Die Würde des Menschen ist unantastbar Bedeutung

Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes gilt zurecht als Herzstück der deutschen Verfassung. Als erstes Grundrecht und Grundwert der Verfassung ist die Menschenwürde der Ausgangspunkt aller politischen und juristischen Diskussion. Der Mensch wird - als direkter Gegensatz zu seiner Stellung während der Verbrechen des Nationalsozialismus - als Individuum in den Mittelpunkt allen staatlichen Handelns gestellt und neben der freiheitlich demokratischen Grundordnung zum unabänderlichen Grundpfeiler unserer Gesellschaft erklärt. Der Kern der Menschenwürde ist ihre Unantastbarkeit: Ein Eingriff ist nie zu rechtfertigen, eine Abwägung mit den Rechten Dritter findet nicht statt. Dabei entstehen jedoch Probleme, die nicht leicht zu lösen sind: Was genau ist von der Menschenwürde umfasst, was passiert, wenn die Würde des Einen mit der Würde der Anderen kollidiert? Und: Welche Konsequenzen hat es für unsere Grundrechtsordnung, wenn der fundamentale Ausgangspunkt aller anderen Rechte so dermaßen schwierig zu fassen ist?

von Jonas Heilemann

Die Würde des Menschen ist unantastbar Bedeutung

© Antonia Hinterdobler

Die Gewährleistung der Menschenwürde ist fortwährender Gegenstand juristischer Diskussion. Man kann nicht behaupten, dass es eine einstimmige Ansicht dazu gibt, wie sie rechtlich zu behandeln ist. Es gibt sogar eine Debatte darüber, ob Art. 1 GG ein eigenes Grundrecht darstellt - der Großteil der Wissenschaft erkennt sie jedoch als solches an. Konkretisiert wird sie durch verschiedene Ansätze, die allesamt aus der Menschenwürde folgen: die Subjektqualität des Individuums wird betont: Dem Menschen wohnt ein eigener Wert inne, der ihm nicht genommen werden darf. Damit sind Erniedrigungen sowie Eingriffe in die physische und psychische Integrität des Menschen strikt verboten. Dieses Rechte sind vom Staat in zweierlei Form zu gewährleisten: Der Staat muss die Menschenwürde in eigenen Handlungen respektieren und gegen die Verletzung durch Dritte schützen.

Dieser Kern der Menschenwürde gilt zumindest seit Einführung der Grundrechtecharta der Europäischen Union auch für die EU - und mittelbar für alle Mitgliedstaaten. Auch in der Rechtsprechung zur Europäischen Menschenrechtskonvention kann ein solches Recht auf Menschenwürde gefunden werden. Die Stellung der Menschenwürde in Europa kann also kaum hoch genug eingeschätzt werden.

Probleme entstehen, sobald es um eine praktische Anwendung der Menschenwürde geht. In der Wissenschaft wird vertreten, es sei unmöglich, Menschenwürde zu definieren; es sei im Übrigen auch gar nicht nötig. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Zeit lang die Dürig’sche Objektformel angewandt, die besagt, dass „der Mensch nicht zum Objekt des Staates gemacht werden darf“. Inzwischen hat das BVerfG jedoch selbst anerkannt, dass es nicht genügt, sie so zu definieren – mit dieser Formel ließe sich andauernd eine Verletzung der Menschenwürde feststellen. Andere Ansätze versuchen, „Würde“ selbst anders zu definieren und sie damit handhabbar zu machen: Würde als Ergebnis individueller Leistung, Würde als menschliches Zusammenleben oder Würde der „menschlichen Rasse“ als solcher. Alles letztendlich gescheiterte Versuche, die letztendlich auch zu keinem Ergebnis führen.

Ein vielversprechender Ansatz ist die „Negativdefinition“: Wenn wir nicht positiv sagen können, was Würde ist, dann können wir sie vielleicht definieren, indem wir festhalten, was nicht mit ihr vereinbar ist; Folter, Todesstrafe. Die Idee: Was übrig bleibt, ist nicht von der Würde betroffen - damit wäre der Anwendungsbereich definiert. Dabei wird jedoch der Kern des Problems umgangen: Wer definiert denn, was nicht mit der Würde vereinbar ist? Bei der Todesstrafe mögen sich noch alle halbwegs einig sein, bei der Folter von Gefangenen mit dem Ziel ein Kind zu retten wird es schon schwieriger und bei den Themen Klonen, Leihmutterschaft und Abtreibung vollkommen unmöglich, einen Konsens zu erzielen. Abhängig vom individuellen moralischen, ethischen und religiösen Hintergrund sind die Meinungen da einfach zu unterschiedlich.

Wer nun anführt, dass die kritischen Fälle doch (glücklicherweise) recht selten auftreten und wir in Deutschland mit dem BVerfG eine angesehene Instanz haben, die die Zweifelsfälle entscheiden könnte, hat zwar recht. Er lässt jedoch die fundamentale Bedeutung der Menschenwürde außer Acht: Die Wissenschaft ist sich (größtenteils) einig, dass die Würde ein einklagbares Recht sein soll; sie ist Begründung, Ausgangspunkt und Grenze aller anderen Rechte und damit unverzichtbar für unsere Vorstellungen von Demokratie, Freiheit und Gleichheit. Ohne klare Definition der Menschenwürde bleibt ihr Schutz abhängig von Einzelfallentscheidungen. Der Schutzbereich der Menschenwürde ist in hohem Maße von moralischen Vorstellungen abhängig – und widerspricht damit der Idee eines inhärenten und bedingungslosen Schutzes.

Wie sollen wir also mit der Menschenwürde umgehen? Muss die Unantastbarkeit doch aufgegeben werden? Natürlich nicht. Gerade der historische Hintergrund sollte an dieser Stelle in Erinnerung gerufen werden: Die Menschenwürde ist die Antwort auf die Kriegsverbrechen des zweiten Weltkriegs; sie ist die verfassungsrechtliche Antwort auf den Holocaust. Eine nähere Beschäftigung mit der Menschenwürde mag unbequem sein. Jeder Versuch der Definition führt zu einer Auseinandersetzung mit den grundlegenden moralischen Vorstellungen eines jeden Einzelnen. Doch der konsequente Schutz der Menschenwürde macht es unverzichtbar, sie als Recht konkreter zu definieren - nur so kann ihre Wahrung auch von Gerichten gewährleistet werden.

Würde des Menschen was versteht man darunter?

Menschenwürde bedeutet, dass jeder Mensch wertvoll ist, weil er ein Mensch ist. In Artikel 1 (1) des Grundgesetzes steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Was verstößt gegen die Würde des Menschen?

Die Menschenwürde verbietet grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen. Auch ein Straftäter darf nicht zum bloßen Objekt der Verbrechensbekämpfung unter Verletzung seines verfassungsrechtlich geschützten sozialen Wert- und Achtungsanspruchs gemacht werden.

Wann wird die Würde des Menschen verletzt?

In früheren Entscheidungen ging das Bundesverfassungsgericht von der so genannten Objektformel aus. Danach ist die Menschenwürde verletzt, wenn Menschen zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden.

Wie schreibt man die Würde des Menschen ist unantastbar?

Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes stellt deshalb klar: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."