Für jedes zum Verkehr zugelassene Kfz muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Der ÖAMTC informiert Sie über Umfang, Höhe der Deckung und für wen sie gilt. Für jedes zum Verkehr zugelassene Kfz muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Die Pflichtversicherung gilt auch für zum Verkehr zugelassene Anhänger, Probefahrten, Überstellungsfahrten sowie für
Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischen Kennzeichen. Die Haftpflichtversicherung deckt alle Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erhoben werden (bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme). Erfasst sind Personen-, Sach- und bloße Vermögensschäden, die durch Verwendung des versicherten Fahrzeugs
entstanden sind. Die Haftpflichtversicherung erfasst z.B. auch Ansprüche der Insassen (auch wenn diese Familienangehörige sind), wenn der Fahrzeuglenker den Unfall ganz oder teilweise verschuldet hat! Der jeweilige Deckungsumfang ergibt sich aufgrund des jeweiligen Vertrages. Achtung! Es gibt Sonderregelungen für Omnibusse, LKW und Fahrzeuge zur Beförderung von Gefahrgut. Daher darauf achten, wie hoch die Versicherungssumme ist. Ein Vergleich lohnt sich! Sollte der entstandene Schaden höher als die Versicherungssumme sein, so muss der
Schuld tragende Lenker selbst für die Mehrkosten aufkommen. Es empfiehlt sich daher, genau auf die Versicherungssumme zu achten. Bei vielen Versicherungen gibt es die Möglichkeit, die Versicherungssumme gegen einen Prämienzuschlag zu erhöhen. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung allein ist kein taugliches Mittel, um sich vor Ansprüchen von Insassen zu schützen. Der beste Schutz ist durch
eine hohe Versicherungssumme gegeben! Es gibt auch die Möglichkeit, mit den Insassen einen privatrechtlichen Haftungsverzicht (für über die Versicherungssumme hinausgehende Forderungen) zu vereinbaren. Dieser Haftungsverzicht bietet aber keinen Schutz im strafrechtlichen Bereich (z.B. falls der Insasse auch eine Körperverletzung erlitten hat). Pflichten
Wichtig! Pro Verletzung einer Obliegenheit ist die Versicherung mit einem Betrag von EUR 11.000,-, maximal aber mit EUR 22.000,- leistungsfrei. Links zum ThemaMelden sie sich an um schnell und einfach fortzufahren! Sie können den Schutzbrief aber auch ohne Anmeldung bestellen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht, aber nicht jede gleich gut. Da Schäden bei Autounfällen nicht
selten in die Millionenhöhe gehen, sollten Sie auf eine hohe Deckungssumme achten - möglichst mindestens 50 bis 100 Millionen Euro. Das Wichtigste in Kürze:
On Ganz gleich ob Auto, Motorrad, Wohnmobil, Motorroller, Mofa, Quad, S-Pedelec, E-Scooter…: Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs (Kfz) muss eine Haftpflichtversicherung haben. Daneben gibt es aber noch einige weitere Versicherungsprodukte. Wir stellen die Wichtigsten hier vor und erklären, wann Sie sie brauchen und wie Sie den richtigen Vertrag finden. Die Kfz-HaftpflichtversicherungAls Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Selbst bei einem Leasingfahrzeug sind Sie der Halter und müssen sich um die Versicherung kümmern. Als Halter sind Sie auch dafür verantwortlich, dass die Haftpflichtversicherung für jeden gilt, der mit dem Fahrzeug fährt. Die Versicherung soll sicherstellen, dass das Opfer auch dann entschädigt wird, wenn der Verursacher eines Unfalls nicht zahlen kann bzw. durch die Ansprüche des Opfers wirtschaftlich ruiniert würde. Darum sollten Sie auch niemals ohne Versicherungsschutz fahren: Bei schweren Verletzungen gehen die Ansprüche leicht in hohe Millionenbeträge, die Sie ohne Versicherung selbst tragen müssen. Die Versicherer bieten gegen geringfügige Beitragszuschläge auch höhere Deckungssummen als das gesetzlich vorgeschriebene Mindestniveau an. Wir empfehlen, einen Vertrag mit einer sehr hohen Deckung abzuschließen, möglichst mindestens mit 50 bis 100 Millionen Euro. Das mag viel klingen, solche Summen kommen bei Unfällen mit vielen Beteiligten aber vor. Kommt es zu einem Unfall, prüft die Haftpflichtversicherung, ob Ansprüche von Unfallopfern berechtigt sind. Sie übernimmt dann zwei Aufgaben:
Ein solcher Schadenersatz, den die Versicherung an Unfallopfer zu zahlen hat, kann unter anderem sein:
Der Versicherer kann die Zahlung selbst bei grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers nicht verweigern. Allerdings kann der Versicherer bei den folgenden Verstößen vom Fahrer bis zu 5000 Euro fordern:
Überhaupt keinen Versicherungsschutz haben Sie beispielsweise bei absichtlich (juristisch: vorsätzlich) und widerrechtlich herbeigeführten Schäden. Weitere Versicherungsprodukte, Fristen und PflichtenDieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in
Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt. Wer ist bei der KfzVersichert sind die Insassen, wenn sie verletzt oder getötet werden. Dieser zusätzliche Versicherungsschutz ist überflüssig. Haben Sie als Fahrer den Unfall verschuldet, kommt schon Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für berechtigte Schadensersatzansprüche der Beifahrer auf. Das gilt auch für Familienangehörige.
Ist die KfzEine Kfz-Versicherung schließen Sie immer für ein bestimmtes Fahrzeug ab. Der Versicherungsschutz ist demnach nicht personengebunden. Das bedeutet: Verursacht ein Familienangehöriger oder Freund mit Ihrem Auto einen Unfall, zahlt nicht seine Kfz-Versicherung, sondern Ihre.
Bin ich versichert wenn ich mit einem anderen Auto fahre?Wenn jemand Fremdes dein Auto fährt, aber nicht in der Versicherung eingetragen ist, greift die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sofern es sich um eine einmalige Fahrt handelt. Denn bei einmaligen Ausnahmen liegt noch keine Obliegenheitsverletzung, also eine Dauerhaftigkeit, des Versicherungsnehmers vor.
Kann meine Tochter mit meinem Auto fahren?Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem. Bei Drittstaaten sollte zuvor geprüft werden, ob der ausländische Führerschein von Deutschland akzeptiert wird.
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