Wer bestimmt ob ein baum schützenswert ist

Wer einen Kleingarten mietet, sucht Ruhe und Entspannung auf ein paar Quadratmetern im Grünen. Ein Privileg sei das, sagen die Kleingartenvereine, beträgt die Pacht doch nur wenige Euro. Deshalb gelten in vielen Anlagen strenge Regeln, etwa was angepflanzt werden darf und was nicht.

Streitthema Nadelbaum

Bäume zum Beispiel sind immer wieder Streitthema. Und das größte Problem in den Kleingartenanlagen, meint Robby Müller vom Stadtverband der Leipziger Kleingärtner, seien Nadelgehölze, von der als Hecke genutzten Konifere bis zu ausgewachsenen Tannen und Fichten.

Müller nennt zwei Gründe: "Als erstes tut es natürlich verschatten, und zweitens ist es ein Flachwurzler." Vor allem durch die Wurzel bestehe die Gefahr, dass Fundamente angegriffen und Wegbefestigungen kaputt gemacht werden. Zudem versauert durch die Nadeln der Boden, auf dem dann langfristig nichts mehr wächst.

Baumschutzsatzung gilt nur begrenzt in Kleingärten

Die Satzung, die den Schutz von Bäumen in Kommunen regelt, gilt in Kleingärten tatsächlich nur eingeschränkt. Und zwar auf den Gemeinschaftsflächen, aber nicht in den einzelnen Parzellen, erklärt Rüdiger Dittmar vom Leipziger Amt für Stadtgrün und Gewässer.

"In den Kleinanlagen wird auf der Parzelle gegärtnert. Und dort gilt die Baumschutzsatzung nicht, weil die gärtnerische Nutzung in der Parzelle selbst im Vordergrund steht." Im Bundeskleingartengesetz sei eben diese "gärtnerische Nutzung" festgeschrieben und die gelte es zu erhalten.

Bedeutet: Es können Bäume entfernt werden, die die gärtnerische Nutzung beeinträchtigen – egal ob Nadel- oder Laubbäume.

Dennoch Artenschutz beachten

In der allgemeinen Baumschutzsatzung steht, dass das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten ist. Da sie aber nicht für die Parzellen gilt, ist auch diese Schutzzeit hinfällig.

Dennoch sollte jeder Kleingärtner den Artenschutz beachten, betont Robby Müller vom Stadtverband der Kleingärtner. "Das heißt, ich muss bei jeder Fällung, auch im Kleingarten, natürlich gucken, ob dort Nest- oder Brutvorkommen sind. Sollte das so sein, darf ich diesen Baum auch nicht fällen."

Was kann man dagegen tun, wenn ein Baum gefällt werden soll? Die rechtliche Situation in der Schweiz ist kompliziert. Eine Recherche zur lokalen Regelung des Baumschutzes lohnt sich meist aber trotzdem, nur schon um das Thema auf die politische Agenda zu bringen.

Bäume und Sträucher können zu verzwickten Konflikten unter Nachbarn führen. Oftmals sind sie Auslöser für Streit, weil sie den einen die Aussicht beeinträchtigen, den Lichteinfall mindern oder sogar eine Gefahr darstellen, während die anderen den Baum schützen möchten. So werden in Siedlungsgebieten immer wieder grosse, alte Bäume gefällt, trotz Widerstand von Anwohnergruppen. Aber alte Bäume in Siedlungsgebieten prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern dienen auch als wichtiger Lebensraum für Vögel und Wildtiere und verbessern das Mikroklima.

Wenn ein Baum zu nahe an der Grenze steht

Ein klassisches Beispiel eines solchen Nachbarschaftsstreits ereignete sich in Auenstein, einer kleinen Ortschaft im Kanton Aargau im Januar 2017. Eine Buche in der Nähe der Grundstücksgrenze störte den Grundstücksbesitzer, da ihre Wurzeln die Rasensteine auf dem Grundstück anhoben und somit den Rasen beeinträchtigten. Zudem störte sich der Besitzer am Schatten der Buche, berichtete die Aargauer Zeitung. Die Nachbarn jedoch schätzten den Schatten ihres Baumes und kämpften dafür, dass die Buche stehen bleiben konnte. Der Nachbarschaftsstreit um den Baum endete vor Gericht.

Dort wurden vor allem zwei Punkte berücksichtigt: der Grenzabstand vom Baum zum Nachbargrundstück sowie die Frist. Der einzuhaltende Mindestabstand von Bäumen zur Grundstücksgrenze variiert je nach Kanton zwischen zwei und acht Metern. Ab einer gewissen Frist kann der Nachbar jedoch nicht mehr klagen. Auch diese Frist variiert: in Bern beispielsweise sind das fünf, in Baselland zehn und in Genf 30 Jahre.

Im Kanton Aargau ist der vom Gesetz geforderte Mindestabstand zur Grundstücksgrenze sechs Meter, ein Abstand der in diesem Fall nicht eingehalten wurde. Zudem gab es keine Beweisgrundlage dafür, wie lange der Baum schon auf dem Grundstück war. Deshalb entschied das Gericht, dass die Buche gefällt werden musste.

Gesetzlicher Baumschutz

Ganz anders sieht jedoch die Situation aus, wenn ein alter Baum unter planungs-, bau-, oder naturschutzrechtlichem Schutz steht. In der Schweiz ist das eher selten der Fall, obschon grundsätzlich ein Erhalt und eine Vermehrung des Baumbestands im Interesse der Lebensraumqualität angestrebt wird.

Der Baumschutz ist im kantonalen und kommunalen Recht angesiedelt, es gibt kein allgemeingültiges Gesetz. Je nach Gemeinde oder Kanton kann die rechtliche Situation daher ganz verschieden aussehen. In einigen wenigen Städten gibt es Schutzvorschriften für Bäume, in denen das Fällen von Bäumen beispielsweise ab einem bestimmten Stammumfang bewilligungspflichtig wird.

Baumschutzgebiete

Wäre die Buche im Beispiel von oben unter gesetzlichem Baumschutz gestanden, hätte auch die Klage des Grundstückseigentümers nicht zum Fällen des Baumes geführt. In den Städten Zürich und Basel gibt es sogenannte Baumschutzgebiete, in denen Bäume ab einem Umfang von mehr als 80 bzw. 50 Zentimetern nur mit einer besonderen Bewilligung gefällt werden. In Zürich ist dieses Baumschutzgebiet jedoch nicht flächendeckend, sondern bezieht sich nur auf besonders empfindliche Quartiere. Im Kanton Basel-Stadt sind auch Bäume in übrigen Gebieten geschützt, wenn sie einen Stammesumfang von über 90 Zentimetern aufweisen.

In Naturschutzgebieten und im Wald sieht die Situation nochmals anders aus. Hier gilt die Kennzeichnung des Försters als Bewilligung für das Fällen. Ansonsten darf nicht gefällt werden.

Einzelner Baumschutz

Zusätzlich zu den Baumschutzgebieten können Einzelbäume auch geschützt werden, indem sie in ein behördenverbindliches Inventar aufgenommen werden. Falls eine Beseitigung eines im Inventar vermerkten Baumes droht, muss der Einzelfall von der Behörde überprüft werden. Gegebenfalls kann der Baum unter Schutz gestellt werden.

Einzelner Baumschutz ist jedoch eher selten. In der Regel ist es oft schwierig bis unmöglich, einzelne Bäume zu schützen. Und auch ein geschützter Baum kann gefällt werden, wenn eine besondere Bewilligung vorliegt. Gemäss Artikel 4 im Baumschutzreglement der Stadt Bern darf ein geschützter Baum aber nur gefällt werden, wenn:

  • sich die Beseitigung des Baums aufgrund seines Gesundheitszustands als notwendig erweist;
  • mit der Erhaltung eines Baums eine wesentliche Gefahr für Menschen oder Sachen verbunden wäre;
  • die Beseitigung eine Pflegemassnahme für den umstehenden Baumbestand darstellt;
  • Wohnräume durch Schattenwurf, Feuchtigkeit oder andere Auswirkungen er- heblich beeinträchtigt werden;
  • andere eindeutig überwiegende öffentliche oder private Interessen die Beseitigung bzw. den Rückschnitt des Baums erfordern.

Wie sinnvoll ist der Baumschutz?

In Wädenswil fällte 2007 eine Baufirma nachts illegal 29 Bäume, ein dreistes Vergehen, welches für grosse Empörung sorgte. Unter den gefällten Bäumen waren auch bis zu 120 Jahre alte Eichen. Durch die Fällung konnte die Baufirma ihr Versprechen auf Aussicht auf den See und die Voralpen einhalten. Die neue Wohnsiedlung hatte durch die gewonnene Aussicht einen erheblich höheren Vermögenswert. Der Fall kam vor Gericht, und die Baumfirma musste eine Busse von 90’000 Franken bezahlen – den Wert, den die Aussicht zusätzlich einbrachte. In solchen Fällen wird die Busse jedoch wahrscheinlich in der Planung mit einberechnet und in Kauf genommen. Denn es lohnt sich trotz der Busse, die Bäume zu fällen.

Um solchen Aktionen vorzubeugen gibt es in klassischen Seegemeinden, in denen die Aussicht ein wichtiger Faktor ist, spezielle Regelungen: Bäume dürfen ab einer gewissen Höhe nicht gefällt werden. Aber wie sinnvoll ist das wirklich? Die Regel führt einfach dazu, dass viele Bäume gefällt werden, bevor sie die gesetzlich festgehaltene Höhe erreichen. Dasselbe gilt für die Baumschutzgebiete. Kritiker behaupten, dass der Schutz ab einem bestimmten Stammumfang dazu führe, dass die Bäume gefällt werden, bevor sie diesen Umfang erreichen.

Was kann ich tun, um das Fällen eines Baumes zu verhindern?

  1. Überprüfen, ob ein genereller Baumschutz in einem Gebiet besteht (Schutz von Bäumen einer gewissen Höhe oder ab einem bestimmten Stammumfang).
  2. Abklären, ob ein Baum allenfalls mit einer Verfügung im Einzelfall unter Schutz gestellt wurde. Vielleicht besteht ein klares öffentliches Interesse an der Erhaltung des Baumes, beispielsweise aus Gründen des Stadtbilder oder des Naturschutzes.
  3. Falls beides nicht zutrifft, können unterschiedliche Schritte in die Wege geleitet werden:
    • Ortsansässige Naturschutzorganisationen kontaktieren und dadurch weitere UnterstützerInnen finden
    • PolitikerInnen und VerwaltungsmitgliederInnen über den Fall informieren und zum Handeln bewegen
    • Eine Initiative zum Baumschutz starten (Änderungen der lokalen Bauordnung oder der Naturschutzverordnung)
    • Geld sammeln und damit Anwälte mandatieren oder pro bono Anwälte suchen, die zum Wohle der Öffentlichkeit ohne oder mit stark reduzierter Bezahlung Anträge annehmen

Öffentliches Interesse am Baumschutz

Naturschutzorganisationen wie beispielsweise Pro Natura oder WWF Schweiz haben sich bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen die Fällung von alten, wertvollen Bäumen gewehrt. Ein Beispiel ist der Rekurs gegen die Baumfällungen am Tellplatz in Basel. Insgesamt zwölf grosskronige Spitzahorne sollten gefällt und von kleinen Feldahornen ersetzt werden, weil einige krank sind.

Pro Natura Basel legte Rekurs für das Fällen von fünf dieser Bäume ein, da diese in einem guten Zustand sind. Die Baurekurskomission hiess die Einsprache von Pro Natura Basel gut. Denn für die Erhaltung der Bäume besteht ein klares öffentliches Interesse, nicht nur aufgrund des Baumschutzes, sondern auch für das Stadtbild und -klima. Die Fällung der vom Rekurs betroffenen Baumgruppe wäre gänzlich unnötig und nicht verhältnismässig. «In einer Stadt, in der die Natur und Einzelbäume immer stärker dem ständig steigenden Verdichtungs- und Nutzungsdruck weichen müssen, darf nicht akzeptiert werden, dass grosse Bäume sogar gefällt und durch kleinere ersetzt werden, ohne dass wirklich zwingende Gründe im allgemeinen Interesse vorliegen.», so berichtet Pro Natura Basel.

Wann braucht man eine Genehmigung um einen Baum zu fällen?

Eine Fällgenehmigung ist vor allem in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen..
Schutz von Bäumen als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ ... .
Schutz von Bäumen als Naturdenkmal. ... .
Schutz von Bäumen aus Gründen des Artenschutzes..

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen MV?

In Mecklenburg Vorpommern unterliegen Einzelbäume nach § 18 des Naturschutzausführungsgesetzes einem besonderen Schutz. Unter den gesetzlichen Mindestschutz fallen alle Bäume, die in einer Höhe von 1,30 Metern über dem Erdboden gemessen einen Stammumfang von mindestens 1,00 Meter aufweisen.

Welche Bäume stehen in Deutschland unter Naturschutz?

Seltene und gefährdete.
Elsbeere und Speierling. ... .
Eibe. ... .
Schwarzpappel. ... .
Gewöhnliche Rosskastanie. ... .
Wildapfel. ... .
Flatterulme..

Für welche Bäume braucht man eine fällgenehmigung NRW?

Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden; mehrstämmige Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge 80 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 Zentimetern aufweist.

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