Wer gez zahlt ist selber schuld

Der Nachfolger der GEZ-Gebühr ist bei den Betrieben sehr unbeliebt. Was Nichtzahlern droht – und ob sich eine Klage lohnt.

Seit der Reform 2013 hat sich der Rundfunkbeitrag für einen Großteil der Unternehmen vervielfacht, für einige Betriebe sogar um 600 Prozent. Zu den Hauptbetroffenen zählen unter anderem Bäckereien und Autohändler. Doch welche Folgen hat es eigentlich, wenn man einfach nicht zahlt? Die Deutsche Anwaltauskunft beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was passiert, wenn man die Anschreiben des Beitragsservice ignoriert? Wer alle Briefe des Beitragsservice (dem Nachfolger der GEZ) einfach wegwirft, muss damit rechnen, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher klingelt. Bevor es so weit kommt, dauert es aber eine Weile. Das erste Anschreiben ist in der Regel eine reine Datenabfrage, mit der geklärt werden soll, ob die angeschriebene Person schon gemeldet ist. Ignoriert man dieses und die folgenden, ähnlichen Schreiben, erhält man irgendwann einen sogenannten Beitragsbescheid. In diesem teilt der Beitragsservice die Höhe des Beitrags mit und fordert zur Zahlung auf. Bleibt man auch hier passiv und legt keinen Widerspruch ein, wird der Bescheid nach einem Monat rechtlich bestandskräftig.

Was bedeutet es, wenn ein Bescheid rechtskräftig ist? Von diesem Zeitpunkt an können die Rundfunkanstalten ihre Forderungen aktiv eintreiben wie jeder andere Gläubiger auch – bis hin zu Lohnpfändung und Gerichtsvollzieher. Das müssen sie sogar. Die Anstalten sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausstehende Beiträge einzufordern. Dabei greifen sie als letztes Mittel auch auf Zwangsvollstreckungen zurück – nach eigenen Angaben aber erst, nachdem der Beitragspflichtige mehrfach nicht auf Anschreiben reagiert hat. Wie oft es tatsächlich zu solchen Vollstreckungen kommt, konnten die Anstalten gegenüber der Anwaltauskunft nicht beantworten.

Gibt es noch andere Strafen? Wer länger als sechs Monate nicht zahlt, begeht außerdem eine Ordnungswidrigkeit und kann – rein theoretisch – mit einem Bußgeld belegt werden. In der Praxis sehen die Landesrundfunkanstalten aber in der Regel davon ab, ein Bußgeld zu beantragen.

Kann man sich rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag wehren? Grundsätzlich ja. Der erste Schritt ist dabei der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb des einen Monats erfolgen muss, bevor der Beitragsbescheid bestandskräftig wird. Versäumt man diese Frist, wird es fast unmöglich, sich gegen die Zahlung zu wehren. Ein bestandskräftiger Bescheid lässt sich außerdem auch nachträglich nicht mehr anfechten.
"Selbst wenn irgendwann ein Gericht den Beitrag für verfassungswidrig erklärt, erhält man die schon gezahlten Gebühren nicht mehr zurück", sagt Rechtsanwalt Jakob Tschuschke. Doch auch ein Widerspruch bringt nur einen kurzfristigen Aufschub. In der Regel wird er einfach abgelehnt. Dann häufen sich die Forderungen und Säumniszuschläge. In diesem Fall bleibt nur die Wahl: zahlen oder klagen.

Welche Aussichten hat eine Klage? Eine Klage beginnt in der Regel vor dem zuständigen Verwaltungsgericht und kann – nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel – bis vor das Bundesverfassungsgericht führen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind momentan allerdings eher schlecht – zumindest dann, wenn man als Begründung die Unrechtmäßigkeit des gesamten Gebührenmodells anführt. Erst kürzlich haben zwei Landesverfassungsgerichte bestätigt, dass der neue Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Grundsätzliche Einwände wie den, dass Nichtnutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benachteiligt werden, lassen die Gerichte nicht gelten.

Ende Oktober wies das Verwaltungsgericht Hannover Beschwerden des Hörgeräteherstellers Kind und der Drogeriemarktkette Rossmann ab. Kind – ein großer Handwerksbetrieb mit über 650 Fachgeschäften und weltweit 2.500 Mitarbeitern – erwägt, in Berufung zu gehen. Rossmann hat bereits einen Gang vors Oberverwaltungsgericht angekündigt.

Deutlich besser stehen die Chancen einer Klage, wenn man gegen einen fehlerhaften Gebührenbescheid vorgeht. "Dies kann von einer fehlerhaften Ermittlung der Adresse bis zu einem falschen Bescheid für einen Verstorbenen reichen", sagt Rechtsanwalt Tschuschke.

ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke erklärte im DHB-Interview, die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit ändere nichts daran, dass einige Regelungen objektiv ungerecht und auch kaum praktikabel seien. Das Handwerk sehe daher durchaus Chancen, die Politik von der Notwendigkeit der wichtigen Korrekturen zu überzeugen.

Text: / handwerksblatt.de

Rund 220 Euro im Jahr oder 18,36 Euro monatlich: So viel zahlen Deutsche an die Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Rundfunkbeitrag, früher bekannt als Gebühreneinzugszentrale oder kurz, GEZ, wird alle drei Monate fällig. Doch die Rundfunkgesellschaften haben jetzt ein neues System eingeführt. Und das kann für viele teuer werden und die GEZ-Gebühren um bis zu 32 Euro pro Jahr in die Höhe treiben.

Rundfunkbeitrag: Gebühren für GEZ steigen, wenn du nicht aufpasst

Bisher war es so: Wer kein SEPA-Mandat eingerichtet hat oder eine Einzugsermächtigung erteilt hat, bekam viermal im Jahr eine Zahlungserinnerung inklusive Überweisungsschein von der GEZ zugesandt. Doch nun haben sich die Rundfunkanstalten umentschieden. Eine Zahlungsaufforderung kommt jetzt nur noch ein Mal jährlich. Und das kann viele teuer zu stehen kommen.

→ Kostenlose Alternative zu Netflix und Co: Dieser geniale Streaming-Dienst ist ein Geheimtipp

Denn: Wer künftig vergisst, den Rundfunkbeitrag fristgerecht zu zahlen, muss mit Versäumnisgebühren rechnen. In diesem Fall sind ein Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber 8 Euro zusätzlich, zu bezahlen. Wer also nicht daran denkt, alle drei Monate eine Überweisung an die GEZ vorzunehmen, muss im schlimmsten Fall mit Säumnisgebühren von 32 Euro pro Jahr rechnen. Wer die Zahlung weiterhin versäumt, erhält Mahnungen und einen Festsetzungsbescheid, jeweils verbunden mit zusätzlichen Kosten.

So verhinderst du zusätzliche Gebühren

Bezahlst du den Rundfunkbeitrag quartalsweise alle drei Monate und hast dich bislang auf die Zahlungserinnerungen der Rundfunkanstalten verlassen, musst du nun selbst an die Überweisung denken. Eine wiederkehrende Erinnerung im Kalender kann dabei helfen. Oder du erteilst dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat. Dazu kannst du entweder das Online-Formular der Rundfunkanstalten nutzen oder SEPA-Mandat-Formular ausfüllen und per Post absenden. Die Teilnahme am Last­schrift­verfahren kannst du übrigens jederzeit widerrufen.

GEZ: Abschaffung der Gebühren in greifbarer Nähe?

ARD, ZDF und Deutschlandradio stehen seit vielen Jahren im Fokus. Die Politik will die Öffentlich-Rechtlichen grundlegend reformieren. Der Rundfunkbeitrag sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es häufig. Vor Kurzem machte Großbritannien vor, was sich viele in Deutschland wünschen – die Gebühren werden abgeschafft. Heißt es auch bald hierzulande: Tschüss, GEZ? Hier haben wir alle Infos dazu.

Wer gez zahlt ist selber schuld

Jetzt weiterlesen

ARD und zdf: Zukunftsplan sieht neue Wege vor

Wer gez zahlt ist selber schuld

Wer ist für die GEZ verantwortlich?

Die eingezogenen Rundfunkbeiträge leitet der Beitragsservice entsprechend den staatsvertraglichen Regelungen an die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und das Deutschlandradio weiter.

Was passiert wenn ich meinen Rundfunkbeitrag nicht zahle?

„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wie kommt man um die GEZ herum?

Wenn Sie in eine WG oder zu einem Lebenspartner ziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Immerhin wird der Rundfunkbeitrag ja dann bereits von einer anderen Person in der Wohnung gezahlt.

Wie kann man sich gegen die GEZ wehren?

Kann man sich rechtlich gegen den Rundfunkbeitrag wehren? Grundsätzlich ja. Der erste Schritt ist dabei der Widerspruch gegen den Beitragsbescheid. Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb des einen Monats erfolgen muss, bevor der Beitragsbescheid bestandskräftig wird.