Was passiert wenn die aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist

Allgemeine Hinweise

Ihr Aufenthaltstitel ist in Ihren Nationalpass bzw. Passersatz eingeklebt oder wurde bereits als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt.

Wenn Ihnen nach Ablauf der Gültigkeit oder Verlust Ihres Ausweisdokuments ein neuer Pass ausgestellt wurde, ist die Neuausstellung des Aufenthaltstitels erforderlich, auch wenn dessen Gültigkeit noch nicht abgelaufen ist. 

Eine Neuausstellung ist auch erforderlich, wenn

  • Sie Ihren Aufenthaltstitel verloren haben
  • die auf dem elektronischen Aufenthaltstitelgespeicherten Angaben geändert werden müssen (Dies gilt nicht für die Änderung der Meldeanschrift)
  • die technische Nutzungsdauer eines mit unbefristeter Gültigkeit ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels abgelaufen ist oder
  • wenn das elektronische Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip) auf dem elektronischen Aufenthaltstitel nicht (mehr) funktioniert

Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis innerhalb der nächsten drei Monate ablaufen, ist es sinnvoll, einen Termin zur Beantragung der Verlängerung zu vereinbaren.

Bearbeitungszeitraum:

Wenn Sie alle Unterlagen mitgebracht haben, wird der neue elektronische Aufenthaltstitel in der Regel sofort bestellt. Da elektronische Aufenthaltstitel durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, dauert es mehrere Wochen, bis Sie den neuen Aufenthaltstitel bekommen. Wenn Sie in der Zwischenzeit ins Ausland reisen müssen, bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit. Sie können dann zur Überbrückung ausnahmsweise einen Aufenthaltstitel als Aufkleber erhalten.


Ihr Weg zur Antragstellung


Gebühren

  • Neuausstellung: 67,00 Euro (Minderjährige: 33,50 Euro)
  • für einen zusätzlichen Aufenthaltstitel im Ausnahmefall: 12,00 Euro (Minderjährige: 6,00 Euro)
  • Für Assoziationsberechtigte und für Staatsangehörige der Schweiz gilt eine gesonderte Gebührenregelung.

Bitte beachten Sie, dass bei Barzahlungen ab 10,00 EUR eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,00 EUR erhoben wird. Die bargeldlose Bezahlung mit EC-Karte wird daher empfohlen.

Befreiungen

  • Die Neuausstellung ist gebührenfrei, wenn der elektronische Aufenthaltstitel wegen eines defekten Chips neu ausgestellt werden musste und dieser Defekt nicht durch einen unsachgemäßen Gebrauch oder eine unsachgemäße Verwendung herbeigeführt haben.
  • Von der Gebühr für die Neuausstellung des Aufenthaltstitels nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweisdokuments oder der technischen Nutzungsdauer des eAT befreit sind:
    • Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigte
    • Personen mit Niederlassungserlaubnis gem. § 23 Abs. 2 AufenthG
    • Stipendiaten (deutsches Stipendium)
    • Personen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf den Bezug öffentlicher Mittel angewiesen sind. Hierzu ist die Vorlage entsprechender aktueller Unterlagen erforderlich (beispielsweise Bescheid des Jobcenters oder der Grundsicherung oder Düsselpass).
  • Für weitere Möglichkeiten einer Gebührenbefreiung erkundigen Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde.

Wenn der eAT "abhanden gekommen" ist (verloren, gestohlen...) gibt es keine Befreiung.

Ermäßigungen

  • Nein       

Benötigte Unterlagen

  • alter (ungültiger) Pass, sofern noch vorhanden
  • neuer Pass
  • Ihr bisheriger Aufenthaltstitel, sofern noch vorhanden
  • ein aktuelles Passfoto ("Biometriefoto") gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH

Die Neuausstellung des Aufenthaltstitels ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. 

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.      




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Aufenthaltserlaubnis verlängern: Für die meisten Ausländer immer wieder ein Thema. Die Verlängerung kann erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Der gesamte Aufenthalt des Ausländers kann in Gefahr sein. Die Politik fährt zur Zeit eine strenge Linie gegen Ausländer. Deshalb ist eine gute Vorbereitung für den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu empfehlen. Ich bin langjährig im Ausländerrecht tätig. Ist die Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, erteilen die Ausländerbehörden häufig Fiktionsbescheinigungen. Was ist ein Fiktionsbescheinigung? Darf der Ausländer mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten? Wird seine Aufenthaltserlaubnis verlängert? Mehr dazu in diesem Beitrag.

Was passiert wenn die aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist
1. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Was passiert wenn die aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist
2. Welche Bedeutung hat eine Fiktionsbescheinigung?

Was passiert wenn die aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist
3. Die Entscheidung: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Ablehnung

Was passiert wenn die aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist
4. Kann ich klagen, wenn die Verlängerung abgelehnt wird?

Was passiert wenn die aufenthaltserlaubnis abgelaufen ist
5. Anwaltskosten?

1. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist für den Ausländer von zentraler Bedeutung für den weiteren Aufenthalt. Schwierigkeiten treten zumeist dann auf, wenn sich die Umstände verändert oder verschlechtert haben. Typische Beispiele:

  • der Ausländer hat sich von seinem Ehegatten getrennt
  • der Ausländer hat ein Kind
  • der Ausländer hat seine Arbeitsstelle verloren
  • der Ausländer ist wegen einer Straftat verurteilt

Wichtig ist es, die Ausländerbehörde umfassend über die für den Ausländer günstigen Umstände zu informieren. Denn in allen oben gennanten Beispielen ist je nach Fall ein weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet möglich. Wer schon 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland hat, sollte prüfen, ob er eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis (näheres dazu in meinem Fachartikel zur unbefristeten Aufenthalbserlalubnis hier auf unsere homepage) oder die Einbürgerung beantragt (näheres dazu in meinem Fachartikel zur Einbürgerung hier auf unsere homepage).

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2. Welche Bedeutung hat eine Fiktionsbescheinigung?

Vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis muss die Verlängerung beanragt werden. Die Ausländerbehörde erteilt dann eine Fiktionsbescheinigung, wenn sie nicht sofort die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Die Fiktionsbescheinigung gibt dem Ausländer all die Rechte, die er mit der vorherigen Aufenthaltserlaubnis besaß, d.h.: der Ausländer darf mit der Fiktionsbescheinigung arbeiten wie vorher, staatlichen Leistungen beziehen wie vorher…

Der Nachteil der Fiktionsbescheinigung gegenüber der Aufenthaltserlaubnis liegt in ihrer Vorläufigkeit: sie kann jederzeit entzogen werden durch Entscheidung der Ausländerbehörde über den Verlängerungsantrag.

Andererseits zählen Zeiten mit einer Fiktionsbescheinigung wie Zeiten mit einer Aufenthaltserlaubnis. Wer als z.B. 5 Jahre in Deutschland war, davon 1 Jahr mit Fiktionsbescheinigung, hätte mit der Fiktionsbescheinigung die 5 Jahre Wartezeit erfüllt, die er benötigt, um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

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3. Die Entscheidung: Erteilung der Aufenthaltserlaubnis oder Ablehnung

Bei positiver Entscheidung wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert.

Bei negativer Entscheidung ergeht ein Ablehnungsbescheid. Dieser ist in aller Regel mit einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsansdrohung verbunden.

Mit der Ablehnung des Verlängerungsantrages wird auch die Fiktionsbescheinigung eingezogen. Der Ausländer erhält dann häufig eine Grenzübertrittsbescheinigung. Mit ihr wird er aufgefordert, zumeist binnen eines Monats das Land zu verlassen.

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4. Kann ich klagen, wenn die Verlängerung abgelehnt wird?

Ja, es ist auch die einzige Möglichkeit, auf legale Weise, die Abschiebung abzuwenden. Es ist in diesen Fällen praktisch immer ein Eilantrag beim Gericht einzureichen. Mit dem Eilantrag wird geltend gemacht, dass eine Abschiebung nicht zulässig ist und die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern ist. Viele ausländerrechtliche Verfahren werden hier entschieden. Je nach Fall sind Abschiebungen nicht möglilch und die Ausländer haben das Recht auf Verlängerung der Aufenthaltslaubnis: Näheres dazu finden Sie in meinem Fachbeitrag Abschiebung und Ausweisung, hier auf unserer homepage.

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5. Anwaltskosten

Beratung: ab 75 €.

Vertretung: ab 600,00 €.

Sollte ein Gerichtsverfahren erforderlich werden, sind die Kosten höher. Kostenvoranschläge erhalten Sie kurzfristig und kostenfrei.

Bei Interesse setzen Sie sich gern mit mir in Verbindung.

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Kann man mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel nach Deutschland?

Sie können mit dem neuen Reisepass und dem alten, entwerteten Reisepass und Ihrem Aufenthaltstitel grundsätzlich per Direktflug nach Deutschland reisen.

Kann man mit einem abgelaufenem Aufenthaltstitel reisen?

Reisen ins Ausland sind nur mit gültigem Reisepass und gültiger Aufenthaltserlaubnis mög- lich. o bei Flugreisen genügt der gültige Reisepass sowie eine gültige Fiktionsbescheinigung in Verbindung mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel.

Kann man ohne Aufenthaltstitel zurück nach Deutschland?

Sie benötigen ein Visum für die Einreise nach Deutschland und können einen Antrag auf Erhalt eines sogenannten Visums zur Wiedereinreise bei der Botschaft einreichen. Für die Visumbeantragung benötigen Sie ein polizeiliches Verlustprotokoll, sofern Ihr Reisepass oder Aufenthaltstitel verloren / gestohlen wurde.

Was muss ich tun um mein Aufenthaltstitel zu verlängern?

Die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels müssen Sie in der Regel persönlich - frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels - bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.