Wann musich meine steuerklasse ander wenn ich witwer bin

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Ich bin Benita Königbauer und ich helfe Unternehmern, Freundschaft mit ihren Finanzen zu schließen. Ich bin also so etwas wie eine professionelle Ermutigerin und Übersetzerin für „Bürokratisch - Deutsch“, „Umständlich - Deutsch“ und „Peinlich - Deutsch“ im Bereich Finanzen und Erfolg.

Dank meines Händchens für Finanzen und der Gabe, komplexe Sachverhalte einfach zu erklären, schreibe und spreche ich meistens über Themen, um die viele von uns gerne einen Bogen machen und deshalb oft nicht recht vorankommen.

Außerdem bin ich Steuerberaterin, Bankkauffrau, Wirtschaftsmediatorin, Trainerin, Referentin, Autorin, Praktikerin und Ärmelhochkremplerin.

Als leidenschaftliche Entdeckerin und lebender Testballon für ein leichtes und erfolgreiches Unternehmer-Leben bin ich ständig auf der Suche nach Verbesserungen und Erleichterungen. Das, was ich dabei entdecke, teste und nützlich finde, gebe ich anschließend mit der gleichen Leidenschaft an meine Kunden und Leser weiter. Und zwar ohne Profilneurose und Umstandskrämerei ;)

Privat bin ich ein Sommer-Mensch, lese gern, liebe das Reisen, das Schreiben und gutes Essen und genieße vor allem das Leben mit meinem hinreißenden Mann.

Wenn Du neugierig bist, findest Du

... meinen Blog und meine Kanzlei auf www.benita-koenigbauer.de

... mein Lieblings-Erfolgs-Tool für Unternehmer "Profit First" auf www.Profit-First.de

Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie einmalig im Jahr eine günstigere Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen. Das Bundesministerium für Finanzen hat hierfür das Merkblatt zur Steuerklassenwahl erstellt. Für einen entsprechenden Antrag benötigen Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“.

  Alle Arbeitnehmer, also auch Ledige, müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel die Voraussetzungen für Steuerklasse II sind weggefallen). Dies gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist.
Im umgekehrten Fall, also die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse treten ein, können Sie ebenfalls eine Änderung beantragen.
Seit dem 01.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform abgegeben werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung funktioniert bundesweit über

  • das Online-Portal „Mein ELSTER“ unter dem Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ oder
  •  ein Übermittlungsprogramm Ihres privaten Anbieters.

Folgende Anträge und Erklärungen können elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden:

  • Antrag auf Steuerklassenwechsel,
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung,
  • Erklärung zum dauernden Getrenntleben,
  • Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft und
  • Antrag zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM), z.B. Änderung Ihrer ELStAM-Daten.

Die aktuellen Daten zu Ihrem Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden jeden Monatsersten vom Finanzamt übermittelt und automatisch bei Ihrer Lohnabrechnung – auch rückwirkend – berücksichtigt.  
Detaillierte Informationen zu den Steuerklassen finden Sie im „Kleinen Lohnsteuerratgeber 2022“.

Wird die Steuerklasse automatisch geändert?

Durch die Heirat ändert sich grundsätzlich auch Ihre Lohnsteuerklasse. Nach dem Vermerk der Eheschließung durch die Meldebehörde wird Ihnen und Ihrem Ehegatten/Lebenspartner im neuen elektronischen Verfahren ELStAM (Elektronische LohnsSteuerAbzugsMerkmale) zunächst automatisch die Steuerklasse IV zugeteilt.

Wie lange hat man als Witwe Steuerklasse 3?

Zunächst gilt die lukrative Steuerklasse 3 für Witwen und Witwer, doch die Einstufung endet mit dem Kalenderjahr, das auf den Tod des Ehepartners folgt. Ein Rechenbeispiel: Wenn ihr Ehegatte im Jahr 2021 verstirbt, erhält eine Witwe nach dem Tod des Ehepartners maximal bis zum 31.12.2022 die Steuerklasse 3.

Welche Steuerklasse wenn Witwenrente?

Als Witwe gilt für Sie genauso wie als Witwer zunächst Steuerklasse 3. Diese ist besonders günstig, weil Sie dort den doppelten Grundfreibetrag erhalten. Im Jahr 2022 sind das also 20.694 Euro. Erst wenn Ihr Einkommen diesen Betrag übersteigt, müssen Sie Steuern zahlen – und dann auch nur auf den übersteigenden Teil.

Wird Witwenrente automatisch versteuert?

Steuern auf die Witwenrente Die Witwenrente ist steuerpflichtig. Steuerlich gelten für die Witwenrente die gleichen Regeln wie für eine reguläre Altersrente. Alles dazu erklären wir in unserem Artikel Steuern und Rente. Auch für die Witwenrente gilt ein Rentenfreibetrag.