Wer kann in Österreich gewählt werden?

Die Funktionsperiode einer österreichischen Bundespräsidentin oder eines österreichischen Bundespräsidenten dauert sechs Jahre. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sich bei zwei aufeinanderfolgenden Bundespräsidentenwahlen der Wahl stellen.

Der Wahltermin wird rechtzeitig vor Ablauf der Funktionsperiode durch Verordnung der Bundesregierung (im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates) festgelegt. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird auch ein Stichtag bestimmt, nachdem sich verschiedene die Durchführung der Bundespräsidentenwahl betreffende Fristen richten.

Das aktive Wahlrecht zu einer Bundespräsidentenwahl erlangt man, wenn man am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet (alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 16. Geburtstag feiern) und das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt.

Um zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden (passives Wahlrecht), muss eine Bewerberin oder ein Bewerber zum Nationalrat wählbar sein und am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollenden (alle Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Wahltag ihren 35. Geburtstag feiern).

Bei der Durchführung einer Bundespräsidentenwahl werden auf allen Ebenen die Wahlbehörden (Sprengelwahlbehörden, Gemeindewahlbehörden, Bezirkswahlbehörden, Landeswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde) in jenen Zusammensetzungen tätig, in denen sie seit der zuletzt durchgeführten Nationalratswahl im Amt sind.

Aus organisatorischer Sicht gleicht eine Bundespräsidentenwahl im Wesentlichen einer Nationalratswahl. Dies betrifft auch die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl, oder vor einer anderen Wahlbehörde, insbesondere durch Bettlägerige vor einer fliegenden Wahlbehörde. Die Wahlzeiten werden von den Gemeinden individuell festgesetzt, die Wahllokale müssen jedoch längstens um 17.00 Uhr schließen.

Die Regelungen betreffend die Verbotszonen entsprechen jenen bei Nationalratswahlen; ein Alkoholverbot besteht bei Bundespräsidentenwahlen - wie bei allen anderen Wahlen - nicht. Es besteht auch keine Wahlpflicht.

Um zur Bundespräsidentin oder zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist das Erreichen von mehr als der Hälfte aller gültigen Stimmen erforderlich. Kandidieren mehr als zwei Bewerberinnen oder Bewerber und erlangt von diesen keiner eine solche Mehrheit, so findet vier Wochen nach dem ersten Wahlgang ein zweiter Wahlgang ("engere Wahl", "Stichwahl") statt, bei denen die beiden stimmenstärksten Bewerberinnen oder Bewerber gegeneinander antreten.

In der Folge wird das Ergebnis der Wahl durch die Bundeswahlbehörde auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet verlautbart. Sofern eine Bundespräsidentenwahl nicht erfolgreich angefochten wird, wird das Ergebnis der Wahl vom Bundeskanzler im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Funktionsperiode der neuen Bundespräsidentin oder des neuen Bundespräsidenten beginnt mit der Angelobung vor der Bundesversammlung.


BMI Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/S/2, 1010 Wien, Telefon: +43 1 531 26-905203 |  Kontakt

Sie dauert 5 Jahre. Die Gesetzgebungsperiode kann aber auch früher vorbei sein, wenn die Parteien das beschließen.

Bei einer Nationalratswahl werden 183 Abgeordnete für den Nationalrat gewählt.

Es besteht keine Wahlpflicht. Das heißt, Sie dürfen wählen, aber Sie müssen nicht wählen.

Aktiv wahlberechtigt sind Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Tag der Nationalratswahl 16 Jahre alt werden.
Aktiv wahlberechtigt heißt, dass man in Österreich wählen darf.

Passiv wahlberechtigt sind Österreicherinnen und Österreicher, die spätestens am Tag der Nationalratswahl 18 Jahre alt werden. Die Personen müssen am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft haben.
Passiv wahlberechtigt heißt, dass man in Österreich gewählt werden kann.

Den Stichtag legen die Regierung und das Parlament gemeinsam fest.

Österreich ist für die Nationalratswahl in 9 Landeswahlkreise eingeteilt. Jedes Bundesland ist ein Landeswahlkreis.
Die 9 Landeswahlkreise sind in 39 Regionalwahlkreise untergliedert. Hier finden Sie die Wahlkreiseinteilung.

Wenn eine Person kandidieren will, muss sie auf einem Wahlvorschlag stehen.

Sie wollen wissen, wie man bei der Nationalratswahl kandidiert?

Zur Kandidatur gibt es eine eigene Seite.

In jedem Bundesland gibt es einen eigenen Stimmzettel.

In Österreich wählen Sie eine Partei.

Sie können dazu bei dieser Partei auch noch Vorzugsstimmen vergeben.

Nähere Informationen zu Vorzugsstimmen finden Sie auf einer eigenen Seite.

Vor jeder Nationalratswahl werden eigene Wahlbehörden neu gebildet.
Eine Wahlbehörde muss eine Wahl leiten und durchführen.
Die Wahlbehörden müssen bis zur nächsten Nationalratswahl auch alle anderen Wahlen auf Bundesebene durchführen.

In der Nationalrats-Wahlordnung 1992   finden Sie die Regeln für die Nationalratswahl.

Die letzte Nationalratswahl fand am 29. September 2019 statt.

Sind Sie Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher?

Wollen Sie an der nächsten Nationalratswahl teilnehmen, obwohl Sie im Ausland leben?
Dann beachten Sie bitte die Seite Informationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher.

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Wer kann gewählt werden?

Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei einer Wahl zu wählen. Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht sind normalerweise: Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes. Bei Kommunalwahlen können EU-Ausländer in jedem EU-Staat wählen.

Können Ausländer in Österreich Wahlen?

Nicht österreichische EU -Bürgerinnen/ EU -Bürger sind in Österreich grundsätzlich wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen ( bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) sowie bei Europawahlen.

Wer hat das Recht zu Wahlen?

Wahlberechtigt sind nur Deutsche im Sinne von Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, wozu neben deutschen Staatsangehörigen auch sogenannte Statusdeutsche zählen.

Wen kann man Wahlen 2022?

Das heißt, die Österreicherinnen und die Österreicher wählen ihr Staatsoberhaupt. In Österreich ist das der Bundespräsident. Bei der Bundespräsidenten-Wahl wählen die Österreicherinnen und Österreicher einen Bundespräsidenten. Die Wahl findet am 9. Oktober 2022 statt.