Wer hilft wenn Arbeitgeber nicht zahlt

Lohn einfordern – Das Wichtigste in Kürze

Das Wichtigste in Kürze

Fristen. Falls Ihr Arbeit­geber Ihnen Lohn schuldet, achten Sie auf Fristen im Vertrag (Ausschluss­klauseln). Sie müssen Ansprüche häufig inner­halb von drei bis sechs Monaten schriftlich geltend machen. Beachten Sie allerdings: Die Rege­lungen sind nach neuen Urteilen des Bundes­arbeits­gerichts oft unwirk­sam. Sie haben dann viel mehr Zeit. Ohne Ausschluss­klausel verjähren Rechte erst drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem das Recht entstanden ist.Unterstüt­zung. Wenden Sie sich bei ausbleibenden oder zu nied­rigen Zahlungen an den Betriebsrat oder Ihre Gewerk­schaft.Arbeits­agentur. Oft haben Sie Anspruch auf Arbeits­losen- oder ­Insolvenzgeld, obwohl Sie formal ­beschäftigt sind. Informieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit vor Ort oder unter arbeitsagentur.de.Arbeits­gerichte. Auf den Web­seiten der Gericht lesen Sie, wie Sie mahnen oder klagen. Dort gibt es Formulare zum Download. Die Rechts­antrags­stelle hilft beim Ausfüllen.Rechts­schutz­versicherung. Wenn der „Fall des Falles“ noch nicht einge­treten ist und Sie noch eine Rechts­schutz­versicherung suchen: Hier geht es zum Vergleich Rechtsschutzversicherung der Stiftung Warentest. Diese greift in der Regel aber nur, wenn zwischen dem Abschluss und der ausbleibenden Gehalts­zahlung drei Monate vergangen sind (Warte­zeit).Kündigung. Häufig geht dem nicht gezahlten Lohn eine Kündigung voraus. Wie Sie darauf reagieren können, erfahren Sie im Special Jobkündigung – was tun?.

Bis wann das Geld auf dem Konto sein muss

Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer müssen grund­sätzlich in Vorleistung gehen, also erst arbeiten, bevor sie bezahlt werden. Das Arbeits­entgelt sollte daher in der Regel am ersten Tag des folgenden Monats bei den Angestellten sein. Es gibt jedoch zahlreiche Abweichungen, die zum Beispiel im Arbeits- oder Tarif­vertrag geregelt sind. Sofern der Arbeit­geber die Vergütungs­bestand­teile monatlich jeweils neu berechnen muss, ist die Zahlung bis zum 15. Kalendertag des Folge­monats noch angemessen, urteilte das Landes­arbeits­gericht Baden-Württem­berg. In diesem Fall sollte er vorher jedoch zumindest einen Abschlag über­weisen.
Landes­arbeits­gericht Baden-Württem­berg, Urteil vom 09.10.2017
Aktenzeichen: 4 Sa 8/17

Wer hilft wenn Arbeitgeber nicht zahlt

Das Gehalt kommt nicht: Das sollten Sie tun

Ausschluss­fristen beachten, damit kein Lohn verfällt

Ist der Lohn am vertraglich vereinbarten Tag oder am 15. des Folge­monats noch nicht auf dem Konto, ist der Arbeit­geber auto­matisch im Zahlungs­verzug. Kommt das zum ersten Mal vor, reicht oft ein mündlicher Hinweis – denn Grund können auch Fehler seitens der Bank oder Buch­haltung sein.

Allzu viel Zeit sollte man sich jedoch nicht lassen. Oft enthalten Arbeits- und Tarif­verträge, seltener auch Betriebs­ver­einbarungen, Arbeits­vertrags­richt­linien und Sozialpläne sogenannte Ausschluss­fristen. Diese verkürzen die gesetzliche Verjährungs­frist von in der Regel drei Jahren auf meist drei bis sechs Monate. Danach verfallen Ansprüche wie Gehalt, Urlaubs­entgelt und Prämien, wenn sie nicht einge­fordert werden. Allerdings: Viele dieser Verfall­fristen sind nach einem neuen Urteil des Bundes­arbeits­gerichts unwirk­sam. Arbeitnehmer haben dann viel mehr Zeit, ihre Rechte geltend zu machen.
Bundes­arbeits­gericht, Urteil vom 26.11.2020
Aktenzeichen: 8 AZR 58/20

Den Chef zur Lohn­zahlung auffordern

Arbeitnehmer sollten ihren Chef zeit­nah auffordern, inner­halb von sieben Tagen zu zahlen. Das geht mit einem formlosen Schreiben, das den ausstehenden Brutto­betrag enthält. Wer gericht­liche Schritte androht, verleiht seiner Forderung mehr Nach­druck .

„Neben dem Aufforderungs­schreiben gibt es auch noch die Abmahnung, die viele nur vonseiten des Arbeit­gebers kennen“, erklärt Martin Bechert, Fach­anwalt für Arbeits­recht in Berlin. „Eine Abmahnung ist wichtig, wenn Sie später außer­ordentlich kündigen oder die Arbeits­leistung verweigern möchten.“ Diese Verwarnung sollte das Wort „Abmahnung“ enthalten und die geplanten Schritte androhen. „In beiden Fällen schi­cken Sie am besten einen Brief als Einschreiben und behalten ­eine Kopie.“ Alternativ geben Sie Ihr Schreiben einem zuver­lässigen Bekannten und bitten ihn es zu lesen, in einen Umschlag zu stecken und beim Arbeit­geber abzu­geben oder in den Brief­kasten zu stecken. Er kann dann als Zeuge vernommen werden, wenn der Arbeit­geber den Brief nicht bekommen haben will.

Die Arbeit verweigern

Sofern das Arbeits­verhältnis noch besteht und der Chef trotz schriftlicher Aufforderung nicht zahlt, können Arbeitnehmer bei erheblichem Zahlungs­rück­stand auch die Arbeit verweigern (sogenanntes Zurück­behaltungs­recht) oder frist­los kündigen. Das muss jedoch vorher ­angedroht worden sein. Einen erheblichen Zahlungs­rück­stand sehen Gerichte oft erst bei zwei vollen Monats­gehältern gegeben.

Wer beschäftigungs­los ist, weil er die Arbeits­leistung verweigert oder der Arbeit­geber ihn nicht mehr einsetzt, hat möglicher­weise Anspruch auf Arbeits­losengeld.

Wenn die eigene Firma Insolvenz anmeldet

Bleibt die Zahlung auch bei Kollegen und in voller Höhe aus, liegt es nahe, dass sich der Arbeit­geber in einer finanziellen Schieflage befindet. Wird ein Insolvenz­verfahren er­öffnet, können Arbeitnehmer inner­halb von zwei Monaten bei der Arbeits­agentur eine ­Erstattung des nicht gezahlten Gehalts be­antragen. Sie über­nimmt das sogenannte ­Insolvenzgeld jedoch maximal für die letzten drei Monate vor der Insolvenz.

Die Insolvenz­antrags­pflicht ist bis Ende 2020 ausgesetzt, wenn Über­schuldung ­eine Folge der Corona-Pandemie ist. Bis Ende ­September galt dies auch bei Zahlungsun­fähig­keit infolge von Corona. Experten rechnen mit ­einer Zunahme der Insolvenz­anträge nach dem Ende dieser Ausnahme­regel.

Wenn alles nichts nützt: Verfahren beim Arbeits­gericht

Mahn­verfahren beim Arbeits­gericht

Bei renitenten Arbeit­gebern bleibt meist nur der Gang zum Arbeits­gericht. Das geht in erster Instanz auch ohne Anwalt. Wer verliert, zahlt nur die Gerichts­kosten und nicht den Anwalt der Gegen­seite, sofern es einen gibt.

In manchen Fällen ist nicht mit einem ­Wider­spruch des Arbeit­gebers zu rechnen, ­etwa weil er zum Beispiel schon die Lohn­abrechnung geschickt hat. Dann eignet sich das Mahn­verfahren beim Arbeits­gericht, um schnell und unkompliziert einen Voll­stre­ckungs­titel zu erwirken.

Das dafür nötige amtliche Formular bieten die Arbeits­gerichte in der Regel auf ihrer Webseite zum Herunter­laden an. Wer sich beim Ausfüllen unsicher ist, kann kostenlos die Hilfe der Rechts­antrags­stelle beim örtlichen Arbeits­gericht in Anspruch nehmen. Anschließend gibt man den Antrag ab oder schickt ihn per Post ans Gericht. Wider­spricht der Arbeit­geber nicht in der vorgegebenen Zeit, erwirkt der Arbeit­nehmer einen Voll­stre­ckungs­bescheid. Damit kann man inner­halb von 30 Jahren die Forderung mittels Gerichts­voll­zieher oder Konto­pfändung durch­setzen, am besten mithilfe eines Anwalts.

Klage­verfahren auch ohne Anwalt

Wenn davon auszugehen, dass die Gegen­seite die Forderungen nicht akzeptieren wird, ist richtig, gleich ein Klage­verfahren zu starten. In ein solches mündet das Mahn­verfahren ohnehin, wenn der Arbeit­geber Wider­spruch einlegt.

Rechts­anwalt Bechert rät, sich bei einfachen Fällen ohne Anwalt an das Arbeits­gericht zu wenden. „Bei komplizierten Fällen würde ich aber einen Anwalt beauftragen“, ergänzt er. Im Klage­verfahren kommt es erst zu einem Güte­termin, bei dem der Richter versucht, die Parteien zu einer Einigung zu bringen. Gelingt das nicht, folgt eine Kammer­verhand­lung, bei der am Ende das Gericht entscheidet. Das Urteil ist voll­streck­bar, zur Not per Gerichts­voll­zieher. Der ist über das für den Arbeit­geber zuständige Amts­gericht zu erreichen. Schreiben Sie an die Gerichts­verteiler stelle bei diesem Amts­gericht: „Hier­mit beauftrage ich Sie, das im Original anliegende Urteil des Arbeits­gerichts (Datum, Aktenzeichen) durch Pfändung geeigneter Gegen­stände oder Forderungen zu voll­stre­cken.“

Die Gebühren richten sich nach verschiedenen Faktoren (siehe Interview). Bei einem Streit­wert von 3 000 Euro betragen die Gerichts­kosten 216 Euro (ohne Anwalt). Bei ­einem Vergleich entfallen diese Kosten.

So helfen die Gewerk­schaften

Unterstüt­zung bei Streit um Lohn bieten auch die Gewerk­schaften. Die DGB Rechts­schutz GmbH hilft beispiels­weise Mitgliedern der im DGB organisierten Gewerk­schaften bei Fragen rund ums Arbeits­recht und vertritt sie, wenn sie beim Arbeits­gericht klagen. So machte es ein Lasts­wagenfahrer. Der hatte seinem Chef gekündigt. Darauf behielt der den letzten Lohn ein. Die Begründung: Der Fahrer habe einen Lastwagen des Unter­nehmens beim Rangieren beschädigt. „Dass Arbeit­geber von ihren Angestellten Schaden­ersatz verlangen und diesen mit dem Lohn verrechnen, kommt immer wieder vor“, sagt Till Bender, Presse­sprecher beim DGB Rechts­schutz. Nie dürften dabei ganze Monats­löhne einbehalten werden. „Der ehemalige Arbeit­geber muss zudem grobe ­Fahr­lässig­keit beweisen und die Haftung ­minimieren, zum Beispiel in Form einer Voll­kasko­versicherung der Fahr­zeuge.“

Interview – die Spiel­regeln vor dem Arbeits­gericht

Wer hilft wenn Arbeitgeber nicht zahlt

Dr. Andrea Baer ist Vorsitzende Richterin und Presse­sprecherin am Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg. © Pablo Castagnola

Wie lange dauert ein Prozess beim Arbeits­gericht und was müssen ­Arbeitnehmer bei den Kosten beachten? Anto­worten hat Dr. Andrea Baer, Vorsitzende Richterin am Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg.

Beim Arbeits­gericht gibt es die Besonderheit, dass man in erster Instanz auch ohne Anwalt klagen kann. Wem raten Sie dazu?

In Fällen, in denen ­Ihnen zum Beispiel ­eindeutig Lohn zusteht, den Sie nicht erhalten haben, können Sie das Verfahren in der Regel auch ohne anwalt­liche Vertretung führen. Bei schwierigen Fragen wie einer Betriebs­renten­erhöhung sollte man sich bereits vor Klage­erhebung anwalt­lich beraten lassen. Es ist auch möglich, in einem laufenden Verfahren einen Anwalt hinzuzuziehen.

Wie hoch sind die Kosten, falls man ­verliert?

Das lässt sich nicht pauschal beant­worten. Die Kosten hängen vom Streit­wert ab und davon, ob man einen ­Anwalt beauftragt. Je höher der Streit­wert ist, desto höher sind die Kosten. Dazu gibt es Gebühren­rechner im ­Internet. Sie sollten ­deshalb auch nicht ins Blaue hinein zu viel ­fordern, sondern nur das, was Sie auch nach­weisen können. Die Anwalts­kosten trägt beim Arbeits­gericht übrigens in erster Instanz jede Partei selbst, auch wenn sie gewinnt.

Wie lange dauert ein Prozess?

Vom Eingang der Klage bis zum Güte­termin ­vergehen bei uns in der Regel zwei bis sechs Wochen. Im Güte­termin wird erörtert, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Kommt es zum Vergleich oder Versäumnis­urteil, weil eine Seite nicht erscheint, ist das Verfahren ab­geschlossen. Geschieht das nicht, kommt es nach ungefähr drei bis neun Monaten zu einem Kammer­termin. Dabei fällt das Gericht ein ­Urteil, falls nicht doch noch ein Vergleich geschlossen wird. Es gibt im Moment noch Rück­stände, weil wir während des pandemie­bedingten Lock­downs keine Verhand­lungen durch­führen konnten. Diese werden derzeit aufgearbeitet.

Einige Experten ­er­warten eine ­Zu­nahme der Unter­nehmens­insolvenzen, wenn die Corona-Ausnahme­regelung endet. Was sollte man tun, wenn der Arbeit­geber finanziell in Not ist?

Über das Insolvenzgeld sind im Falle einer Insolvenz nur drei Monats­gehälter abge­sichert. Arbeiten Sie also nicht beliebig lange weiter, wenn kein Geld fließt. Wenn der Arbeit­geber nichts hat, kann auch eine Verurteilung zur Zahlung letzt­lich nicht voll­streckt werden. Bei erheblichen finanziellen Schwierig­keiten des ­Arbeit­gebers sollte man sich vorsichts­halber nach einem neuen ­Arbeit­geber umsehen.

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Gehaltszahlung nicht über den Folgemonat hinaus aufschieben Von dieser Fälligkeitsregelung hat der Gesetzgeber Ausnahmen für Arbeitszeitkonten gemacht. Arbeitgeber sollten das Gehalt dennoch nicht später als bis zum 15. des Folgemonats zahlen.

Wie kann ich meinen Arbeitgeber abmahnen?

Wie muss eine Abmahnung an den Arbeitgeber aussehen? Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es für eine Abmahnung an den Arbeitgeber nicht, sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Im Arbeitsvertrag kann aber festgelegt sein, dass eine Abmahnung immer schriftlich erfolgen muss. wo getan oder unterlassen hat.

Wie lange muss ich auf mein Gehalt warten?

Vereinfach ausgedrückt steht dort: „Handelt es sich um eine vereinbarte monatliche Vergütung, so ist sie nach dem Ablauf des Monats zu entrichten“, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. In der Regel bedeutet das: Das Gehalt sollte am letzten Tag des Monats bezahlt werden.