Ab wann gelten die neuen corona regeln in sachsen-anhalt

Seit dem 1. Oktober gelten neue Corona-Regeln in Deutschland. Das Ziel der Bundesregierung ist vor allem, einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen vorzubeugen und den Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter zu gewährleisten. Daran ändert auch das zurzeit günstige Infektionsgeschehen und die aktuelle Debatte um eine Ende der Pandemie nichts.

Die neuen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Die Maßnahmen wurden in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen in den einzelnen Bundesländern greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise sind die Regeln bundesweit festgelegt. Über manche Maßnahmen können die Länder allerdings selbst entscheiden.

Noch vor Bayern hat Sachsen-Anhalt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen im Nahverkehr abgeschafft, und zwar mit Auslaufen der 18. Corona-Landesverordnung am 7. Dezember. Doch in Sachen Quarantäne und Isolationspflicht setzt das Land nicht im gleichen Maße auf die Eigenverantwortlichkeit seiner Bewohner. Welche Corona-Regeln im CDU-geführten Land im Osten gelten, lesen Sie hier im Überblick.

Corona-Regeln Sachsen-Anhalt im Januar 2023: An welchen Orten gilt die Maskenpflicht?

Seit dem 1. Oktober gilt in ganz Deutschland ein Basisschutz. Dementsprechend gibt es eine Maskenpflicht an bestimmten Orten. Dabei haben die Länder keinen Handlungsspielraum. An folgenden Orten gilt die Maskenpflicht:

  • Fernverkehr: Das Personal und Kinder ab sechs Jahren müssen mindestens eine medizinische Maske tragen. Ab 14 Jahren ist eine FFP2-Maske verpflichtend.
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Dort gilt eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht.
  • Arztpraxen: Patienten und Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen.

Corona-Regeln im Januar 2023: Mögliche Maßnahmen und Verschärfungen in Sachsen-Anhalt

Damit die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur weiter gewährleistet werden kann, können die Bundesländer zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen. Diese zusätzlichen Maßnahmen wären auch in Sachsen-Anhalt seit Oktober möglich:

  • Innenräume: Eine Maskenpflicht für medizinische oder FFP2-Masken könnte auch in Innenräumen eingeführt werden.
  • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht gelten. Dabei soll es aber eine Ausnahme geben. Mit einem Testnachweis ist man von der Maskenpflicht ausgenommen. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

Corona-Regeln in Sachsen Anhalt im Januar 2023: Als erstes Bundesland die Maskenpflicht im ÖPNV aufgehoben

Seit dem 8. Dezember gilt in Sachsen-Anhalt keine Pflicht zum Tragen einer Nasen- und Mundbedeckung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mehr. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff führte damals zur Begründung die hohe Impfquote im eigenen Bundesland an. So seien 74 Prozent der Bevölkerung grundimmunisiert. Bei Menschen, die älter als 60 Jahre sind, seien es sogar 90 Prozent. Zudem liege der Anteil an Corona-Infizierten in Krankenhäusern derzeit bei unter drei Prozent. Andere Krankheitsbilder und Viren seien deutlich dominanter. Ähnlich argumentierte auch Bayern. 

Corona-Regeln Sachsen-Anhalt im Januar 2023: Quarantäne und Isolationspflicht

Einige Bundesländer - etwa Bayern, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein - haben im November ein Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte beschlossen. Sachsen-Anhalt zählte nicht dazu und tut es nach wie vor nicht. Wer sich hier mit dem Corona-Virus infiziert hat, muss auch noch Anfang Januar für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Ein Freitesten ist aber nicht mehr vorgeschrieben. Voraussetzung für ein Ende der Isolation ist lediglich, dass der Betroffene mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine neue Eindämmungsverordnung im Kampf gegen das Coronavirus beschlossen. Die Änderungen sollen bereits am 1. Oktober in Kraft treten. Was geplant ist.

Aktualisiert: 27.09.2022, 16:12

Ab wann gelten die neuen corona regeln in sachsen-anhalt

In Sachsen-Anhalt gilt ab Oktober eine neue Corona-Eindämmungsverordnung. Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Magdeburg/Halle (Saale)/DUR – In Sachsen-Anhalt gilt ab dem 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung. Die Landesregierung hat die 18. Eindämmungsverordnung in einer Sitzung am Dienstag beschlossen. Sie stützt sich vorrangig auf das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt: Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt bestehen

Im ÖPNV gilt in Sachsen-Anhalt weiter die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Die Verkehrsbetriebe sind zu stichprobenhaften Kontrollen verpflichtet und berechtigt, Personen ohne Maske von der weiteren Beförderung auszuschließen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist außerdem für Besucher von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie öffentlich zugänglichen Innenräumen von Justizvollzugseinrichtungen erforderlich.

In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Arztpraxen muss eine FFP2-Maske getragen werden Auch im Personenfernverkehr sei eine FFP2-Maske laut IfSG vorgeschrieben.

Im Personenfernverkehr können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gleiches gilt für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.

Corona-Testpflicht in Sachsen-Anhalt

Besucherinnen und Besucher von medizinischen Einrichtungen müssen sich täglich vor Betreten der Einrichtung testen lassen, für Beschäftigte in diesen Einrichtungen sind drei Tests pro Kalenderwoche vorgesehen.

Ausnahmen von der bundesweiten Testpflicht sind laut 18. Eindämmungsverordnung bei Kindern bis 6 Jahren und bei Glaubhaftmachung medizinischer Gründe, die einer Testung entgegenstehen, möglich.

Wann kommt die neue Corona Verordnung Sachsen Anhalt?

SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (Paragraf 16 Absatz 4 Satz 1) eingesehen werden. ►Am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt – also ab 8. Oktober 2021 – tritt die Verordnung in Kraft.

Was gilt in Restaurants Sachsen Anhalt?

Für das Gastgewerbe gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen besonderen Corona-Schutzmaßnahmen (z.B. Masken-, Abstands- und oder Testpflichten) mehr. Das heißt: Zur Zeit bestehen keine coronabedingten Einschränkungen in gastronomischen Betrieben, in Clubs und Diskotheken, in Hotels oder auf Veranstaltungen.

Was ist heute wegen Corona beschlossen worden?

Für Einreisen aus Risiko-Gebieten nach Deutschland gilt ab dem 11. Januar 2021: Man muss 10 Tage in Quarantäne. Wenn man nach 5 Tagen einen negativen Corona-Test hat kann die Quarantäne beendet werden.

Was gilt beim Friseur in Sachsen Anhalt?

Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt entfällt die Maskenpflicht in vielen Bereichen. Trotz dessen kann das Tragen einer Maske noch wichtig für das betriebliche Hygienekonzept sein, insbesondere Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten.