Dabei seit: 1088985600000 Show Beiträge: 9490 Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln aus Nicht-EU-Staaten / Angaben pro Person Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter nicht schäumende Weine. Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist: 500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee. Parfüms und Eau de Toilette: 50 g Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette. Arzneimittel die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge. andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR. Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff. Du kannst das und zusätzliche Erklärungen auch unter zoll.de nachlesen. Anzeigepflicht für Barmittel oder gleichgestellte ZahlungsmittelJede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Land, das kein Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in ein solches Land ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Die
Kontrolleinheiten des Zolls kontrollieren an den Grenzen und im Landesinneren die Einhaltung der Anmeldepflicht. Bei Nicht- oder Falschanmeldung der mitgeführten Barmittel droht eine empfindliche Geldbuße. Jede Person, die mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Mitgliedstaat der EU nach Deutschland einreist oder aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der
EU ausreist, muss diesen Betrag bei der Ein- oder Ausreise auf Befragen des Kontrollbeamten oder der Kontrollbeamtin mündlich anzeigen. Bei Nicht- oder Falschanzeige des mitgeführten Bargelds und der gleichgestellten Zahlungsmittel droht eine empfindliche Geldbuße. Mehr dazu erfahren Sie auf der in deutscher, englischer, französischer und arabischer Sprache auf der Seite des Auswärtigen Amtes:
Konsularinfo-Zoll Reisen/Umziehen mit HaustierenWenn Sie Ihr Haustier aus der Türkei nach Deutschland oder in ein anderes EU-Land mitnehmen möchten, weil Sie dorthin verreisen oder umziehen, müssen Sie die Vorschriften der EU
zur Einfuhr- und Durchfuhr von Haustieren beachten. Falls Sie mit dem Tier fliegen, kontaktieren Sie bitte auch Ihre Fluggesellschaft, um zu erfahren, welche Bestimmungen für den Transport von Haustieren es dort gibt (z.B. ob die Mitnahme in der Kabine, oder nur im Frachtraum möglich ist). Für die Einreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) aus Nicht-EU-Ländern (sog. Drittländer) gelten die Regelungen der Europäischen Verordnung [EG] Nr. 998/2003. Ziel dieser Regelungen ist der Schutz vor der Einschleppung und Verbreitung der Tollwut. Die Anforderungen an den Gesundheitsstatus der Tiere richten sich grundsätzlich nach der Tollwutsituation sowohl des Herkunfts-Drittlandes als auch des Bestimmungs-Mitgliedstaates in der EU. Pro Person können höchstens fünf dieser Heimtiere mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. In einigen EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise in Irland, Malta, Finnland und im Vereinigten Königreich gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokken-Behandlung (Bandwürmer). Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung des betreffenden Landes über die einzelnen Vorschriften. Insbesondere muss
Die Türkei zählt zu den Herkunftsländern in denen die Tollwutsituation und ihre Überwachung unklar oder bedenklich sind. Deswegen müssen Haustiere, die aus der Türkei eingeführt werden, vor der Einreise zusätzlich einer Blutuntersuchung auf Antikörper gegen die Tollwut unterzogen worden sein. Diese Untersuchung muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Die Blutentnahme muss ein autorisierter Tierarzt vornehmen. Die Blutuntersuchung selbst muss in einem von der Europäischen Kommission zugelassenen Labor erfolgen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden Seiten: Europäischen Kommission Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Zoll Bei Fragen zur Einfuhr von Haustieren in die Türkei wenden Sie sich bitte an die zuständige türkische Auslandsvertretung:
Türkisches Außenministerium Artenschutz und Schutz von Kulturgütern in der TürkeiDie Türkei ist ein Land, das außerordentlich reich ist an Natur- und Kulturschätzen. Abwechslungsreiche Landschaften bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat und in nahezu allen Landesteilen gewähren archäologische Ausgrabungsstätten und
Museen Einblicke in das Leben früher Hochkulturen und in die vielfältige und abwechslungsreiche Kulturgeschichte des Landes. Damit diese Schätze auch für kommende Generationen erhalten werden können, ist es notwendig, sie durch Gesetze und Kontrollen zu schützen. Als Reisende können auch Sie zum Artenschutz und zum Erhalt von Kulturgütern beitragen. Bitte beachten Sie auch, dass Verstöße gegen Vorschriften und Verbote in diesem Bereich empfindliche rechtliche Konsequenzen haben können. Türkische Behörden verstehen keinen Spaß und zeigen sich selten nachsichtig, wenn es um den Schutz von archäologischen Fundstücken oder seltenen Tier- und Pflanzenarten geht! Wer beim unerlaubten Sammeln von tierischen oder pflanzlichen Proben, mit einer antiken Münze im Handgepäck oder beim Beschädigen einer Ausgrabungsstätte erwischt wird, muss mindestens mit Festnahme durch die Polizei, einer Einreisesperre in die Türkei und einer Geldstrafe rechnen. Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise:
Bitte beachten Sie bitte auch den Flyer zum illegalen Kulturguthandel des Auswärtigen Amtes. Vorsicht vor exotischen Souvenirs!Bitte beachten Sie beim Einkauf von Mitbringsel die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommen! Viele Tier- und Pflanzenarten sind weltweit als Folge von Handelsinteressen in ihrem Bestand gefährdet oder sogar von der Ausrottung bedroht. Um dieser Gefährdung zu begegnen, wurde 1973 das „Washingtoner Artenschutzübereinkommen“ (WA; engl. CITES) geschlossen. Nicht wenige Reisende erleben bei ihrer Rückkehr oder Einreise nach Deutschland eine böse Überraschung, wenn z.B. getrocknete oder lebende Pflanzen, Blumenzwiebeln, Muscheln oder Produkte aus Elfenbein, Reptilien, Leder- bzw. Pelzwaren o.ä. vom Zoll beschlagnahmt oder gar Strafverfahren aufgenommen werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt auf folgenden Seiten, welche Mitbringsel Sie problemlos aus der Türkei aus- und in Deutschland einführen können. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie weitere
Informationen: Artenschutz-Online Bundesamt für Naturschutz Zoll-Artenschutz EC-Environment |