Wer ist für den briefkasten zuständig

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Wohnen:Mieter haben Anspruch auf Briefkasten

24. März 2014, 10:25 Uhr

Berlin (dpa/tmn) - Vermieter sind verpflichtet, jedem Mieter einen funktionstüchtigen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Ein Gemeinschaftsbriefkasten für alle Bewohner des Hauses muss im Hinblick auf das Briefgeheimnis nicht akzeptiert werden.

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Berlin (dpa/tmn) - Vermieter sind verpflichtet, jedem Mieter einen funktionstüchtigen Briefkasten zur Verfügung zu stellen. Ein Gemeinschaftsbriefkasten für alle Bewohner des Hauses muss im Hinblick auf das Briefgeheimnis nicht akzeptiert werden.

Jedem Mieter steht ein Briefkasten zu. Der muss so gestaltet sein, dass er normale Briefformate fassen kann. Auch DIN-A-4-Briefe müssen eingeworfen werden können. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.

Außerdem muss der Vermieter gewährleisten, dass die Briefkästen zugänglich sind. Das gilt sowohl für den Mieter als auch den Postboten. Der Mieter kann darüber hinaus bestimmen, ob er Werbung und kostenlose Zeitungen erhält oder nicht. Daher darf er den Briefkasten mit entsprechenden Hinweisen versehen.

Sollte der Vermieter trotz Aufforderung keinen Briefkasten zur Verfügung stellen, darf der Mieter selbst einen anbringen. Allerdings muss er sich hierbei mit dem Vermieter über den Anbringungsort verständigen.

Wer ist für den briefkasten zuständig

Die Frage nach einer Briefkasten Pflicht muss ganz klar mit einem jein beantwortet werden. Natürlich sollte an jeder Wohnung und jedem Haus ein Briefkasten angebracht sein, schon im eigenen Interesse. Eine generelle Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Allerdings muss der Vermieter einer Wohnung seinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung stellen.

Ein Mieter benötigt einen Briefkasten

Zwar kann ein Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses zum Beispiel bei einem frei stehenden Haus seinen Mieter dazu verpflichten, sich selbst einen Briefkasten zu kaufen. Doch in einem Mehrfamilienhaus gehört der Briefkasten zur Mietsache und muss entsprechend nutzbar sein. Dafür muss der Vermieter sorgen.

Die Gerichte haben den Mietern hier bereits häufiger Mietminderungen gestattet, wenn der Briefkasten zum Beispiel deutlich kleiner als die übliche DIN für Briefkästen war. Auch die Schlitzbreite und die Regendichtigkeit sind wichtige Aspekte, die zu einer Mietminderung führen können.

  • Briefkasten nicht wasserdicht – Mietminderung von 1 Prozent
  • Briefkasten nicht vorhanden oder stark beschädigt – Mietminderung des Mieters akzeptiert
  • Briefkasten unsicher und nicht verschließbar – Mietminderung von 3,5 Prozent

Briefkastenpflicht

Es geistern immer wieder Gerüchte um eine Briefkastenpflicht durch die Lande. Vor allem im Netz kochen da die Emotionen hoch. Tatsächlich gibt es für Privathäuser keine Pflicht, einen Briefkasten aufzuhängen. Allerdings ist das natürlich im eigenen Interesse. Im schlimmsten Fall müsste man sonst die amtlichen Bekanntmachungen beim Amtsgericht regelmäßig prüfen, um zu sehen, ob vielleicht von einem Gerichtsvollzieher eine Zustellung erfolgt ist.

Der Gerichtsvollzieher kommt nämlich nicht nur dann ins Haus, wenn er Geld eintreiben möchte. Er stellt auch amtliche Schreiben zu, wenn der Empfänger zum Beispiel keinen Briefkasten hat. Sogar Privatleute können gegen einen recht geringen Obolus den Gerichtsvollzieher nutzen, um einen Brief zustellen zu lassen.

Amtsgericht

Mal ehrlich, wer von uns hat sich in den letzten Jahren die Aushänge beim Amtsgericht angeschaut? Ein Aushang bleibt dort in der Regel nur für vier Wochen hängen, bis er als zugestellt gilt.

Tipps & Tricks

Beachten Sie die DIN EN 13724, in der die Maße für einen Briefkasten geregelt sind. Diese DIN wird auch Briefkastennorm genannt. Mieter dürfen beispielsweise ihre Miete mindern, wenn der Briefkasten kleiner ist als die DIN.

Ist der Vermieter für den Briefkasten zuständig?

Ein Gemeinschaftsbriefkasten für alle Bewohner des Hauses muss im Hinblick auf das Briefgeheimnis nicht akzeptiert werden. Berlin (dpa/tmn) - Vermieter sind verpflichtet, jedem Mieter einen funktionstüchtigen Briefkasten zur Verfügung zu stellen.

Wer zahlt kaputten Briefkasten?

Da ein Briefkasten grundsätzlich zur Wohnung als Grundausstattung zählt, ist ein Tausch/eine Reparatur des Briefkastens Sache des Vermieters. Wichtig ist, dass der Briefkasten nach den Vorgaben des Postgeheimnisses nutzbar ist.

Was tun wenn man keinen Briefkasten hat?

Der Gerichtsvollzieher kommt nämlich nicht nur dann ins Haus, wenn er Geld eintreiben möchte. Er stellt auch amtliche Schreiben zu, wenn der Empfänger zum Beispiel keinen Briefkasten hat. Sogar Privatleute können gegen einen recht geringen Obolus den Gerichtsvollzieher nutzen, um einen Brief zustellen zu lassen.

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