Amt für Soziales und Wohnen Duisburg Ruhrorter Str

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes kann für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien der Mitgliedsbeitrag im Sportverein auf Antrag übernommen werden. Berechtigt sind EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG sowie von Wohngeld oder Kinderzuschlag. Mehr dazu hier! Hinweis: Mit dem Starke-Familien-Gesetz kommt es bei dem Bildungs- und Teilhabepaket zu Verbesserungen, die zum 01.08.2019 in Kraft treten (u.a.wurden die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft von 10,00 Euro auf 15,00 Euro monatlich angehoben).

Sollten Sie Hilfe bei den Anträgen benötigen oder weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden – Sozialwart Thorsten Kuschel () oder die Abteilungsleitungen helfen gerne weiter!

Zuständig für Dinslaken, Voerde, Hünxe:
Jobcenter Kreis Wesel
Kundenbüro des Teams Bildung und Teilhabe
Reeser Landstr. 61
46483 Wesel

Mehr dazu hier  /  Formulare: Globalantrag, Anlage zum Globalantrag

Zuständig für Duisburg:
Stadt Duisburg
Amt für Soziales und Wohnen
– Bildung und Teilhabe –
Ruhrorter Str. 187
47119 Duisburg

Mehr dazu hier  /  Formulare: Globalantrag, Anlage zum Globalantrag

Wie kann ich bei euch einziehen?
Melden Sie sich in unserer zentralen Beratungsstelle (ZABV) auf der Beekstraße 45. Entweder vorbei gehen oder anrufen (0203-9313100).

Kann ich mir das Haus mal angucken?
Klar. Aber: Auch hier bitte über die Beekstraße 45 vorher abklären. Und dann organisieren wir das gerne.

Ich brauche ein Dach über dem Kopf, mehr nicht. Kann ich dann einziehen?
Wir sind keine Schlafstelle. Hier hat man vorübergehend sein Zuhause und die Möglichkeit, verschiedene Probleme mit einem festen Ansprechpartner zu klären.

Habt ihr Doppelzimmer?
Nein. Alles Einzelzimmer.

Vermittelt ihr mir eine Wohnung?
Wir haben keine Wohnungen, die wir vermieten oder zur Verfügung stellen. Natürlich unterstützen wir aber gerne, wenn Fragen zu einem Wohnungsbezug auftauchen was Ämter, Möbelbezug oder Ähnliches angeht.

Ich habe keine Anziehsachen, kein Bett, keine Bettwäsche. Helft ihr da auch?
Wer bei uns einzieht, kann mit uns neue Kleidung einkaufen. Jeder hat hier ein Einzelzimmer mit Bett, Schrank, Tisch, Stuhl, Fernseher. Auch Bettwäsche haben wir natürlich.

Habe ich bei euch gar kein Geld?
Doch. Es gibt ein wöchentliches Geld, das zur freien Verfügung steht. Viele nennen das Taschengeld. Essen oder Anziehsachen muss man von dem Betrag nicht kaufen.

Wie ist das mit dem Hartz 4 oder meiner Rente?
Wir organisieren zusammen, dass diese Gelder wieder laufen. Solange man bei uns wohnt, beteiligt man sich damit aber an den Kosten und bekommt ein eigenes Taschengeld bezahlt. Davon muss man aber kein Essen oder Kleidung kaufen. Wer dann auszieht, hat wieder sein Einkommen zur Verfügung.

Ich habe kein Einkommen, kein Ausweis, keine Krankenkasse. Kann ich trotzdem einziehen?
Ja. Es wird mit Ihnen zusammen organisiert, dass Sie wieder über solche Sachen verfügen. Sprechen Sie auch hier als erstes mit der Beekstraße 45 (ZABV).

Muss ich trocken/ abstinent sein, um einziehen zu können?
Nein.

Darf ich bei euch Alkohol trinken?
Im Haus nicht. Wir führen aber nicht automatisch Kontrollen durch. Wer hier wohnt, kann das Haus ohne Kontrollen verlassen oder betreten.

Wie läuft das mit dem Essen?
Es gibt die Möglichkeit der Vollverpflegung oder in einer selbstständigen Gruppe selber zu kochen. Wir sprechen immer zusammen ab, was die WG essen oder kochen möchte.

Wo muss ich überall mitmachen?
Man bekommt hier einen festen Ansprechpartner. Mit dem- oder derjenigen muss man im Gespräch bleiben. Außerdem gibt es in der kleinen WG ein paar Sachen zu tun wie sauber machen oder so. Das wird ein mal in der Woche zusammen besprochen. Alle Gruppen oder Freizeitangebote sind freiwillig.

Ich hab Stress mit dem Amt oder Behörden. Helft ihr da?
Ja. Wir kommen auch gerne mit zum Amt und regeln die Sachen dann zusammen.

Macht ihr auch Fahrten oder Angebote für die Freizeit?
Ja. Einmal jährlich veranstalten wir eine Freizeit und fahren mehrere Tage weg. Wer möchte, kann dann da mitfahren. Manchmal machen wir auch Ausflüge zu einem MSV-Spiel oder nach Venlo.
Im Haus gibt es manchmal ein Tischtennisturnier oder andere Veranstaltungen. Wir schauen immer, auf was die Leute selber Lust haben. Das ist alles freiwillig, hier muss man nicht mitmachen.

Ich hab in meinem Leben viel Scheiße gebaut. Ist das ein Problem?
Nein. Wir akzeptieren Sie so, wie sie sind.

Ich bin psychisch krank. Ist das ein Problem?
Nein.

Muss ich irgendeine Krankheit haben um einzuziehen?
Nein.

Ich habe einen offenen Haftbefehl. Ist das ein Problem?
Leider ja. Damit kann der Einzug nicht stattfinden. Aber vielleicht kann man bereits für die Zeit nach der Haft etwas organisieren.

Habt ihr einen Pflegedienst und ist das Haus barrierefrei?
Beides Nein. Wer viel pflegerische Hilfe benötigt, kann bei uns nicht die Unterstützung bekommen, die er braucht.

Ich hab mal Drogen genommen. Darf ich trotzdem einziehen?
Jeder, der wohnungslos ist und Interesse hat, kann erstmal anfragen. Erster Anlaufpunkt ist die Beekstraße 45 (ZABV).

Was für Leute arbeiten bei euch?
Männer und Frauen. Die sind zum Beispiel SozialarbeiterInnen oder SozialbetreuerInnen, arbeiten in der Hauswirtschaft, in der Haustechnik oder im Nachtdienst.

Muss ich bei euch 18 Monate bleiben?
Nein. Der Aufenthalt ist immer freiwillig.

Kann ich auch mal Besuch bekommen?
Natürlich.

Wie alt sind die Leute bei euch?
Das ist sehr unterschiedlich, eigentlich ist alles dabei und es ist sehr gemischt. Einziehen kann man erst ab einem Alter von 21 Jahren.

Wie hoch ist die Grundsicherung in Duisburg?

Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt 399,- Euro. Bei Partnerschaften einer Bedarfsgemeinschaft sind jeweils 360,- Euro festgelegt.

Welche Ämter gibt es in Duisburg?

Rechnungsprüfungsamt. ... .
Stabstelle Beteiligungen. ... .
Konsolidierungsmanagement. ... .
Amt für Statistik, Stadtforschung und Europaangelegenheiten. ... .
Amt für Rechnungswesen und Steuern. ... .
Stabstelle Datenschutz. ... .
Rechtsamt. ... .
Regionale Schulberatungsstelle und Schulpsychologischer Dienst..