Rein rechnerisch ergibt dies rund 3.000 Euro Rente
Ein einfaches Beispiel zeigt, wie viel Rente dies ergibt. Angenommen, man arbeitet 45 Jahre und erreicht in jedem Jahr 2,00 Entgeltpunkte. Die Summe von 92 Entgeltpunkten, multipliziert mit dem derzeitigen Rentenwert (im Westen) von 36,02 Euro, ergibt eine rechnerische Rente von rund 3.314 Euro im Monat. In den vergangenen Jahrzehnten lag die Höchstgrenze an Entgeltpunkten allerdings zum Teil weit darunter.
Die Deutsche Rentenversicherung hat ausgerechnet, wie hoch die Rente 2022 ist, wenn man im Westen von 1977 bis 2021 in jedem seiner 45 Arbeitsjahre ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Die Höchstrente beträgt in dem Fall 2.961,90 Euro brutto oder 2.636,09 Euro netto. Allerdings gelingt es kaum einem Arbeitnehmer, 45 Jahre lang durchgehend ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen. Daher ist diese "Höchstrente" für kaum jemanden erreichbar.
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Erstellt: 15.04.2022, 11:11 Uhr
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Rente betrifft irgendwann jeden. Alles, was Sie über die gesetzliche Rente wissen müssen - vom Rentenbeitrag über das Renteneintrittsalter bis hin zu Entgeltpunkten.
Rente – der Begriff steht für viele Menschen für das Ende des Arbeitslebens, viel Zeit zur freien Verfügung und Geld vom Staat. Das hat man im Idealfall im Laufe seines Arbeitslebens angespart und kann sich nun einen schönen Lebensabend mit der Rente machen – so zumindest die Theorie. In der Praxis zeigt sich, dass das Thema Altersvorsorge äußerst komplex ist – und die meisten längst nicht so viel Rente bekommen, wie sie erwarten.
Versicherte sammeln Entgeltpunkte für die Rente
Die Höhe der Rente ist an den eigenen Verdienst geknüpft. Jeder Arbeitnehmer sammelt im Laufe seines Lebens sogenannte Entgeltpunkte oder Rentenpunkte, mit deren Hilfe die Rente berechnet wird. Für einen Jahres-Durchschnittsverdienst (2019: 38.901 Euro in Westdeutschland, 35.887 Euro in Ostdeutschland) erhält der Versicherte einen Entgeltpunkt, für einen höheren Verdienst bekommt der Versicherte mehr, für einen geringeren Verdienst weniger Entgeltpunkte gutgeschrieben. Auch Kindererziehungszeiten oder Zeiten, in denen Angehörige gepflegt wurden, werden mit eingerechnet.
Rentenbeitrag wird bei Arbeitnehmern vom Bruttolohn abgezogen
Jeder Arbeitnehmer zahlt automatisch Rente: Der Rentenbeitrag wird automatisch vom Bruttolohn abgezogen. Der Beitragssatz liegt 2020 bei 18,6 Prozent - die Hälfte davon, also 9,3 Prozent, zahlt der Arbeitnehmer selbst, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der Rentenbeitrag muss nur bis zu einer Höchstgrenze gezahlt werden: Auf Gehälter, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen (West: monatlich 6900 Euro, Ost: monatlich 6450 Euro), werden keine Rentenbeiträge bezahlt - und auch die Rentenansprüche sind nach oben hin gedeckelt.
Freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung
Wer als Selbstständiger oder Freiberufler nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert ist, kann eine freiwillige Renten-Einzahlung tätigen. Das ist vor allem empfehlenswert, wenn man bereits für einige Zeit pflichtversichert war, aber die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren nicht erreicht hat, heißt es bei der Stiftung Warentest. So könne man die fehlenden Jahre auffüllen und sich die gesetzliche Rente sichern.
Alle Jahre wieder: Die Renteninformation kommt per Post
Alle Rentenversicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten ein Mal im Jahr automatisch Post von der Deutschen Rentenversicherung. Im Umschlag steckt die „Renteninformation“. Dieser Brief soll den Versicherten einen „Überblick über die erworbenen Anwartschaften“ und die Höhe der zu erwartenden Rente geben. In der Renteninformation aufgelistet ist unter anderem die Höhe der bisher gezahlten Beiträge. „Die Renteninformation bietet den Versicherten eine wichtige Grundlage zur Planung der eigenen zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge“, heißt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Eine Möglichkeit ist auch die Riester-Rente, die zu der privaten Altersvorsorge zählt. Darüber hinaus sorgt die Grundrente für eine Absicherung für Menschen mit geringem Einkommen.
Rentenformel: So wird die Rente berechnet
Um die eigene Rente zu berechnen, benötigt man verschiedene Werte, die man in der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung nachlesen kann. Die monatliche Rente wird mit dieser Rentenformel berechnet:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor
Gesetzliche Rente unterliegt der Steuerpflicht
Die gesetzliche Rente ist nicht steuerfrei, sondern unterliegt teilweise der Steuerpflicht. Es gibt einen Rentenfreibetrag, der abhängig ist vom Jahr des Renteneintritts. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, für den sind 50 Prozent der Rente steuerfrei. Wer dagegen 2019 erstmals Rente bezogen hat, der zahlt nur noch auf 22 Prozent der Rente keine Steuern. Der Rentenfreibetrag wird vom Finanzamt nach dem Ende des zweiten Renten-Jahres fest. Alle Rentensteigerungen, die danach stattfinden, sind steuerpflichtig. Wer im Jahr 2040 oder später in Rente geht, sollte damit rechnen, dass seine Rente zu 100 Prozent steuerpflichtig ist. Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass auf die komplette Rente Steuern gezahlt werden müssen - es gibt auch einen Grundfreibetrag und Ausgaben, die bei der Versteuerung der Rente die Steuerlast drücken.
Kindererziehungszeiten werden auf die Rente angerechnet
Zeiten, in denen ein Kind erzogen wurde, werden von der Rentenversicherung angerechnet. Bei Kindern, die vor 1992 geboren sind, werden zwei Jahre als Erziehungszeit angerechnet, bei Kindern, die nach 1992 zur Welt gekommen sind, werden die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet. Der Begriff „Mütterrente“ steht für die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren sind - bis Juni 2014 wurde für sie nur ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Generell gilt: Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge zur Rente, sie wirken sich direkt auf die Höhe der Rente aus. Für ein Jahr Kindererziehung bekommt man nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung fast einen Entgeltpunkt gutgeschrieben.
Pflege von Angehörigen kann sich auf die Rente auswirken
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegeversicherung für pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung. Dabei muss eine Person mit Pflegegrad 2 oder höher gepflegt werden - und zwar mindestens zehn Stunden pro Woche. Zusätzlich darf man nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten. Wie hoch die Beiträge sind, die die Pflegeversicherung in die Rentenversicherung einzahlt, hängt unter anderem vom zeitlichen Einsatz und dem Pflegegrad ab.
Renteneintrittsalter: Wann kann ich in Rente gehen?
Das reguläre Renteneintrittsalter für Arbeitnehmer steigt schrittweise an und ist vom Geburtsjahrgang des Versicherten abhängig. Wer 1953 geboren ist, kann regulär mit 65 Jahren und 7 Monaten in Rente gehen, ab dem Geburtsjahr 1964 ist das reguläre Renteneintrittsalter 67 Jahre.
Geburtsjahr, Renteneintrittsalter und Renteneintritts-Jahr im Überblick
1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 2020 |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 2021 |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 2022 |
1958 | 66 Jahre | 2024 |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 2025 |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026 |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027 |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028 |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029 |
ab 1964 | 67 Jahre | 2031 |
Rente mit 63 – Langjährige Versicherte können früher in Rente gehen
Nicht jeder kann oder möchte bis zur Regelaltersgrenze arbeiten. Es gibt auch Wege, früher in Rente zu gehen:
Altersrente für langjährig Versicherte: Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann früher in Rente gehen. Die Geburtsjahrgänge bis 1963 können ohne Abschläge in Rente gehen - das Rentenalter wird dabei schrittweise angehoben. Die Geburtsjahrgänge ab 1964 müssen Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen, wenn sie früher in Rente gehen möchten. Es gilt: pro vorgezogenem Rentenmonat werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Ebenfalls beachten muss man, dass durch den früheren Renteneintritt weniger Entgeltpunkte gesammelt werden – die gesetzliche Rente also auch dadurch geringer ausfällt.
Altersrente für besonders langjährige Versicherte: Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung „grundsätzlich früher in Rente gehen“. Wenn von der „Rente mit 63“ die Rede ist, ist dieses Modell gemeint - alle vor 1953 Geborenen konnten seit dem 1. Juli 2014 ohne Abschläge mit 63 Jahren in Frührente gehen. Mittlerweile wird das Rentenalter schrittweise angehoben und das Renteneintrittsalter verschiebt sich mit dem Geburtsjahr. Mit Geburtsjahrgang 1964 oder jünger kann man mit 65 Jahren in Rente gehen - wenn man die 45 Jahre in der Rentenversicherung erreicht hat.
Rente kommt nicht automatisch - man muss sie rechtzeitig beantragen
Die Rente kommt nicht automatisch, wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist. Man muss sie beantragen - und zwar rechtzeitig. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Generell gilt: Nach Ablauf des Monats, in dem alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind, hat man drei Monate Zeit für den Rentenantrag. Geht der Antrag erst später bei der zuständigen Stelle ein, bekommt man die Rente frühestens ab dem Antragsmonat.
Der Start in die Rente: Rentenbescheid genau prüfen
Hat man das Renteneintrittsalter erreicht und die Rente beantragt, erhält man den Rentenbescheid. In ihm wird verbindlich festgelegt, ob die beantragte Rente auch zugestanden wird. Der Rentenbescheid enthält alle wichtigen Informationen: Welche Zeiten werden für die Berechnung der Rente berücksichtigt? Wie ist der Rentner künftig versichert? Es gilt: Den Rentenbescheid sollte man genau auf mögliche Fehler hin prüfen.
Neben der Rente Geld hinzuverdienen
Das Arbeiten als Rentner ist auch möglich. Wer sich neben der Rente etwas dazuverdienen möchte oder muss, sollte sich aber vorher genau informieren. Bezieht man eine vorgezogene Altersrente - beispielsweise die Rente für besonders langjährige Versicherte, kann sich ein Hinzuverdienst nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung auf die Höhe der Rente auswirken. Es gilt die Faustregel: „Melden Sie jede Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit an Ihren Rentenversicherungsträger“. Dort wird ermittelt, ob und wie sich die Beschäftigung auf die Rente auswirkt.
Nachrichten und mehr zum Thema Rente
Im Juli 2020 wird die Rente in Deutschland erhöht. Dadurch werden nicht nur mehr Rentner steuerpflichtig - der Staat nimmt auch mehr Einkommenssteuer von Rentnern ein. Wem die Steuer auf die Rente in Deutschland zu hoch ist, dem sei ein Blick Richtung Süden empfohlen: Griechenland lockt mit Steuervorteilen auf die Rente. Viele Menschen träumen außerdem von einer Rente auf Mallorca, sollten dort allerdings einiges beachten.