf Grundsicherung?
    • Grundsicherung im Alter
    • Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung
  2. Wann besteht kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung?
    • Sehr hohes Einkommen von Eltern oder Kindern
    • Weitere Ausschlussgründe
  3. Wie hoch sind die Grundsicherungsleistungen?
    • Regelbedarf
    • Kosten für Unterkunft und Heizung
    • Mehrbedarfe
    • Kranken- und Pflegeversicherung
    • Weitere Leistungen
    • Grundsicherung als Darlehen
    • Übernahme von Mietschulden
  4. Welches Einkommen wird angerechnet?
    • Freibetrag bei Grundsicherung im Alter
  5. Wie viel Vermögen wird angerechnet?
    • Freibetrag
  6. Grundsicherung ist abhängig von Einkommen und Vermögen
  7. Antrag und Bewilligungszeitraum
  8. Wann wird die Grundsicherung ausgezahlt?
  9. Das Wichtigste in Kürze: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wann besteht Anspruch auf Grundsicherung?

Um einen Anspruch auf die Grundsicherung zu haben, muss die bedürftige Person zunächst ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Darüber hinaus wird zwischen den beiden Arten von Grundsicherung unterschieden:

Grundsicherung im Alter

Immer häufiger hört man in den Medien den Begriff „Altersarmut“, was nichts anderes bedeutet, als dass Menschen, die auch ihr Leben lang gearbeitet haben, trotzdem nicht genügend Mittel zur Verfügung haben (z.B. Altersrente), um ihren Lebensunterhalt daraus zu bestreiten.

Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach § 41 Abs. 2 SGB XII besteht für hilfebedürftige Personen ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Eintrittsalter zur Regelaltersrente erreichen.

Hilfebedürftige, die vor dem 01.01.1947 geboren wurden, konnten ab Vollendung des 65. Lebensjahres beantragen. Bei Hilfebedürftigen, die später geboren wurden, ist das Renteneintrittsalter gestaffelt, so dass auch der Anspruch auf Grundsicherung im Alter je nach Geburtsjahr variiert:

Eintrittsalter zur Regelaltersrente

GeburtsjahrRenteneintrittsalterregulärer Renteneintritt194765 Jahre + 1 Monat02/2012 bis 01/2013194865 Jahre + 2 Monate03/2013 bis 02/2014194965 Jahre + 3 Monate04/2014 bis 03/2015195065 Jahre + 4 Monate05/2015 bis 04/2016195165 Jahre + 5 Monate06/2016 bis 05/2017195265 Jahre + 6 Monate07/2017 bis 06/2018195365 Jahre + 7 Monate08/2018 bis 07/2019195465 Jahre + 8 Monate09/2019 bis 08/2020195565 Jahre + 9 Monate10/2020 bis 09/2021195665 Jahre + 10 Monate11/2021 bis 10/2022195765 Jahre + 11 Monate12/2022 bis 11/2023195866 Jahre01/2024 bis 12/2024195966 Jahre + 2 Monate03/2025 bis 02/2026196066 Jahre + 4 Monate05/2026 bis 04/2027196166 Jahre + 6 Monate07/2027 bis 06/2028196266 Jahre + 8 Monate09/2028 bis 08/2029196366 Jahre + 10 Monate11/2029 bis 10/2030196467 Jahre01/2031 bis 12/2031

Bei der Grundsicherung im Alter ist es unerheblich, ob der Anspruchsberechtigte tatsächlich eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente erhält.

Dazu interessant: Altersarmut: Wagenknecht warnt vor Rente auf Hartz IV Niveau

Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung

Ob die Voraussetzungen für die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung vorliegen, wird im Auftrag des Trägers der Grundsicherung (i. d. R. die Stadtverwaltung oder Gemeinde) vom medizinischen Dienst des zuständigen Rentenversicherungsträgers geprüft.

Voraussetzungen

Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung nach § 41 Abs. 3 SGB XII wird an hilfsbedürftige Personen gezahlt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr aktiv am Erwerbsleben teilnehmen können.

Anders als die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wird Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dementsprechend an Menschen erbracht, die auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und die ohne staatliche Hilfe ihre Lebensgrundlage nicht sicherstellen können.

Wann eine Erwerbsminderung vorliegt, ist dem Gesetzestext in § 43 SGB VI zu entnehmen. Nach dessen Wortlaut ist eine Person voll erwerbsgemindert, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Umständen des Arbeitsmarktes nicht mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann.

Wann Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende besteht erfahren Sie unter Hartz IV Anspruch.

Wann besteht kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung?

Sehr hohes Einkommen von Eltern oder Kindern

Antragsteller haben keinen Anspruch auf die Grundsicherung, wenn das jährliche Gesamteinkommen (Bruttoeinkommen) gem. § 16 SGB IV der Eltern oder Kinder einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro überschreitet.

Gemäß Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Az. B 8 SO 21/11 R vom 25.04.2013) gelten die 100.000 Euro für jeden einzelnen Angehörigen.

Stattdessen Hilfe zum Lebensunterhalt

Sollte der Anspruch auf die Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung wegen zu hohen Einkommens der Eltern oder Kinder entfallen, besteht stattdessen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es, anders als bei der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, einen Unterhaltsrückgriff. Hier können dann die unterhaltspflichtigen Verwandten ersten Grades – also Eltern und Kinder – in Anspruch genommen werden.

Weiterführende Informationen zum Thema Unterhaltsrecht finden Sie im Ratgeber unterhalt.net.

Weitere Ausschlussgründe

Bei Hilfebedürftigen entfällt auch dann der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn

  • sie die Bedürftigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben (§ 41 Abs. 4 SGB XII).
  • sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
  • sie sich länger als vier Wochen ohne Unterbrechung im Ausland aufhalten nach Ablauf der vierten Woche, bis sie ihre Rückkehr ins Inland nachweisen (§ 41a SGB XII).

Wie hoch sind die Grundsicherungsleistungen?

Der Umfang der gewährten Leistungen ist ähnlich ausgestaltet wie beim Bezug von Arbeitslosengeld II nach § 20 SGB II und umfasst:

Regelbedarf

Der Regelbedarf entspricht auch den Regelleistungen von Hartz IV, die seit dem 01.01.2022 folgende Werte haben (die Werte bis Ende 2021 stehen in Klammern dahinter):

  • Regelbedarf Haushaltsvorstand: 449 € (446 €)
  • bei volljährigen Partnern jeweils: 404 € (401 €)
  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 285 € (283 €)
  • für Kinder ab 7 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 311 € (309 €)
  • für Kinder ab 15 Jahren: 376 € (372 €)

Wie sich die Bedarfe im Einzelnen zusammensetzen erfahren Sie unter Hartz IV Regelsatz.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Wie beim Arbeitslosengeld II werden auch bei der Grundsicherung im Alter und voller Erwerbsminderung die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen (§ 42a SGB XII).

Berücksichtigt wird dabei die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen.

Mehr zu diesem Thema unter Angemessene Wohnkosten bei Hartz IV Bezug.

Mehrbedarfe

Zusätzlich werden nach § 42b SGB XII Mehrbedarfe übernommen, die zusätzlich zur Regelleistung erbracht werden, hierzu zählen:

  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft
  • Mehrbedarf bei Alleinerziehenden
  • Mehrbedarf bei Behinderung (17% des maßgeblichen Regelsatzes), wenn der Antragsteller gehbehindert ist und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ erhält.
  • Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung (bspw. bei krankheitsbedingter Kost)
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwasserversorgung (wenn das Wasser über den Strom, z.B. Durchlauferhitzer, aufgewärmt wird.)

Welche Höchstgrenze allgemein gilt und was zu beachten ist erfahren Sie unter Hartz IV Mehrbedarf.

Kranken- und Pflegeversicherung

Werden die Kosten der Kranken- und Pflegeversicherung nicht anderweitig übernommen (bei Bezug der Altersrente erfolgt der Abzug der Beiträge direkt bei der Rentenkasse), so werden diese ebenfalls im Rahmen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung übernommen (§ 32 SGB XII).

Vorsicht bei der privaten Krankenversicherung

Tipp: Wer in der PKV versichert ist und hilfebedürftig wird, sollte umgehend einen Antrag bei seiner Krankenversicherung stellen, in den Basistarif eingestuft zu werden.

Infolge der Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag auf die Hälfte des Beitrags reduziert, der für den Basistarif zu zahlen ist – und dies ist genau der Beitrag, der auch vom Sozialamt übernommen wird.

Achtung: Hier sollten Sie schnell sein und auch auf eine zügige Bearbeitung pochen, denn wenn sie nicht schon im ersten Monat der Hilfebedürftigkeit im Basistarif eingestuft sind, zahlen Sie den regulären Beitrag weiter. Den Differenzbetrag zum Zuschuss des Sozialamtes und dem regulären PKV Beitrag müssen Sie dann aus der Grundsicherung schultern.

Weitere Leistungen

Darüber hinaus können auch weitere Leistungen beantragt werden, die beispielsweise für außergewöhnliche Anschaffungen benötigt werden und nicht aus den Regelleistungen angespart werden können.

Grundsicherung als Darlehen

In Ausnahmefällen kann die Grundsicherung als Darlehen gewährt werden, beispielsweise bei der Übernahme einer Mietkaution für einen notwendigen Wohnungswechsel, der zur Absenkung der Wohnkosten nötig wird.

Erfahren Sie mehr zum Darlehen vom Jobcenter unter Hartz IV Darlehen.

Übernahme von Mietschulden

Werden bereits Leistungen für Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung oder auch Leistungen nach dem SGB II bezogen, so können auch Mietschulden übernommen werden, wenn dadurch eine Wohnungskündigung oder gar Räumung abgewendet werden kann (siehe hierzu § 22 Abs. 8 SGB II).

In Ausnahmefällen können diese Leistungen auch erbracht werden, wenn weder Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezogen werden.

Lesenswert: Mietschulden bei Hartz IV – Wann zahlt das Jobcenter?

Welches Einkommen wird angerechnet?

Die Grundsicherung wird unter Anrechnung sämtlichen Einkommens gezahlt.

Dazu gehört:

  • jegliche Art des Erwerbseinkommens
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitaleinkünfte
  • sonstige Einkünfte
  • Wohn- oder Nießbrauchsrechte
  • ausgezahlte Renten und Pensionen

Von der Anrechnung ausgeschlossen ist die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie zur Hälfte Renten, die für einen Schaden am Körper, Leben oder Gesundheit gezahlt werden.

Erhält der Antragsteller Wohngeld, so mindert dieses den Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, da dieses bereits für den Wohnbedarf gezahlt wird.

Werden tatsächlich Unterhaltszahlungen geleistet, beispielsweise durch die Kinder oder Eltern, so sind diese als Einkommen auf die Grundsicherung anzurechnen, unabhängig davon, ob die Einkünfte des Unterhaltszahlers 100.000 Euro übersteigen.

Was genau als Einkommen gewertet wird und wie die Anrechnung funktioniert erfahren Sie unter Hartz 4 Einkommen.

Freibetrag bei Grundsicherung im Alter

Seit Januar 2021 gilt ein Rentenfreibetrag für die Grundsicherung im Alter. Weist der Leistungsbezieher 33 Jahre an Grundrentenzeit nach, bleiben maximal 223 Euro der monatlichen Bruttorente anrechnungsfrei.

Wie viel Vermögen wird angerechnet?

Auf die Grundsicherung wird sämtliches Vermögen angerechnet, welches der Antragsteller besitzt. Zu diesem zählen Immobilien- und Grundvermögen, das Auto sowie sämtliches Bar- und Sparvermögen und auch Kapitalanlagen.

Nicht angerechnet werden ein selbstgenutztes Haus oder eine selbstgenutzte Wohnung sowie gefördertes Altersvorsorgevermögen wie bspw. angesparte Riester-Rente.

Freibetrag

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht seit dem 01. April 2017 nach § 1 Satz 1 Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ein Freibetrag auf kleineres Barvermögen. Die Freigrenze beträgt 5.000 Euro pro Person. Für Alleinstehende sind also 5.000 Euro anrechnungsfrei, für Verheiratete bzw. Lebenspartner sind 10.000 Euro anrechnungsfrei.

Ist der Leistungsbezieher unterhaltspflichtig kommen weitere 500 Euro Freibetrag pro unterhaltsberechtigter Person dazu (§ 1 Satz 2 Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch).

Übersteigt das Vermögen diese Grenzen, so muss es zunächst aufgebraucht werden, bevor der Leistungsträger zahlt.

Was als Vermögen gilt erfahren Sie unter Schonvermögen – Freibeträge auf Vermögen.

Grundsicherung ist abhängig von Einkommen und Vermögen

Da die Grundsicherungsleistungen nur an Hilfebedürftige gezahlt werden, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Mitteln bestreiten können, wird das Einkommen und Vermögen angerechnet.

Hierzu zähen auch das Einkommen und Vermögen des

  • nicht getrennt lebenden Ehegatten.
  • nicht getrennt lebenden Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
  • Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.

Antrag und Bewilligungszeitraum

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird für die Dauer von zwölf Monaten bewilligt.

Im Rahmen des zu stellenden Folgeantrags wird die Bedürftigkeit erneut überprüft. Der Antrag selbst ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen.

Das Formular sowie weitere Informationen zum Folgeantrag finden Sie unter Weiterbewilligungsantrag auf Hartz IV Leistungen.

Wann wird die Grundsicherung ausgezahlt?

Die Auszahlung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt im Voraus für den darauf folgenden Monat.

Wichtig: Beim Erstantrag ist zu beachten, dass die Leistungen ab dem Ersten des Monats gewährt werden, in dem der Antrag gestellt wurde – aber nicht vor Beginn der Voraussetzungen.

Beispiele: Haben Sie am 25. Juli den Antrag gestellt, werden die Leistungen ab dem 01. Juli gezahlt. Haben Sie am 25. Juli den Antrag gestellt, erreichen aber das Renteneintrittsalter erst ab August, werden die Leistungen ab dem 01. August gezahlt.

Auch beim Übergang von Hartz IV zur Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung werden die Leistungen erst ab dem Folgemonat gezahlt, nachdem der Hartz IV Anspruch endet.

Das Wichtigste in Kürze: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wie viel Grundsicherung steht mir zu?

Die Höhe der Grundsicherung entspricht der Höhe des Hartz IV Regelsatzes (449 Euro in 2022) zuzüglich angemessener Kosten für Wohnung und Heizung sowie ggfs. Mehrbedarfe bei Behinderung, dezentraler Warmwasserversorgung oder kostenaufwändiger Ernährung.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach SGB XII?

Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben Menschen, die das Eintrittsalter zur Regelaltersrente erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was bedeutet Grundsicherung bei Erwerbsminderung?

Die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung wird an Personen ausgezahlt, die auf Grund von Krankheiten oder Behinderungen dauerhaft voll erwerbsunfähig sind. Betroffene sind dementsprechend nicht in der Lage ihren Lebensunterhalt eigenhändig zu bestreiten.

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung?

Auf den ersten Blick finden sich wenig Unterschiede zwischen Hartz IV und der Grundsicherung. Im Gegensatz zu Hartz IV setzt der Bezug der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung allerdings nicht voraus, dass Leistungsberechtigte erwerbsfähig sind und dem Arbeitsmarkt entsprechend zur Verfügung stehen. Gesetzesgrundlage bietet hierbei nicht das SGB II, sondern das SGB XII.

Wie hoch ist die Grundsicherung für Rentner 2022?

Aktuell (2022) höchstens 224,50 Euro der Bruttorente, wenn 33 Jahre an Grundrentenzeiten erfüllt sind.

Wie hoch ist das Existenzminimum für Rentner?

Existenzminimum für Rentner In Deutschland liegt der Minimalbetrag an notwendiger Rente im Jahr 2022 bei 446 Euro plus Mietkosten. Wer als Rentner weniger Einkünfte bezieht, hat ein Anrecht auf die Grundsicherung.

Wie hoch ist die Grundsicherung für eine Person?

Neue Regelsätze für Grundsicherung → Alleinstehende Erwachsene bekommen jetzt 449,– € monatlich, das sind 3,– € mehr zur Grundsicherung als bisher. → Für Ehepaare und Paare, die eheähnlich leben, stieg der Gesamtbedarf zum Bestreiten des Lebensunterhalts auf 809,– € (plus 7,– €).

Wie hoch ist die Grundsicherung netto?

Grundsicherung online berechnen Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt 399,- Euro. Bei Partnerschaften einer Bedarfsgemeinschaft sind jeweils 360,- Euro festgelegt. Dieser ist aber von verschiedensten Faktoren Abhängig.