Wer muss die Anlage VM ausfüllen?

Hallo, ich habe eine Frage zum Erstantrag bei Hartz 4, und zwar zum Punkt mit dem Vermögen: Müssen da auch kleine Beträge angegeben werden, wenn ich z.B. 4,54 € auf dem Giro-Konto habe? Oder sind diese Angaben nicht relevant und nicht als Vermögen zu werten? Kann ich beim Hauptantrag unter Punkt Vermögen einfach "nein" angeben und in der Anlage VM dann nur meine persönlichen Daten und Unterschrift hinzufügen?

4 Antworten

Wer muss die Anlage VM ausfüllen?

Pro Lebensjahr der antragstellenden Person gewährt das SGB bei ALG II ein Schonvermögen von 150 Euro. Was auf Deinem Girokonto ist , ergibt sich bei Antragstellung schon ais der Vorlagepflicht aktueller Kontoauszüge regulär der letzten 3 bis 6 Monate .

Das Jobcenter will da entsprechend des Formulars somit nur "relevante" Spareinlagen , Wertgegenstände und vergleichbare Luxusartikel wissen , die abseits einer bescheidenen Lebensführung ohne deren Beeinträchtigung auch zunächst in aufbrauchbare Barmittel umwandelbar wären , wenn die addierten Werte die zulässigen Schonbeträge übersteigen würden.

Hier findest Du eine recht umfangreiche Erörterung dessen , was es zum "Schonvermögen" bei einem ALG II - Antrag zu sagen gibt, bzw was anrechenbar ist , und was nicht .

https://www.hartziv.org/was-zaehlt-als-vermoegen.html

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Community-Experte

Recht, Hartz IV

Das für alle anderen Sozialgesetzbücher - also auch für das SGB II, das für ALG II (vilgo "Hartz IV") zuständig ist - maßgebliche SGB I schreibt in § 60 Angabe von Tatsachen:

"(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat

  1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, [...]"

Nun sind Beträge unterhalb der Absetzbeträge, die in SGB II § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen genannt werden ("(2) Vom Vermögen sind abzusetzen [...]"), im Grunde nicht erheblich für die Leistung.

Da aber der Antragsteller beim Stellen des Antrags noch gar nicht in jedem Fall sicher sein kann, ob seine "4,54 € auf dem Giro-Konto" erheblich sind oder nicht, sollte er sie angeben.

Denn noch ist vielleicht unklar, mit welchem Wert ein Auto oder ein Gemälde am Ende eingestuft wird, wenn alle Vermögensteile zusammengerechnet werden, oder auch Aktien, die ja ebenfalls zum aktuellen Zeitwert berechnet werden, hier "Verkehrswert" genannt: "(4) Das Vermögen ist mit seinem Verkehrswert zu berücksichtigen" (bitte weiterlesen!), steht in Absatz 4 § 12 SGB II.

Hinzu kommt, dass Vermögen, das beim Erstantrag nicht angegeben wurde, später eventuell als anzurechnenden Einkommen angerechnet werden - und dafür gibt es nur geringe oder gar keine § 11b Absetzbeträge.

Beispiel: In einem Jahr taucht die Frage auf, wo die "4,54 € auf dem Giro-Konto" denn herkommen - und warum sie nicht als Einkommen angegeben wurden. Dann wird es vielleicht schwer fallen, die 4,54 als altes Vermögen zu deklarieren, zumal die (vielleicht auch unberechtigte) Frage auftauchen könnte, warum die 4,54 vor einem Jahr nicht als Vermögen angegeben worden waren, als im Formblatt danach gefragt worden war.

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:Eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Wer muss die Anlage VM ausfüllen?

Community-Experte

Recht, ALG II, Hartz IV

Ja, selbst wenn du nur 50 Cent auf dem Konto oder Sparbuch hättest, wäre das Vermögen und muss angegeben und dementsprechend nachgewiesen werden, selbst wenn du 0 € haben würdest, sind Nachweise und Angaben erforderlich und dies wirst du dann auch bei einem später evtl.zu stellenden WBA - Antrag machen müssen, also z.B. in der Regel die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen oder in Kopie einreichen.

Auch wenn dann im Endeffekt das geringe Vermögen nicht zur Anrechnung kommt, müssen diese angegeben und nachgewiesen werden, im Internet findest du die Angaben zum ALG - 2 Schonvermögen.

Wer muss die Anlage VM ausfüllen?

Gib alles an. Du hast eh schonvermögen so das kleinbeträge keinen unterschied machen, aber so gibt es wenigstens keinen Stress wegen falsch ausgefüllter Formulare.

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