Wenn man neu gebaut hat oder in einer neuen Gegend ein Haus gekauft hat, muss man sich zügig darum kümmern, dass der zuständige Schornsteinfeger die Anlagen im Haus zunächst abnimmt und deren Betrieb dann genehmigt.
Innung gibt Auskunft
Eine Möglichkeit den Bezirksschornsteinfeger zu ermitteln, ist die Schornsteinfeger-Innung. Sie steht in den örtlichen Telefonbüchern oder im Internet. Auskunft kann ebenfalls die Handwerkskammer geben, wenn am Ort vielleicht kein Büro der Innung vorhanden ist.
BAFA führt das Register
Inzwischen muss man nicht mehr für jede Arbeit den Bezirksschornsteinfeger auswählen, sondern kann auch freie Schornsteinfeger beauftragen, die häufig günstiger sind. Diese müssen ebenso wie der zuständige Bezirksschornsteinfeger bei der BAFA registriert sein.
Auf der Internetseite der BAFA gibt es einen Link Registerauskunft. Über diesen Link bekommt man automatisiert Auskünfte über den zuständigen Schornsteinfeger. Telefonisch oder schriftlich gibt es allerdings keinerlei Auskünfte.
Welche Information bekommt man?
In der Auskunft wird der Name des Schornsteinfegers oder der Handwerksbetrieb bekannt gegeben, der die Arbeiten ausführt. Ebenso wird man dort die Anschrift und die registrierende Stelle erkennen können, doch die Telefonnummern der Schornsteinfeger sind hier leider nicht vermerkt.
Da man ohnehin die Telefonnummer noch selbst erkunden muss, ist es unter Umständen besser den nächsten Nachbarn zu fragen, wer in dem Bezirk der zuständige Schornsteinfeger ist. Dabei bekommt man gleich noch einige Informationen über die Terminvergabe und die generelle Kundenfreundlichkeit.
Was bedeutet BAFA?
Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie führt für viele Berufszweige Register über geprüfte Unternehmen.
Hoheitliche Tätigkeiten des zuständigen Schornsteinfegers
Seit dem ersten Januar 2013 können Hauseigentümer andere Schornsteinfeger als den Bezirksschornsteinfeger mit einigen Arbeiten beauftragen. Seitdem müssen sie auch dafür sorgen, dass alle notwendigen Arbeiten in den richtigen Abständen durchgeführt werden.
Diese hoheitlichen Tätigkeiten fallen in die Zuständigkeit des Bezirksschornsteinfegers.
- Feuerstättenschau aller Anlagen und Schornsteine in regelmäßigen Abständen
- Bauabnahme von neuen Anlagen und Schornsteinen
- Feuerstättenbescheid ausstellen
- Behördlich angeordnete Maßnahmen durchführen
Tipps & Tricks
Wenn Sie Ihr Recht auf eine freie Wahl des Schornsteinfegers wahrnehmen, sollten Sie sich bewusst machen, dass Sie damit auch viel Verantwortung übernehmen. Die Termine, die im Feuerstättenbescheid vorgegeben sind, müssen exakt eingehalten werden.
Würmstraße 26 | Telefon: 07031-677827 |
Mahdentalstraße 38-1 | Telefon: 07031-872460 |
Funny-Leicht-Straße 8 | Telefon: 0711-76161991 |
Eltinger Straße 2 | Telefon: 0157 88077400 |
Brühlstraße 57 | Telefon: 07159-43643 |
Lehenweiler Hauptstraße 10 | Telefon: 07034-60787 |
Lehenweiler Neue Straße 32 | Telefon: 07034-279332 |