Was sind sonstige außergewöhnliche Belastungen Zeile 35?

Wie es der Name schon sagt: Außergewöhnliche Belastungen haben Steuerzahler zumeist nicht jedes Jahr zu tragen. Auf dem Formular Anlage Außergewöhnliche Belastungen lassen sie sich im Detail eintragen und steuermindernd geltend machen.

Was sind Außergewöhnliche Belastungen?

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen war lange Zeit Teil des Mantelbogens, doch seit 2019 gibt es dafür ein separates Steuerformular. Steuer sparende private Ausgaben gehören seitdem in die Anlagen "außergewöhnliche Belastungen“ und "Sonderausgaben". Normalerweise gibt es für Ausgaben der privaten Lebensführung keine Steuervorteile, doch in manchen Fällen macht das Finanzamt eine Ausnahme. Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen umfasst alle Aufwendungen der privaten Lebensführung, die zum Beispiel durch schwere Schicksalsschläge wie Naturkatastrophen, Brand oder Krankheit zwangsläufig entstanden sind.

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Welche Kosten zählen zu Außergewöhnlichen Belastungen?

Die abzugsfähigen Kosten können unterschiedlichster Art sein: Kosten, die beispielsweise durch Katastrophen, Krankheit oder Behinderung entstehen. Aber auch Bestattungskosten oder der Ausbildungsfreibetrag für jedes volljährige Kind in der Ausbildung. Für manches gibt es ohne Kostennachweis einen Pauschbetrag vom Finanzamt.

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Behindertenkosten

Menschen mit Handicap können wählen, ob sie die angefallenen Kosten per Beleg einzeln nachweisen wollen oder ohne Belege einfach den vom Fiskus angebotenen Pauschbetrag beanspruchen. So gibt es für Menschen mit Behinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 25 Prozent den Behindertenpauschbetrag (Zeilen 4-9).

Die Höhe reicht von 310 Euro (bis zu 30 Prozent GdB) bis hin zu 1.420 Euro bei einem GdB von 100 Prozent. Dauerhaft hilflose Menschen oder Blinde bekommen sogar einen Freibetrag von 3.700 Euro eingeräumt. Der Pauschbetrag wird als Jahresbetrag gewährt, auch wenn die Behinderung erst während des Jahres eintritt oder wegfällt. Als Nachweis dient ein Schwerbehinderten-Ausweis oder ein Bescheid des zuständigen Versorgungsamtes.

Verdoppelung der Pauschbeträge für Behinderte ab 2021

Die steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Handicap, die seit 1975 betragsmäßig nicht mehr erhöht wurden, wurden zum Jahresanfang endlich verdoppelt. Je nach Grad der Behinderung betragen diese künftig zwischen 384 Euro bis zu 7.400 Euro. Zudem werden die Nachweisvoraussetzungen verschlankt und die Grade der Behinderung mit dem Sozialrecht harmonisiert. Einen Steuerfreibetrag gibt es ab 2021 bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 Prozent.

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Neu ab 2021: Zusätzliche Fahrtkosten-Pauschale

Neu eingeführt wird ab 2021 ein zusätzlicher Fahrtkosten-Pauschbetrag von 900 Euro bei Geh- und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen. Der Nachweis einer Behinderung kann mit einem Bescheid des Versorgungsamtes oder hilfsweise auch mit einem Rentenbescheid erbracht werden (BMF-Schreiben vom 1.3.2021 – IV C 8 – S 2286/19/10002).

  • Biallo-Tipp: Sie haben ein Handicap, aber noch nie beim Versorgungsamt einen Antrag gestellt? Kein Problem – für das aktuelle Jahr lässt sich der Steuervorteil sichern. Stellen Sie einfach bis Jahresende für sich oder Ihren Angehörigen einen Antrag beim Versorgungsamt und sichern Sie sich damit rückwirkend den kompletten Steuervorteil für 2021 – auch wenn der Bescheid vom Amt vielleicht erst in 2022 im Briefkasten liegt.

Biallo-Lesetipp: Tipps für die Steuererklärung & Steuerformulare 2020

Tipps & Tricks zum Steuern sparen für die Steuererklärung 2020 und was dazu die wichtigsten Steuerformulare sind, erfahren Sie in unserem  Übersichtsartikel zur Biallo-Steuerserie 2020.

Pflegekosten

Wer einen Angehörigen bei sich oder in dessen Wohnung pflegt, erhält einen Pflegepauschbetrag von 924 Euro (Zeile 11/12). Voraussetzung: Der Gepflegte hat mindestens Pflegegrad 4 oder ein "H" im Schwerbehindertenausweis und die Pflege erfolgt kostenlos – er darf nicht sein Pflegegeld weiterreichen, sonst wird der Pflegepauschbetrag gestrichen. Pflegekosten und Behindertenpauschbetrag lassen sich leider nicht miteinander kombinieren. Hier müssen Sie selbst genau rechnen, ob sie mit dem Pauschbetrag oder einem Einzelnachweis der Kosten besser fahren.

Pflege von Angehörigen: Höherer Pflegepauschbetrag ab 2021

Ab 2021 steigt dieser Pauschbetrag auf 1.800 Euro. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird bei häuslicher Pflege künftig in der Steuererklärung ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt. Wie bisher gilt: Teilen sich mehrere Familienmitglieder die Pflege ihrer Angehörigen, wird der Pauschbetrag aufgeteilt. Eltern behinderter Kinder können den Pauschbetrag ebenfalls beanspruchen.

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Heimunterbringung oder häusliche Pflege

Auch selbst getragene Aufwendungen für die eigene häusliche Pflege oder die Unterbringung in einem Senioren- oder Pflegeheim kann man selbst als Betroffener steuerlich unter der Rubrik „außergewöhnliche Belastungen“ (Zeile 14) in der jährlichen Steuererklärung dem Fiskus in Rechnung stellen. Die Heimunterbringung muss wegen einer Pflegebedürftigkeit, einer Behinderung oder Krankheit notwendig sein. Ein Heimaufenthalt allein aus Altersgründen ist steuerlich nicht absetzbar. Soweit die Pflegekasse einen Pflegegrad festgestellt hat, gibt es beim Finanzamt keinerlei Probleme mit dem Steuerabzug. Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt im Pflegeheim zählen steuerlich auch ohne festgestellten Pflegegrad (BFH-Urteil vom 13.10.2010, Az. VI R 38/09).

Das Finanzgericht Niedersachsen hat mit rechtskräftigem Urteil vom 19.4.2018 (Az. 11 K 212/17) entschieden, dass für die Unterbringung in einem Wohnstift maximal ein Betrag berücksichtigungsfähig ist, der rechnerisch auf eine übliche Wohnfläche von 30 Quadratmetern in einem Seniorenheim entfällt – an einer Luxusunterbringung beteiligt sich das Finanzamt also nicht. Erstattungen der Kranken- oder Pflegekasse oder Leistungen einer privaten Pflegezusatzversicherung müssen gegengerechnet werden (BFH-Urteil, Az. VI R 8/10).

Kürzung um Haushaltsersparnis bei Heimunterbringung

Wurde für eine Unterbringung in einem Pflegeheim die eigene Wohnung aufgegeben, kürzt der Fiskus die absetzbaren Beträge um eine „Haushaltsersparnis“ in Höhe des jeweils gültigen Grundfreibetrages für Ledige (2020: 9.408 Euro), weil der Pflegebedürftige ja auch private Kosten einspart. Sind beide Ehepartner gemeinsam in einem Pflegeheim untergebracht, berechnen die Finanzämter die Haushaltsersparnis sogar doppelt. Diese Praxis hat der BFH mit Urteil vom 4. Oktober 2017 (Az. VI R 22/16) sogar abgesegnet.

  • Biallo-Tipp: Lebt bei Ehegatten ein Partner im Heim, der andere aber noch in seiner Wohnung, darf das Finanzamt überhaupt keine Haushaltsersparnis abziehen.

Was viele auch nicht wissen: Soweit in diesem Kürzungsbetrag anteilige Aufwendungen für die Betreuung und Pflege enthalten sind, gibt es dafür eine zusätzliche Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Biallo-Tipp:

Damit nichts verloren geht, tragen Steuerzahler die Pflegekosten im Vordruck Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung 2020 sowohl in Zeile 14 (außergewöhnliche Belastungen) als auch in Zeilen 19-21 ein.

Pflege-Wohngemeinschaft

Nach einem aktuellen Urteil des FG Köln vom 30.09.2020 (Az. 3 K 1858/18) kann ein nach einem Motorradunfall pflegebedürftiger Steuerzahler auch die Kosten einer Unterbringung in einer Pflege-Wohngemeinschaft steuerlich absetzen. Das Finanzamt hat gegen die Entscheidung allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VI R 40/20).

Kosten für ein Hausnotruf-System

Das Sächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 14.10.2020 entschieden, dass die Kosten eines externen Hausnotrufsystems außerhalb des „Betreuten Wohnens“ als Haushaltsnahe Dienstleistungen abgerechnet werden können (Az. 2 K 323/20). Für Senioren, die in betreuten Wohnanlagen leben ist die steuerliche Anerkennung eines Notrufsystems als haushaltsnahe Dienstleistung bereits durch BFH-Urteil vom 3.9.2015 (Az. VI R 18/14) geklärt worden.

Steuerabzug für Elternunterhalt

Auch Angehörige, die für einen Verwandten im Pflegeheim aufkommen müssen, können sich den Steuerabzug für außergewöhnliche Belastungen sichern (BMF-Schreiben vom 10.1.2014, Bundessteuerblatt 2014 Teil I Seite 75, Randnummer 10). Das gilt allerdings nur, wenn man direkt an das Pflegeheim bezahlt. Erstattet man dem Sozialamt die verauslagten Pflegekosten für einen Angehörigen als Elternunterhalt, gibt es dafür nach einem Urteil des FG Baden-Württemberg vom 23.12.2014 (Az. 6 K 2688/14) keine Steuerermäßigung. Als Nachweis verlangt das Finanzamt die Rechnungen des Seniorenheims sowie die Bescheinigung des Pflegegrades oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H (hilflos) vor.

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Krankheitskosten: Arzneimittel, Heilmittel, Kuren & Co.

Krankheits- und Kurkosten gehören in die Zeile 13-18. Zuzahlungen für ärztlich verordnete Medikamente, Zahnspangen und Zahnersatz sowie Hilfsmittel wie Brillen und Einlagen sind hier ebenfalls steuerlich absetzbar. Auch die Kosten für einen Treppenlift oder die Montage eines Handlaufs beim altersgerechten Umbau lassen sich absetzen (BFH-Urteil, VI R 61/12). Die Kosten für einen Kinderwunschbehandlung nach einer in Deutschland erlauben medizinischen Methode kann hier ebenfalls geltend gemacht werden. Beiträge für ein Fitnessstudio lassen sich als Gesundheitskosten ohne konkrete ärztliche Verordnung allerdings nicht absetzen (Finanzgericht Köln, Urteil vom 30.1.2019, Az. 7 K 2297/17).

Ob sich der Fiskus an den Kosten einer Liposuktion (Fettabsaugung) finanziell beteiligt, muss der Bundesfinanzhof in mehreren anhängigen Musterverfahren erst noch klären (Az. VI R 39/20, VI R 36/20 und VI B 95/20). Die Chancen stehen jedenfalls gut, wenn man die Operation nicht aus ästhetischen sondern aus medizinischen Gründen durchführen lässt.

Die Eintragung von Krankheitskosten & Co. in dieser Rubrik lohnt sich aber nur dann, wenn die Kosten hoch genug ausfielen und nicht von anderer Stelle ersetzt wurden. Denn je nach Einkommen und Familienstand sieht der Fiskus einen Eigenanteil als zumutbare Belastungsgrenze (siehe Tabelle weiter unten) vor, den Steuerzahler tragen müssen, bevor sich die Kosten steuermindernd auswirken. Erstattungen von anderer Seite, Beihilfen und Versicherungsleistungen müssen hier ebenfalls angegeben werden – unter dem Strich bieten damit nur die selbst getragenen Aufwendungen Steuersparpotential.

  • Tipp zu Corona & Steuern: Die selbst getragenen Kosten für Masken, Desinfektionsmittel und Schnelltests lassen sich nicht von der Steuer absetzen.

Biallo-Tipp: Musterprozess

Vor dem BFH klagt ein Steuerzahler gegen den Zwangsabzug einer Selbstbeteiligung. Er sieht eine Ungleichbehandlung mit Beamten, die für vergleichbare Aufwendungen von ihrem Dienstherren eine steuerfreie Beihilfe erhalten (Az. VI R 18/19). Klären müssen die Richter außerdem, ob die aufgrund einer Zöliakie-Erkrankung der Tochter angefallenen Kosten einer ärztlich verordneten glutenfreien Ernährung steuerlich absetzbar sind (Az. VI R 48/18). In einem weiteren Verfahren werden die Richter entscheiden müssen, ob ein Paar die Kosten einer künstlichen Befruchtung im Ausland steuerlich geltend machen kann (Az. VI R 34/19). Für eine unverheiratete Frau hat das Finanzgericht Münster gerade erst entschieden, dass die  Kosten einer künstlichen Befruchtung als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, auch wenn sie keine Angaben zu ihrem Beziehungsstatus macht (Urteil vom 24.6.2020, Az. 1 K 3722/18 E).

Sonstige Außergewöhnliche Belastungen: Kosten durch Katastrophen

Steuererleichterungen gibt es auch für Opfer und Helfer von Brand- und Unwetterkatastrophen. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, die Ausgaben Geschädigter für die Reparaturen am Haus, und die Ersatzbeschaffung von Kleidung und Hausrat unbürokratisch als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, auch wenn die Opfer keine Versicherung für Hausrat oder gegen Hochwasserschäden hatten. Normalerweise verlangt das Finanzamt eine Versicherung und nur Restkosten zählen dann bei der Steuer.

Seit 2013 will der Gesetzgeber den Steuerabzug für zivile Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nicht mehr akzeptieren. Dies gilt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes leider auch für die unumgänglichen Gerichts- und Anwaltskosten bei einer Scheidung (Urteile vom 18.5 Mai 2017, Az. VI R 66/14, 81/14 und 19/15).

Zumutbare Belastungsgrenze: Eigenanteil bei außergewöhnlichen Belastungen

Die zumutbare Belastungsgrenze ist individuell und orientiert sich an Höhe der Einkünfte, Kinderzahl und Steuertarif.

Gesamtbetrag der EinkünfteBis 15.340 EuroBis 51.130 EuroÜber 51.130 EuroLedige ohne Kinder5 %
6 %
7 %
Verheiratete ohne Kinder
4 %
5 %
6 %
Mit 1 oder 2 Kindern2 %
3 %
4 %
Mit 3 oder mehr Kindern1 %
1 %
2 %

Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche, Stand: 29.04.2021.

Tipp: Corona-bedingte Unterstützung vom Kind im Studium absetzen

Haben Eltern ihren über 25jährigen Nachwuchs im Studium und konnte der sich Corona-bedingt nicht durch Nebenjobs selbst finanzieren, schlägt die Stunde der Familie. Eltern können Unterstützungszahlungen bis zur Höhe von 9.408 Euro plus übernommener Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Das geht nach einem aktuellen Urteil des BFH vom 28.4.2020 (Az. VI R 43/17) sogar, wenn das Kind bereits mit einem Lebenspartner mit eigenem Einkommen in einer separaten Wohnung lebt.

Was fällt unter sonstige außergewöhnliche Belastungen?

Zu den häufigsten "anderen außergewöhnlichen Belastungen" zählen Krankheitskosten, Kurkosten, Bestattungskosten, Scheidungskosten und Wiederbeschaffung von Hausrat (zum Beispiel bei Hochwasser oder anderen Katastrophenschäden).

Kann ich die Fußpflege von der Steuer absetzen?

Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen FG hat entschieden, dass die von Podologen erbrachten Leistungen der medizinschen Fußpflege auch dann nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können, wenn sie nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgen.

Wo trage ich die Zahnreinigung in der Steuererklärung ein?

PZR zählt nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen Das heißt: Wenn Sie die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, wird das Finanzamt diese nicht als steuermindernd anerkennen. Oder anders gesagt: Ausgaben für eine PZR lassen sich nicht von der Steuer absetzen.

Welche Krankheitskosten können steuerlich abgesetzt werden?

Ausgaben für Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie oder Akupunktur sind typische Krankheitskosten, die Du als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen kannst. Allerdings musst Du dafür Deine individuelle Belastungsgrenze (zumutbare Belastung) überschritten haben.