Wie viel ist das Existenzminimum?Das genaue Existenzminimum variiert von monatlich 784 Euro für Alleinstehende bis hin zu 1.295 Euro für Verheiratete. Bei Kindern steigt das Existenzminimum entsprechend. Show
Die genaue auf Sie zutreffende Höhe des Existenzminimums können Sie weiter unten der Existenzminimum Tabelle entnehmen. Gemäß der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts soll jedem Steuerpflichtigen nach Abzug der Einkommenssteuer noch so viel von seinen Einkünften erhalten bleiben, dass damit sein notwendiger Lebensunterhalt sowie der Lebensunterhalt der Familie bestritten werden kann. Es wird aus diesem Grund auch vom steuerfreien Existenzminimum gesprochen. Außerdem bestimmt das Bundesverfassungsgericht, dass sich das Existenzminimum anhand folgender Punkte zusammensetzt:
Um das Existenzminimum exakt zu berechnen, legt die Bundesregierung alle 2 Jahre im Existenzminimumbericht fest, welche Mindestbeträge gelten. Er orientiert sich an den Regelungen des Sozialrechts, bei Erwachsenen handelt es sich um den Grundfreibetrag und bei Kindern um den Kinderfreibetrag. Existenzminimum RentnerGerade im Rentenalter leben viele Menschen am Existenzminimum, zumindest gemessen am Einkommen. Das liegt daran, dass die Rente deutlich geringer ausfällt, als das bis dahin bezogene Gehalt. Im Alter reichen die Einkünfte dann kaum noch zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts aus. Somit müssen Ersparnisse aufgebraucht werden. Sind diese nicht vorhanden, wie bei vielen Rentnern, so muss der Lebensstandard stark reduziert werden. Der Staat hat für diesen Fall das sogenannte „Recht auf Grundsicherung“ geschaffen. Die Grundsicherung umfasst dabei all die Leistungen, die auch die Sozialhilfe umfasst. Anders als bei der Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung aber nicht das Einkommen von Kindern oder Eltern der Leistungsempfänger zur Lebenshaltung herangezogen. Auf das Einkommen von Kindern oder Eltern wird hier nur in Ausnahmefällen zugegriffen, wenn dieses die Grenze von jährlich 100.000 Euro überschreitet. Auf die Grundsicherung hat Anspruch, wer im Alter bedürftig ist oder auch der vollen Erwerbsminderung unterliegt. Entscheidend ist dabei die Erreichung der gesetzlich festgelegten Altersgrenze zum Eintritt in die Rente. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 liegt diese Grenze bei 67 Jahren (Stand März 2019). Ob bereits eine Altersrente bezogen wird oder nicht, ist dabei nicht von Bedeutung. Liegt eine dauerhafte Erwerbsminderung vor, dann müssen Betroffene mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben, um Anspruch auf die Grundsicherung zu haben. Die Prüfung, inwiefern eine Person tatsächlich auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, obliegt der Deutschen Rentenversicherung, welche vom Sozialhilfeträger vorab zur Prüfung beauftragt wird. Als Existenzminimum (auch: Notbedarf) bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung. Wie die Armutsdefinition ist die Definition des Existenzminimums immer kulturspezifisch und relativ. Das soziokulturelle Existenzminimum garantiert über das physische Existenzminimum hinaus ein Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Situation in den deutschsprachigen LändernDeutschlandSoziokulturelles ExistenzminimumDie Sozialgerichte haben den Begriff des soziokulturellen Existenzminimums geprägt. Er umfasst den materiellen Bedarf, der unerlässlich ist, um bei sparsamem Wirtschaften am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dazu werden Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt erbracht. Die für die Höhe dieser Leistungen maßgeblichen Regelbedarfe werden auf der Grundlage statistischer Erhebungen festgelegt. Maßgeblich sind die Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger. Dabei werden nicht die Preise eines politisch gesetzten Warenkorbes berücksichtigt, sondern die durch Befragungen ermittelten tatsächlichen Ausgaben. An den statistisch ermittelten Werten werden teilweise erhebliche Abschläge vorgenommen, um zwischen Erwerbstätigen und Beziehern der Grundsicherungsleistung einen deutlichen Abstand zu schaffen (das sogenannte Lohnabstandsgebot[1]). Kritiker bemängeln, dass infolge von sachlich nicht gerechtfertigten Abschlägen das (real erforderliche) soziokulturelle Existenzminimum erheblich unterschritten werde.[2][3] Des Weiteren sieht § 1a Kürzungen der existenzsichernden Leistungen für Leistungsberechtigte (materiell hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete sowie Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vor. Schuldrechtliches ExistenzminimumDas pfändungsfreie Existenzminimum ergibt sich aus § 850c ZPO. Es liegt seit dem 1. Juli 2019 für eine alleinstehende Person bei 1.178,59 €[4] netto pro Monat (bis Juli 2019 bei 1133,80 €[5]). Die Freibeträge erhöhen sich, wenn der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen hat. Die Freigrenzen werden regelmäßig im 2-Jahres-Rhythmus proportional mit den Veränderungen des steuerrechtlichen Existenzminimums (siehe unten, § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG) angepasst. In der europäischen Sozialcharta ist das angemessene (Mindest-)Entgelt mit 68 % des nationalen Durchschnittsstundenlohns taxiert, der in Deutschland nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aus 2013 bei 15,89 € brutto liegt und somit zu einem angemessenen Entgelt von 10,80 € brutto pro Stunde führt. Steuerrechtliches ExistenzminimumDarstellung der im Jahr 2022 steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminima und der entsprechenden einkommensteuerlichen Freibeträge (in Euro)[6]
Das einkommensteuerliche Existenzminimum darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht geringer sein als das sozialhilferechtlich definierte sogenannte „sächliche Existenzminimum“, das für alle Steuerpflichtigen in voller Höhe von der Einkommensteuer freizustellen ist (Grundfreibetrag).[7][8][9][10][11] Das sächliche Existenzminimum als Bestandteil der Steuerfreiheit des Existenzminimums umfasst im Wesentlichen die Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Wohnung und Heizung sowie den korrespondierenden Leistungstatbeständen des Sozialhilferechts. Im Februar 2008 stellte das Bundesverfassungsgericht ergänzend fest, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Kranken- und Pflegeversorgung, insbesondere entsprechende Versicherungsbeiträge, ebenso Teil des einkommensteuerrechtlich zu verschonenden Existenzminimums sein können.[12] Für das Berichtsjahr 2022 beispielsweise prognostizierte die Bundesregierung in ihrem „13. Existenzminimumbericht“[6] einen sozialhilferechtlichen Mindestbedarf eines Alleinstehenden von 9888 Euro (siehe nebenstehende Tabelle), für Ehepaare 16.320 Euro, für ein Kind[13][14] 5.460 Euro. Das einkommensteuerliche Existenzminimum dagegen beläuft sich für Alleinstehende auf 9.408 Euro und für Ehepaare auf 18.816 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt 5.173 Euro – zuzüglich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von 2.928 Euro summierten sich die steuerlichen Freibeträge damit pro Kind auf 8.101 Euro. Die Steuerfreiheit des Existenzminimums des Steuerpflichtigen und seiner unterhaltsberechtigten Familie ist im Rahmen des subjektiven Nettoprinzips ein Verfassungsgebot. Neben dem Grundfreibetrag gibt es noch Steuerabzüge, welche die Steuerfreiheit des Existenzminimums gewährleisten sollen. Existenzminimumbericht der BundesregierungDer Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (kurz: Existenzminimumbericht) wird seit 1995 von der deutschen Bundesregierung zunächst alle drei, inzwischen alle zwei Jahre vorgelegt. Er trifft Aussagen zur aktuellen Höhe des steuerbefreiten Existenzminimums. Daran orientiert sich auch das Kindergeld. ÖsterreichEine andere Definition des Existenzminimums als in Deutschland ergibt sich aus der Existenzminimumverordnung der Republik Österreich, in der das nichtpfändbare Einkommen festgelegt wird. Eine Ausnahme bildet der Anspruch auf Kindesunterhalt: Forderungen gegen barunterhaltspflichtige Elternteile sind auch zulässig, wenn deren Existenzminimum um 25 % unterschritten wird. (Beispiel: Existenzminimum-Verordnung 2002 – ExMinV 2002, Republik Österreich). Danach hängt das Existenzminimum vom eigenen Einkommen ab. SchweizZu unterscheiden sind in der Schweiz de lege lata das sozialhilferechtliche und das schuldbetreibungsrechtliche Existenzminimum. Anspruch auf „Sozialhilfe“ zur Abdeckung des Existenzminimums hat jeder Mensch in der Schweiz, solange er sich nicht illegal im Land aufhält. Das Existenzminimum berechnet sich oftmals an den Mietkosten einer einfachen, zweckmäßigen Wohnung, den Krankenkassenprämien inklusive Selbstbehalt sowie rund CHF 1000 für einen Ein-Personen-Haushalt bzw. CHF 1500 für einen 2-Personen-Haushalt. Bei Menschen, die einer Arbeitstätigkeit nachgehen oder in Ausbildung sind, wird ein Zuschlag für berufsbedingte Auslagen gewährt. Einen Anhaltspunkt geben die unverbindlichen Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. Die einzelnen Kantone und Gemeinden berechnen die Höhe des Existenzminimums unterschiedlich. Wurde einer Person gemäß dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) der Lohn gepfändet, kommen bei der Berechnung des Existenzminimums die schuldbetreibungsrechtlichen Richtlinien zur Anwendung. Diese Richtlinien können kantonal unterschiedlich ausgestaltet sein. Hilfsangebote diverser nichtstaatlicher OrganisationenEine konkrete Hilfe für Menschen, die finanziell am Existenzminimum leben, können Projekte von diversen nichtstaatlichen Organisationen sein. Zum Beispiel karitative Einrichtungen wie Kleiderkammern, die „Tafeln“ oder Suppenküchen, aber auch Einrichtungen die grundsätzlich allen Menschen offenstehen, wie der so genannte Umsonstladen. Anfang des 20. Jahrhunderts
– Alfred Marshall: Das Existenzminimum aus ökonomischer Sicht: Handbuch der Volkswirtschaftslehre. Stuttgart / Berlin 1905, S. 115.[15] Weblinks
Einzelnachweise
Wie hoch ist das Existenzminimum 2022 in Deutschland?Das so genannte Existenzminimum muss für alle steuerfrei sein. Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag. Nach einer Erhöhung von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 wird er zum Jahr 2022 erneut angehoben: auf 9.984 Euro.
Wie viel Geld steht mir zum Leben zu?Wie hoch ist das Existenzminimum 2021 in Deutschland? Für Erwachsene beträgt das sächliche Existenzminimum 2021 im Jahr 9.744 Euro. Das sind 48 Euro mehr als im Jahr 2020. Der steuerliche Grundfreibetrag für Erwachsene liegt bei 9.408 Euro.
Wie hoch ist der Mindestsatz zum Leben im Monat?Wie viel ist das Existenzminimum? Das genaue Existenzminimum variiert von monatlich 784 Euro für Alleinstehende bis hin zu 1.295 Euro für Verheiratete. Bei Kindern steigt das Existenzminimum entsprechend.
Wie hoch ist Grundsicherung 2022?Jeder der beiden Personen steht 2022 ein Regelbedarf in Höhe von 404 Euro zu, also zusammen 808 Euro.
|