Was passiert wenn kinderrechte nicht eingehalten werden

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (hier „Ausschuss“) überwacht die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes durch ihre Vertragsstaaten.

Seit 2014 können Kinder direkt beim Ausschuss gegen ihr Heimatland Beschwerde führen, wenn bestimmte Kriterien zutreffen.

Folgende Fragen sollten sich Kinder (alle Personen unter 18 Jahren) stellen, bevor sie ein „Mitteilungsverfahren“ beim Ausschuss einleiten:

1) Hat mein Land das Protokoll angenommen und ist es mir daher erlaubt, Beschwerde zu führen?

Hat mein Heimatland die UN-Kinderrechtskonventionen und ihr drittes optionales Protokoll
ratifiziert, das heißt akzeptiert? Wenn wir uns nicht sicher sind, fragen wir bei örtlichen
Organisationen nach oder wenden uns an Freunde von Humanium, die helfen möchten.
Die Länder, die es Kindern erlauben, Beschwerde zu führen, finden wir hier: Länder, die
das Protokoll angenommen haben

2) Gibt es eine Struktur zur Geltendmachung meiner Rechtsansprüche?

Gibt es in meinem Land ein Gericht, eine Nichtregierungsorganisation oder eine Behörde, die meine Beschwerde anhören und geltend machen kann? Wenn es so etwas gibt, reiche ich meine Klage in meinem Land ein und warte auf Antwort. Danach kann ich meine Klage beim Ausschuss einreichen. Wen es eine Nichtregierungsorganisation wie zum Beispiel
Humanium gibt, wer könnte meine Interessen unterstützen?

3) Gemeinsam klagen?

Hey, ich kann mich auch mit ein paar Freunden zusammentun, die meine Sorgen teilen, und gemeinsam aktiv werden. Ja, ich treffe mich mit ihnen, befrage sie, höre mir ihre Stimmen und Meinungen an und dann tun wir uns zusammen. Oder nicht, das sehen wir dann.

4) Was genau ist unser Anliegen?

Ich habe auf der Website von Humanium viel über Kinderrechte gelernt, und nun ist es Zeit, sich zusammenzusetzen und unsere konkreten Forderungen zu formulieren. Vielleicht bitte ich einen befreundeten Erwachsenen, meine Forderungen noch einmal mit mir zusammen durchzulesen. Das sollte am besten jemand sein, der viel schreibt und sich gut in der Welt der Erwachsenen auskennt.

5) Unser Anliegen aufschreiben

Nun zum weiteren Geschriebenen: Wir müssen unsere Sache ordentlich formulieren. Es soll keine Beschwerde sein – ich glaube, es nennt sich „Mitteilung“, die zuvor bereits vorgestellt wurde. Das sollen sie selbst prüfen. Vielleicht bitte ich Humanium oder eine(n) andere(n) örtliche(n) Organisation oder Verein für Kinderrechte um Starthilfe, damit wir möglichst viel erreichen.

>>> Als Kind kannst du auch unsere Beratungsstelle um Hilfe bitten

Geschrieben von: Arndt Soret
Übersetzt von: Nadine Cesson

1989 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Mittlerweile wurde dieses Dokument von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet. Auch der Weltkindertag, der in Deutschland immer am 20. September gefeiert wird, soll auf die besonderen Rechte der Kinder hinweisen.

Eigentlich sollten Kinderrechte selbstverständlich sein. Trotzdem werden sie jeden Tag weltweit gebrochen und missachtet: Südlich der Sahara stirbt in Afrika jedes 4. Kind vor seinem fünften Geburtstag. In vielen Ländern der Welt werden Mädchen schlechter behandelt als Jungen. Längst nicht alle Kinder dürfen zur Schule gehen. Ihnen wird damit nicht nur Bildung, sondern auch die Chance auf eine bessere Zukunft genommen. Es wird geschätzt, dass 200 Millionen Kinder weltweit arbeiten müssen. Auch die meisten Fußbälle, mit denen deutsche Kinder kicken, wurden von Kinderhänden zusammengenäht. Kinder werden als Kindersoldaten missbraucht, werden durch Kriege zu Waisenkindern und leiden besonders unter Flucht und Vertreibung. Und auch hier in Deutschland lässt sich die Liste fortführen. Sexueller Missbrauch, Vernachlässigung oder Misshandlung durch die Eltern sind dabei nur die spektakulären Fälle.

Das sind die wichtigsten Kinderrechte:

1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. Kinder haben das Recht, so gesund wie möglich zu leben.

2. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern. Wenn Eltern ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, muss der Staat dafür sorgen, dass die Kinder einen neuen Lebensplatz bekommen.

3. Jedes Kind hat ein Recht auf eine Identität und auf Familie. Dazu gehört das Recht auf einen Namen, eine Geburtsurkunde und Nationalität.

4. Kinder dürfen nicht willkürlich von ihrer Familie getrennt werden.

5. Kinder haben nicht nur ein Recht auf Bildung, sondern auch die Pflicht zum Schulbesuch.

6. Kinder haben das Recht auf Erholung und Spiel. Es muss also auch genügend Platz und Raum dafür zur Verfügung stehen.

7. Kinder haben das Recht, sich zu informieren, eine eigene Meinung zu haben und an Entscheidungen beteiligt zu werden, die sie betreffen. Das gilt im alltäglichen Leben wie auch beispielsweise im Fall einer Scheidung. Hier müssen die Kinder angehört werden, bei wem sie zukünftig leben wollen.

8. Jedes Kind hat das Recht auf einen bestimmten Lebensstandard. Sind Eltern dazu nicht aus eigener Kraft in der Lage, muss der Staat den Eltern Unterstützung bieten.

9. Kinder dürfen nicht arbeiten oder ausgebeutet werden.

10. Kinder müssen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geschützt werden. Erst 2000 wurde in Deutschland das „Recht auf eine gewaltfreie Erziehung“ festgeschrieben. Bis dahin waren Schläge als „Erziehungsmaßnahme“ nicht verboten.

11. Behinderte Kinder haben ein besonderes Recht auf Fürsorge und auf ein aktives und möglichst selbstständiges Leben.

12. Kinder brauchen besonderen Schutz im Krieg und auf der Flucht.

Was passiert in Deutschland wenn Kinderrechte nicht eingehalten werden?

Der Bericht zeigt, dass auch 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zahlreiche Kinderrechte in Deutschland verletzt werden. Besonders schwerwiegend wirken sich Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf die Lebenssituation und das Wohlbefinden von Kindern aus.

Warum werden die Kinderrechte nicht eingehalten?

Wachsende soziale Gegensätze innerhalb der Staaten führen dazu, dass überall auf der Welt benachteiligte Kinder mehr und mehr abgehängt werden. Dies gilt besonders für Kinder aus armen Familien oder auf dem Land, Kinder mit Behinderungen und Kinder von Minderheiten sowie für viele Mädchen.

Wo wird gegen Kinderrechte verstoßen?

Verletzung des Rechts auf Schutz vor Gewalt Neben sexueller oder körperlicher Gewalt zählt zum Beispiel auch die emotionale Gewalt dazu. Drei von vier Kindern weltweit werden Opfer von Gewalt, die Hälfte aller Jugendlichen in der Schule.

In welchem Land werden die Kinderrechte nicht eingehalten?

Jedes Land auf der Welt kann dem Übereinkommen beitreten, indem es unterschreibt. Die Bundesrepublik Deutschland hat als eines der ersten Länder im Januar 1990 unterschrieben. Nur zwei Länder haben noch nicht unterschrieben: Somalia und die USA.