Wer ist für die Wartung der Rauchmelder in Mietwohnungen zuständig?


Vermieter müssen bis 31.12.2017 jede Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten. Was das für Mieter heißt, erklärt Volker Rastätter, Geschäftsführer des Mieterverein München e.V.

Die Rauchmelderpflicht hat das Land Bayern im Artikel 46 Absatz 4 der Bayrischen Bauordnung festgelegt. Demnach muss in allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, die zu den Aufenthaltsräumen führen, mindestens ein Rauchmelder vorhanden sein.

Wer muss für den Einbau sorgen? Wer muss ihn bezahlen?
Der Vermieter bzw. Eigentümer muss sich darum kümmern, dass die Rauchmelder in den jeweiligen Mietwohnungen installiert werden. Bei diesem Einbau handelt es sich um eine sogenannte Modernisierungsmaßnahme, das heißt, der Vermieter kann jedes Jahr 11 Prozent der Einbaukosten auf die Mieter umlegen und der Mieter muss sich das gefallen lassen.

Mit wieviel Mieterhöhung ist zu rechnen?
Das kommt darauf an, was der jeweilige Rauchmelder in der Anschaffung kostet. Die günstigsten sind für bereits 5 Euro zu haben, die teuersten liegen bei zirka 30 Euro. Das wären zum Beispiel bei einer Wohnung mit drei Rauchmeldern weniger als ein Euro pro Monat mehr Miete.

Wer ist für die Wartung zuständig? Wer muss sie bezahlen?
Der Vermieter kann bestimmen, ob der Mieter selbst für die jährliche Wartung zu sorgen hat oder ob er diese Aufgabe an eine Firma überträgt. Letzteres hat für den Mieter den Vorteil, dass er auf keinen Fall haften muss, wenn der Rauchmelder nicht funktioniert oder Fehlalarme ausgelöst werden. Die Kosten der Wartung können nach unserer Ansicht nicht in der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden, es sei denn, es ist ausdrücklich im Mietvertrag so vereinbart. Die Frage ist von den Gerichten aber noch nicht eindeutig geklärt. Sollten die Wartungskosten in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2017 auftauchen, raten wir den Mietern, diese Abrechnung von einem Juristen überprüfen zu lassen.

Bei Rückfragen:
Mieterverein München e.V.
Pressestelle
Anja Franz, Tina Angerer
Tel.: 089/55 21 43 – 17.

Meldung vom 08.11.2017

Für den Einbau von Rauchmeldern ist in den meisten Bundesländern der Vermieter zuständig, doch häufig wird der Mieter zur Wartung verpflichtet. Wie funktioniert die Überprüfung der Geräte und wann sollte man sie durchführen?

In diesen Bundesländern ist die Wartung durch den Mieter Pflicht

Die Wartungspflicht ist bundeslandintern geregelt, nach derzeitigem Stand verlangen folgende Bundesländer in Mietswohnungen eine Wartung der Rauchmelder durch den Mieter:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Bremen
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • NRW
  • Schleswig-Holstein

Die Wartungspflicht kann auch im gegenseitigen Einverständnis auf den Vermieter übertragen werden – oder andersherum. Allerdings ist juristisch noch nicht geklärt, ob der Eigentümer einer Wohnung nicht zumindest immer teilhaftbar ist.

So funktioniert die Wartung eines Rauchmelders

Die Wartungspflicht durch den Mieter ist also in der Vielzahl der Fälle gegeben und das macht auch Sinn: Der eigentliche Bewohner besitzt stets Zugriff auf die Wohnung und bemerkt eventuell auch zwischen den einzelnen Kontrollintervallen, ob etwas nicht stimmt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Wartung durch den Mieter sollte einmal im Jahr stattfinden. Jeder Rauchmelder besitzt einen Testknopf zur Funktionskontrolle, halten Sie diesen kurz gedrückt und warten Sie auf den Signalton.

Befreien Sie das Gerät außerdem von Verschmutzungen und achten Sie darauf, dass die Rauchöffnungen frei sind. Falls sich die Raumnutzung geändert hat, dann kontrollieren Sie auch, ob sich das Gerät noch immer an einer passenden Position befindet.

Weitere Ratschläge für die Wartung

Lesen Sie vor der eigentlichen Wartung die Betriebsanleitung Ihrer Geräte, denn dort finden Sie vielleicht noch weitere Hinweise. Halten Sie sich an die Anweisungen.

Sollte einer Ihrer Rauchmelder zwischen den Wartungsintervallen regelmäßig piepsen, dann ist wahrscheinlich ein Batteriewechsel nötig. Sie haben nach dem ersten Piepston noch 30 Tage Zeit, doch warten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht zu lange!

Tipps & Tricks

Verwenden Sie für den Betrieb Ihrer Rauchmelder hochwertige Lithium-Batterien, dann steht erst in einigen Jahren wieder der nächste Batteriewechsel an.

Wer ist für die Wartung der Rauchmelder in NRW zuständig?

Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.

Wer muss die Batterie des Rauchmelders wechseln?

Übernimmt der Vermieter die Wartung des Rauchmelders, muss er die Batterien wechseln und bezahlen. Der Vermieter kann die Kosten auf deine Miete oder auf die Nebenkosten umlegen, sodass du als Mieter indirekt bezahlen musst.

Wer zahlt Rauchmelder Mieter oder Vermieter NRW?

Defekte Rauchwarnmelder sind vom Vermieter zu ersetzen. Bereits vom Mieter installierte Rauchwarnmelder dürfen, wenn der Vermieter zustimmt, weiter benutzt werden. Der Vermieter muss sich allerdings von der ordnungsgemäßen Installation und Betriebsbereitschaft überzeugen und sollte dies dokumentieren.

Wer ist für die Wartung der Rauchmelder in BW zuständig?

Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieterin oder des Mieters als Wohnungsbesitzerin oder -besitzer, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen.

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