Die Verlängerung befristeter Verträge, KettenbefristungHier geht es darum, wie eine rechtswirksame Abmahnung aussehen muss. Show
Wählen Sie ihr Thema aus:Die Verlängerung befristeter Verträge ist möglich. Man unterscheidet dabei Befristungen mit einem Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) und Befristungen ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort! Kontakt Verlängerung befristeter Verträge mit Sachgrund, § 14 Abs. 1 TzBfGHat ein Arbeitgeber einen Sachgrund für eine Befristung, dann kann er bei einer Neueinstellung wie auch bei einer Wiedereinstellung eines Arbeitnehmers wie auch innerhalb eines bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrages eine Befristung mit einem Arbeitnehmer wirksam vereinbaren. Besteht allerdings ein unbefristeter Arbeitsvertrag, muss der Arbeitnehmer dieser nachträglichen Befristung mit seiner Unterschrift zustimmen. Das wird er jedoch nur in seltensten Fällen machen, denn verpflichtet ist der Arbeitnehmer nicht, einer solchen Vertragsänderung zuzustimmen. Liegt ein Befristungsgrund vor, mehr dazu unter Befristungsgrund, dann kann der Arbeitgeber beliebig oft einen befristeten Arbeitsvertrag verlängern. Denn sogenannte Kettenbefristungen sind nicht automatisch unwirksam. Erfolgte die Befristung allerdings rechtsmissbräuchlich, dann kann eine solche Kettenbefristung auch unwirksam sein. Daher Arbeitnehmer sollten bei einer mehrfachen Befristung oder mehrfachen Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, wie die Aussichten einer Entfristungsklage sind. Stellt sich nämlich heraus, dass die Kettenbefristung unwirksam ist, da sie rechtsmissbräuchlich erfolgte, dann befindet sich der Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, welches dann nur noch durch Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber beendet werden kann. Für die Kündigung allerdings würde der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund benötigen. Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?Verlängerung befristeter Verträge ohne Sachgrund, § 14 Abs. 2 TzBfGDie Verlängerung befristeter Arbeitsverträge ohne Sachgrund ist möglich. Maximal dreimal darf der Arbeitgeber einen ohne Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag erneut ohne Sachgrund verlängern, wobei er insgesamt einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten darf. Das bedeutet, dass man zum Beispiel einen Arbeitnehmer für 9 Monate befristet einstellen kann, dann der Arbeitsvertrag um weitere 5 Monate verlängert wird (1. Verlängerung), dann der Arbeitsvertrag um weitere 5 Monate verlängert wird (2. Verlängerung) und dann letztmalig der Arbeitsvertrag um weitere 5 Monate verlängert wird (3. und letzte Verlängerung ohne Grund). Mit Sachgrund können weitere Verlängerungen vereinbart werden. Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?Das könnte Sie auch interessieren:Sie benötigen Unterstützung im Arbeitsrecht?Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir helfen – sofort! Kontakt Wann muss ein befristeter Arbeitsvertrag spätestens verlängert werden?Die Verlängerungen des befristeten Vertrages müssen ebenfalls jeweils vor Auslaufen der jeweiligen Befristung schriftlich vorgenommen werden (also Auslaufen am 31.12.), dann muss spätestens am 31.12. die Verlängerung von beiden Arbeitsvertragsparteien unterzeichnet werden.
Wann sollte man nach einer Vertragsverlängerung Fragen?Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag, sollten Sie unbedingt frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über eine Arbeitsvertragsverlängerung sprechen. Bitten Sie ihn ca. drei bis fünf Monate vor Ablauf Ihres Arbeitsvertrages um einen Gesprächstermin zu diesem Thema.
Was passiert wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft?Ein befristeter Arbeitsvertrag endet – anders als ein unbefristeter Vertrag – automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet.
Bis wann muss Vertragsverlängerung vorliegen?Das besagt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Ein Arbeitsvertrag darf bis zu zwei Jahre kalendermäßig befristet werden, wenn kein Sachgrund vorliegt. In dieser Zeit darf maximal dreimal eine Verlängerung erfolgen.
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