Was passiert mit meiner Säule 3a wenn ich sterbe?

Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen:

  • der staatlichen Vorsorge (1. Säule)
  • der beruflichen Vorsorge (2. Säule) 
  • der privaten Vorsorge (3. Säule)

Das Ziel des Schweizer Vorsorgesystem ist es, der Schweizer Bevölkerung in allen Lebenslagen ein verlässliches Ein­kommen zu sichern. Zum Beispiel nach der Pensio­nierung, im Todesfall der Partnerin oder des Partners oder bei dauer­hafter Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. 

1. Säule – Staatliche Vorsorge

Bei der 1. Säule geht es um die Existenzsicherung. Mit dieser Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie der Erwerbsersatzordnung (EO).

2. Säule – Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens gleich viel in eine Pensionskasse ein. Der Arbeitgeber kann freiwillig auch mehr einzahlen.

3. Säule – Private Vorsorge

Das Vermögen in der 3. Säule dient dazu, allfällige Vorsorgelücken aus der 1. und 2. Säule zu schliessen. Sie ermöglicht es Ihnen auch, früher in Rente zu gehen oder Träume und Wünsche nach der Pensionierung zu erfüllen.

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Das im Vorsorgesystem angesparte Guthaben macht für viele einen bedeutenden Teil ihres Vermögens aus. Irgendwann stellt sich die Frage: Wie wird eigentlich mein Vorsorgegeld im Todesfall aufgeteilt? Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen – selbst wenn dieses Ereignis hoffentlich noch sehr weit in der Zukunft liegt. Schliesslich wollen Sie mit Ihrer Vorsorge und Ihrem Erbe im Todesfall Ihre Familie und Angehörigen absichern. 

Das Wichtigste vorweg: Die Begünstigung aus der Vorsorge ist in der Schweiz nicht dem Erbrecht unterstellt, sondern dem Gesetz der beruflichen Vorsorge (BVG) sowie dem Freizügigkeitsgesetz und der Freizügigkeitsverordnung (FZG und FZV). Das heisst: Die Weitergabe lässt sich nicht mit einem Testament oder Erbvertrag regeln oder ändern. 

Anrecht auf die Hinterlassenenrente der AHV im Todesfall

Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente besteht nur bei Ehe und eingetragener Partnerschaft. Ausserdem ist die Hinterlassenenrente für Männer und Frauen unterschiedlich geregelt. In der eingetragenen Partnerschaft ist die hinterbliebene Person der Witwe / dem Witwer gleichgestellt. 

  • Frauen: Wenn der verstorbene Partner Kinder hinterlässt, erhalten Frauen die Rente bedingungslos. Kinderlose Witwen haben Anspruch auf Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt des Todesfalls mindestens 45 Jahre alt und mindestens fünf Jahre verheiratet sind. 
  • Männer erhalten die Witwerrente nur dann, wenn sie minderjährige Kinder haben – jeweils so lange, bis das jüngste Kind 18 Jahre alt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Männer zum Zeitpunkt des Todesfalls verheiratet oder geschieden sind.  

Übrigens: Partnerinnen und Partner in einem Konkubinat haben keinen Anspruch auf die Hinterlassenenrente der AHV. 

Wann haben Kinder Anspruch auf eine Waisenrente?

Die AHV richtet Kindern von Verstorbenen eine Waisenrente aus, bis sie die Volljährigkeit erreichen oder ihre Ausbildung beenden. Der Anspruch erlischt spätestens mit dem 25. Geburtstag.  

Sterben beide Elternteile, erhalten die Kinder eine Vollwaisenrente, also die Rente beider Eltern. Die beiden Kinderrenten werden gekürzt, soweit ihre Summe 60% der maximalen Altersrente übersteigt. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Waisenrente. 

Wie funktioniert die Vorsorgeaufteilung bei geschiedenen Ex-Partnerinnen und -partnern?

Geschiedene Frauen haben unter folgenden Bedingungen Anspruch auf die Witwenrente ihres Ex-Partners:  

  • Mit Kindern: Sie war mit dem Verstorbenen mindestens zehn Jahre verheiratet. 
  • Ohne Kinder: Bei der Scheidung war die Frau älter als 45 und die Ehe dauerte mindestens zehn Jahre. 
  • Ehe kürzer als zehn Jahre: Die geschiedene Frau ist mindestens 45 Jahre alt, wenn das jüngste Kind 18 wird. 
  • Wenn keine dieser Bedingungen erfüllt ist, erhält die geschiedene Person nur dann eine Witwen- oder Witwerrente, wenn und solange die geschiedene Person Kinder unter 18 Jahren hat 

Geschiedene Männer haben nur dann Anspruch auf eine Witwerrente, wenn sie minderjährige Kinder haben. 

Bei geschiedenen Männern wie auch bei Frauen erlischt die Witwen- oder Witwerrente wenn sie wieder heiraten. 

Wo beantrage ich die Hinterlassenenrente?

Die Anmeldung zur Hinterlassenenrente erfolgt bei der Ausgleichskasse, in welche die verstorbene Person zuletzt eingezahlt hat. War die Person schon pensioniert, ist die gleiche Ausgleichskasse für die Hinterlassenenrente zuständig. Wurden keine Beiträge geleistet, ist die kantonale Ausgleichskasse verantwortlich. 

Vorsorgegelder aus der 2. Säule im Todesfall

Für die Aufteilung der nach BVG-Gesetz versicherten Gelder, Freizügigkeitskonten und -Policen gelten ähnliche Regelungen und Ansätze wie bei der Witwen-, Witwer- und Waisenrente. Allerdings handhaben Pensionskassen Details unterschiedlich. Wir empfehlen für die genauen Bestimmungen das jeweilige Vorsorgereglement zu lesen. 

Bei einigen Pensionskassen gilt beispielsweise die Voraussetzung, dass die Ehe oder Partnerschaft mindestens fünf Jahre vor dem Todesfall bestand und die Witwe oder der Witwer mindestens 45 Jahre alt ist. Vor allem, wenn keine gemeinsamen Kinder im Spiel sind. Kinder erhalten für gewöhnlich eine Waisenrente zu denselben Bedingungen wie bei der zuvor erklärten AHV. Wir empfehlen Ihnen für detailliertere Informationen das Reglement Ihrer Pensionskasse zu lesen. Denn für überobligatorische Leistungen unterscheiden sich die Pensionskassen und können mildere oder strengere Voraussetzungen für die Erbringung festlegen.  

Was ist, wenn ich keine rentenberechtigten Angehörigen hinterlasse?

Pensionskassen sind gesetzlich nicht verpflichtet, die übrigen Hinterbliebenen auszuzahlen. Dennoch leisten manche freiwillig ein einmaliges Kapital. Wenn der oder die Verstorbene allein gelebt hat und keine Kinder hatte, erhalten die Eltern und danach die Geschwister ein Erbe. Wer von dieser Reihenfolge abweichen möchte, muss das der Pensionskasse schriftlich mitteilen.  

Werden Konkubinate bei der Aufteilung der Vorsorgegelder berücksichtigt?

Grundsätzlich besteht hier kein gesetzlicher Anspruch. Viele Pensionskassen leisten aber eine einmalige Zahlung, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:  

  • Die Partnerschaft bestand seit mindestens fünf Jahren vor dem Todesfall. 
  • Die hinterbliebene Person wurde von dem oder der Verstorbenen erheblich finanziell unterstützt 
  • Die hinterbliebene Person hat für ein gemeinsames Kind zu sorgen.  

Wir empfehlen Ihnen, bei der Pensionskasse nachzufragen. Ganz wichtig: Schicken Sie eine schriftliche Begünstigungserklärung für den Lebenspartner oder die Partnerin an die Pensionskasse. 

Aufteilung der Säule 3a im Todesfall

Das Guthaben der gebundenen Vorsorge (3a) und dessen Auszahlung im Todesfall ist ebenfalls gesetzlich klar geregelt, inklusive der Reihenfolge der Begünstigten. Auch hier lässt sich also nicht per Testament oder durch einen Erbvertrag ändern, wer das Vorsorgeguthaben erhält. 

Wer bekommt mein Vermögen aus der Säule 3a, wenn ich sterbe?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin respektive eingetragene Partner an erster Stelle stehen. Sind diese nicht vorhanden, erhalten direkte Nachkommen das Vermögen oder Hinterbliebene, die von dem oder der Verstorbenen erheblich finanziell unterstützt wurden. Dazu zählen auch Personen, die für gemeinsame Kinder aufkommen, beispielsweise Ex-Partner:innen. Danach folgen Eltern, Geschwister und weitere infrage kommende Erben.  

Kann ich die Vorsorgeaufteilung aus der Säule 3a selber bestimmen?

Sie können selber bestimmen, wie Sie das Vermögen zwischen der Konkubinatspartnerin oder dem Konkubinatspartner und Nachkommen aufteilen möchten. Änderungen sind jederzeit ebenfalls auf schriftlichem Weg möglich. Im Gegensatz dazu, können die Begünstigten der Säule 3b frei gewählt werden.  

Was kann ich sonst noch tun?

Sie möchten sicher sein, dass die Liebsten im Notfall finanziell abgesichert sind? Dann empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Todesfallversicherung. Auf diese Weise können sich auch nicht verheiratete Paare gegenseitig begünstigen. So lässt sich beispielsweise wählen, ob Begünstigte eine einmalige Auszahlung erhalten oder eine regelmässige Rente.

Wer erbt meine Säule 3a?

Das Geld, das Sie in der 3. Säule angespart haben, kommt Ihrer Frau zugute. Die Regeln sind klar: Der Sparbatzen aus der Säule 3a geht im Todesfall an den überlebenden Ehepartner oder den eingetragenen Partner oder die eingetragene Partnerin.

Wird die dritte Säule vererbt?

Beim Todesfall des Vorsorgenehmers wird das Säule 3a Kapital in einer festgelegten, gesetzlichen Begünstigung an die Begünstigten vererbt und ausgezahlt.

Wer bekommt mein Geld wenn ich sterbe?

Gesetzliche Erben der ersten Ordnung, also Kinder, Enkel, Urenkel, erben folgendermaßen: Der Nachlass geht zu gleichen Teilen an die Kinder. Ist eines der Kinder bereits vor dem Erblasser verstorben, geht dessen Erbteil wiederum zu gleichen Teilen auf dessen Kinder (also Enkel des Erblassers) über.

Wann kann 3 Säule aufgelöst werden?

Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. ist gesetzlich bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung. blockiert, egal ob es bei einer Bank angelegt oder in eine Versicherungspolice investiert ist. Das Geld kann erst ab Alter 59 (Frauen) oder Alter 60 (Männer) bezogen werden.