Wann bekommt man eine Bruststraffung von der Krankenkasse bezahlt?

Patientinnen mit einer Brustverkleinerung müssen die Kosten für eine Operation nicht immer alleine tragen. Es gibt Fälle, in denen die Krankenkasse die Rechnung der Schönheitsklinik bezahlt. Hierbei entscheiden die Versicherer von Fall zu Fall, ob alle Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen. Grundsätzlich ist eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen nur bei einer bestätigten medizinischen Notwendigkeit des Eingriffs gegeben.

Wann bekommt man eine Bruststraffung von der Krankenkasse bezahlt?

Welche Voraussetzungen müssen für die Kostenübernahme erfüllt werden?

Die Bedingungen, unter denen die Krankenkasse die Kosten der Brustverkleinerung übernimmt, unterscheiden sich zwischen den einzelnen Versicherern. Eine Voraussetzung ist die Brustverkleinerung mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm pro Seite. Alternativ wird die Verkleinerung um mindestens zwei Körbchengrößen als Bedingung gestellt.

Außerdem zahlen die meisten Krankenkassen eine einseitige Brustverkleinerung, wenn eine erhebliche Asymmetrie vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Asymmetrie von Natur aus besteht oder die Folge einer Krebsoperation ist.

Welche medizinischen Gründe sprechen für die Brustverkleinerung?

Damit die Krankenkassen die Kosten für die Brustverkleinerung übernehmen, müssen die Versicherten eine medizinische Indikation nachweisen. Bei einer Asymmetrie untersuchen Fachärzte sowie der Medizinische Dienst der Krankenkasse, ob gravierende psychische Beeinträchtigungen (Depressionen, soziale Isolation) vorliegen. Verursachen zu große Brüste chronische Nacken- und Rückenbeschwerden, stehen die Chancen gut, dass die Krankenversicherung die Brustverkleinerung bezahlt.

Allerdings gibt es hier zwei Ausnahmen. Resultieren die zu schweren Brüste aus einer vorangegangenen Brustvergrößerung, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Brustverkleinerung grundsätzlich nicht. Bei Patientinnen mit einem gravierenden Übergewicht wird vor einer Entscheidung eine Gewichtsreduzierung gefordert. Eine Kostenübernahme für eine operative Korrektur erfolgt nur dann, wenn die Gewichtsabnahme nicht zum gewünschten Erfolg führt.

Erste Gerichtsurteile zur Kostenübernahme für die Brustverkleinerung verfügbar

Sollten die Krankenkassen bei der Erfüllung aller genannten Voraussetzungen die Übernahme der Kosten für eine operative Brustverkleinerung verweigern, können die betroffenen Patientinnen als ersten Schritt einen Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. Dort sollten die Betroffenen genau wie beim Erstantrag Befunde und Einschätzungen von Fachärzten beifügen. Einen besonders hohen Stellenwert haben hier die Befunde von Orthopäden, die das große Gewicht der Brust als Ursache für chronische Rücken- und Nackenschmerzen bestätigen.

Ein zweites Rechtsmittel steht mit der Klage vor dem Sozialgericht zur Verfügung. Diese Klage kann auch ohne Rechtsanwalt eingelegt werden, da in der unteren Instanz der Sozialgerichte keine Anwaltspflicht gilt. Die Vertretung durch einen Fachanwalt geht aber erfahrungsgemäß mit einer höheren Erfolgsquote einher.

In Einzelfällen wird damit sogar rückwirkend die Übernahme der Kosten einer Brustverkleinerung durch die Krankenkassen erwirkt. Das zeigt der Blick auf ein Urteil, welches das Sozialgericht Aachen im Jahr 2015 unter dem Aktenzeichen S 13 KR 246/14 gefällt hat.

Quelle:
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/899910/urteil-kasse-muss-brustverkleinerung-bezahlen.html

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Frauen mit einem kleineren oder nicht so schön geformten Busen sehen in der ästhetischen Brustvergrößerung die Möglichkeit, ihren Schönheitsmakel zu beseitigen und so auch wieder mehr Selbstbewusstsein und ein Gefühl der Weiblichkeit zu erlangen. Nun ist die Brustvergrößerung aber eine recht kostspielige Angelegenheit. Wenn sie von qualifizierten Fachärzten, mit Markenimplantaten und einer entsprechend professionellen Behandlung durchgeführt wird können leicht Kosten um die 6.000 Euro entstehen. Viele Frauen fragen sich dann, ob nicht die Krankenkasse einen finanziellen Beitrag leisten und zum Traumbusen verhelfen kann.

Auf die Frage, wann die Krankenkasse für eine Brustvergrößerung die Behandlungskosten trägt oder bezuschusst, gibt es eine einfache Antwort: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Brustvergrößerung, wenn eine medizinische Indikation für die OP vorliegt. Das heißt im Umkehrschluss, dass Patientinnen, die rein ästhetische Beweggründe haben und aus einem subjektivem Schönheitsempfinden heraus ihre Brüste vergrößern lassen, die Behandlungskosten in der Regel vollständig selbst tragen.

Was wäre zum Beispiel ein medizinischer Grund für eine Brustvergrößerung? Relativ eindeutig ist der Fall bei einem Brustaufbau mit Implantaten nach einer Krebserkrankung. Bei den brustrekonstruktiven Maßnahmen liegt ganz klar eine medizinische Indikation vor. Daneben gibt es aber auch Grenzfälle, die nicht so offensichtlich auf einer medizinischen Grundlage basieren. Beispielsweise bei einer Frau, die eine Brustvergrößerung durchführen lassen möchte, um ihre asymmetrischen Brüste angleichen zu lassen. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Situation ein Fall für die Krankenkassen ist, spricht darüber am besten ganz offen mit dem behandelten Arzt. Denn dieser muss in jedem Fall ein Gutachten bzw. ein Attest erstellen, in dem der medizinische Grund bzw. eine mögliche medizinische Begründung für eine Kostenerstattung der Brustvergrößerung durch die Krankenkassen aufgeführt ist. Dieses Attest wird gemeinsam mit einem formlosen Antrag auf Kostenübernahme der geplanten Brustvergrößerung bei der Krankenkasse eingereicht, die schlussendlich die Übernahmeentscheidung treffen.

Was muss ich tun damit die Krankenkasse eine Brust OP bezahlt?

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Brust-OP jedoch nur dann, wenn die Operation medizinisch notwendig ist. Mit einem Antrag fragen die Patienten bei ihrer Krankenversicherung die Erstattung im Vorfeld an.

Wie viel kostet eine Bruststraffung Krankenkasse?

Kosten Bruststraffung Die Bruststraffung kostet ab 4500 Euro (netto) in örtlicher Betäubung. Die Kosten für Narkose inkl. Übernachtung in der Klinik kosten zusätzlich 1400 Euro (netto).

Wann wird eine Brustverkleinerung von der Kasse bezahlt?

Entscheidend dafür, dass die gesetzlichen Krankenkassen eine Brustverkleinerung bezahlen, ist ein bestimmtes Verhältnis des Brustgewichts zum Körpergewicht: Wiegt die Brust so viel wie zwei Prozent des Körpergewichts oder mehr, werden die Kosten für die Operation in der Regel übernommen.

Wann ist eine Brustverkleinerung medizinisch notwendig?

Wann ist eine Brustverkleinerung medizinisch indiziert? Eine Busenverkleinerung ist unter diesen Voraussetzungen medzinisch notwendig: Ab einem Reduktionsgewicht von 500 bis 800 Gramm pro Brust. Wenn die Frau unter der Belastung ihrer großen Brüste leidet.