Was passiert mit dem Führerschein bei Fahrverbot?

Was passiert mit dem Führerschein bei Fahrverbot?

Bild: FM2/Fotolia.com

Nachstehende Informationen gelten nur für durch die Bußgeldstelle bei der Polizei Berlin als Nebenfolge im Bußgeldverfahren verhängte Fahrverbote.

Für aus dem übrigen Bundesgebiet stammende Fahrverbote lesen Sie bitte dazu die Hinweise /Bestimmungen im Bußgeldbescheid der anderen Bußgeldbehörde. Die Bußgeldstelle des Landes Berlin vollstreckt in keinem Fall Fahrverbote anderer Bundesländer.

Wann muss der Führerschein abgegeben werden?

  • Wurde das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen wann Sie Ihren Führerschein bei meiner Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.
  • Wurde bereits ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.

Ob Sie bis zu vier Monate zur Abgabe Zeit haben oder den Führerschein sofort in amtliche Verwahrung geben müssen, entnehmen Sie bitte Ihrem Bußgeldbescheid.

Wo kann ich den Führerschein abgeben?

  • Wenn Sie innerhalb Berlins wohnen, besteht die Möglichkeit den Führerschein auf jedem Polizeiabschnitt (24 Stunden lang) oder bei der Bußgeldstelle (durch Einwurf in den Nachtbriefkasten, bitte Aktenzeichen angeben) abzugeben. Bei der Abgabe des Führerscheins auf einem Polizeiabschnitt ist auch ein Ausweisdokument und der Bußgeldbescheid mitzubringen.
  • Wenn Sie außerhalb des Landes Berlins wohnhaft sind, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle erfragt werden, ob diese den Führerschein in amtliche Verwahrung nimmt. Sollte diese Möglichkeit bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle nicht bestehen, ist der Führerschein per Post an die Bußgeldstelle zu übersenden.
  • Die Frist für das Fahrverbot beginnt erst bei Eingang des Führerscheins bei der zuständigen Behörde.

Muss ich den Führerschein abholen oder wird dieser mir zugesandt?

  • Der Führerschein wird unaufgefordert rechtzeitig per Einschreiben an Sie zurückgesandt.

Was passiert mit dem Führerschein bei Fahrverbot?
Fahrverbot: Wird der Führerschein einfach nicht abgegeben, wird dieser beschlagnahmt.

Droht ein Fahrverbot, stellt sich zumeist erst einmal die Frage, ob dieses noch abgewendet werden kann – vielleicht durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oder durch das Umwandeln in eine höhere Geldstrafe.

Doch was geschieht, wenn das Fahrverbot bereits rechtskräftig ist und Sie den Führerschein einfach nicht abgeben bei der zuständigen Behörde? Über mögliche Konsequenzen informiert Sie dieser Ratgeber.

Fahrverbot: Wie das Prozedere eigentlich abläuft

Gewinnt ein Bußgeldbescheid an Rechtskräftigkeit, dann steht es fest: Der Betroffene muss sein Fahrverbot antreten. Ist er Ersttäter, kann er sich in der Regel seinen Monat Fahrverbot innerhalb einer 4-monatigen Frist selbst aussuchen.

Wurden jedoch mehrere Monate Fahrverbot verhängt oder ist der Verkehrssünder bereits Wiederholungstäter, muss der Führerschein direkt abgegeben werden. Auch ein Umwandeln in eine höhere Geldstrafe ist in diesen Fällen keine Option mehr.

Um den Führerschein ordnungsgemäß abzugeben, muss dieser entweder per Post oder persönlich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde vom Betroffenen eingereicht werden. Dort wird er verwahrt, bis das Fahrverbot vorüber ist.

Im Anschluss daran kann sich der Betroffene seinen Führerschein wieder abholen.

Achtung: Das ist nicht zu verwechseln mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Hierbei wird der Führerschein langfristig abgegeben. Es ist eine Neubeantragung der Fahrerlaubnis vonnöten.

Führerschein nicht abgegeben: Konsequenzen

Was passiert mit dem Führerschein bei Fahrverbot?
Beim Fahrverbot den Führerschein nicht abgeben: Das verzögert lediglich die Strafe.

Was passiert nun aber, wenn Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein einfach nicht abgeben? Wird dieser eingeholt? Verfällt das Fahrverbot?

Gerade wenn die berufliche Existenz auf dem Spiel steht, überlegt der ein oder andere zweimal, ob er nicht einfach den Führerschein gar nicht erst abgeben sollte – egal ob ein Fahrverbot ausgesprochen wurde oder nicht.

Fest steht: Verhängt die Bußgeldstelle beispielsweise 1 Monat Fahrverbot und der Führerschein wird nicht abgegeben, hat die Polizei oder das Ordnungsamt das Recht, diesen selbst zu beschlagnahmen.

Dabei suchen die Beamten den Wohnsitz des betroffenen Autofahrers auf, um den Führerschein persönlich abzuholen.

Wichtig hierbei zu wissen ist, dass sich der Betroffene damit nur selbst schadet. Zum einen zieht er das Fahrverbot unnötig in die Länge, zum anderen kann er sich strafbar machen, wenn er trotzdem noch weiter mit dem Auto am Straßenverkehr teilnimmt.

Das wird in diesem Fall nämlich als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Hierfür drohen eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe, da dies in Deutschland als Straftat gilt

Wird der Führerschein schlussendlich von den Beamten beschlagnahmt, beginnt das Fahrverbot erst ab diesem Zeitpunkt. Geben Sie ihn also nicht selbst freiwillig ab, verzögern Sie das Fahrverbot nur, können es aber nicht umgehen.

Nützlich zu wissen: Ist der Führerschein privat oder beruflich unabdingbar, sollte rechtzeitig an einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid gedacht werden. Der Betroffene sollte in Erwägung ziehen, einen Anwalt um Hilfe zu bitten, der das Fahrverbot eventuell sogar in eine höhere Geldstrafe umwandeln kann. Dafür ist es allerdings unerlässlich, dass der Fahrer noch keine schweren Verkehrsverstöße begangen hat und somit noch als Ersttäter gilt. Ansonsten kann auch ein Anwalt in der Regel nichts in Sachen Fahrerlaubnis ausrichten.

FAQ: Führerschein trotz Fahrverbot nicht abgeben

Gegen mich wurde ein Fahrverbot verhängt. Was muss ich tun?

Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, muss der Betroffene das Fahrverbot antreten. Während dieser Zeit wird sein Führerschein amtlich verwahrt. Er muss ihn also bei der Behörde abgeben.

Wie lange habe ich Zeit, um den Führerschein abzugeben?

Ersttäter können innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft frei wählen, wann sie das Fahrverbot antreten. Wiederholungstäter müssen sofort auf ihr Kfz verzichten.

Was passiert, wenn ich den Führerschein nicht abgebe und trotzdem fahre?

Das gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist damit strafbar. Hierfür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Was passiert mit dem Führerschein bei Fahrverbot?
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Wie lange hat man Zeit wenn man den Führerschein abgeben muss?

Der Führerschein muss abgegeben werden, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Das ist normalerweise zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids der Fall. Ersttäter haben hingegen eine Frist von vier Monaten, innerhalb derer sie selbst den Beginn für das Fahrverbot wählen können.

Was passiert wenn man trotz Fahrverbot?

Wer trotz Fahrverbot fährt, begeht eine Straftat, nämlich das "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Dies ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, für die es ein Bußgeld gibt, sondern eine Straftat gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Bei Vorsatz ist hier eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zu erwarten.

Was kann ich gegen ein Fahrverbot machen?

Wie läuft ein Fahrverbot ab? Nach einem rechtskräftig verhängten Fahrverbot geben Sie den Führerschein per Post oder persönlich (bei der nächsten Polizeidienststelle) ab und dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr Auto fahren. Nach Ablauf der verhängten Frist, erhalten Sie den Führerschein zurück.