Was ist der unterschied zwischen besitzer und eigentümer

Im täglichen  Sprachgebrauch werden oft Worte verwendet, die jedoch unterschiedliche Bedeutungen haben können. Auch was das Thema Immobilien betrifft.

Es gibt rechtlich einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz, welchen wir hier kurz darstellen.

Zum Eigentum sagt der § 903 BGB aus, dass der Eigentümer mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen darf. Der Eigentümer kann mit seiner Immobilie machen, was er möchte. Er kann diese umbauen (ggf. mit erforderlicher Genehmigung), vermieten oder verkaufen.

Ein  Besitzer ist nicht unbedingt auch Eigentümer. Hierzu sagt der  § 854 Abs. 1 BGB folgendes aus-  Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben. Der Besitz hat aber nicht das umfassende Herrschaftsrecht eines Eigentümers.

Als Besitzer darf man in dem  angemieteten Haus wohnen. Der Eigentümer bestimmt jedoch, ob, an wen und wie lange er vermietet möchte.  Auch Eingriffe an der Immobile darf nur der Eigentümer bestimmen und nicht der Mieter.

Somit ist klar erkennbar, dass nicht jeder Eigentümer einer Sache auch deren Besitzer ist. In der Umkehr müssen sich die Sachen, die jemand besitzt, nicht gleichzeitig auch in seinem Eigentum befinden.

Wann bin ich Besitzer und wann Eigentümer?

Das Eigentum ist vom bloßen Besitz zu unterscheiden. Besitz ist die tatsächliche Herrschaft eine Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der in der Immobilie wohnt (z.B. Mieter) ist Besitzer. Derjenige, dem die Immobilie gehört, ist hingegen Eigentümer.

Was versteht man unter Eigentümer?

Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft. So kann es vorkommen, dass Besitz und Eigentum auseinanderfallen.

Welche Rechte haben Eigentümer und Besitzer?

Nach § 985 BGB kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. Gemäß 986 BGB kann der Besitzer die Herausgabe der Sache verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Eigentümer und Inhaber?

Die juristische Definition: Der Besitzer übt die tatsächlich Sachherrschaft über eine Sache aus, der Eigentümer ist derjenige, dem sie rechtlich zugeordnet ist. "Inhaber" verwendet man auch bei geistigem Eigentum, z.B. bei Patenten, Marken und Warenzeichen.