Show Im Juli 2016 trat ein Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft, das eine grundlegende Änderung des Gesetzes in Bezug auf Belege und Nachweise vorsieht. Bis dahin war jede/r Steuerzahler/in verpflichtet, bestimmte Belege mit seiner Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Ab 2017 wurde aus dieser Belegvorlagepflicht eine sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet: Wer seine Steuererklärung abgibt, ist nur noch in Ausnahmefällen verpflichtet Nachweise beizulegen. "Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken / Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird", so das Bundesfinanzministerium. Kurz gesagt: Eine Steuererklärung ganz ohne Belege und Nachweise ist möglich. Wichtig: Sammeln und Aufbewahren müssen Sie die Belege dennoch, denn bei Bedarf kann das Finanzamt die Unterlagen nachfordern – im Zweifelsfall sogar 10 Jahre lang. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Aufbewahrungsfrist. Als VLH-Mitglied sollten Sie daher Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater trotz Belegvorhaltepflicht alle Belege mitbringen, damit auf Rückfragen und Prüfungen seitens des Finanzamts sofort reagiert werden kann. Seit wann gilt die Belegvorhaltepflicht?Das Gesetz zur Belegvorhaltepflicht trat zum 1. Januar 2017 in Kraft, die Änderungen galten daher erstmals für alle Belege, die Sie 2017 gesammelt haben. Diese Belege wurden im Steuerjahr 2018 mit der Steuererklärung 2017 eingereicht. Übrigens:Inzwischen können Sie Belege auch digital nachreichen, wenn das Finanzamt solche anfordert. Mehr dazu erfahren Sie hier: Belege nachreichen mit NACHDIGAL. Welche Belege müssen zuhause aufbewahrt werden?Folgende Belege sollten Sie griffbereit haben, wenn das Finanzamt Rückfragen hat oder Belege anfordert:
Übrigens:Haben Sie Online-Rechnungen unter Ihren Unterlagen, also Belege nur elektronisch erhalten, werden auch diese vom Finanzamt anerkannt, wenn sie alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten. Papierrechnungen und elektronische Rechnungen sind also gleichgestellt. Was galt vor der Gesetzesänderung?Für die Steuererklärung 2016, die 2017 abgegeben wurde sowie die vorherigen Steuererklärungen, galt für bestimmte Belege eine gesetzliche Vorlagepflicht. Das bedeutete, dass Sie die oben genannten Nachweise im Original direkt beilegen mussten und nur die Kopien bei sich zuhause aufbewahren durften. Sonstige Unterlagen, Aufstellungen und Erläuterungen, die für das Besteuerungsverfahren von Bedeutung sind, unterlagen dieser Belegvorlagepflicht zwar nicht, sollten aber dennoch mit der Steuererklärung eingereicht werden. Quellen
Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen. Welche Belege müssen bei der Steuererklärung eingereicht werden?Belege sind zum Beispiel Rechnungen, Quittungen, Kassenzettel, Kaufverträge, Spendenbescheinigungen, Parkscheine, Fahrkarten etc. Darauf muss stehen, wie viel Sie wofür, wann und wem gezahlt haben.
Was für Unterlagen muss bei ELSTER geschickt werden?Bei Mein ELSTER übermitteln Sie Ihre Steuererklärung authentifiziert mit einem elektronischen Zertifikat als Identitätsnachweis. Mit der Verwendung des Zertifikats ist Ihre Unterschrift sowie ein Ausdruck Ihrer Steuererklärung zur Weitergabe an Ihr Finanzamt nicht mehr erforderlich.
Welche Daten werden bei ELSTER übermittelt?Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen der letzten 4 Jahre, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt: vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen. Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
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