Was passiert wenn man im ersten Monat krank ist?

Fällt ein Mitarbeiter wegen Krankheit aus, stellt das gerade kleine Unternehmen vor Probleme: Sie müssen die Arbeitskraft ersetzen und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Aber Achtung: Ist der „Neue“ weniger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist,  muss und sollte der Arbeitgeber den Lohn nicht weiter bezahlen. In diesen Fällen springt automatisch die gesetzliche Krankenkasse ein.

Allgemeiner Anspruch der Entgeltfortzahlung

Paragraph 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“ Absatz 3 ergänzt diese Regelung: „Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.“

Wird ein Arbeitnehmer krank, hat er also grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für 42 Tage. Wer neu bei einem Unternehmen angefangen hat, bekommt bei Krankheit innerhalb der ersten 28 Tage seinen Lohn bzw. Krankengeld von der Krankenkasse. Hierfür sollten Unternehmen auch deshalb nicht aufkommen, weil sie dafür keinen Ersatz von der Kasse erhalten. Bei andauernder Erkrankung zwischen Tag 29 und Tag 42 ist hingegen der Arbeitgeber wieder in der Zahlungspflicht. Nach Tag 42 zahlt die Krankenkasse wieder Krankengeld – zwischen 70 und 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Höhe und Dauer hängen von der Versicherung ab.

Wichtig: Die Wartefrist fängt an dem Tag an, an dem der Arbeitnehmer vertragsgemäß mit der Arbeit beginnen sollte, nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Unwichtig ist dabei, ob er seine Tätigkeit überhaupt aufgenommen hat.

Von der gesetzlichen Regelung abweichend können die Tarifpartner vereinbaren, dass es keine Wartezeit für neue Mitarbeiter gibt.

Informationspflicht des Arbeitnehmers

Der Mitarbeiter muss seine Krankheit dem Arbeitgeber unverzüglich telefonisch oder persönlich mitteilen. Spätestens nach drei Kalendertagen hat der Arbeitnehmer ein Attest vorzulegen. Manche Arbeitgeber verlangen eine ärztliche Bescheinigung auch früher. Sowohl die Informationspflicht als auch die Attestpflicht gelten auch während der vierwöchigen Wartezeit „junger“ Arbeitsverhältnisse.

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Julia Rieder ist Redakteurin für Ver­si­che­rungen und kümmert sich als stellvertretende Textchefin um die sprachliche Qualität aller Texte. Während ihres Volontariats bei Finanztip hospitierte sie beim RBB Inforadio. Vorher sammelte sie bereits journalistische Erfahrung in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital. Ihr Studium der Politikwissenschaft in Berlin hat Julia mit einem Master abgeschlossen.

Schlimmer kann es kaum losgehen im neuen Job: Sie werden krank in der Probezeit, in der Sie sich eigentlich beweisen möchten – im schlimmsten Fall gleich an Ihrem ersten Arbeitstag. Was nun? Sollten Sie sich krank zu Arbeit schleppen, um Ihre Leistungsbereitschaft unter Beweis zu stellen? Oder ist es sinnvoller, wenn Sie zu Hause bleiben und sich auskurieren? (Lesen Sie auch: Agiles Arbeiten: Auf diese 5 Werte kommt es an – und man kann sie trainieren!)

Nur Sie spüren, wie schlimm es Sie tatsächlich erwischt hat. Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben – auch in der Probezeit und selbst am ersten Arbeitstag. Das fällt Ihnen sicher schwer: Schließlich möchten Sie keinen schlechten Eindruck hinterlassen und keine Zweifel an Ihrer Leistungsbereitschaft aufkommen lassen. Trotzdem tun Sie niemandem einen Gefallen, wenn Sie sich krank zur Arbeit quälen. In der aktuellen Situation gilt das erst recht bei Erkältungssymptomen! Selbst wenn der Corona-Schnelltest negativ sein sollte, will im Moment niemanden einen Kollegen mit laufender Nase und Husten in seiner Nähe haben.

Gründe, wieso Sie bei Krankheit zu Hause bleiben sollten

1. Sie bringen nicht die volle Leistung

Haben Sie schon einmal Ihre Steuererklärung gemacht, während Ihnen der Kopf dröhnte, Ihr Bauch grummelte oder Sie Fieber hatten? Eben! Wenn Sie krank sind, erledigen Sie solche Aufgaben nicht, weil Sie wissen, dass Sie unkonzentriert sein werden und die Aufgabe übermäßig viel Kraft erfordern wird. (Auch interessant: Diese Regel von Jeff Bezos und Tim Cook macht produktiv (und sorgenfrei))

Genauso ist es auch bei der Arbeit: Krank können Sie nicht die volle Leistung bringen. Deshalb werden Sie an einem solchen Tag niemanden von sich überzeugen, auch nicht in der Probezeit. Kurieren Sie sich deshalb lieber aus, damit Sie später umso mehr von sich überzeugen können.

2. Sie stecken andere an

Niemand wird es Ihnen danken, wenn Sie krank bei der Arbeit erscheinen und am Ende die halbe Abteilung ausfällt, weil Sie alle angesteckt haben. Viele Krankheiten wie Magen-Darm-Infekte oder Erkältungen sind sehr ansteckend, von Corona einmal ganz zu schweigen. Bleiben Sie deshalb unbedingt zu Hause, wenn Sie fürchten, dass Sie andere anstecken könnten. (Auch lesenswert: Einstand geben: 8 Tipps für den Start in einen neuen Job)

3. Sie riskieren einen Rückfall

Wenn wir krank sind, braucht unser Körper Ruhe, um die Erreger zu bekämpfen und gesund zu werden. Zwingen Sie sich zur Arbeit, rauben Sie dem Körper die Ruhe und nehmen sich die Erholung. Womöglich zieht sich die Krankheit dadurch deutlich länger und statt nach wenigen Tagen auf dem Sofa sind Sie erst nach zwei Wochen wieder einigermaßen fit.

Schlimmer noch: Gönnen Sie sich keine Ruhe, riskieren Sie einen Rückfall oder sogar eine ernste Erkrankung. Dann haben Sie sich womöglich zwei Wochen lang zur Arbeit gequält, dort nur einen Bruchteil Ihrer Leistung abrufen können – und fallen danach richtig lange aus. Da ist es günstiger, sich lieber einmal richtig auszukurieren, statt eine Krankheit zu verschleppen. (Lesen Sie auch: 4 Business Bücher, die Sie laut Bill Gates und Jeff Bezos lesen müssen)

Krank in der Probezeit: Das sollten Sie beachten

Es ist unangenehm, sich in der Probezeit krankzumelden, gar keine Frage. Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie zu Hause gerade besser aufgehoben sind, sollten Sie einige Dinge beachten, damit Sie keinen schlechten Eindruck hinterlassen:

1. Melden Sie sich so früh wie möglich krank

Sie sollten Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich darüber informieren, dass Sie krank sind und nicht zur Arbeit kommen können. Dafür ist in Ihrem Unternehmen entweder Ihr Vorgesetzter oder die Personalabteilung zuständig. (Auch interessant: Die coolsten Gadgets, Fashion- und Interior-Pieces fürs Office (und Homeoffice))

Auf welchem Weg Sie sich krankmelden, ist Ihnen überlassen: Sie können schriftlich, also beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp mitteilen, dass Sie krank sind. Wenn Sie nicht sicher sind, was in Ihrem Unternehmen üblich ist, sollten Sie immer zum Telefon greifen, auch wenn Ihnen das vermutlich als der unangenehmste Weg erscheint. Ein Telefongespräch ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie direkt am ersten Arbeitstag ausfallen sollten: Beim Gespräch können Sie Ihr Bedauern darüber und Ihr Engagement für das Unternehmen besser deutlich machen als in einer Textnachricht.

2. Denken Sie an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

In manchen Unternehmen müssen Arbeitgeber erst ab dem dritten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorlegen. Andere Unternehmen verlangen sie bereits ab dem ersten Tag, an dem jemand ausfällt. Wie Ihr Unternehmen dies handhabt, steht in Ihrem Arbeitsvertrag. (Auch lesenswert: Kontakte knüpfen: So lernen Sie Ihre Kollegen besser kennen)

Wenn Sie zum Arzt gehen und noch nicht wissen, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden: Melden Sie sich unbedingt schon vorher bei Ihrem Arbeitgeber. Kontaktieren Sie ihn nach dem Arztbesuch dann erneut, um ihn zu informieren, ab wann Sie voraussichtlich wieder einsatzbereit sind. Gerade in der Probezeit kann es auch sinnvoll sein, bereits beim ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest einzuholen – um unmissverständlich klar zu machen, dass Sie krank sind und es Ihnen nicht nur an der richtigen Einstellung fehlt.

3. Rechtzeitig Folgebescheinigung einholen!

Sie waren einige Tage krankgeschrieben und fühlen sich noch immer nicht fit genug für die Arbeit? Dann müssen Sie Ihre Krankschreibung verlängern lassen. Oft wird vermutet, dass es ausreicht, zum Arzt zu gehen, wenn die Bescheinigung abgelaufen ist. Korrekt ist aber, dass eine AU am letzten Tag verlängert werden muss, an dem sie gilt. Sind Sie also bis dienstags krankgeschrieben und können absehen, dass Sie mittwochs noch nicht wieder arbeiten können, sollten Sie unbedingt schon am Dienstag zum Arzt gehen, um die AU verlängern zu lassen. (Auch interessant: Jobs mit Zukunft: In diesen Technologien liegt das größte Potenzial)

Eine Ausnahme gibt es, wenn die AU bis zu einem Freitag gilt: Oft merkt man erst im Lauf des Wochenendes, ob man am Montag wieder fit ist. Deshalb reicht es in diesem Fall, montags zum Arzt zu gehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie am Wochenende nicht arbeiten müssen.

Informieren Sie unbedingt auch Ihren Arbeitgeber rechtzeitig, wenn Sie spüren, dass Sie noch nicht wieder einsatzbereit sind und die Krankschreibung verlängern müssen.

Zurück im Job – und jetzt?

Wenn Sie sich auskuriert haben, werden Sie Ihre Leistungsbereitschaft in der Probezeit natürlich ganz besonders unter Beweis stellen wollen. Sind Sie gleich ab dem ersten Tag ausgefallen oder waren länger krank, sollten Sie Ihren Vorgesetzten um ein Gespräch bitten. Sie können ihm darin anbieten, dass Sie nacharbeiten, was womöglich liegengeblieben ist. Vermutlich wird Ihr Chef das gar nicht wollen, aber Sie zeigen so Ihre Einsatzbereitschaft. Falls Sie länger krank waren, können Sie auch in den Raum stellen, diese Zeit an die Probezeit zu hängen und sie entsprechend zu verlängern. Auch damit stellen Sie Ihr Engagement unter Beweis. (Auch lesenswert: Zoom-Fatigue: Studien zeigen, was hinter dem Phänomen steckt)

Übrigens: In der Probezeit ist es für Arbeitgeber besonders einfach, eine Kündigung auszusprechen. Womöglich setzen Sie sich deshalb selbst unter Druck. Sie sollten sich aber auch in dem Fall niemals krank zur Arbeit quälen. Selbst wenn Sie eine ganze Woche krankgeschrieben werden sollten, ist dies nur ein Bruchteil der gesamten Probezeit. Und einmal ehrlich: Würden Sie auf Dauer für jemanden arbeiten wollen, der Sie rauswirft, weil Sie das Pech hatten, krank geworden zu sein? (Auch interessant: Familienfreundliche Unternehmen: Welche Berufe lassen sich am besten mit der Familie vereinbaren?)

Kann man 1 Monat krank sein?

So lang dürfen Sie bei Krankheit fernbleiben Dabei gibt es hier prinzipiell keine Obergrenze. Wer krank ist, muss zum Arzt. Dieser entscheidet dann über die Krankschreibung. Wie lange diese ausfällt, ob nur ein paar Tage oder gleich mehrere Wochen, liegt in seinem Ermessen und der voraussichtlichen Genesungsdauer.

Wie hoch Krankengeld in den ersten 4 Wochen?

Die ersten sechs Wochen zahlt ihr Chef weiter. In den restlichen vier Wochen gibt es Krankengeld von der Kasse. Diese prüft zunächst, welcher Betrag niedriger ist: 70 Prozent vom Bruttolohn oder 90 Prozent vom Nettogehalt. Hier ist der Nettowert mit rund 60 Euro pro Tag geringer als der Bruttobetrag mit rund 70 Euro.

Ist es schlimm wenn man in der Probezeit krank ist?

Werden Sie also vor Antritt der Probezeit oder während den ersten vier Wochen krank, muss Ihr Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Aber keine Sorge, das bedeutet nicht, dass Sie kein Geld bekommen. In einem solchen Fall springt nämlich die Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld.

Bin in der Probezeit und bin krank?

Wer in der Probezeit erkrankt, ist gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Auch bei längeren Abwesenheiten oder Sonderfällen muss der Arbeitgeber andere Gründe für die Trennung anführen. Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden.