Die Wohngebäudeversicherung bietet einen sehr wichtigen Schutz für Hauseigentümer. Sie ist für Schäden am Haus zuständig. Schäden durch Sturm und Hagel werden ersetzt, wenn Sturm in der Police enthalten ist. Das ist sehr zu empfehlen. Geld von der Versicherung gibt es aber nur, wenn ein Sturm mindestens Windstärke acht erreicht. Ob es wirklich Stärke acht war, müssen Kunden nicht selber messen. Es reicht, wenn eine Wetterstation solche Sturmstärken in der betreffenden Gegend gemessen hat, urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 12 U 251/04). Show
Die Versicherer ersetzen beispielsweise die Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume. Nebengebäude wie Gartenhaus oder Garage auf dem gleichen Grundstück sind ebenfalls versichert, wenn sie in der Police vermerkt sind. Wichtig: Im Schadensfall gilt die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das heißt zum Beispiel, dass Hausbesitzer ein Loch im Dach – soweit gefahrlos möglich – mit einer Plane abdecken müssen, damit kein Regenwasser eindringt. Elementarschaden-Zusatzversicherung – wo sie wichtig istDer Zusatzschutz gegen sogenannte Naturgefahren wird immer wichtiger. Denn Wetterexperten gehen davon aus, dass schwere Unwetter zunehmen. Der Schutz greift bei Schäden durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben. Schäden durch Schnee vorbeugen und richtig versichernAuch wenn Lawinen das Haus bedrohen oder ein Dach unter Schneelast einbricht, ist die Elementarschadenversicherung zuständig. Die normale Gebäudeversicherung reicht nicht. Bei Schneedruck auf Dächern müssen Hauseigentümer aber aufpassen. Sobald sich gefährlich viel Schnee auf dem Dach sammelt, sodass das Risiko offensichtlich wird, müssen sie das Dach freiräumen. Darüber hinaus müssen Hausbesitzer dafür sorgen, dass der Schnee nicht als Lawine vom Dach gleitet und dabei Schäden anrichtet. Treffen Dachlawinen oder Eiszapfen Autos oder Personen, haftet der Hausbesitzer. Er muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen. Das kann teuer werden. Deshalb sollte jedermann unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung haben. Sie zahlt sogar, wenn man den Schaden grob fahrlässig verursacht hat. Soforthilfen der BundesländerUnter besonderen Bedingungen bieten einzelne Bundesländer nach Unwetterkatastrophen finanzielle Unterstützung für Geschädigte an, die existenziell getroffen sind. Geschädigte Hausbesitzer erhalten aber nur dann Geld, wenn sie nachweisen, dass sie sich erfolglos um einen Elementarschadenschutz bemüht haben oder ihnen dieser nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer zuständigen Landesbehörde, wenn Sie meinen, dass Sie die Förderbedingungen erfüllen könnten. Der staatliche, von Bund und Ländern finanzierte Fluthilfefonds springt nur bei nationalen Katastrophen ein.. Für Häuser in der Bauphase: BauleistungsversicherungRohbauten sind besonders sturmgefährdet. Das betrifft nicht nur halbfertige Mauern, Gerüste oder Dachsparren. Auch das Material auf der Baustelle kann von einem Sturm umhergeschleudert werden. Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtet. Dazu zählen zerstörte Bauteile oder -stoffe sowie auch alle notwendigen Handwerkerleistungen, um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen. Befreiung vom RundfunkbeitragAbmelden.Wenn eine Wohnung nach einem Brand oder Unwetter temporär nicht mehr genutzt werden kann, können sich die Bewohner zeitweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ist eine Wohnung dauerhaft zerstört, endet die Beitragspflicht und die Wohnung kann abgemeldet werden. Für die Abmeldung müssen Geschädigte in beiden Fällen das Online-Formular des Beitragsservice ausfüllen und unter „sonstige Gründe“ kurz den Sachverhalt schildern.Übrigens:Welche vertraglichen Regeln für Strom und Gas gelten, sollten Sie am besten mit den Anbietern besprechen.Hauseigentümer mit DDR-PoliceViele Hauseigentümer in Ostdeutschland haben als Wohngebäudeversicherung noch eine alte DDR-Police. Damit sind sie gut versichert, denn darin sind auch Überschwemmungsschäden enthalten. Heute führt die Allianz diese Policen weiter. Der Konzern hatte nach der Wende das Staatsversicherungsunternehmen der DDR übernommen. Das gilt bei umgestürzten BäumenUmfallen allein ist kein Schaden. Fürs Entsorgen eines umgestürzten Baums zahlen Gebäudeversicherer nicht. Fällt der Baum zum Beispiel aufs eigene Grundstück und richtet weiter keinen Schaden an, muss der Besitzer selber das Zersägen und Entsorgen bezahlen. Ein Baum gilt nicht als „versicherte Sache“. Wer auch dies versichern möchte, muss eine Zusatzklausel vereinbaren. Oft trägt sie das Kürzel 7363. Oder sie wird als Zusatzbaustein angeboten, beispielsweise „WG Plus“. Dann sind die Kosten für das Entfernen und die Entsorgung von umgestürzten Bäumen versichert, wenn eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Das gilt bei Blitzschlag und Sturm ab Windstärke acht. Haftpflicht oder Gebäudeversicherung? Weht ein Sturm einen Baum aufs Haus des Nachbarn, kommt es darauf an: Waren bereits Anzeichen für Krankheit oder fehlende Standfestigkeit sichtbar, muss der Baumbesitzer zahlen – oder seine Privathaftpflichtversicherung, wenn er eine hat. War keine Vorschädigung des Baumes sichtbar, trifft den Besitzer keine Schuld. Dann ist für den Schaden am Haus die Gebäudeversicherung des Nachbarn zuständig. Bäume regelmäßig kontrollierenStehen Bäume im Garten, sollte der Eigentümer sie regelmäßig kontrollieren. Eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr reicht: einmal in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand (Bundesgerichtshof, Az. III ZR 225/2003). Doch sobald etwas verdächtig erscheint, zum Beispiel abgestorbenes Laub, dürre Äste, Beschädigungen oder auffallende Schiefstellungen, oder wenn der Stamm erkennbar durch Sturm oder Blitzschlag geschädigt ist oder Pilzbefall zeigt, muss er eingehend untersucht werden (OLG Hamm, Az. 9 U 144/2002). Ist die Standsicherheit wegen des hohen Alters nicht mehr gegeben, muss der Besitzer den Baum fällen (BGH, Az. V ZR 319/02). Wer solche Schutzmaßnahmen unterlässt, verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht. Unter Umständen haftet er sogar dann, wenn dem Baum gar nicht anzusehen war, dass er marode war. Ein gesunder Baum wird bei Windstärke 7 bis 8 normalerweise nicht entwurzelt, wenn er nicht ohnehin schadhaft war (OLG Düsseldorf, Az. 4 U 73/01). Wer kommt für Sturmschäden am Auto auf?Die Teilkaskoversicherung zahlt dir bei einem Sturmschaden die entstandenen Reparaturkosten oder auch den Zeitwert deines Fahrzeugs. Das ist der Betrag, den du für dein Auto vor dem Unfall bei einem Verkauf bekommen hättest.
Welche Versicherung ist für Sturmschäden zuständig?Wer zahlt Sturmschäden am Haus? Werden Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Entsteht durch den Sturm ein Schaden innerhalb Ihrer vier Wände, zahlt die Hausratsversicherung.
Welche Versicherung übernimmt Schäden am Auto?Die Vollkaskoversicherung ersetzt – zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung – weitere Schäden am eigenen Auto, zum Beispiel die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Sturm?Die Hausrat-Versicherung erstattet Schäden durch Sturm, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser an beweglichen Gütern: Möbel, Teppiche, technische Geräte, Kleidung oder Gartengeräte. Alles, was in der Wohnung und im Keller in Mitleidenschaft gezogen wird, ist versichert.
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