Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung) oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommt, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Bestimmungen stehen im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII). Hier erfahren Sie, wer diese Leistung vom Sozialamt bekommen kann und welche Neuregelungen in Kraft getreten sind. Show
Inhaltsverzeichnis Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt: Änderungen durch das Bürgergeld- und das Wohngeld-Plus-GesetzDas Bürgergeld-GesetzDas Bürgergeld-Gesetz ist am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt (Nr. 51, Seite 2328 ff.) veröffentlicht worden. Es enthält auch Neuregelungen für die Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Diese Regelungen sind zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Überblick über die zentralen Änderungen des SGB XII: Neue Regelsätze ab 01.01.2023:
Hinweis: Welche Regelbedarfsstufe (RBS) ist für welche Leistungsberechtigten die richtige? Antworten gibt es hier. Außerdem steigt das Geld für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf nach § 34 Abs. 3a SGB XII:
Neuer Mehrbedarf: Für Leistungsberechtigte wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein einmaliger, unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht, der auf keine andere Weise gedeckt werden kann und ein Darlehen ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art der Bedarfe nicht möglich ist, vgl. § 30 Abs. 10 SGB XII neu. Kosten für die Unterkunft: Für Menschen, die Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen und allein oder mit Partner*in, mit Mietvertrag bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, gibt es Änderungen bei der Übernahme der Kosten für die Unterkunft:
Anhebung des Vermögensschonbetrages: Bisher durften 5.000 Euro pro Person unberücksichtigt bleiben. Ab 01.01.2023 gilt:
Beachte: Die noch höheren Schonbeträge nach dem SGB II (bisher "Hartz 4"; nunmehr Bürgergeld) gelten nicht für Leistungen nach dem SGB XII. Änderungen bei den Regelungen zum Einkommen:
Hinweis: Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die Fachverbände für Menschen mit Behinderung hatten im Gesetzgebungsverfahren jeweils am 23.08.2022 Stellungnahmen abgegeben. Das Wohngeld-Plus-GesetzDie zum 01.01.2023 in Kraft tretende Wohngeld-Reform beinhaltet auch eine Regelung zur Grundsicherung bzw. zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach § 131 SGB XII neu gilt, dass –abweichend vom Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe – anstelle von Wohngeld auch Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden darf. Dies soll für laufende Bewilligungszeiträume gelten oder Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 beginnen. Bleiben Sie immer informiert: Unser Newsletter berichtet über aktuelle Ereignisse, Änderungen, Neuerungen und vieles mehr. Hier können Sie sich kostenlos anmelden. © Lebenshilfe/David Maurer Grundlagen der GrundsicherungWer erhält überhaupt Grundsicherung? Und ab welchem Alter erhält man Grundsicherung? Wir möchten zunächst die grundlegenden Fragen zum Thema Grundsicherung beantworten. Wer kann Grundsicherung erhalten?Folgende Menschen können einen Anspruch haben:
Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wann ist ein Mensch dauerhaft voll erwerbsgemindert?
Grundsicherung für Menschen, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und das Budget für Ausbildung in Anspruch nehmen
Wann ist die Altersgrenze erreicht?
© Lebenshilfe/David Maurer Grundsicherung: Einkommen und VermögenGrundsicherung kann nur erhalten, wer nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen hat. Manchmal kommt es auch noch auf die finanziellen Mittel z. B. der Eltern oder Lebenspartner*in an. Wir erklären, worauf es zu achten gilt. Einkommen: Welche Rolle spielt das eigene Einkommen?Generell gilt: Wer ein eigenes Einkommen hat, hat keinen oder nur einen niedrigeren Anspruch auf Grundsicherung. Beispiel: Da die Erwerbsminderungsrente Einkommen darstellt, wird die Grundsicherung in diesen Fällen nur als Aufstockung benötigt. Das Gesetz bestimmt für bestimmte Einnahmen, dass diese nicht als Einkommen zählen. Manche Einnahmen sind zwar Einkommen, aber werden trotzdem bei der Berechnung nicht berücksichtigt bzw. sind sie vom Einkommen "abzusetzen" (weitere Ausführungen folgen). (Mehr zu den Neuregelungen durch das Bürgergeld-Gesetz siehe oben unter "Aktuelles".) Die folgenden Beträge werden nicht als Einkommen bewertet oder sind nach den gesetzlichen Vorgaben vom Einkommen abzusetzen:
Als Einkommen werden hingegen berücksichtigt:
Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Einkommen, das z. B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. Das liegt daran, dass die Regelungen im Bereich der Eingliederungshilfe großzügiger sind – also mehr Einkommen verschont wird als bei der Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt. Einkommen: Welche Rolle spielt das Einkommen der Eltern?
Wichtig zu wissen: Entscheidend ist das Einkommen eines Elternteils. Der Betrag in Höhe von 28,43 Euro ist nicht schon dann zu zahlen, wenn beide Elternteile gemeinsam mehr als 100.000 Euro jährlich verdienen. Vermögen: Neuregelung seit 01.01.2023Das Bürgergeld-Gesetz hat neu bestimmt, dass Erbschaften kein Einkommen sind, sondern Vermögen (vgl. § 82 Abs. 1 Nr. 9 SGB XII). Hinweis: Für Erbschaften kann es ratsam sein, ein sogenanntes Behindertentestament zu errichten. Dieses ist so konstruiert, dass die Erbschaft nicht für den Lebensunterhalt ausgegeben werden muss. Der Erbe gilt stattdessen weiterhin als bedürftig und kann Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Vermögen: Welche Rolle spielt ein eigenes Vermögen oder das der Eltern?
Geldbeträge (Vermögensschonbeträge)
Sonstige Vermögenswerte
Wichtig zu wissen: Es kann sein, dass Vermögen, das z. B. bei der Eingliederungshilfe verschont bleibt, trotzdem bei der Grundsicherung berücksichtigt wird. © Lebenshilfe/David Maurer Leistungen der GrundsicherungWelche Leistungen der Grundsicherungen gibt es? Und was sollte man tun, wenn einem diese Leistungen verwehrt werden? Welche Leistungen der Grundsicherung gibt es?
Regelleistungen
Mehrbedarfe
Längerer Auslandsaufenthalt – trotzdem Grundsicherung?
Was kann ich gegen die Ablehnung der Grundsicherung tun?
Klage oftmals (fast) kostenfrei
Zögern Sie nicht, Ihren Anwalt auf diese Punkte anzusprechen. Letztlich kommt es stets auf den Einzelfall an. Wichtig: Unsere allgemeinen Ausführungen zu den Kosten können keine konkrete Beratung ersetzen. Hilfreiche Links rund um das Thema Grundsicherung
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