Wann tritt die notbremse in kraft

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Neue Corona-Regeln: Was gilt ab wann? ZDFheute Logo

Das neue Infektionsschutzgesetz ist in Kraft, die Bundes-Notbremse greift nun. Ab wann gelten die Einschränkungen genau? Welche Ausnahmen gibt es? Was muss ich beachten?

Durch die ab heute in Kraft tretende bundesweite Notbremse gilt eine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Präsenzunterricht soll ab einer Inzidenz von 165 eingestellt werden.

Beitragslänge:1 minDatum:24.04.2021

Ab wann gelten die Regelungen?

Die Regeln gelten prinzipiell in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in den letzten sieben Tagen registriert wurden.

Das Gesetz definiert: Wenn der Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, treten am übernächsten Tag die Beschränkungen in Kraft.

Ein Beispiel: Am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag liegt der Inzidenzwert über 100 - die Beschränkungen treten dann am Samstag in Kraft. In vielen Landkreisen und kreisfreien Städten wird die "Bundesnotbremse" daher schon am Samstag greifen, da die Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes mitgerechnet werden.

Welche Strafen gibt es bei Regel-Verstößen?

Der Verstoß stellt in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit dar, es wird also ein Bußgeld fällig. Die Höhe des Bußgeldes kommt stark auf den Einzelfall an, das Gesetz sieht Bußzahlungen von bis zu 25.000 Euro vor.

Dieser Betrag wird aber nur im Extremfall fällig, im Alltag ist eher mit 100 bis 500 Euro zu rechnen.

Könnten Gerichte umstrittene Regeln kassieren?

Einige Regeln sind juristisch umstritten, vor allem die Ausgangssperre. Aber auch die unterschiedliche Einstufung des Handels und die starre Kopplung an Inzidenzwerte wird diskutiert.

Viele Klagen sind bereits angekündigt; das letzte Wort wird das Bundesverfassungsgericht haben.

Inzidenz am Heimatort unter 100, in anderem Kreis über 100 - was gilt?

Wer aus einem Kreis ohne kritische Inzidenz kommt und in einen mit kritischer Inzidenz einreist, für den gilt: Wer sich in einem Kreis aufhält, muss sich an die dort geltenden Regeln halten.

Deshalb sollte man sich auch bei kürzeren Fahrten in den benachbarten Landkreis vorab informieren, welche Regeln dort gelten.

Was gilt, wenn man einen Kreis nur passieren will?

Auch hier muss man sich an die Regeln halten, die vor Ort gelten. Eine nächtliche Autofahrt in den Urlaub ist nach dem Wortlaut des Gesetzes verboten, auch wenn man einen Hochinzidenz-Landkreis nur durchfährt.

Ob diese strikte Regelung aber vor Gericht Bestand haben würde, ist offen.

Gibt es Ausnahmen für die Notbremse?

Es gibt eine große Zahl von Ausnahmen. So darf man die eigene Wohnung auch nachts zu folgenden Zwecken verlassen:

  • Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere wegen eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen
  • Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien
  • Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts
  • unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren
  • aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken,
  • zwischen 22 und 24 Uhr zur im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen

Infografik: Das gilt künftig bei der Corona-Notbremse

Außerdem sind Trauerfeiern mit bis zu 30 Personen erlaubt. Bestimmte Geschäfte dürfen auch weiterhin geöffnet bleiben:

  • Lebensmittelhandel
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  • Buchhandlungen
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  • Gartenmärkte
  • Großhandel.

Autokinos und der Außenbereich von Zoos dürfen ebenfalls Besucherinnen und Besucher empfangen. Auch für Sport, Gastronomie, Friseurbetriebe und medizinische Therapie gibt es Ausnahmeregeln.

Parlamentarier nehmen an einer Sondersitzung des Bundesrates teil am 22.04.2021.

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Die Länder blockieren die bundeseinheitliche Corona-Notbremse nicht. Aber zufrieden sind sie trotzdem nicht. Im Gegenteil: Die Kritik ist harsch. Und Klagen drohen auch.

Gibt es Ausnahmen für Geimpfte?

Das neue Infektionsschutzgesetz gibt der Bundesregierung das Recht, Ausnahmen für Geimpfte zu definieren. Bislang hat die Regierung noch keine solche Regeln erlassen. In jedem Fall müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Erleichterungen und Ausnahmen sind auch für Personen denkbar, die nach einer Corona-Infektion immun sind oder ein negatives Testergebnis vorweisen können.

Christian Deker ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz. Dem Autor bei Twitter folgen: @christiandeker

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