Von der privaten in die gesetzliche wechseln

Wechsel PKV in GKV? Aber sicher!

Viele privat Krankenversicherte sehen sich Jahr für Jahr enormen Beitragssteigerungen gegenüber. So werden aus anfangs günstigen Prämien wirtschaftlich belastende Fixkosten. Auch aktuell sind bei vielen privaten Krankenversicherungen (PKV) die Prämien erneut deutlich gestiegen. Viele Betroffene wollen deshalb in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln und suchen Rat.

Wir bieten eine anwaltliche Begleitung beim Verfahren zum erfolgreichen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn auch Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten, dann wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen gern – bundesweit!

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei Personen über 55 Jahre der Wechsel nur in seltenen Ausnahmefällen möglich ist.

Wir nehmen Sie „bei der Hand“. Wechsel PKV in GKV erfolgt Schritt für Schritt:

  • Schritt 1:
    Sie senden eine Kopie der aktuellen Krankenversicherungspolice sowie eine Darstellung der aktuellen beruflichen Situation per Fax oder E-Mail an RA Raik Pentzek, Fachanwalt für Sozialrecht – .
    WICHTIG: Der Antrag auf Aufnahme bei einer GKV sollte noch nicht gestellt worden sein.
  • Schritt 2:
    Wir prüfen Ihre Unterlagen und bewerten die Situation.
  • Schritt 3:
    Anschließend entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Strategien für den Wechsel in die GKV. In der Regel ist eine Änderung des gegenwärtigen Status notwendig, um den Wechsel in die GKV zu erwirken.
  • Schritt 4:
    Nach Umsetzung der Strategie führen wir Sie Schritt für Schritt durch den Prozess der Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung und Beendigung des Vertrages mit der privaten Krankenversicherung.

Guter Service zum fairen Preis

Die Kosten für Schritt 1 bis 4 werden Ihnen im Voraus kalkuliert und kommuniziert. Die Gebühr richtet sich nach der individuellen Sachlage.

Arbeitslos melden und zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat und sich arbeitslos meldet, wird automatisch versicherungspflichtig – muss sich also gesetzlich krankenversichern. Wichtig für Selbstständige: Sie haben nicht generell Anspruch auf das ALG I, sondern müssen sich diesen erst verdienen, etwa indem sie freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen.

Achtung:

Personen im Alter von 55 Jahren und älter bleibt diese Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV verwehrt.

Ins Ausland wechseln und dort pflichtversichern

Wer dauerhaft ins europäische Ausland umzieht, kann sich dort krankenversichern. Bei der Rückkehr nach Deutschland nach mindestens zwölf Monaten ist dann der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Entscheidend ist, dass in dem Land eine Pflichtversicherung gilt.

Zu diesen Staaten zählen:

  • Schweden
  • Schweiz
  • Niederlande

Nachteile des Wechsels bedenken

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Privatpatienten aus der PKV herauswollen. Die Versicherung ist zu teuer geworden, bei Selbstständigen hat sich der Verdienst nicht wie erhofft entwickelt oder die private Krankenversicherung passt einfach nicht mehr zur Lebenslage, etwa weil nun Kinder da sind, die eigenständig versichert werden müssen. Der Wechsel in die GKV sollte dennoch gut abgewägt werden, denn es gibt einen großen Nachteil.

Wechseln Personen erst zu einem späten Zeitpunkt in ihrem Leben von der PKV in die GKV, können sie sich im Alter nur in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR) pflichtversichern, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren (sogenannte 9/10-Regelung).

Sind die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllt, wird die Hälfte des Krankenkassenbeitrags von der Rentenkasse übernommen. Sind sie es nicht, müssen sich Senioren freiwillig krankenversichern und den kompletten Beitrag zahlen.

Dieser wird zudem nicht nur auf Grundlage der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie des Arbeitseinkommens bemessen. Es werden auch andere Einkommen, etwa aus einer privaten Rentenversicherung oder Mieteinnahmen, herangezogen. Freiwillig Versicherte können allerdings bei der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschuss für ihre Krankenversicherung beantragen.

Tipp:

Wer nicht wechseln will oder kann, hat jederzeit das Recht auf einen Tarifwechsel bei seinem Anbieter. Hier zahlt sich die Hilfe durch einen Versicherungsexperten aus. Denn er hat den Überblick über die angebotenen PKV-Tarife und unterstützt beim Wechsel.

Kann man von Privatversicherung in gesetzliche wechseln?

Von PKV zu GKV Ein beliebiger Wechsel aus einer privaten Krankenversicherung in die GKV ist nach den gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen.

Wie lange kann man von privater Krankenversicherung in die Gesetzliche wechseln?

Nach mindestens 12 Monate, können sie bei der Rückkehr nach Deutschland unter Bewahrung der Kündigungsfrist den Vertrag mit der PKV beenden und innerhalb von drei Monaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Prinzipiell sieht der Gesetzgeber einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor.

Wie kann ich in die gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Sie können in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln, wenn die gesetzliche Mindestbindungsfrist für die Wahl der Krankenkasse erfüllt ist. Eine Kündigung ist dafür seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr erforderlich: Ihre neu gewählte Krankenkasse informiert Ihre bisherige Krankenkasse über den Wechsel.

Wie komme ich mit 60 wieder in die gesetzliche Krankenversicherung?

Zurück in die GKV ab 55 ist ausschließlich für folgende Situationen möglich: 1. Sie waren in den letzten 5 Jahren mindestens 1 Tag gesetzlich versichert. Oder Sie sind weniger als 2,5 Jahre von der Versicherungspflicht befreit, versicherungsfrei oder aber selbstständig.